Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 8541.90

8541 90 00

8541 90 00: Halbleiterbauelemente: Teile

Teile für Halbleiterbauelemente und LED

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 8541 Halbleiterbauelemente (z. B. Dioden, Transistoren, halbleiterbasierte Transducer); lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln); Leuchtdioden (LED), auch mit anderen Leuchtdioden (LED) zusammengesetzt; gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle:
  2. 8541 90 00 Teile

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 5
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 4

  • ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 2658/87
    Unterlagen
    • C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 6

  • Verbot oder BeschränkungEinfuhrverbot
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 0285/18
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 1509/17
    Unterlagen
    • Y920 Andere Waren als in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrollen von Quecksilber
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 0852/17
    Unterlagen
    • Y924 Nicht unter die Verordnung (EU) 2017/852 fallende Waren
    • Y969 Mit Quecksilber versetzte Produkte, die für den Zivilschutz und militärische Verwendungszwecke unentbehrlich oder für die Forschung, für die Kalibrierung von Instrumenten oder zur Verwendung als Referenzstandard bestimmt sind (Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/852)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0765/06, Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y727 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
    • Y728 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
    • L152 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
    • Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Russland
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2027
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14
    Unterlagen
    • L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
    • L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 10

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
AusfuhrverbotSanktionsregelung: North Korea Nordkorea Regulation 0285/18 28. Februar 2018
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Crimea and Sevastopol Ukraine Regulation 0692/14 25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 27. September 2024
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: North Korea Nordkorea Regulation 1509/17 1. September 2017
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus Belarus Regulation 0765/06 25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 24. Juni 2023
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Non-government-controlled areas of Ukraine Ukraine Regulation 0263/22 25. August 2022
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus Belarus Regulation 0765/06 25. Februar 2025
Ausfuhrgenehmigung (Dual use) All third countries Regulation 2003/25 15. November 2025
Quecksilber-Ausfuhrkontrolle All third countries Regulation 0852/17 31. Dezember 2025

TARIC-Daten vom 29. Oktober 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 24 %
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 0 % ermäßigter Satz
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 3 % ermäßigter Satz

TEDB · 29. Oktober 2026

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 8541.90

letzte 12 Monate150,6 Mio. €+15,2 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis14,38 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Jan. 2024: 8,7 Mio. €Feb. 2024: 8,6 Mio. €März 2024: 8,7 Mio. €Apr. 2024: 9,2 Mio. €Mai 2024: 7,8 Mio. €Juni 2024: 9,5 Mio. €Juli 2024: 7,8 Mio. €Aug. 2024: 9,2 Mio. €Sept. 2024: 9,2 Mio. €Okt. 2024: 10,4 Mio. €Nov. 2024: 7,4 Mio. €Dez. 2024: 7,5 Mio. €Jan. 2025: 8,4 Mio. €Feb. 2025: 9,8 Mio. €März 2025: 12,8 Mio. €Apr. 2025: 8,2 Mio. €Mai 2025: 10,5 Mio. €Juni 2025: 18 Mio. €Juli 2025: 14,8 Mio. €Aug. 2025: 13,8 Mio. €Sept. 2025: 9,3 Mio. €Okt. 2025: 13,3 Mio. €Nov. 2025: 9,9 Mio. €Dez. 2025: 9,4 Mio. €Jan. 2026: 18,1 Mio. €Feb. 2026: 14,4 Mio. €März 2026: 11,6 Mio. €Apr. 2026: 11,6 Mio. €Mai 2026: 11,3 Mio. €Juni 2026: 15,3 Mio. €Juli 2026: 14 Mio. €Aug. 2026: 12,4 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
China 73 Mio. € 48,5 % +19,7 %
Taiwan 27,5 Mio. € 18,3 % +16,2 %
Schweiz 13,1 Mio. € 8,7 % -4,2 %
Japan 11,9 Mio. € 7,9 % +24,7 %
Vereinigte Staaten 9,9 Mio. € 6,6 % -1,8 %
Vereinigtes Königreich 4,6 Mio. € 3,1 % +4,5 %
Israel 2 Mio. € 1,3 % +97,3 %
Vietnam 1,7 Mio. € 1,1 % +20,2 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

8541.90 Halbleiterbauelemente: Teile

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N349448 U.S. CBP 10. Juni 2025 · 8541.90.00.00

    The tariff classification of composite frames for photovoltaic (PV) solar panels from China

  • N328203 U.S. CBP 26. September 2022 · 8541.90.00.00

    The tariff classification of Solar Panel Frames from Vietnam

  • N310335 U.S. CBP 17. März 2020 · 8541.90.00.00

    The tariff classification of solar panel frames from Canada

  • N305782 U.S. CBP 6. September 2019 · 8541.90.00.00

    The tariff classification of solar panel frames from the Philippines and Indonesia

insgesamt 9 Entscheidungen zu dieser Nummer

Anmerkungen

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 85 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

8541 90 00 · Teile

Neben den in den Erläuterungen zu Position 8541 des HS aufgeführten Teilen gehören z. B. hierher:

1. Halterungen und Gehäuse für piezoelektrische Kristalle;

2. Gehäuse aus Metall, Steatit usw., für montierte Halbleiter.

Nicht hierher gehören z. B.:

a) Stromzuführungen, die den Strom von den Kontaktstiften zu den Elektroden führen (Position 8536);

b) Teile aus Grafit (Unterposition 8545 90 90).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 Teile Frei —
2025 unverändert Frei —
2024 unverändert Frei —
2023 unverändert Frei —
2022 unverändert Frei —
2021 unverändert Frei —
2020 unverändert Frei —
2019 Teile Frei —

KN-Code 8541 90 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 8541.90 („Halbleiterbauelemente: Teile“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 8541.90 im Wert von 150,6 Mio. € ein (+15 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 14,38 € je kg; wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 49 %, gefolgt von Taiwan.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko zollfrei, Brasilien 7,2 %, Argentinien zollfrei, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC zollfrei, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 8541.90 im Wert von 439 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Malaysia.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 8541 90 00 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 8541.90 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Malaysia (140 Mio. $), gefolgt von China.

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