Unterlagencodierungen

Y-978 Befreiung gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/1793

Die Unterlagencodierung Y-978 steht für „Befreiung gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/1793“. Maßnahmen zu 221 EU-Tarifpositionen verweisen darauf – als Voraussetzung für einen Zollsatz, eine Befreiung oder eine Kontrolle.

Maßnahmen, die auf diese Codierung verweisen

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