Verwahrungslager
Auch genannt: Lager für die vorübergehende Verwahrung · ETSF · geçici depolama yeri
Vom Zoll zugelassene Räumlichkeiten für die vorübergehende Verwahrung von Waren, etwa Hafenterminals, Luftfrachthallen oder Binnenlager. Der Betreiber benötigt eine Bewilligung, muss Bestandsaufzeichnungen führen und leistet in der Regel eine Sicherheit.
In der Praxis
Die Wahl eines Lagers in der Nähe der abfertigenden Zollstelle kann zusätzliche Versandvorgänge vermeiden.
Verwandte Begriffe
- Vorübergehende Verwahrung
- Der Status von Nicht-Unionswaren ab ihrer Gestellung beim Zoll bis zur Überführung in ein Verfahren oder zur Wiederausfuhr. Die Waren lagern in…
- Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung
- Eine Anmeldung für dem Zoll gestellte Nicht-Unionswaren, mit der erklärt wird, dass sie in die vorübergehende Verwahrung genommen werden sollen. In…
- Zolllager
- Ein vom Zoll bewilligter Ort, an dem Nicht-Unionswaren ohne Entrichtung von Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer gelagert werden können, bis sie in…