Kanadischer Zolltarif (Customs Tariff) · Tarifnummer · HS 2005.51
2005.51.10.00: Red bean paste for use in the manufacture of food products
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kanadischer Zolltarif (Customs Tariff), gültig ab 11. September 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 2005 Other vegetables prepared or preserved otherwise than by vinegar or acetic acid, not frozen, other than products of heading 20.06.
- 20055 Beans (Vigna spp., Phaseolus spp.):
- 2005.51 Beans, shelled
- 2005.51.10 Red bean paste for use in the manufacture of food products
- 2005.51.10.00 Red bean paste for use in the manufacture of food products
Was Sie zahlen
Einfuhr: Kanada
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
2005.51 Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.): Bohnen, ausgelöst
Tarifpositionen (Kanada): 2005.51
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N308973 U.S. CBP
The tariff classification and country of origin of a beans mix from Japan
- H299499 U.S. CBP
Ruling Request; Lupini Snacks from Italy
- N295856 U.S. CBP
The tariff classification of snack foods from Italy
- 600014327 HMRC
Red kidney beans in a spicy sauce Packaging: 300g plastic pouch, (Pouch Size: 140mm X 185 mm + 40mm) Ingredients: kidney beans, water, onion paste, tomato, sunflower oil, tomato paste, ginger, garlic, spices and condiments, iodised salt, coriander, chilli, seasoning
- 600013225 HMRC
Masala Moong Dal is a traditional Indian Salty Fried Split Green Gram Snack put up for retail sale. It is packaged in a laminated poly aluminium pouch that Is ready to eat. Ingredients: Green Gram Splits Agricultural (Husked, Split, Green Gram, Ground) Edible Vegetable Oil (Peanut Oil and/or…
- 600013227 HMRC
Moong dal, is a traditional Indian savoury snack, salty fried split green gram beans. It is packaged in 200g laminated pouch. Ingredients: Split green gram, edible vegetable oil (Palmolein Oil and or Cotton Seed Oil) Edible Common Salt, Acidity Regulator.
- 600012288 HMRC
Masala Moong Dal. A mild, ready to eat snack, made from a mix of Mung beans, Cotton seed Oil, Spices, Salt and Black salt. Suitable for vegetarians. Packaged for retail sale in a pouch of 200 grams net weight.
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 20 gehören nicht:
a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind;
b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15);
c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905;
e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104.
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
4. Zu Position 2002 gehört auch Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr.
5. Für die Anwendung der Position 2007 bedeutet der Begriff „durch Kochen hergestellt“, dass die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren erhöht wurde.
6. Für die Anwendung der Position 2009 gelten als „Säfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol“ Säfte mit einem Alkoholgehalt (siehe Anmerkung 2 zu Kapitel 22) von 0,5 % vol oder weniger.
Unterpositions-Anmerkungen
1. Als „Gemüse, homogenisiert“ im Sinne der Unterposition 200510 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 200510 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.
2. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 200710 gelten Zubereitungen aus fein homogenisierten Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Früchten enthalten. Die Unterposition 200710 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2007.
3. Für die Anwendung der Unterpositionen 200912, 200921, 200931, 200941, 200961 und 200971 gilt als „Brixwert“ der von einer Brix-Senkwaage oder einem Refraktometer unmittelbar abgelesene Wert in GHT Saccharose, ermittelt bei 20 °C, oder der auf 20 °C umgerechnete Wert, wenn die Bestimmung bei einer anderen Temperatur vorgenommen wurde.
Tarifnummer 2005.51.10.00 ist eine Tarifposition des kanadischen Zolltarifs unter der HS-Unterposition 2005.51 („Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.): Bohnen, ausgelöst“).
Der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in KGM angemeldet.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 17,6 %, Türkei 39 %, UK 16 %, Mexiko 20 %, Brasilien 12,6 %, Argentinien 12,6 %, Peru 6 %, Neuseeland 5 %, Japan 14 %–23,8 %, Taiwan 20 %, GCC 5 %, Nordmazedonien 40 % und Nigeria 20 %.
Kanada importierte 2024 Waren der Unterposition 2005.51 im Wert von 26 Mio. $; der größte Anteil kam aus den USA.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 2005.51.10.00 in Kanada?
Im kanadischen Zolltarif beträgt der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: KGM. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Woher bezieht Kanada diese Waren?
Für die Unterposition 2005.51 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus den USA (18 Mio. $), gefolgt von Mexiko.