Gemeinsamer Zolltarif des GCC

Gemeinsamer Zolltarif des GCC, Kapitel 92: Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente

  • 42Tarifpositionen
  • 5 %Satz

Kapitel 92 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 92 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 42 Tarifpositionen, verteilt auf 7 Positionen.

Die Zollsätze betragen einheitlich 5 %.

Am feinsten gegliedert ist Position 9205 („Blasinstrumente“) mit 10 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 5 %; er gilt für 42 Tarifpositionen.

9201 Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur

9202 Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen)

9205 Blasinstrumente (z. B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln

9206 Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)

9207 Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z. B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons)

9208 Spieldosen, Orchestrien, Drehorgeln, singende mechanische Vögel, singende Sägen und andere in diesem Kapitel anderweit nicht erfasste Musikinstrumente; Lockpfeifen aller Art; Signalpfeifen, Signalhörner und andere Mundblasinstrumente zu Ruf- oder Signalzwecken

9209 Teile und Zubehör für Musikinstrumente (z. B. Musikwerke für Spieldosen, Karten, Scheiben und Walzen für mechanische Musikinstrumente); Metronome, Stimmgabeln und Stimmpfeifen aller Art

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