Tatsächlich gezahlter oder zu zahlender Preis

Auch genannt: gezahlter oder zu zahlender Preis · fiilen ödenen fiyat

Die Gesamtzahlung, die der Käufer an den Verkäufer oder zu dessen Gunsten für die eingeführten Waren geleistet hat oder zu leisten hat, einschließlich mittelbarer Zahlungen wie der Begleichung von Schulden des Verkäufers. Er ist der Ausgangspunkt des Transaktionswerts, dem bestimmte Hinzurechnungen zugeschlagen und von dem bestimmte Kosten abgezogen werden.

In der Praxis

Zahlungen außerhalb der Rechnung, etwa gesonderte Werkzeugkosten oder Verrechnungen mit Forderungen, gehören dennoch zum Preis und werden oft übersehen.

Gilt für: EUTürkeiUKUSA

Verwandte Begriffe

Transaktionswert
Der für die Waren beim Verkauf zur Ausfuhr in das Einfuhrland tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, berichtigt um gesetzlich vorgesehene…
Beistellungen des Käufers
Waren oder Leistungen, die der Käufer unentgeltlich oder verbilligt für die Herstellung der eingeführten Waren zur Verfügung stellt, etwa Formen,…
Lizenzgebühren
Zahlungen für die Nutzung von Marken, Patenten, Geschmacksmustern oder Know-how, die sich auf die eingeführten Waren beziehen und als Bedingung für…
Einkaufsprovision
Eine Vergütung, die ein Einführer an seinen eigenen Vertreter dafür zahlt, dass dieser ihn im Ausland beim Kauf von Waren vertritt, etwa durch…

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