Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 8414.59
8414 59 35
8414 59 35: Andere Ventilatoren: Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren: Ventilatoren, andere, Zentrifugalventilatoren
Andere Ventilatoren
Nicht allein anmeldbar: eine der 6 Unterteilungen verwendenDaten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
8414 Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter:
C119 Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung
ZollaussetzungAutonome ZollaussetzungFrei
Nur für
8414 59 35 20 Radial fan, with: -a dimension of 25mm (height) x 85mm (width) x 85mm (depth), -a weight of 120 g, -a rated voltage of 13,6 VDC (direct current voltage), -an operating voltage of 9 VDC or more but not more than 16 VDC (direct current voltage), -a rated current of 1,1 A (TYP), -a rated power of 15 W, -a rotation speed of 500 RPM (revolutions per minute) or more but not more than 4800 RPM (revolutions per minute) (free flow), -an air flow of not more than 17,5 litre/s, -an air pressure of not more than16 mm H2O ≈ 157 Pa, -an overall sound pressure of not more than 58 dB(A) at 4800 RPM (revolutions per minute), and with a FIN (Fan Interconnect Network) interface for communication with the heating and air-conditioning control unit used in car seat ventilation systems
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
ZollaussetzungAutonome Aussetzung aufgrund der EndverwendungFrei
Nur für
8414 59 35 30 Electric blower for cooling the high-voltage battery of a hybrid passenger car with: -a control unit, -MOSFET inverter, -a voltage of 9 V or more but not more than 16 V, -ambient temperature of - 40 °C or more, but not more than 80 °C, for use in the manufacture of hybrid passenger cars
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
Unterlagen
N990 EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
ZollaussetzungAutonome Aussetzung aufgrund der EndverwendungFrei
Nur für
8414 59 35 40 Electric blower for cooling the battery module: -with an operating voltage of 9 VDC or more but not more than 16 VDC, -with a centrifugal electric fan, -with a connector, -with a plastic case, -with or without a control unit for the fan electric motor, for use in the production of rechargeable batteries for hybrid and electric vehicles
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
Unterlagen
N990 EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
ZollaussetzungAutonome ZollaussetzungFrei
Nur für
8414 59 35 50 DC motor centrifugal fan with: -a nominal voltage of 8 V or more, but not more than 13 V, -a nominal maximum speed of 1400 rpm or more, but not more than 1950 rpm, -a horizontal or vertical position of the fan blades shaft, -a boosting time of not more than 10 seconds, -a cable with a length of 30 cm or more, but not more than 50 cm, with RAST 2,5 connector, -a nominal power of 0,7 W or more, but not more than 3,5 W, -a tacho or feedback signal to monitor the speed
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 1463/26
ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder FörderplattformenFrei
Nur für
8414 59 35 90 Other
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 2658/87
Unterlagen
C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
Zollbegünstigung bei EndverwendungNichtpräferentieller Zollsatz bei EndverwendungFrei
Nur für
8414 59 35 10 For use in civil aircraft
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 1821/16
Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert3 EUR
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Gültigkeit
bis 31. Oktober 2026
Rechtsakt
Regulation 0382/26
Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert3 EUR
Y949 Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnoten beschriebenen Güter (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates)
EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Luxuswaren
Gilt für Waren mit Ursprung in
Nordkorea
Rechtsakt
Regulation 2062/17
Unterlagen
Y945 Persönliche Güter von Reisenden oder nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509)
Y946 Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in DVRK oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509)
Y948 Güter, ausgenommen die in Anhang VIII (Luxusgüter) der Verordnung (EU) 2017/1509 beschriebenen Güter
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Iran
Rechtsakt
Regulation 0267/12
Unterlagen
Y750 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 267/2012 des Rates, Anhang II
Y727 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
Y728 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
L152 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
Y963 Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden MG-Fußnoten beschriebenen Güter (Anhang II Teil IV der Verordnung (EU) 2017/1509)
Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Ukraine
Rechtsakt
Regulation 0263/22
Unterlagen
Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
TARIC-Unterpositionen
Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.
8414 59 35 10
für zivile Luftfahrzeuge
8414 59 35 20
Radiallüfter mit -Abmessungen von 25 mm (Höhe) x 85 mm (Breite) x 85 mm (Tiefe), -einem Gewicht von 120 g, -einer Nennspannung von 13,6 VDC (Gleichstrom), -einer Betriebsspannung von 9 VDC oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 VDC (Gleichstrom), -einem Nennstrom von 1,1 A (TYP), -einer Nennleistung von 15 W, -einer Drehzahl von 500 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 4800 U/min (Freilauf), -einem Luftstrom von nicht mehr als 17,5 Liter/s -einem Luftdruck von nicht mehr als 16 mm H2O ≈ 157 Pa, -einem Gesamtschalldruck von nicht mehr als 58 dB (A) bei 4800 U/min, mit FIN-Interface (Fan Interconnect Network) für die Kommunikation mit dem Steuergerät des Heizungs-/Kühlungssystems in Autositzbelüftungen
8414 59 35 30
Elektrisches Gebläse zur Kühlung der Hochspannungsbatterie eines Hybrid-Personenkraftwagens mit -einer Steuereinheit, -MOSFET-Inverter, -einer Betriebsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V, -einer Umgebungstemperatur von -40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 °C, zur Verwendung bei der Herstellung von Hybrid-Personenkraftwagen
8414 59 35 40
Elektrisches Gebläse zur Kühlung des Batteriemoduls -mit einer Betriebsspannung von 9 VDC (Gleichstrom) oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 VDC (Gleichstrom), -mit einem elektrischen Zentrifugalventilator, -mit einem Steckverbinder, -mit einem Kunststoffgehäuse, -auch mit einer Steuereinheit für den Elektromotor des Ventilators zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Batterien für Hybrid- und Elektrofahrzeuge
8414 59 35 50
Gleichstrommotor-Radialventilator mit: -einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 13 V, -einer maximalen Nenndrehzahl von 1 400 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 950 U/min, -einer Ventilatorflügelwelle in horizontaler oder vertikaler Position, -einer Hochlaufzeit von 10 Sekunden oder weniger, -einem Kabel mit RAST 2,5-Stecker mit einer Länge von 30 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 cm, -einer Nennleistung von 0,7 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,5 W, -einem Drehzahl- oder Rückmeldesignal zur Überwachung der Drehzahl
8414 59 35 90
andere
Ausfuhrmaßnahmen 16
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
Ausfuhrmaßnahmen
Bestimmungsland
Rechtsakt
Gültigkeit
AusfuhrverbotSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 0285/18
28. Februar 2018
Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 1509/17
20. September 2017
Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: Iran
Iran
Regulation 0267/12
30. September 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Crimea and Sevastopol
Ukraine
Regulation 0692/14
25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia
Russland
Regulation 0833/14
22. Oktober 2025
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 1509/17
1. September 2017
Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: Russia
Russland
Regulation 0833/14
24. Juni 2023
Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 2062/17
28. Juni 2018
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 1509/17
11. April 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus
Belarus
Regulation 0765/06
20. Juli 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Iran
Iran
Regulation 0267/12
30. September 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Non-government-controlled areas of Ukraine
Ukraine
Regulation 0263/22
25. August 2022
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia
Russland
Regulation 0833/14
24. Juni 2023
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus
Belarus
Regulation 0765/06
25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Iran
Iran
Regulation 0267/12
30. September 2025
Ausfuhrgenehmigung (Dual use)
All third countries
Regulation 2003/25
15. November 2025
TARIC-Daten vom 27. Oktober 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
Belgien21 %
Bulgarien20 %
Dänemark25 %
Deutschland19 %
Estland24 %
Finnland25,5 %
Frankreich20 %
Griechenland13 % ermäßigter Satz
Irland23 %
Italien22 %
Kroatien25 %
Lettland21 %
Litauen21 %
Luxemburg17 %
Malta18 %
Niederlande21 %
Österreich20 %
Polen23 %
Portugal23 %
Rumänien21 %
Schweden25 %
Slowakei23 %
Slowenien22 %
Spanien21 %
Tschechien21 %
Ungarn27 %
Zypern3 % / 5 % ermäßigter Satz
TEDB · 27. Oktober 2026
Präferenzzollsätze nach Ländern
Abkommen oder Präferenzregelung
Länder
Satz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)
—
2,3 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits.
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
The tariff classification of a module imported from Canada
600016096HMRC22. Oktober 2026 – 21. Oktober 2029 · 8414 59 35 90
A centrifugal blower assembly designed to provide high-volume cooling airflow to four locomotive traction motors during traction and rheostatic braking. The assembly comprises a casing, inlet and outlet cowling, centrifugal fan impeller and hydrostatic motor. The motor has a keyed shaft onto which…
600015114HMRC1. April 2026 – 31. März 2029 · 8414 59 25 90
350ml Spray Water Fan These are ideal during warm weathers to keep yourself cool. Batteries are required. Cooling spray water Soft fan blades 2 Colours Blue and White 2x AA batteries required (Not included)
600013097HMRC20. Mai 2025 – 19. Mai 2028 · 8414 59 25 90
Product is a duct fan. Is powered by mains electricity (230v 50Hz). It comprises an axial fan with diameter of 250mm (propeller type) driven by a single phase electric motor within an outer housing made of impact-resistant, reinforced polypropylene. Intended use is for installation into systems…
600011709HMRC30. Oktober 2024 – 29. Oktober 2027 · 8414 59 35 90
A Rain Blower This item forms part of a satellite telecommunications “system” which is used for communications over commercial frequency satellites. The “system” provides voice and data connectivity to radio frequency (RF) networks. An antenna rain blower is a device designed to remove moisture…
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
8414 · Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter
Als Pumpen und Kompressoren im Sinne dieser Position gelten auch Motorpumpen, Turbopumpen, Motorkompressoren und Turbokompressoren.
8414 51 00 bis 8414 59 95 · Ventilatoren
Als Ventilatoren im Sinne dieser Unterpositionen gelten nur die Waren, die die in den Erläuterungen zu Position 8414 des HS, Abschnitt B, genannten Merkmale besitzen und folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. ihr Luft- oder Gasdruck darf 2 bar nicht übersteigen;
2. sie dürfen nur eine rotierende Oberfläche (eine Stufe) besitzen.
Luftverdichter, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu den Unterpositionen 8414 80 11 bis 8414 80 80.
8414 59 35 · Zentrifugalventilatoren
Bei Zentrifugalventilatoren erfolgt die Zuführung der zu fördernden Luft oder anderer Gase axial und die Abgabe der Luft oder anderer Gase radial.
Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel
KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
Allgemeines
Als Verwendung „für die industrielle Montage“ im Sinne der Unterpositionen 8407 34 10, 8407 90 50 und 8408 20 10 gilt nur die Verwendung zum serienmäßigen Zusammenbau neuer Fahrzeuge in Fabriken, die Kraftfahrzeuge herstellen oder zusammensetzen (einschließlich der Zulieferbetriebe).
Diese Unterpositionen finden nur auf Motoren Anwendung, die tatsächlich zum Zusammenbau neuer Fahrzeuge verwendet werden, die im Wortlaut der Unterpositionen genannt sind. Sie erfassen daher nicht Motoren gleicher Art, die als Ersatzteile verwendet werden.
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
Jahr
Warenbezeichnung
Drittlandszollsatz
Besondere Maßeinheit
2026
Zentrifugalventilatoren
2,3 %
p/st
2025
unverändert
2,3 %
p/st
2024
unverändert
2,3 %
p/st
2023
unverändert
2,3 %
p/st
2022
unverändert
2,3 %
p/st
2021
unverändert
2,3 %
p/st
2020
unverändert
2,3 %
p/st
2019
Zentrifugalventilatoren
2,3 %
p/st
Geschichte der Nummer
Seit 2017; vorher wurden diese Waren unter 8414 59 40 eingereiht.
In der Kombinierten Nomenklatur ist 8414 59 35 eine von 4 Tarifpositionen unter der Unterposition 8414.59 („Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren: Ventilatoren, andere“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 2,3 %; die Menge wird in p/st angemeldet.
Für Waren mit Ursprung in 152 Ländern gilt in der EU statt des Drittlandszollsatzes von 2,3 % ein Präferenzzollsatz (etwa GSP-EBA oder CARIFORUM); bei 152 davon entfällt der Zoll ganz.
In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 8414.59 im Wert von 1,6 Mrd. € ein (+9 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 19,44 € je kg; wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 47 %, gefolgt von den USA.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 0 %–2,3 %, USA 0 %–2,3 %, UK 0 %–2 %, Kanada zollfrei, Mexiko 10 %–25 %, Brasilien 7,2 %–12,6 %, Argentinien 0 %–12,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland 0 %–5 %, Japan zollfrei, Taiwan 0 %–4,7 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 0 %–10 % und Nigeria 20 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 8414.59 im Wert von 4,6 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 8414 59 35 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 2,3 %; besondere Maßeinheit: p/st. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welche Länder erhalten für 8414 59 35 einen niedrigeren Zollsatz?
Für 152 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 152 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 8414.59 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus China (615 Mio. $), gefolgt von den USA.
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