Schweizerischer Zolltarif (Tares)
Schweizerischer Zolltarif (Tares), Kapitel 09: Kaffee, Tee, Mate und Gewürze
- 43Tarifpositionen
- FreiSatz
Kapitel 09 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 43 Tarifpositionen, verteilt auf 10 Positionen.
Die Zollsätze betragen einheitlich 0 %.
Für 23 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Am feinsten gegliedert ist Position 0909 („Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und…“) mit 8 Tarifpositionen.
Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 20 Tarifpositionen.
0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
- 0901.11.00Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert: nicht entkoffeiniert
- 0901.12.00Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert: entkoffeiniert
- 0901.21.00Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert: nicht entkoffeiniert
- 0901.22.00Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert: entkoffeiniert
- 0901.90.11Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert: andere, zu Futterzwecken
- 0901.90.19Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert: andere, andere
- 0901.90.20Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert: andere, Kaffee-Ersatzmittel, Kaffee enthaltend
0902 Tee, auch aromatisiert
- 0902.10.00grüner Tee (nicht fermentiert), in unmittelbaren Umschliessungen mit einem Inhalt von nicht mehr als 3 kg
- 0902.20.00anderer grüner Tee (nicht fermentiert)
- 0902.30.00schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschliessungen mit einem Inhalt von nicht mehr als 3 kg
- 0902.40.00anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee
0903 Mate
0904 Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
0905 Vanille
0906 Zimt und Zimtblüten
0907 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele
0908 Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen
0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
- 0909.21.00weder zerrieben noch in Pulverform
- 0909.22.00zerrieben oder in Pulverform
- 0909.31.00weder zerrieben noch in Pulverform
- 0909.32.00zerrieben oder in Pulverform
- 0909.61.10Weder zerrieben noch in Pulverform: Kümmelfrüchte
- 0909.61.20Anis-, Sternanis- oder Fenchelfrüchte; Wacholderbeeren
- 0909.62.10Zerrieben oder in Pulverform: Kümmelfrüchte
- 0909.62.20Anis-, Sternanis- oder Fenchelfrüchte; Wacholderbeeren
0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
- 0910.11.00weder zerrieben noch in Pulverform
- 0910.12.00zerrieben oder in Pulverform
- 0910.20.00Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry: Safran
- 0910.30.00Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry: Kurkuma
- 0910.91.00Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel
- 0910.99.00Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry: Kurkuma, andere