Wirtschaftliche Voraussetzungen

Auch genannt: Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen · ekonomik şartlar

Die Anforderung, dass die Inanspruchnahme der aktiven Veredelung oder bestimmter anderer besonderer Verfahren die wesentlichen Interessen der Hersteller im Zollgebiet nicht beeinträchtigen darf. Für die meisten Waren gelten die Voraussetzungen als erfüllt, doch bei einigen sensiblen Agrarerzeugnissen ist eine Prüfung durch den Zoll oder die Kommission erforderlich.

In der Praxis

Bei sensiblen Erzeugnissen kann die wirtschaftliche Prüfung eine Bewilligung verzögern oder verhindern, daher sollten Anträge die Marktlage erläutern.

Gilt für: EUUK

Verwandte Begriffe

Aktive Veredelung
Ein besonderes Verfahren, bei dem Nicht-Unionswaren abgabenfrei eingeführt werden können, um sie zu verarbeiten, auszubessern oder anderen…
Bewilligung (Zollrecht)
Eine Entscheidung der Zollbehörden, meist auf Antrag, die einer Person die Nutzung einer Vereinfachung, eines besonderen Verfahrens, einer…
Besondere Verfahren
Die Verfahren außer der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr und der Ausfuhr: Versand, Lagerung (Zolllager und Freizonen), Verwendung…

Alle Begriffe →