Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 6802.93

6802 93 10

6802 93 10: Bearbeiteter Granit und Waren daraus: poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr

Bearbeiteter Granit und Waren daraus

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 6802 Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt:
  2. andere:
  3. 6802 93 Granit:
  4. 6802 93 10 poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 3
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 4

  • ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 2658/87
    Unterlagen
    • C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 3

  • EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, China, Indien
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0288/24
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea, Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 1509/17, Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y038 Abweichung vom Einfuhrverbot nach Artikel 14 der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
    • Y962 Güter, ausgenommen die in Anhang X (Statuen) der Verordnung (EU) 2017/1509 beschriebenen Güter
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 24 %
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 3. November 2026

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 6802.93

letzte 12 Monate439,3 Mio. €-7,5 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis0,47 € je kg
Präferenzzollsatz2 %
Jan. 2024: 18,3 Mio. €Feb. 2024: 28,2 Mio. €März 2024: 30 Mio. €Apr. 2024: 35,1 Mio. €Mai 2024: 43,3 Mio. €Juni 2024: 41,3 Mio. €Juli 2024: 46 Mio. €Aug. 2024: 42,2 Mio. €Sept. 2024: 40,2 Mio. €Okt. 2024: 40,1 Mio. €Nov. 2024: 33,8 Mio. €Dez. 2024: 29,2 Mio. €Jan. 2025: 37 Mio. €Feb. 2025: 37 Mio. €März 2025: 43,9 Mio. €Apr. 2025: 43,6 Mio. €Mai 2025: 43,6 Mio. €Juni 2025: 44 Mio. €Juli 2025: 43,3 Mio. €Aug. 2025: 39,4 Mio. €Sept. 2025: 39 Mio. €Okt. 2025: 36 Mio. €Nov. 2025: 38,2 Mio. €Dez. 2025: 30,9 Mio. €Jan. 2026: 27,9 Mio. €Feb. 2026: 31,5 Mio. €März 2026: 35,1 Mio. €Apr. 2026: 36,5 Mio. €Mai 2026: 41,8 Mio. €Juni 2026: 44,4 Mio. €Juli 2026: 38,9 Mio. €Aug. 2026: 39,1 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Indien 188,3 Mio. € 42,9 % -3,8 %
China 171,8 Mio. € 39,1 % -8,5 %
Brasilien 18 Mio. € 4,1 % +0,1 %
Südafrika 12,6 Mio. € 2,9 % -2 %
Ägypten 12,5 Mio. € 2,8 % -2,1 %
Türkei 11,3 Mio. € 2,6 % -47,5 %
Vietnam 7,3 Mio. € 1,7 % -25,9 %
Simbabwe 4,1 Mio. € 0,9 % +39,5 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

6802.93 Bearbeitete Werksteine: andere, Granit

Tarifpositionen (EU): 6802.93

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N358799 U.S. CBP 21. Juli 2026 · 6802.93.00.10

    The tariff classification of Branco Fortaleza Polished, Texas White Polished, and Ashen White Polished stone from Brazil.

  • N358093 U.S. CBP 20. Juli 2026 · 6802.93.00.90

    The tariff classification of Snowfall stone from Brazil.

  • N358620 U.S. CBP 20. Juli 2026 · 6802.93.00.90

    The tariff classification of Casablanca stone from Brazil.

  • N355898 U.S. CBP 17. Juli 2026 · 6802.93.00.90

    The tariff classification of Istanbul stone from Brazil.

insgesamt 20 Entscheidungen zu dieser Nummer

Anmerkungen

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 68 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

6802 · Bearbeitete Werksteine (ausgenommen Schiefer) und Waren daraus, ausgenommen Waren der Position 6801; Würfel und dergleichen für Mosaike aus Naturstein (einschließlich Schiefer), auch auf Unterlagen; Körnungen, Splitter und Mehl von Naturstein (einschließlich Schiefer), künstlich gefärbt

Siehe die Anmerkung 2 zu Kapitel 68, in der der Begriff „bearbeitete Werksteine“ festgelegt ist.

6802 93 10 · poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr

Hierher gehören neben den Waren, deren Oberfläche vollständig oder teilweise poliert ist, insbesondere:

1. Waren, deren Oberfläche ganz oder teilweise gehobelt, gesandelt oder fein oder grob geschliffen ist;

2. verzierte Waren. Das sind Waren mit Flach-Motiven oder Flach-Ornamenten, die durch Färben, Lackieren oder auf andere Weise erzielt worden sind, z. B. durch Anbringen von Musterungen auf einer polierten Fläche durch Bearbeiten mit dem Stockhammer;

3. inkrustierte Waren, mit Mosaik versehene Waren, Waren mit Metallverzierungen oder mit einfachen gemeißelten Inschriften;

4. Waren, die Profile oder Kannelierungen, d. h. geradlinige Verzierungen, wie z. B. Zierlinien, Plinte, Schrägkanten, Hohlleisten oder Kehlleisten aufweisen;

5. abgedrehte Waren wie Säulenschäfte, Baluster und dergleichen.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN

Allgemeines

Dieses Kapitel erfasst nicht nur gebrauchsfertige Waren, sondern auch in bestimmten Positionen Halberzeugnisse, die vor ihrer endgültigen Verwendung weitere Bearbeitungen erforderlich machen können (z. B. Mischungen auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumcarbonat der Position 6812).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr Frei —
2025 unverändert Frei —
2024 unverändert Frei —
2023 unverändert Frei —
2022 unverändert Frei —
2021 unverändert Frei —
2020 unverändert Frei —
2019 poliert, verziert oder anders bearbeitet, jedoch ohne Bildhauerarbeit, mit einem Eigengewicht von 10 kg oder mehr Frei —

In der Kombinierten Nomenklatur ist 6802 93 10 eine von 2 Tarifpositionen unter der Unterposition 6802.93 („Bearbeitete Werksteine: andere, Granit“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 6802.93 im Wert von 439,3 Mio. € ein (−7 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 0,47 € je kg; wichtigstes Lieferland war Indien mit einem Anteil von 43 %, gefolgt von China.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 0 %–1,7 %, USA 3,7 %, UK zollfrei, Kanada 6,5 %, Mexiko zollfrei, Brasilien 5,4 %, Argentinien 5,4 %–35 %, Peru zollfrei, Neuseeland 0 %–5 %, Japan zollfrei, Taiwan 10 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 20 % und Nigeria 20 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 6802.93 im Wert von 674 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus China.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 6802 93 10 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 6802.93 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus China (193 Mio. $), gefolgt von Indien.

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