Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 6802.91
6802 91 00
6802 91 00: Marmor, Travertin und Alabaster
Bearbeiteter Marmor, Travertin und Alabaster
Nicht allein anmeldbar: eine der 1 Unterteilungen verwendenDaten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
6802 Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt:
andere:
6802 91 00 Marmor, Travertin und Alabaster
Was Sie zahlen
Einfuhr: EU
Zoll1,7 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
Gilt für Waren mit Ursprung in
Belarus, China, Indien
Gültigkeit
bis 31. Dezember 2026
Rechtsakt
Regulation 0288/24
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Nordkorea, Ukraine
Rechtsakt
Regulation 1509/17, Regulation 0692/14
Unterlagen
Y038 Abweichung vom Einfuhrverbot nach Artikel 14 der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
Y962 Güter, ausgenommen die in Anhang X (Statuen) der Verordnung (EU) 2017/1509 beschriebenen Güter
Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
TARIC-Unterpositionen
Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.
6802 91 00 10
handgearbeitet, mit Bildhauerarbeit
6802 91 00 90
andere
Zollkontingente
Laufende Nummer
Ursprung
Kontingentszollsatz
Zeitraum
Menge
Restmenge
Gültigkeit
09.0104
Certain handicraft products (Handicrafts)
Frei
1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026
1.800.000 Euro
0 Euro
Ausgeschöpft
Restmengen laut wöchentlichem Kontingentsbericht der Kommission vom 30. Oktober 2026.
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
Belgien21 %
Bulgarien20 %
Dänemark25 %
Deutschland19 %
Estland24 %
Finnland25,5 %
Frankreich20 %
Griechenland24 %
Irland23 %
Italien22 %
Kroatien13 % ermäßigter Satz
Lettland21 %
Litauen21 %
Luxemburg17 %
Malta18 %
Niederlande21 %
Österreich20 %
Polen23 %
Portugal23 %
Rumänien21 %
Schweden25 %
Slowakei23 %
Slowenien22 %
Spanien21 %
Tschechien21 %
Ungarn27 %
Zypern19 %
TEDB · 6. November 2026
Präferenzzollsätze nach Ländern
Abkommen oder Präferenzregelung
Länder
Satz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)
—
1,7 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits.
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
The tariff classification of a marble candle pedestal from China.
insgesamt 7 Entscheidungen zu dieser Nummer
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 68 gehören nicht:
a) Waren des Kapitels 25;
b) gestrichene, überzogene oder getränkte Papiere und Pappen der Position 4810 oder 4811 (z. B. mit Glimmerstaub oder Grafit überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Papiere und Pappen);
c) bestrichene, überzogene oder getränkte textile Flächenerzeugnisse des Kapitels 56 oder 59 und andere Spinnstofferzeugnisse (z. B. mit Glimmerstaub überzogene oder mit Bitumen oder Asphalt getränkte Gewebe);
g) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547;
h) kleine Schleifscheiben, Trennscheiben und dergleichen, für Dentalbohrmaschinen (Position 9018);
ij) Waren des Kapitels 91 (z. B. Gehäuse für Uhren oder für andere Uhrmacherwaren);
k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m) Waren der Position 9602, wenn sie aus den in Anmerkung 2 Buchstabe b) zu Kapitel 96 genannten Stoffen bestehen, Waren der Position 9606 (z. B. Knöpfe), der Position 9609 (z. B. Schiefergriffel), der Position 9610 (z. B. Schiefertafeln zum Schreiben oder Zeichnen) oder der Position 9620 (Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren);
n) Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).
2. Der Begriff „bearbeitete Werksteine“ in Position 6802 bezieht sich nicht nur auf Steine der in der Position 2515 oder 2516 erfassten Art, sondern auch auf alle anderen natürlichen Steine (z. B. Quarzit, Flintstein, Dolomit und Speckstein), die in gleicher Weise bearbeitet sind; das gilt jedoch nicht für Tonschiefer.
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
6802 · Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt
Siehe die Anmerkung 2 zu Kapitel 68, in der der Begriff „bearbeitete Werksteine“ festgelegt ist.
Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel
WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN
Allgemeines
Dieses Kapitel erfasst nicht nur gebrauchsfertige Waren, sondern auch in bestimmten Positionen Halberzeugnisse, die vor ihrer endgültigen Verwendung weitere Bearbeitungen erforderlich machen können (z. B. Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat der Position 6812).
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
Jahr
Warenbezeichnung
Drittlandszollsatz
Besondere Maßeinheit
2026
Marmor, Travertin und Alabaster
1,7 %
—
2025
unverändert
1,7 %
—
2024
unverändert
1,7 %
—
2023
unverändert
1,7 %
—
2022
unverändert
1,7 %
—
2021
unverändert
1,7 %
—
2020
unverändert
1,7 %
—
2019
Marmor, Travertin und Alabaster
1,7 %
—
KN-Code 6802 91 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 6802.91 („Marmor, Travertin und Alabaster“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %; die Menge wird in — angemeldet.
Waren aus 152 Ländern können zollfrei in die EU eingeführt werden, und zwar aufgrund von Handelsabkommen und Präferenzregelungen (etwa GSP-EBA und CARIFORUM); der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %.
Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 6802.91 in die EU auf 215,3 Mio. € (+10 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war die Türkei mit einem Anteil von 62 %, gefolgt von China.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 1,7 %, USA 2,5 %–4,9 %, UK zollfrei, Kanada 6 %, Mexiko 15 %, Brasilien 5,4 %, Argentinien 5,4 %, Peru zollfrei, Neuseeland 0 %–5 %, Japan zollfrei, Taiwan 10 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 18 % und Nigeria 20 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 6802.91 im Wert von 383 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus der Türkei.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 6802 91 00 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 1,7 %; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welche Länder erhalten für 6802 91 00 einen niedrigeren Zollsatz?
Für 152 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 152 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 6802.91 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus der Türkei (119 Mio. $), gefolgt von China.
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