Japanischer Zolltarif

Japanischer Zolltarif, Kapitel 13: Schellack; Gummen, Harze und andere Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge

  • 23Tarifpositionen
  • 0 %–17 %Satz

Kapitel 13 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 13 umfasst im japanischen Zolltarif 23 Tarifpositionen, verteilt auf 2 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 17 % (Durchschnitt 2,9 %); 15 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Für 1 Tarifposition gilt ein spezifischer oder gemischter Zoll.

Am feinsten gegliedert ist Position 1302 („Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge“) mit 18 Tarifpositionen.

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 15 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 17 %, hat 1301.90.100 („1 Shellac and other refined lac“).

1301 Schellack; natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Oleoresine (z. B. Balsame)

1302 Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge; Pektinstoffe, Pektinate und Pektate; Agar-Agar und andere Schleime und Verdickungsstoffe von Pflanzen, auch modifiziert

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