Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 9306.30

9306 30 10

9306 30 10: Andere Patronen und Teile davon: für Revolver und Pistolen der Position 9302 und für Maschinenpistolen der Position 9301

Andere Patronen und Teile davon

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 9306 Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen:
  2. 9306 30 andere Patronen und Teile davon:
  3. 9306 30 10 für Revolver und Pistolen der Position 9302 und für Maschinenpistolen der Position 9301

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll 2,7 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 2 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 7
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 3

  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 7

  • Verbot oder BeschränkungGüter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 0125/19
    Unterlagen
    • C064 Genehmigung der Ausfuhr oder Einfuhr von Gütern, die zum Zwecke der Folter verwendet werden könnten (Verordnung (EU) 2019/125)
    • Y904 Andere Güter als die in den TR-Fußnoten zu der Maßnahme beschriebenen
  • EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Irak, Syrien
    Rechtsakt
    Regulation 1210/03, Regulation 1332/13
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Russland
    Gültigkeit
    bis 31. Juli 2027
    Rechtsakt
    Decision 0512/14
    Unterlagen
    • Y920 Andere Waren als in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Libyen
    Rechtsakt
    Regulation 0044/16
    Unterlagen
    • Y920 Andere Waren als in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus
    Rechtsakt
    Regulation 0765/06
    Unterlagen
    • Y757 Die in Artikel 1aa (1) der Verordnung (EC) 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe Ausnahmen in Artikel 1aa (2a))
    • Y758 Die in Artikel 1aa der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1aa Absatz 2b).
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Libyen, Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0813/25, Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y182 Waren, die nicht unter die Verbote gemäß Artikel 3(a) der Verordnung (EU) Nr. 2016/44 fallen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 26

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
AusfuhrverbotSanktionsregelung: Belarus Belarus Regulation 0765/06 5. August 2023
Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: Iraq All third countries Regulation 1210/03 1. Januar 2007
AusfuhrgenehmigungSanktionsregelung: Syria All third countries Regulation 1332/13 15. Dezember 2013
AusfuhrgenehmigungSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 1485/24 4. Juni 2024
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 24. Juni 2023
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Russia Russland Decision 0512/14 1. August 2014 – 31. Juli 2027
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: South Sudan Südsudan Regulation 0735/15 9. Mai 2015
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Sudan Sudan Regulation 0747/14 11. Juli 2014
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Myanmar/Burma Myanmar Regulation 0401/13 3. Mai 2013
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Iran (human rights) Iran Regulation 0264/12 9. Februar 2016
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Venezuela Venezuela Regulation 2063/17 14. November 2017
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Syria Syrien Regulation 0036/12 19. Januar 2012
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Zimbabwe Simbabwe Regulation 0284/17 19. Februar 2017
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Libya Libyen Regulation 0044/16 20. Januar 2016
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Belarus Belarus Regulation 0765/06 25. Juni 2021
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus Belarus Regulation 0765/06 20. Juli 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Central African Republic Zentralafrikanische Republik Decision 0798/13 8. April 2020
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Haiti Haiti Regulation 2309/22 26. März 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Libya Libyen Regulation 0813/25 29. April 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 24. Juni 2023
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Central African Republic Zentralafrikanische Republik Regulation 0224/14 26. März 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia All third countries (außer Australien, Kanada, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Island, Japan, Südkorea, Liechtenstein, Norwegen, Neuseeland, Russland, Vereinigte Staaten) Regulation 0833/14 2. Januar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus All third countries (außer Australien, Belarus, Kanada, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Island, Japan, Südkorea, Liechtenstein, Norwegen, Neuseeland, Vereinigte Staaten) Regulation 0765/06 21. Oktober 2024
Beschränkung bei der Ausfuhr All third countries Regulation 0258/12 30. September 2013
Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung All third countries Regulation 0125/19 20. August 2025
Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern All third countries Regulation 0116/09 2. März 2009

TARIC-Daten vom 25. Oktober 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 24 %
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 25. Oktober 2026

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—2,7 %
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)
Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitere

Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna

Frei
Zentralamerika Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama Frei
Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay Frei
Europäischer Wirtschaftsraum Island, Liechtenstein, Norwegen Frei
Zollunion EU–Andorra Andorra Frei
Abkommen EU–Albanien Albanien Frei
Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Frei
Abkommen EU–Kanada Kanada Frei
Abkommen EU–Schweiz Schweiz Frei
Abkommen EU–Chile Chile Frei
Abkommen EU–Kolumbien Kolumbien Frei
Abkommen EU–Algerien Algerien Frei
Abkommen EU–Ecuador Ecuador Frei
Abkommen EU–Ägypten Ägypten Frei
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. Westsahara Frei
Abkommen EU–Färöer Färöer Frei
Abkommen EU–Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Frei
Abkommen EU–Georgien Georgien Frei
Abkommen EU–Israel Israel Frei
Abkommen EU–Jordanien Jordanien Frei
Abkommen EU–Japan Japan Frei
Abkommen EU–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen EU–Libanon Libanon Frei
Abkommen EU–Marokko Marokko Frei
Abkommen EU–Republik Moldau Republik Moldau Frei
Abkommen EU–Montenegro Montenegro Frei
Abkommen EU–Nordmazedonien Nordmazedonien Frei
Abkommen EU–Mexiko Mexiko Frei
Abkommen EU–Neuseeland Neuseeland Frei
Abkommen EU–Peru Peru Frei
Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete Palästinensische Autonomiegebiete Frei
Abkommen EU–Serbien Serbien Frei
Abkommen EU–Singapur Singapur Frei
Zollunion EU–San Marino San Marino Frei
Abkommen EU–Syrien Syrien Frei
Abkommen EU–Tunesien Tunesien Frei
Zollunion EU–Türkei Türkei Frei
Abkommen EU–Ukraine Ukraine Frei
Abkommen EU–Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten Frei
Abkommen EU–Vietnam Vietnam Frei
Abkommen EU–Kosovo Kosovo Frei
Abkommen EU–Südafrika Südafrika Frei

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 9306.30

letzte 12 Monate800 Mio. €+33,9 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis30,69 € je kg
Präferenzzollsatz66 %
Jan. 2024: 22,1 Mio. €Feb. 2024: 30,2 Mio. €März 2024: 22 Mio. €Apr. 2024: 24,7 Mio. €Mai 2024: 26,2 Mio. €Juni 2024: 86,2 Mio. €Juli 2024: 25,9 Mio. €Aug. 2024: 234,8 Mio. €Sept. 2024: 31,4 Mio. €Okt. 2024: 21,9 Mio. €Nov. 2024: 68,4 Mio. €Dez. 2024: 24 Mio. €Jan. 2025: 30,3 Mio. €Feb. 2025: 68 Mio. €März 2025: 16,8 Mio. €Apr. 2025: 42,4 Mio. €Mai 2025: 28,5 Mio. €Juni 2025: 59,3 Mio. €Juli 2025: 135,8 Mio. €Aug. 2025: 70,7 Mio. €Sept. 2025: 97 Mio. €Okt. 2025: 31,4 Mio. €Nov. 2025: 38,6 Mio. €Dez. 2025: 58,1 Mio. €Jan. 2026: 36,9 Mio. €Feb. 2026: 29,2 Mio. €März 2026: 50,9 Mio. €Apr. 2026: 46,3 Mio. €Mai 2026: 119,2 Mio. €Juni 2026: 88,7 Mio. €Juli 2026: 82,2 Mio. €Aug. 2026: 121,3 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Türkei 251 Mio. € 31,4 % +1.541,3 %
Indien 92,1 Mio. € 11,5 % +91 %
Norwegen 81,5 Mio. € 10,2 % +60,8 %
Südkorea 74,7 Mio. € 9,3 % -51,1 %
Vereinigte Staaten 68,8 Mio. € 8,6 % -53 %
Schweiz 62,9 Mio. € 7,9 % +140,6 %
Brasilien 53,8 Mio. € 6,7 % +66,4 %
Serbien 38 Mio. € 4,8 % +22,8 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

9306.30 andere Patronen und Teile davon

Tarifpositionen (EU): 9306.30

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N356727 U.S. CBP 22. Dezember 2025 · 9306.30.80.00

    The tariff classification and applicability of 9802.00.60 to cartridge cups, projectile cups, and cartridge strip manufactured from scrap gathered in the United States, processed in India, and returned to the United States for further processing

  • N352273 U.S. CBP 14. August 2025 · 9306.30.80.00

    The tariff classification of brass cartridge cases from multiple countries

  • N352065 U.S. CBP 8. August 2025 · 9306.30.80.00

    The tariff classification of bullets from South Africa

Anmerkungen

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 93 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

9306 30 10 · für Revolver und Pistolen der Position 9302 und für Maschinenpistolen der Position 9301

Alle Patronen für die in dieser Unterposition genannten Waffen sind kurz und von gedrungener Form.

Teile von Patronen sind Hülsen, auch mit Zündhütchen, Böden, Ambosse aus Messing, Kugeln usw. Hierher gehören auch Rohlinge solcher Teile.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 für Revolver und Pistolen der Position 9302 und für Maschinenpistolen der Position 9301 2,7 % —
2025 unverändert 2,7 % —
2024 unverändert 2,7 % —
2023 unverändert 2,7 % —
2022 unverändert 2,7 % —
2021 unverändert 2,7 % —
2020 unverändert 2,7 % —
2019 für Revolver und Pistolen der Position 9302 und für Maschinenpistolen der Position 9301 2,7 % —

KN-Code 9306 30 10 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 9306.30 („andere Patronen und Teile davon“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %; die Menge wird in — angemeldet.

Waren aus 63 Ländern können zollfrei in die EU eingeführt werden, und zwar aufgrund von Handelsabkommen und Präferenzregelungen (etwa ÜLG und Zentralamerika); der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %.

Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 9306.30 in die EU auf 800 Mio. € (+34 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war die Türkei mit einem Anteil von 31 %, gefolgt von Indien.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 1,7 %–2,7 %, USA zollfrei, UK 0 %–2 %, Kanada 0 %–7 %, Mexiko 5 %–15 %, Brasilien 18 %, Argentinien 20 %, Peru 6 %, Neuseeland 0 %–5 %, Japan 5,4 %–8,4 %, Taiwan 0 %–5 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 7 %–25 % und Nigeria 10 %–20 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 9306.30 im Wert von 2 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Südkorea.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 9306 30 10 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 2,7 %; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welche Länder erhalten für 9306 30 10 einen niedrigeren Zollsatz?

Für 63 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 63 davon 0 % (unter anderem ÜLG, Zentralamerika und Mercosur). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 9306.30 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Südkorea (313,5 Mio. $), gefolgt von der Türkei.

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