Britischer Zolltarif (UK Global Tariff) · Warennummer · HS 9504.20
9504 20 00 00: Articles and accessories for billiards of all kinds
✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Britischer Zolltarif (UK Global Tariff) · geprüft am 24. Oktober 2026
Für diese Tarifposition gibt es keinen amtlichen deutschen Wortlaut; sie wird in der Sprache ihres Zolltarifs angezeigt.
- 9504 Video game consoles and machines, table or parlour games, including pintables, billiards, special tables for casino games and automatic bowling equipment, amusement machines operated by coins, banknotes, bank cards, tokens or by any other means of payment
- 9504 20 00 00 Articles and accessories for billiards of all kinds
Was Sie zahlen
Einfuhr: UK
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 1
- ZusatzzollZusatzzölle 35 %
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Belarus, Russland
- Rechtsakt
- 2022 No. 598
- Unterlagen
- 9014
Einfuhrvoraussetzungen 4
- EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Irak, Ukraine
- Rechtsakt
- S.I. 2020/707, S.I. 2022/395
- Unterlagen
- 9009
- 9010
- 9017
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- 2018 No. 30
- Unterlagen
- 9028
- 9029
- 9030
- 9037
- EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - CITES
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- 2021 No. 54
- EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Luxuswaren
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Nordkorea
- Rechtsakt
- S.I. 2019/411
- Unterlagen
- Y945 Persönliche Güter von Reisenden oder nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509)
- Y946 Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in DVRK oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509)
Präferenzzollsätze nach Ländern
| Abkommen oder Präferenzregelung | Länder | Satz |
|---|---|---|
| Drittlandszollsatz (kein Abkommen) | — | Frei |
| DCTS Comprehensive | Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 38 weitereAfghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Liberia, Malawi, Mali, Mauretanien, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik | Frei |
| Europäische Union (inklusive des Codes "EU") | Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland und 23 weitereBelgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern | Frei |
| DCTS Enhanced | Algerien, Bolivien, Cabo Verde, Cookinseln und 13 weitereAlgerien, Bolivien, Cabo Verde, Cookinseln, Kirgisistan, Kongo-Brazzaville, Mikronesien, Mongolei, Nigeria, Niue, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Syrien, Tadschikistan, Usbekistan, Vanuatu | Frei |
| CARIFORUM | Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitereAntigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago | Frei |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | Anguilla, Bermuda, Britische Jungferninseln, Britisches Territorium im Indischen Ozean und 7 weitereAnguilla, Bermuda, Britische Jungferninseln, Britisches Territorium im Indischen Ozean, Falklandinseln, Kaimaninseln, Montserrat, Pitcairninseln, St. Helena, Südgeorgien und die Südlichen Sandwichinseln, Turks- und Caicosinseln | Frei |
| Zentralamerika | Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama | Frei |
| SADC EPA | Botsuana, Eswatini, Lesotho, Mosambik, Namibia | Frei |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | Madagaskar, Mauritius, Seychellen, Simbabwe | Frei |
| CPTPP | Brunei Darussalam, Malaysia | Frei |
| Abkommen UK–Andorra | Andorra | Frei |
| Abkommen UK–Albanien | Albanien | Frei |
| Abkommen UK–Australien | Australien | Frei |
| Abkommen UK–Kanada | Kanada | Frei |
| Abkommen UK–Schweiz | Schweiz | Frei |
| Abkommen UK–Côte d’Ivoire | Côte d’Ivoire | Frei |
| Abkommen UK–Chile | Chile | Frei |
| Abkommen UK–Kamerun | Kamerun | Frei |
| Abkommen UK–Kolumbien | Kolumbien | Frei |
| Abkommen UK–Ceuta und Melilla | Ceuta und Melilla | Frei |
| Abkommen UK–Ecuador | Ecuador | Frei |
| Abkommen UK–Ägypten | Ägypten | Frei |
| Abkommen UK–Fidschi | Fidschi | Frei |
| Abkommen UK–Färöer | Färöer | Frei |
| Abkommen UK–Georgien | Georgien | Frei |
| Abkommen UK–Ghana | Ghana | Frei |
| DCTS Standard | Indonesien | Frei |
| Abkommen UK–Israel | Israel | Frei |
| Abkommen UK–Indien | Indien | Frei |
| Abkommen UK–Island | Island | Frei |
| Abkommen UK–Jordanien | Jordanien | Frei |
| Abkommen UK–Japan | Japan | Frei |
| Abkommen UK–Kenia | Kenia | Frei |
| Abkommen UK–Südkorea | Südkorea | Frei |
| Abkommen UK–Libanon | Libanon | Frei |
| Abkommen UK–Liechtenstein | Liechtenstein | Frei |
| Abkommen UK–Marokko | Marokko | Frei |
| Abkommen UK–Republik Moldau | Republik Moldau | Frei |
| Abkommen UK–Nordmazedonien | Nordmazedonien | Frei |
| Abkommen UK–Mexiko | Mexiko | Frei |
| Abkommen UK–Norwegen | Norwegen | Frei |
| Abkommen UK–Neuseeland | Neuseeland | Frei |
| Abkommen UK–Peru | Peru | Frei |
| Abkommen UK–Papua-Neuguinea | Papua-Neuguinea | Frei |
| Abkommen UK–Palästinensische Autonomiegebiete | Palästinensische Autonomiegebiete | Frei |
| Abkommen UK–Serbien | Serbien | Frei |
| Abkommen UK–Salomonen | Salomonen | Frei |
| Abkommen UK–Singapur | Singapur | Frei |
| Abkommen UK–San Marino | San Marino | Frei |
| Abkommen UK–Tunesien | Tunesien | Frei |
| Abkommen UK–Türkei | Türkei | Frei |
| Abkommen UK–Ukraine | Ukraine | Frei |
| Abkommen UK–Vietnam | Vietnam | Frei |
| Abkommen UK–Samoa | Samoa | Frei |
| Abkommen UK–Kosovo | Kosovo | Frei |
| Abkommen UK–Südafrika | Südafrika | Frei |
Fußnoten
TN701 According to the Council Regulation (EU) No 692/2014 (OJ L183, p. 9), as retained in UK La…
The prohibition shall not apply in respect of:
(a) the execution until 26 September 2014, of trade contracts concluded before 25 June 2014, or of ancillary contracts necessary for the execution of such contracts, provided that the natural or legal persons, entity or body seeking to perform the contract have notified, at least 10 working days in advance, the activity or transaction to the competent authority of the Member State in which they are established.
(b) goods originating in Crimea or Sevastopol which have been made available to the Ukrainian authorities for examination, for which compliance with the conditions conferring entitlement to preferential origin has been verified and for which a certificate of origin has been issued in accordance with Regulation (EU) No 978/2012 and Regulation (EU) No 374/2014, as retained in UK Law, or in accordance with the EU-Ukraine Association Agreement
UK: Einfuhren nach Monaten · HS 9504.20
Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate
| Land | Wert | Anteil | Veränderung |
|---|---|---|---|
| 15,8 Mio. £ | 77,2 % | +9,8 % | |
| 1,2 Mio. £ | 6 % | +9,8 % | |
| 730.044 £ | 3,6 % | -10,9 % | |
| 430.554 £ | 2,1 % | +81,7 % | |
| 413.868 £ | 2 % | +9,8 % | |
| 371.152 £ | 1,8 % | -12,7 % | |
| 370.584 £ | 1,8 % | +96,2 % | |
| 325.606 £ | 1,6 % | +31,5 % |
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
9504.20 Billardspiele aller Art und Zubehör
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N305201 U.S. CBP
The tariff classification of billiard table slate from China
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 95 gehören nicht:
a) Kerzen (Position 3406);
b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604;
c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI;
d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304;
e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots);
f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen, sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kapitels 63;
g) Sportschuhe (ausgenommen solche, an denen Schlittschuhe oder Rollschuhe fest angebracht sind) des Kapitels 64 und besondere Kopfbedeckungen zu Sportzwecken des Kapitels 65;
h) Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen oder dergleichen (Position 6602), Teile davon (Position 6603);
ij) Glasaugen, nicht montiert, für Puppen oder anderes Spielzeug, der Position 7018;
k) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);
l) Glocken, Klingeln, Gongs und ähnliche Waren der Position 8306;
m) Flüssigkeitspumpen (Position 8413), Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen (Position 8421), Elektromotoren (Position 8501), elektrische Transformatoren (Position 8504), Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)“ und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung (Position 8523), Geräte für die Funkfernsteuerung (Position 8526) oder schnurlose Infrarot-Fernbedienungen (Position 8543);
n) Sportfahrzeuge (ausgenommen Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen) des Abschnitts XVII;
o) zweirädrige Kinderfahrräder (Position 8712);
p) unbemannte Luftfahrzeuge (Position 8806);
q) Sportboote, wie Kanus und Ruderboote (Kapitel 89), und Fortbewegungsmittel dazu (Kapitel 44, wenn sie aus Holz sind);
r) Schutzbrillen für Sport und Freiluftspiele (Position 9004);
s) Lockpfeifen und Signalpfeifen (Position 9208);
t) Waffen und andere Waren des Kapitels 93;
u) elektrische Girlanden aller Art (Position 9405);
v) Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620);
w) Saiten für Schläger, Zelte, Campingausrüstungen und Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe aus Stoffen aller Art (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit);
x) Geschirr, Küchenartikel, Toilettenartikel, Teppiche und andere textile Fußbodenbeläge, Kleidung, Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege, Küchenwäsche und ähnliche Erzeugnisse, die einen Gebrauchswert haben (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit).
2. Die Waren dieses Kapitels können einfache Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen enthalten.
3. Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkung 1 werden Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Waren dieses Kapitels bestimmt, wie diese Waren eingereiht.
4. Vorbehaltlich der Bestimmungen der vorstehenden Anmerkung 1 zu diesem Kapitel gehören zu Position 9503 insbesondere auch Kombinationen von Waren dieser Position mit einem oder mehreren Bestandteilen, die nicht als Zusammenstellung nach den Bedingungen der Allgemeinen Vorschrift 3 b) betrachtet werden können und die gesondert gestellt in andere Positionen eingereiht werden würden, vorausgesetzt die Waren sind für den Einzelverkauf aufgemacht und die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug.
5. Zu Position 9503 gehören nicht Waren, die aufgrund ihrer Aufmachung, Form oder des verwendeten Materials erkennbar ausschließlich für Tiere bestimmt sind, z. B. Spielzeuge für Haustiere (Einreihung nach Beschaffenheit).
6. Im Sinne der Position 9508 bezeichnet
a) der Ausdruck „Vergnügungspark-Fahrgeschäft“ eine Vorrichtung oder eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, die eine oder mehrere Personen hauptsächlich zu Vergnügungs- oder Unterhaltungszwecken durch einen festen oder begrenzten Parcours, auch einen Wasserlauf, oder innerhalb einer abgegrenzten Fläche trägt, befördert oder lenkt. Solche Fahrgeschäfte können in einem Vergnügungspark, Themenpark, Wasserpark oder Jahrmarkt kombiniert werden. Diese Vergnügungspark-Fahrgeschäfte umfassen keine Ausstattungen der üblicherweise in Wohnanlagen oder Spielplätzen errichteten Art;
b) der Ausdruck „Wasserparkattraktionen“ eine Vorrichtung, eine Kombination von Vorrichtungen oder eine Ausstattung, welche durch einen abgegrenzten, Wasser enthaltenden Bereich ohne eigens dafür angelegten Wasserlauf gekennzeichnet ist. Zu den Wasserparkattraktionen gehören lediglich speziell für Wasserparks entworfene Ausstattungen; und
c) der Ausdruck „Schaustellerattraktionen“ Glücks-, Kraft- oder Geschicklichkeitsspiele, die in der Regel einer Bedien- oder Aufsichtsperson bedürfen und in festen Gebäuden oder eigenen Konzessionsständen aufgebaut sein können. Zu den Schaustellerattraktionen gehören keine Ausstattungen der Position 9504.
Diese Position umfasst keine Ausstattung, die an anderer Stelle in der Nomenklatur genauer erfasst ist.
Unterpositions-Anmerkung
1. Unterposition 950450 umfasst:
a) Videospielkonsolen, bei denen das Bild auf einem Fernsehempfangsgerät, einem Monitor oder einem anderen externen Bildschirm dargestellt wird, oder
b) Videospielgeräte mit eigenem Videomonitor, auch tragbar.
Zu dieser Unterposition gehören nicht Videospielkonsolen oder -geräte, die durch Einwurf eines Geldstücks, einer Banknote, einer Bankkarte, einer Spielmarke oder jedes anderen Zahlungsmittels in Gang gesetzt werden (Unterposition 950430).
Warennummer 9504 20 00 00 ist im britischen Zolltarif die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 9504.20 („Billardspiele aller Art und Zubehör“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Für Waren mit Ursprung in 174 Ländern gilt im Vereinigten Königreich statt des Drittlandszollsatzes von Frei ein Präferenzzollsatz (etwa DCTS Comprehensive oder Europäische Union); bei 174 davon entfällt der Zoll ganz.
Das Vereinigte Königreich erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 35 %.
In den zwölf Monaten bis August 2026 führte das Vereinigte Königreich Waren der HS-Unterposition 9504.20 im Wert von 20,4 Mio. £ ein (+6 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 4,18 £ je kg; wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 77 %, gefolgt von Belgien.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: EU zollfrei, Türkei zollfrei, USA zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 5 %–10 %, Brasilien 18 %, Argentinien 20 %, Peru 6 %, Neuseeland 0 %–5 %, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 20 %.
Das Vereinigte Königreich importierte 2024 Waren der Unterposition 9504.20 im Wert von 23 Mio. $; der größte Anteil kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für Warennummer 9504 20 00 00 im Vereinigten Königreich?
Im britischen Zolltarif beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei). Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten. Mehrwertsteuer im Vereinigten Königreich: 20.00 %.
Welche Länder erhalten für 9504 20 00 00 einen niedrigeren Zollsatz?
Für 174 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 174 davon 0 % (unter anderem DCTS Comprehensive, Europäische Union und DCTS Enhanced). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.
Gelten für 9504 20 00 00 Antidumping- oder andere Zusatzzölle?
Das Vereinigte Königreich erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 35 %. Für einzelne Hersteller, die in der Maßnahme namentlich genannt sind, können abweichende Sätze gelten.
Woher bezieht das Vereinigte Königreich diese Waren?
Für die Unterposition 9504.20 insgesamt kam 2024 der größte Anteil aus China (16 Mio. $), gefolgt von Belgien.