Unterlagencodierungen

Y-957 Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden MG-Fußnoten beschriebenen Güter (Anhang II Teil V der Verordnung (EU) 2017/1509)

Die Unterlagencodierung Y-957 steht für „Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden MG-Fußnoten beschriebenen Güter (Anhang II Teil V der Verordnung (EU) 2017/1509)“. Maßnahmen zu 340 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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