Türkischer Zolltarif · GTİP-Code · HS 3208.90
3208.90.91.00.23: Andere lösemittelhaltige Farben und Lacke: Yapı (inşaat) son kat boyaları
Andere lösemittelhaltige Farben und Lacke
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Türkischer Zolltarif, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 3208 Esası sentetik polimerler veya kimyasal olarak tadil edilmiş tabii polimerler olan, susuz bir ortamda eriyen veya dağılan boyalar ve vernikler (emaye ve laklar dahil); bu fasılın 4 numaralı notunda belirtilen çözeltiler:
- 3208.90 Diğerleri :
- Diğerleri:
- Esası sentetik polimer olanlar
- 3208.90.91.00.23 Yapı (inşaat) son kat boyaları
Was Sie zahlen
Einfuhr: Türkei
Für die Türkei gelten die angewandten Zollsätze des Einfuhrregimebeschlusses 2026 in der vom Handelsministerium konsolidierten Fassung (Änderungen bis August 2026). Der Zusatzzoll (İGV) und bei einigen Agrarwaren die zusätzliche finanzielle Belastung (EMY) kommen hinzu. Fußnoten können den Satz für bestimmte Länder oder Zeiträume senken: siehe Seite der Tarifposition.
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Einfuhrvoraussetzungen 1
- EinfuhrgenehmigungYalnız organik çözücüler içerisinde çözelti halinde bulunanlar · Çalışma ve Sosyal Güvenlik Bakanlığı (kontrol belgesi)
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 1. Januar 2026
- Rechtsakt
- Tebliğ (İthalat) 2026/13 (RG 31.12.2025, 33124 (3. Mükerrer)); değişik: RG 11.02.2026
Präferenzzollsätze nach Ländern
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
3208.90 Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage: andere
Tarifpositionen (Türkei): 3208.90
- 3208.90.11.00.002,2'- (tert - butilimino) dietanol ve 4,4'- metilendisiklohekzil diiozosiyanat poliüretanın N,N - dimetilasetamid'de ağırlık itibariyle % 48 veya daha fazla polimer içeren çözeltisi
- 3208.90.13.00.00p - Krezol ve divinilbenzen kopolimerinin N,N - dimetilasetamid'de ağırlık itibariyle % 48 veya daha fazla polimer içeren çözeltisi
- 3208.90.19.00.00Bu fasılın 4 numaralı notunda belirtilen çözeltiler: diğerleri
- 3208.90.91.00.11Esası sentetik polimer olanlar: florlu polimer vernikler
- 3208.90.91.00.19Esası sentetik polimer olanlar: diğer sentetik vernikler
- 3208.90.91.00.21Esası sentetik polimer olanlar: florlu polimer boyalar
- 3208.90.91.00.22Esası sentetik polimer olanlar: trafik yol boyaları
- 3208.90.91.00.23Yapı (inşaat) son kat boyaları
- 3208.90.91.00.29Esası sentetik polimer olanlar: diğer sentetik boyalar
- 3208.90.99.00.11Esası kimyasal olarak tadil edilmiş tabii polimer olanlar: selülozik vernikler
- 3208.90.99.00.12Esası kimyasal olarak tadil edilmiş tabii polimer olanlar: selülozik boyalar
- 3208.90.99.00.19Esası kimyasal olarak tadil edilmiş tabii polimer olanlar: diğerleri
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht:
a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212);
b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse;
c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen.
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
4. Zu Position 3208 gehören Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Collodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt.
5. Zu den „Farbmitteln“ im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
6. Im Sinne der Position 3212 sind „Prägefolien“ nur Folien von der zum Bedrucken von Bucheinbänden oder Hutschweißledern verwendeten Art, bestehend aus:
a) Metallpulver (auch Edelmetallpulver) oder Pigmenten in dünnen Blättern, die durch Leim, Gelatine oder andere Bindemittel zusammengehalten werden; oder
b) Metallen (auch Edelmetallen) oder Pigmenten, die auf eine als Unterlage dienende Folie aus Stoffen aller Art aufgebracht sind.
Im türkischen Zolltarif ist 3208.90.91.00.23 eine von 12 Tarifpositionen unter der Unterposition 3208.90 („Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage: andere“).
Der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 6,5 %. Der bei der Einfuhr tatsächlich angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann abweichen.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU 0 %–6,5 %, USA 3,2 %, UK 0 %–6 %, Kanada 0 %–6,5 %, Mexiko zollfrei, Brasilien 12,6 %, Argentinien 12,6 %, Peru 6 %, Neuseeland 0 %–5 %, Japan 3,2 %, Taiwan 5 %–6,5 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 5 % und Nigeria 20 %.
Die Türkei importierte 2024 Waren der Unterposition 3208.90 im Wert von 302 Mio. $; der größte Anteil kam aus Deutschland. Deutschland lag mit 57 Mio. $ auf Rang 1 der Lieferländer.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für GTİP-Code 3208.90.91.00.23 in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif beträgt der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) 6,5 %. Der bei der Einfuhr tatsächlich angewandte Satz wird im Einfuhrregime-Beschluss festgelegt und kann abweichen.
Gilt dieser Satz auch für Waren aus der EU?
Gewerbliche Waren, die sich in der EU im freien Verkehr befinden, können im Rahmen der Zollunion zwischen der EU und der Türkei mit der Warenverkehrsbescheinigung A.TR zollfrei eingeführt werden. Für Agrarerzeugnisse sowie für Kohle- und Stahlerzeugnisse gelten eigene Präferenzregelungen.
Welchen Rang hat Deutschland als Lieferland für 3208.90?
Bei den Einfuhren der Türkei in Unterposition 3208.90 lag Deutschland 2024 mit 57 Mio. $ auf Rang 1.