Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 9615.11

9615 11 00

9615 11 00: aus Hartkautschuk oder Kunststoff

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 9615 Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon:
  2. Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen:
  3. 9615 11 00 aus Hartkautschuk oder Kunststoff

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll 2,7 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 2 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 3
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 3

  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 3

  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 1523/07
    Unterlagen
    • Y922 Keine oder andere Felle als Katzen- und Hundefelle, die in der Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 (ABl. L 343) genannt sind
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 1

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen All third countries Regulation 1523/07 15. August 2009

TARIC-Daten vom 2. November 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 9 % ermäßigter Satz
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 2. November 2026

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—2,7 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere

Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Frei
CARIFORUM
Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitere

Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago

Frei
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)
Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitere

Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna

Frei
APS - Allgemeine Regelung
Cookinseln, Indien, Indonesien, Kenia und 7 weitere

Cookinseln, Indien, Indonesien, Kenia, Kongo-Brazzaville, Mikronesien, Nigeria, Niue, Syrien, Tadschikistan, Vanuatu

Frei
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung)
Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei und 4 weitere

Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Usbekistan

Frei
Zentralamerika Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama Frei
Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay Frei
SADC EPA Botsuana, Eswatini, Namibia Frei
Europäischer Wirtschaftsraum Island, Liechtenstein, Norwegen Frei
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas Mauritius, Seychellen, Simbabwe Frei
Zollunion EU–Andorra Andorra Frei
Abkommen EU–Albanien Albanien Frei
Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Frei
Abkommen EU–Kanada Kanada Frei
Abkommen EU–Schweiz Schweiz Frei
Abkommen EU–Côte d’Ivoire Côte d’Ivoire Frei
Abkommen EU–Chile Chile Frei
Abkommen EU–Kamerun Kamerun Frei
Abkommen EU–Kolumbien Kolumbien Frei
Abkommen EU–Algerien Algerien Frei
Abkommen EU–Ecuador Ecuador Frei
Abkommen EU–Ägypten Ägypten Frei
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. Westsahara Frei
Abkommen EU–Fidschi Fidschi Frei
Abkommen EU–Färöer Färöer Frei
Abkommen EU–Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Frei
Abkommen EU–Georgien Georgien Frei
Abkommen EU–Ghana Ghana Frei
Abkommen EU–Israel Israel Frei
Abkommen EU–Jordanien Jordanien Frei
Abkommen EU–Japan Japan Frei
Abkommen EU–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen EU–Libanon Libanon Frei
Abkommen EU–Marokko Marokko Frei
Abkommen EU–Republik Moldau Republik Moldau Frei
Abkommen EU–Montenegro Montenegro Frei
Abkommen EU–Nordmazedonien Nordmazedonien Frei
Abkommen EU–Mexiko Mexiko Frei
Abkommen EU–Neuseeland Neuseeland Frei
Abkommen EU–Peru Peru Frei
Abkommen EU–Papua-Neuguinea Papua-Neuguinea Frei
Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete Palästinensische Autonomiegebiete Frei
Abkommen EU–Serbien Serbien Frei
Abkommen EU–Singapur Singapur Frei
Zollunion EU–San Marino San Marino Frei
Abkommen EU–Tunesien Tunesien Frei
Zollunion EU–Türkei Türkei Frei
Abkommen EU–Ukraine Ukraine Frei
Abkommen EU–Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten Frei
Abkommen EU–Vietnam Vietnam Frei
Abkommen EU–Samoa Samoa Frei
Abkommen EU–Kosovo Kosovo Frei
Abkommen EU–Südafrika Südafrika Frei

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 9615.11

letzte 12 Monate139,1 Mio. €-4,9 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis12,52 € je kg
Präferenzzollsatz4 %
Jan. 2024: 9,3 Mio. €Feb. 2024: 9,1 Mio. €März 2024: 10,6 Mio. €Apr. 2024: 7,8 Mio. €Mai 2024: 9,7 Mio. €Juni 2024: 9,7 Mio. €Juli 2024: 12,7 Mio. €Aug. 2024: 11,9 Mio. €Sept. 2024: 11,7 Mio. €Okt. 2024: 11,7 Mio. €Nov. 2024: 11,2 Mio. €Dez. 2024: 10,6 Mio. €Jan. 2025: 14,7 Mio. €Feb. 2025: 12,2 Mio. €März 2025: 14,2 Mio. €Apr. 2025: 10,2 Mio. €Mai 2025: 11,9 Mio. €Juni 2025: 12,9 Mio. €Juli 2025: 13,6 Mio. €Aug. 2025: 11,3 Mio. €Sept. 2025: 12 Mio. €Okt. 2025: 11 Mio. €Nov. 2025: 10,5 Mio. €Dez. 2025: 9,9 Mio. €Jan. 2026: 11 Mio. €Feb. 2026: 11,6 Mio. €März 2026: 13 Mio. €Apr. 2026: 11,4 Mio. €Mai 2026: 10,9 Mio. €Juni 2026: 13 Mio. €Juli 2026: 12,7 Mio. €Aug. 2026: 12,1 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
China 125,9 Mio. € 90,6 % -6,1 %
Schweiz 2,1 Mio. € 1,5 % +29 %
Sonderverwaltungsregion Hongkong 1,3 Mio. € 1 % +22,5 %
Vereinigtes Königreich 1,2 Mio. € 0,9 % -7,6 %
Japan 969.869 € 0,7 % +39,6 %
Taiwan 870.698 € 0,6 % -15,3 %
Malaysia 747.078 € 0,5 % -49,2 %
Indien 669.011 € 0,5 % -27,1 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

9615.11 aus Hartkautschuk oder Kunststoff

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N362270 U.S. CBP 8. Juli 2026 · 9615.11.40.00

    The tariff classification of a hair clip kit from China.

  • N361341 U.S. CBP 1. Juni 2026 · 9615.11.50.00

    The tariff classification of a “Disney Princess Set” from China

  • N353931 U.S. CBP 15. Oktober 2025 · 9615.11.40.00

    The tariff classification of assorted articles from China.

  • N344580 U.S. CBP 20. Dezember 2024 · 9615.11.40.00

    The tariff classification of a children’s costume from China

  • 600013983 HMRC 10. Dezember 2025 – 9. Dezember 2028 · 9615 11 00 00

    A set of hair accessories. There are 2 hair claws approximately 4cm in length. Each claw consists of two pieces of PP plastic (polypropylene) joined by a spring. Both pieces of plastic are toothed which enable them to interlock and grip the hair. Also included within the set are 8 hairbands, they…

  • 600013982 HMRC 4. Dezember 2025 – 3. Dezember 2028 · 9615 11 00 00

    A set of 3 hair claws, each approximately 6cm in length. Each claw consists of two pieces of PP plastic (polypropylene) joined by a spring. Both pieces of plastic are toothed which enables them to interlock and grip the hair. One claw is black; one is brown and the final one is of clear plastic.…

  • 600013989 HMRC 21. November 2025 – 20. November 2028 · 9615 11 00 00

    A pack of 2 white combs. Each comb has 2 rows of fine teeth, they are made of 100% PP (polypropylene) and measure approximately 7.5cm in length . The combs are used to detect and remove insects from human hair. The combs are packaged on a backing card with clear plastic blister front and put up…

insgesamt 39 Entscheidungen zu dieser Nummer

Anmerkungen

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 96 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

9615 · Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon

Siehe die HS-Erläuterungen zu Position 9615, vierter Absatz.

Im Sinne dieser Position umfasst die Bezeichnung „Haarspangen und dergleichen“ Waren aus festen Stoffen, da Waren dieser Position gewöhnlich aus unedlem Metall oder Kunststoff bestehen. Daher gehören Kopfbänder und Haarbänder nicht zu dieser Position. Diese werden wie folgt eingereiht:

a) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend z. B. aus einer schlauchförmig gewirkten, gummielastischen Schlinge (siehe Abbildung 1) oder einer mit Spinnstoffen überzogenen Schlinge aus Kautschuk (siehe Abbildung 2) oder einem vollständig mit Gewebe aus Spinnstoff umgebenen gummielastischen Band (siehe Abbildung 3) oder einer Schlinge aus einem elastischen Band aus Spinnstoff (siehe Abbildung 4) werden als Bekleidungszubehör in die Position 6117 oder 6217 eingereiht.

Beispiele:

b) Haarbänder und Kopfbänder, bestehend aus einer Schlinge oder einem Band aus Spinnstoffen des Abschnitts XI, zum Beispiel mit Holzperlen, Kunststoffperlen, Leder oder Stoff verziert, werden als Waren mit dem wesentlichen Charakter von anderem konfektioniertem Bekleidungszubehör betrachtet und daher gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 b) in die Position 6117 oder die Position 6217 eingereiht.

Beispiele:

c) Haarbänder und Kopfbänder, hauptsächlich bestehend aus z. B. Kunststoffpailletten, die auf ein nicht elastisches Band aus Spinnstoff aufgeklebt oder aufgenäht sind und nahezu die gesamte sichtbare Oberfläche der Ware bedecken und somit der Ware ihren wesentlichen Charakter verleihen, werden gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 b) und den Anmerkungen 9 a) und 11 zu Kapitel 71 in die Position 7117 eingereiht.

Beispiel:

d) Haarbänder und Kopfbänder, ganz oder teilweise bestehend aus echten Perlen oder Zuchtperlen, aus Edelsteinen oder Schmucksteinen, Edelmetallen oder aus Edelmetallplattierungen, werden gemäß den Anmerkungen 1 und 9 a) zu Kapitel 71 in die Positionen 7113 und 7116 eingereiht. Siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 9615, vierter Absatz.

e) Haarbänder und Kopfbänder, ganz oder teilweise bestehend aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk werden gemäß den Anmerkungen 3 und 4 zu Kapitel 43 in die Position 4303 oder die Position 4304 eingereiht.

Beispiel:

f) Haarbänder und Kopfbänder aus anderen Stoffen, nicht mit einem Überzug aus Spinnstoffen, auch verziert (mit Ausnahme der unter den Buchstaben d und e genannten Waren) werden nach der stofflichen Beschaffenheit der Schlinge eingereiht, da der wesentliche Charakter der Ware durch die Schlinge und ihre Funktion verliehen wird (so werden gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 b) beispielsweise Schlingen aus Kunststoff (siehe Abbildungen 1 und 2) in die Position 3926 und Schlingen aus Kautschuk (siehe Abbildung 3) in die Position 4015 eingereiht.

Beispiele:

g) Waren, die als Fantasieschmuck in die Position 7117 eingereiht und z. B. als Armbänder oder Fußketten verwendet werden können, verbleiben in dieser Position, selbst wenn sie auch als Kopfband oder Haarband verwendet werden können.

Beispiel:

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 aus Hartkautschuk oder Kunststoff 2,7 % —
2025 unverändert 2,7 % —
2024 unverändert 2,7 % —
2023 unverändert 2,7 % —
2022 unverändert 2,7 % —
2021 unverändert 2,7 % —
2020 unverändert 2,7 % —
2019 aus Hartkautschuk oder Kunststoff 2,7 % —

KN-Code 9615 11 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 9615.11 („aus Hartkautschuk oder Kunststoff“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %; die Menge wird in — angemeldet.

Für Waren mit Ursprung in 153 Ländern gilt in der EU statt des Drittlandszollsatzes von 2,7 % ein Präferenzzollsatz (etwa GSP-EBA oder CARIFORUM); bei 153 davon entfällt der Zoll ganz.

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 9615.11 im Wert von 139,1 Mio. € ein (−5 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 12,52 € je kg; wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 91 %, gefolgt von der Schweiz.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 2,7 %, USA 0 %–5,3 %, UK 2 %, Kanada 5,5 %, Mexiko 15 %, Brasilien 16,2 %, Argentinien 18 %, Peru 6 %, Neuseeland 5 %, Japan 3,9 %, Taiwan 5 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 12 % und Nigeria 20 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 9615.11 im Wert von 237 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus China.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 9615 11 00 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 2,7 %; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welche Länder erhalten für 9615 11 00 einen niedrigeren Zollsatz?

Für 153 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 153 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 9615.11 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus China (148 Mio. $), gefolgt von der Schweiz.

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