Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 0813.50

0813 50 91

0813 50 91: ohne Pflaumen oder Feigen

Nicht allein anmeldbar: eine der 2 Unterteilungen verwenden Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 0813 Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels:
  2. 0813 50 Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels:
  3. andere Mischungen:
  4. 0813 50 91 ohne Pflaumen oder Feigen

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll 8 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 6
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 5

  • ZusatzzollZusatzzölle 50 % mit Unterlage Y-155 (Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse) · sonst Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1227/25
    Unterlagen
    • Y155 Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse
  • ZusatzzollZusatzzölle 50 %
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1227/25
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 7

  • Verbot oder BeschränkungEinfuhrverbot
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 0285/18
  • EinfuhrkontrolleAbfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Albanien, Belarus, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Republik Moldau, Russland und 5 weitere
    Rechtsakt
    Regulation 0256/24
    Unterlagen
    • C678 GGED-D (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt D der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
    • Y854 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1158 der Kommission.
    • Y855 Befreiung von Einfuhrbeschränkungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1158 der Kommission (Unfall von Tschernobyl).
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
    Rechtsakt
    Regulation 2306/21
    Unterlagen
    • C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
    • Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
  • Einfuhrkontrolle
    Nur für
    0813 50 91 60 Containing pistachios
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Iran, Türkei, Vereinigte Staaten
    Rechtsakt
    Regulation 1793/19
    Unterlagen
    • C678 GGED-D (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt D der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
    • Y978 Befreiung gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/1793
    • Y176 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Norwegen stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y937 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 der Kommission
  • Einfuhrkontrolle
    Nur für
    0813 50 91 70 Containing hazelnuts
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Aserbaidschan, Georgien
    Rechtsakt
    Regulation 1793/19
    Unterlagen
    • C678 GGED-D (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt D der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
    • Y978 Befreiung gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/1793
    • Y176 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Norwegen stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften

TARIC-Unterpositionen

Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.

0813 50 91 20Paranüsse in der Schale enthaltend
0813 50 91 60Pistazien enthaltend
0813 50 91 70Haselnüsse enthaltend
0813 50 91 80andere

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 6 % ermäßigter Satz
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 7 % ermäßigter Satz
  • Estland 24 %
  • Finnland 13,5 % ermäßigter Satz
  • Frankreich 5,5 % ermäßigter Satz
  • Griechenland 13 % ermäßigter Satz
  • Irland 23 %
  • Italien 4 % ermäßigter Satz
  • Kroatien 5 % ermäßigter Satz
  • Lettland 12 % ermäßigter Satz
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 3 % ermäßigter Satz
  • Malta 0 % ermäßigter Satz
  • Niederlande 9 % ermäßigter Satz
  • Österreich 10 % ermäßigter Satz
  • Polen 5 % ermäßigter Satz
  • Portugal 6 % ermäßigter Satz
  • Rumänien 11 % ermäßigter Satz
  • Schweden 6 % ermäßigter Satz
  • Slowakei 19 % ermäßigter Satz
  • Slowenien 9,5 % ermäßigter Satz
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 12 % ermäßigter Satz
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 5 % ermäßigter Satz

TEDB · 26. Oktober 2026

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—8 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere

Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Frei
CARIFORUM
Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitere

Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago

Frei
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)
Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitere

Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna

Frei
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung)
Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei und 4 weitere

Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Usbekistan

Frei
Zentralamerika Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama Frei
SADC EPA Botsuana, Eswatini, Namibia Frei
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas Mauritius, Seychellen, Simbabwe Frei
Abkommen EU–Andorra Andorra Frei
Abkommen EU–Albanien Albanien Frei
Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Frei
Abkommen EU–Kanada Kanada Frei
Abkommen EU–Côte d’Ivoire Côte d’Ivoire Frei
Abkommen EU–Chile Chile Frei
Abkommen EU–Kamerun Kamerun Frei
Abkommen EU–Kolumbien Kolumbien Frei
Abkommen EU–Ecuador Ecuador Frei
Abkommen EU–Ägypten Ägypten Frei
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. Westsahara Frei
Abkommen EU–Fidschi Fidschi Frei
Abkommen EU–Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Frei
Abkommen EU–Georgien Georgien Frei
Abkommen EU–Ghana Ghana Frei
Abkommen EU–Israel Israel Frei
Abkommen EU–Island Island Frei
Abkommen EU–Jordanien Jordanien Frei
Abkommen EU–Japan Japan Frei
Abkommen EU–Kenia Kenia Frei
Abkommen EU–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen EU–Libanon Libanon Frei
Abkommen EU–Marokko Marokko Frei
Abkommen EU–Republik Moldau Republik Moldau Frei
Abkommen EU–Montenegro Montenegro Frei
Abkommen EU–Nordmazedonien Nordmazedonien Frei
Abkommen EU–Mexiko Mexiko Frei
Abkommen EU–Neuseeland Neuseeland Frei
Abkommen EU–Peru Peru Frei
Abkommen EU–Papua-Neuguinea Papua-Neuguinea Frei
Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete Palästinensische Autonomiegebiete Frei
Abkommen EU–Serbien Serbien Frei
Abkommen EU–Singapur Singapur Frei
Zollunion EU–San Marino San Marino Frei
Abkommen EU–Türkei Türkei Frei
Abkommen EU–Ukraine Ukraine Frei
Abkommen EU–Vietnam Vietnam Frei
Abkommen EU–Samoa Samoa Frei
Abkommen EU–Kosovo Kosovo Frei
Abkommen EU–Südafrika Südafrika Frei
APS - Allgemeine Regelung
Cookinseln, Indien, Indonesien, Kongo-Brazzaville und 6 weitere

Cookinseln, Indien, Indonesien, Kongo-Brazzaville, Mikronesien, Nigeria, Niue, Syrien, Tadschikistan, Vanuatu

4,5 %
Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay 6,4 %

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 0813.50

letzte 12 Monate11,3 Mio. €-0,3 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis8,89 € je kg
Präferenzzollsatz56 %
Jan. 2024: 770.318 €Feb. 2024: 1,2 Mio. €März 2024: 777.338 €Apr. 2024: 538.879 €Mai 2024: 968.207 €Juni 2024: 1,1 Mio. €Juli 2024: 813.308 €Aug. 2024: 833.368 €Sept. 2024: 1 Mio. €Okt. 2024: 1,5 Mio. €Nov. 2024: 1,3 Mio. €Dez. 2024: 890.962 €Jan. 2025: 861.781 €Feb. 2025: 906.190 €März 2025: 969.242 €Apr. 2025: 598.069 €Mai 2025: 1,1 Mio. €Juni 2025: 668.580 €Juli 2025: 824.278 €Aug. 2025: 713.074 €Sept. 2025: 1,1 Mio. €Okt. 2025: 1,1 Mio. €Nov. 2025: 915.468 €Dez. 2025: 869.512 €Jan. 2026: 708.099 €Feb. 2026: 853.083 €März 2026: 798.786 €Apr. 2026: 1,2 Mio. €Mai 2026: 962.802 €Juni 2026: 943.173 €Juli 2026: 1 Mio. €Aug. 2026: 781.527 € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Serbien 3,1 Mio. € 27,4 % +0,6 %
Türkei 2,3 Mio. € 20 % +3,2 %
China 1,3 Mio. € 11,2 % -0 %
Ukraine 1 Mio. € 8,9 % +16,6 %
Vereinigte Staaten 811.006 € 7,2 % +26,3 %
Vereinigtes Königreich 779.601 € 6,9 % -10 %
Republik Moldau 408.098 € 3,6 % +23,2 %
Chile 210.610 € 1,9 % +379,2 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

0813.50 Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels

Tarifpositionen (EU): 0813.50

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • H298338 U.S. CBP 8. Juli 2019 · 0813.50.00

    Modification of NY N296311 and NY N293259; Tariff classification and status under the African Growth and Opportunity Act of fruit products from Ghana

  • N296311 U.S. CBP 18. Mai 2018 · 0813.50.00.20

    The tariff classification and status under the African Growth and Opportunity Act (AGOA) of fruit products from Ghana

  • N293259 U.S. CBP 7. Februar 2018 · 0813.50.00.20

    The tariff classification and status under the African Growth and Opportunity Act (AGOA) of fruit products from Ghana

Anmerkungen

Zusätzliche Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 08 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

GENIEẞBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN

Allgemeines

1. Zu Kapitel 8 gehören auch für die Destillation bestimmte Fruchtmaischen, die sich in natürlicher Gärung befinden.

2. Pasteurisierung ist in diesem Kapitel nicht zulässig, außer bei:

  • getrockneten Früchten und Nüssen dieses Kapitels;
  • vorläufig haltbar gemachten Früchten und Nüssen der Position 0812;
  • gefrorenen Früchten und Nüssen der Position 0811.

Sterilisierte Früchte und Nüsse gehören nicht zu diesem Kapitel (Position 2008 allgemein).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 ohne Pflaumen oder Feigen 8 % —
2025 unverändert 8 % —
2024 unverändert 8 % —
2023 unverändert 8 % —
2022 unverändert 8 % —
2021 unverändert 8 % —
2020 unverändert 8 % —
2019 ohne Pflaumen oder Feigen 8 % —

In der Kombinierten Nomenklatur ist 0813 50 91 eine von 7 Tarifpositionen unter der Unterposition 0813.50 („Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses Kapitels“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %; die Menge wird in — angemeldet.

Für Waren mit Ursprung in 146 Ländern gilt in der EU statt des Drittlandszollsatzes von 8 % ein Präferenzzollsatz (etwa GSP-EBA oder CARIFORUM); bei 132 davon entfällt der Zoll ganz.

Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %.

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 0813.50 im Wert von 11,3 Mio. € ein (−0 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 8,89 € je kg; wichtigstes Lieferland war Serbien mit einem Anteil von 27 %, gefolgt von der Türkei.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 37,8 %, USA 14 %, UK 4 %–8 %, Kanada zollfrei, Mexiko 20 %, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Japan 6 %–12 %, Taiwan 25 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 20 % und Nigeria 20 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 0813.50 im Wert von 225 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Serbien.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 0813 50 91 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 8 %; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welche Länder erhalten für 0813 50 91 einen niedrigeren Zollsatz?

Für 146 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 132 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.

Gelten für 0813 50 91 Antidumping- oder andere Zusatzzölle?

Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %. Für einzelne Hersteller, die in der Maßnahme namentlich genannt sind, können abweichende Sätze gelten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 0813.50 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Serbien (2 Mio. $).

Als CSV herunterladen Änderungen folgen (RSS)