Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 8407.90
8407 90 80: Andere Ottomotoren: mit einer Leistung von 10 kW oder weniger
Andere Ottomotoren
Nicht allein anmeldbar: eine der 2 Unterteilungen verwenden Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
- 8407 Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung:
- 8407 90 andere Motoren:
- mit einem Hubraum von mehr als 250 cm3:
- andere:
- 8407 90 80 mit einer Leistung von 10 kW oder weniger
Was Sie zahlen
Einfuhr: EU
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 5
- ZollaussetzungLuftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung Frei
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- Regulation 1517/18
- Unterlagen
- C119 Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung
- ZollaussetzungAutonome Aussetzung aufgrund der Endverwendung Frei
- Nur für
- 8407 90 80 10 Spark-ignition reciprocating or rotary internal combustion piston engines, having a cylinder capacity of not less than 300 cm³ and a power of not less than 6 kW or more but not more than 20,0 kW, for the manufacture of: - lawn mowers of subheadings 8433 11, 8433 19 and 8433 20, - tractors of subheadings 8701 91 90, 8701 92 90 whose main function is that of a lawn mower, - four stroke mowers with motor of a cylinder capacity of not less than 300 cm³ of subheading 8433 20 10 or - snowploughs and snow blowers of subheading 8430 20
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern außer Belarus, Russland
- Rechtsakt
- Regulation 2605/25
- Unterlagen
- N990 EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
- ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
- Nur für
- 8407 90 80 90 Other
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- Regulation 2658/87
- Unterlagen
- C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
- Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- bis 31. Oktober 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0382/26
- Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 1. November 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0382/26
Einfuhrvoraussetzungen 5
- Verbot oder BeschränkungEinfuhrverbot
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Nordkorea
- Rechtsakt
- Regulation 0285/18
- EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Luxuswaren
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Nordkorea
- Rechtsakt
- Regulation 2062/17
- Unterlagen
- Y945 Persönliche Güter von Reisenden oder nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509)
- Y946 Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in DVRK oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509)
- Y948 Güter, ausgenommen die in Anhang VIII (Luxusgüter) der Verordnung (EU) 2017/1509 beschriebenen Güter
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Belarus, Ukraine
- Rechtsakt
- Regulation 0765/06, Regulation 0692/14
- Unterlagen
- Y727 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
- Y728 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
- L152 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
- Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
- Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
- N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
- N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Russland
- Gültigkeit
- bis 31. Dezember 2027
- Rechtsakt
- Regulation 0833/14
- Unterlagen
- L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
- Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
- L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
- Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Ukraine
- Rechtsakt
- Regulation 0263/22
- Unterlagen
- Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
- N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
TARIC-Unterpositionen
Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.
| 8407 90 80 10 | Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, zum Herstellen von: - Rasenmähern der Positionen 8433 11, 8433 19 und 8433 20, - Traktoren der Position 8701 91 90 und 8701 92 90 deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist, - 4-Takt-Motormähern mit einem Hubraum von 300 cm³ oder mehr der Unterposition 8433 20 10 oder - Schneeräumern der Unterposition 8430 20 |
| 8407 90 80 90 | andere |
Ausfuhrmaßnahmen 7
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
| Ausfuhrmaßnahmen | Bestimmungsland | Rechtsakt | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| AusfuhrverbotSanktionsregelung: North Korea | Nordkorea | Regulation 0285/18 | 28. Februar 2018 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus | Belarus | Regulation 0765/06 | 1. Juli 2024 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Crimea and Sevastopol | Ukraine | Regulation 0692/14 | 25. Februar 2025 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia | Russland | Regulation 0833/14 | 27. September 2024 |
| Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: Belarus | Belarus | Regulation 0765/06 | 24. Oktober 2025 |
| Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: North Korea | Nordkorea | Regulation 2062/17 | 28. Juni 2018 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Non-government-controlled areas of Ukraine | Ukraine | Regulation 0263/22 | 25. August 2022 |
TARIC-Daten vom 31. Oktober 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
-
Belgien 21 %
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Bulgarien 20 %
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Dänemark 25 %
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Deutschland 19 %
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Estland 24 %
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Finnland 25,5 %
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Frankreich 20 %
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Griechenland 24 %
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Irland 23 %
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Italien 22 %
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Kroatien 25 %
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Lettland 21 %
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Litauen 21 %
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Luxemburg 17 %
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Malta 18 %
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Niederlande 21 %
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Österreich 20 %
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Polen 23 %
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Portugal 23 %
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Rumänien 21 %
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Schweden 25 %
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Slowakei 23 %
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Slowenien 22 %
-
Spanien 21 %
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Tschechien 21 %
-
Ungarn 27 %
-
Zypern 3 % / 5 % ermäßigter Satz
TEDB · 31. Oktober 2026
Präferenzzollsätze nach Ländern
| Abkommen oder Präferenzregelung | Länder | Satz |
|---|---|---|
| Drittlandszollsatz (kein Abkommen) | — | 4,2 % |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen) | Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitereAfghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik | Frei |
| CARIFORUM | Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitereAntigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago | Frei |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitereAntarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna | Frei |
| APS - Allgemeine Regelung | Cookinseln, Indonesien, Kenia, Kongo-Brazzaville und 6 weitereCookinseln, Indonesien, Kenia, Kongo-Brazzaville, Mikronesien, Nigeria, Niue, Syrien, Tadschikistan, Vanuatu | Frei |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei und 4 weitereBolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Usbekistan | Frei |
| Zentralamerika | Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama | Frei |
| Mercosur | Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay | Frei |
| SADC EPA | Botsuana, Eswatini, Namibia | Frei |
| Europäischer Wirtschaftsraum | Island, Liechtenstein, Norwegen | Frei |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | Mauritius, Seychellen, Simbabwe | Frei |
| Zollunion EU–Andorra | Andorra | Frei |
| Abkommen EU–Albanien | Albanien | Frei |
| Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina | Bosnien und Herzegowina | Frei |
| Abkommen EU–Kanada | Kanada | Frei |
| Abkommen EU–Schweiz | Schweiz | Frei |
| Abkommen EU–Côte d’Ivoire | Côte d’Ivoire | Frei |
| Abkommen EU–Chile | Chile | Frei |
| Abkommen EU–Kamerun | Kamerun | Frei |
| Abkommen EU–Kolumbien | Kolumbien | Frei |
| Abkommen EU–Algerien | Algerien | Frei |
| Abkommen EU–Ecuador | Ecuador | Frei |
| Abkommen EU–Ägypten | Ägypten | Frei |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. | Westsahara | Frei |
| Abkommen EU–Fidschi | Fidschi | Frei |
| Abkommen EU–Färöer | Färöer | Frei |
| Abkommen EU–Vereinigtes Königreich | Vereinigtes Königreich | Frei |
| Abkommen EU–Georgien | Georgien | Frei |
| Abkommen EU–Ghana | Ghana | Frei |
| Abkommen EU–Israel | Israel | Frei |
| Abkommen EU–Jordanien | Jordanien | Frei |
| Abkommen EU–Japan | Japan | Frei |
| Abkommen EU–Südkorea | Südkorea | Frei |
| Abkommen EU–Libanon | Libanon | Frei |
| Abkommen EU–Marokko | Marokko | Frei |
| Abkommen EU–Republik Moldau | Republik Moldau | Frei |
| Abkommen EU–Montenegro | Montenegro | Frei |
| Abkommen EU–Nordmazedonien | Nordmazedonien | Frei |
| Abkommen EU–Mexiko | Mexiko | Frei |
| Abkommen EU–Neuseeland | Neuseeland | Frei |
| Abkommen EU–Peru | Peru | Frei |
| Abkommen EU–Papua-Neuguinea | Papua-Neuguinea | Frei |
| Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete | Palästinensische Autonomiegebiete | Frei |
| Abkommen EU–Serbien | Serbien | Frei |
| Abkommen EU–Singapur | Singapur | Frei |
| Zollunion EU–San Marino | San Marino | Frei |
| Abkommen EU–Tunesien | Tunesien | Frei |
| Zollunion EU–Türkei | Türkei | Frei |
| Abkommen EU–Ukraine | Ukraine | Frei |
| Abkommen EU–Vereinigte Staaten | Vereinigte Staaten | Frei |
| Abkommen EU–Vietnam | Vietnam | Frei |
| Abkommen EU–Samoa | Samoa | Frei |
| Abkommen EU–Kosovo | Kosovo | Frei |
| Abkommen EU–Südafrika | Südafrika | Frei |
EU: Einfuhren nach Monaten · HS 8407.90
Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate
| Land | Wert | Anteil | Veränderung |
|---|---|---|---|
| 139,9 Mio. € | 42,7 % | -10,9 % | |
| 50 Mio. € | 15,3 % | +2,4 % | |
| 39,4 Mio. € | 12 % | +17,4 % | |
| 20,2 Mio. € | 6,2 % | +1,9 % | |
| 16,6 Mio. € | 5,1 % | +9,1 % | |
| 16,5 Mio. € | 5 % | +14,2 % | |
| 16 Mio. € | 4,9 % | -15,9 % | |
| 14,4 Mio. € | 4,4 % | +69,7 % |
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
8407.90 Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung: andere Motoren
Tarifpositionen (EU): 8407.90
- 8407 90 10mit einem Hubraum von 250 cm3 oder weniger
- 8407 90 50für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 870110, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2800 cm3, von Kraftfahrzeugen der Position 8705
- 8407 90 80mit einer Leistung von 10 kW oder weniger
- 8407 90 90mit einer Leistung von mehr als 10 kW
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- H312118 U.S. CBP
Application for Further Review of Protest No. 3801-20-102544; Classification of Unfinished Engines
- N305729 U.S. CBP
The tariff classification of engines for chipper shredder vacuums from China
- N305139 U.S. CBP
The tariff classification of lawn mower engines from China
- N302189 U.S. CBP
The tariff classification of engine assemblies from China
Anmerkungen
Zusätzliche Anmerkungen
1. Als „Motoren für Luftfahrzeuge“ der Unterpositionen 840710 und 840910 gelten nur Motoren, die ihrer Beschaffenheit nach zum Anbringen einer Luftschraube oder eines Rotors bestimmt sind.
2. Zu Unterposition 84717030 gehören auch CD-ROM-Leser, die Speichereinheiten von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen sind und aus Laufwerken bestehen, die ihrer Beschaffenheit nach zum Lesen von CD-ROM-, CD-Audio- und CD-Foto-Signalen bestimmt und mit einem Kopfhöreranschluss, einem Lautstärkeregler oder einem Ein-Aus-Schalter ausgestattet sind.
Erläuterungen zur KN
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel
KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
Allgemeines
Als Verwendung „für die industrielle Montage“ im Sinne der Unterpositionen 8407 34 10, 8407 90 50 und 8408 20 10 gilt nur die Verwendung zum serienmäßigen Zusammenbau neuer Fahrzeuge in Fabriken, die Kraftfahrzeuge herstellen oder zusammensetzen (einschließlich der Zulieferbetriebe).
Diese Unterpositionen finden nur auf Motoren Anwendung, die tatsächlich zum Zusammenbau neuer Fahrzeuge verwendet werden, die im Wortlaut der Unterpositionen genannt sind. Sie erfassen daher nicht Motoren gleicher Art, die als Ersatzteile verwendet werden.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union
Diese Unterposition in früheren Jahren
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
| Jahr | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 2026 | mit einer Leistung von 10 kW oder weniger | 4,2 % | p/st |
| 2025 | unverändert | 4,2 % | p/st |
| 2024 | unverändert | 4,2 % | p/st |
| 2023 | unverändert | 4,2 % | p/st |
| 2022 | unverändert | 4,2 % | p/st |
| 2021 | unverändert | 4,2 % | p/st |
| 2020 | unverändert | 4,2 % | p/st |
| 2019 | mit einer Leistung von 10 kW oder weniger | 4,2 % | p/st |
KN-Code 8407 90 80 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 8407.90 („Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung: andere Motoren“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 4,2 %; die Menge wird in p/st angemeldet.
Waren aus 152 Ländern können zollfrei in die EU eingeführt werden, und zwar aufgrund von Handelsabkommen und Präferenzregelungen (etwa GSP-EBA und CARIFORUM); der Drittlandszollsatz beträgt 4,2 %.
Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 8407.90 in die EU auf 327,4 Mio. € (+0 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 43 %, gefolgt von den USA.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 2,7 %–4,2 %, USA zollfrei, UK 2 %–4 %, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 12,6 %, Argentinien 12,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan 2,5 %–5 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 10 %–15 % und Nigeria 10 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 8407.90 im Wert von 502 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 8407 90 80 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 4,2 %; besondere Maßeinheit: p/st. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welche Länder erhalten für 8407 90 80 einen niedrigeren Zollsatz?
Für 152 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 152 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 8407.90 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus China (157 Mio. $), gefolgt von den USA.