Einkaufsprovision

Auch genannt: Vergütung des Einkaufsvertreters · alım komisyonu

Eine Vergütung, die ein Einführer an seinen eigenen Vertreter dafür zahlt, dass dieser ihn im Ausland beim Kauf von Waren vertritt, etwa durch Lieferantensuche und Auftragserteilung. Einkaufsprovisionen werden dem Transaktionswert nicht hinzugerechnet, Verkaufsprovisionen und Maklerlöhne, die der Käufer trägt, dagegen in der Regel schon.

In der Praxis

Der Zoll prüft genau, ob ein sogenannter Einkaufsvertreter tatsächlich vom Verkäufer unabhängig ist, daher kommt es auf Verträge und Nachweise über seine Rolle an.

Gilt für: EUTürkeiUKUSA

Verwandte Begriffe

Transaktionswert
Der für die Waren beim Verkauf zur Ausfuhr in das Einfuhrland tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, berichtigt um gesetzlich vorgesehene…
Tatsächlich gezahlter oder zu zahlender Preis
Die Gesamtzahlung, die der Käufer an den Verkäufer oder zu dessen Gunsten für die eingeführten Waren geleistet hat oder zu leisten hat,…
Verbundene Personen
Käufer und Verkäufer, die miteinander verbunden sind, etwa durch Beteiligung, Kontrolle, Beschäftigung oder familiäre Bindungen. Der Transaktionswert…

Alle Begriffe →