Unterlagencodierungen

C-045 Konformitätserklärung mit Nachweis verbindlicher Vorkehrungen für die Rückgabe von Behältern zur Wiederbefüllung (Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/573)

Die Unterlagencodierung C-045 steht für „Konformitätserklärung mit Nachweis verbindlicher Vorkehrungen für die Rückgabe von Behältern zur Wiederbefüllung (Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/573)“. Maßnahmen zu 49 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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