Schweizerischer Zolltarif (Tares) · Tarifnummer · HS 2309.10
2309.10.10: Hunde- oder Katzenfutter, in Aufmachungen: Backfutter
Hunde- und Katzenfutter, Einzelverkauf
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Schweizerischer Zolltarif (Tares), gültig ab 24. Oktober 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
- 2309 Zubereitungen der für die Tierfütterung verwendeten Art
- 2309.10 Hunde- oder Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
- 2309.10.10 Backfutter
Was Sie zahlen
Einfuhr: Schweiz
Nur der Zoll: Einfuhrumsatzsteuer, andere Abgaben und handelspolitische Schutzzölle dieses Landes sind hier nicht enthalten, und der Zollrechner arbeitet nur mit den Tarifen der EU, der Türkei, der USA und des Vereinigten Königreichs.
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
2309.10 Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Tarifpositionen (Schweiz): 2309.10
- 2309.10.10Hunde- oder Katzenfutter, in Aufmachungen: Backfutter
- 2309.10.21Milch- oder Molkepulver enthaltend
- 2309.10.29Hunde- oder Katzenfutter, in Aufmachungen: Backfutter, andere
- 2309.10.91Milch- oder Molkepulver, Produkte aus Sojabohnen oder mehr als 10 Gewichtsprozent Fettstoff enthaltend
- 2309.10.99Hunde- oder Katzenfutter, in Aufmachungen: Backfutter, andere
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N364830 U.S. CBP
The tariff classification of Dog Food from Canada
- N362504 U.S. CBP
The tariff classification of Pet Treats from China
- N347459 U.S. CBP
The tariff classification of Dairy Based Animal Treats from Spain. Correction to Ruling Number N346535
- N346535 U.S. CBP
The tariff classification of Diary Based Animal Treats from Spain. Correction to Ruling Number N344850
- 600015709 HMRC
The product is a bite-sized soft chew used as a supplement to aid digestion in dogs. It has the following ingredients: potato starch, glycerin, canola oil, garbanzo bean flour, pea flour, inactive brewer's yeast, flaxseed course milled, water, pineapple juice powder, papaya extract, granulated…
- 600015710 HMRC
The product is a bitesize soft chew supplement used to aid stressed dogs. It has the following ingredients: potato starch, glycerine, canola oil, garbanzo bean flour, pea flour, inactive brewer's yeast, flaxseed course milled, chamomile extract powder, hemp seed powder, hempseed oil, beef…
- 600010000 HMRC
Product is a 8 oz plastic container of chewy dog treat supplement. They are made from: Brewer’s Yeast Skin & Coat Blend (Vegetable Oil, Dried Bovine Whey Protein Concentrate, Condensed Bovine Whey, Condensed Bovine Whey Solubles, Mono & Diglycerides of Edible Fats or Oils, Sodium Aluminosilicate,…
- 600010001 HMRC
Product is a 8 oz plastic container of peanut butter biscuit dog treats. They are made from, Buckwheat flour, Peanut butter, Coconut flour, Molasses powder, Coconut oil, Peanut butter powder, Ahiflower oil, Micronized Ahiflower seed, Cinnamon powder, Citric acid and distilled white vinegar, Apple…
insgesamt 15 Entscheidungen zu dieser Nummer
Anmerkungen
Anmerkung
1. Zu Position 2309 gehören auch Erzeugnisse der zur Fütterung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen, die aus der Verarbeitung von pflanzlichen oder tierischen Stoffen stammen und die durch die Verarbeitung die wesentlichen Merkmale der Ausgangsstoffe verloren haben. Dies gilt nicht für pflanzliche Abfälle, pflanzliche Rückstände und Nebenerzeugnisse aus dieser Verarbeitung.
Zusätzliche Anmerkungen
1. Zu den Unterpositionen 23031011 und 23031019 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. Ausgenommen sind Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder mit Erzeugnissen aus Mais, die mit anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Herstellung von Maisstärke gewonnen wurden.
Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen.
2. Zu Unterposition 23069005 gehören nur Rückstände aus der Gewinnung von Maiskeimöl, die die folgenden auf die Trockenmasse bezogenen Gewichtsanteile enthalten:
a) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von weniger als 3 GHT:
Stärkegehalt: weniger als 45 GHT
Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 11,5 GHT oder mehr;
b) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT:
Stärkegehalt: weniger als 45 GHT
Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 13 GHT oder mehr.
Darüber hinaus dürfen die Rückstände nicht andere als vom Maiskorn stammende Anteile aufweisen.
Zur Bestimmung des Stärke- und Proteingehalts sind die jeweiligen in Anlage III Teile K und C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Methoden anzuwenden.
Zur Bestimmung des Fett- und des Feuchtigkeitsgehalts sind die jeweiligen in der Anlage III Teile G und A der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Methoden anzuwenden.
Erzeugnisse, die Bestandteile des Maiskorns enthalten, die dem Rückstand nach der Gewinnung des Maiskeimöls zugesetzt wurden, sind ausgenommen, wenn diese Bestandteile nicht dem Verfahren der Gewinnung des Maiskeimöls unterworfen wurden.
3. Für die Anwendung der Unterpositionen 23070011, 23070019, 23080011 und 23080019 versteht man jeweils unter:
vorhandenem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;
potenziellem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die durch vollständiges Vergären des in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können;
Gesamtalkoholgehalt (in % mas) die Summe des vorhandenen Alkoholgehalts und des potenziellen Alkoholgehalts;
% mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 23091011 bis 23091070 und 23099031 bis 23099070 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 04032011 bis 04032039, 04039011 bis 04039069, 17021100, 17021900 und 21069051.
5. Zu Unterposition 23099020 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten:
15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder
Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde.
Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten.
Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 % nicht übersteigen.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) ist 2309.10.10 eine von 5 Tarifpositionen unter der Unterposition 2309.10 („Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf“).
Der Zollansatz des Normaltarifs ist ein spezifischer oder gemischter Zoll: CHF 5.90 per 100 kg gross.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 0 %–9,6 %, Türkei 8,5 %, USA zollfrei, UK 0 %–8 %, Kanada 3,5 %, Mexiko 10 %, Brasilien 12,6 %, Argentinien 12,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Japan zollfrei, Taiwan 2 %, GCC 5 %, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 10 % und Nigeria 20 %.
Die Schweiz importierte 2024 Waren der Unterposition 2309.10 im Wert von 356 Mio. $; der größte Anteil kam aus Deutschland. Deutschland lag mit 137 Mio. $ auf Rang 1 der Lieferländer.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Tarifnummer 2309.10.10 in der Schweiz?
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) beträgt der Zollansatz des Normaltarifs CHF 5.90 per 100 kg gross. Diese Seite zeigt den Satz so, wie ihn die nationale Quelle veröffentlicht, und, soweit die Quelle sie veröffentlicht, auch die Präferenzzollsätze: Wählen Sie dazu das Ursprungsland. Antidumping- und andere Schutzzölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer sind nicht erfasst.
Welchen Rang hat Deutschland als Lieferland für 2309.10?
Bei den Einfuhren der Schweiz in Unterposition 2309.10 lag Deutschland 2024 mit 137 Mio. $ auf Rang 1.