Zollrechtlicher Status von Waren
Auch genannt: Unionswaren · Nicht-Unionswaren · zollrechtlicher Status
Die Einstufung von Waren entweder als Unionswaren, die sich im zollrechtlich freien Verkehr im Zollgebiet befinden, oder als Nicht-Unionswaren, die unter zollamtlicher Überwachung bleiben, bis die Abgaben beglichen sind oder sie das Gebiet verlassen. Die Türkei verwendet dieselbe Unterscheidung zwischen serbest dolaşımdaki eşya und serbest dolaşımda olmayan eşya.
In der Praxis
Waren, die auf dem Seeweg oder über ein Drittland zwischen Mitgliedstaaten befördert werden, benötigen unter Umständen einen Nachweis ihres Unionsstatus, andernfalls werden sie bei der Ankunft als Nicht-Unionswaren behandelt.
Verwandte Begriffe
- Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren
- Der Nachweis, dass Waren, die zwischen zwei Orten im Zollgebiet der Union befördert werden, meist auf dem Seeweg oder durch ein Drittland, ihren…
- Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
- Das Verfahren, durch das Nicht-Unionswaren den zollrechtlichen Status von Unionswaren erhalten. Dazu gehören die Erhebung der Einfuhrabgaben, die…
- Zollamtliche Überwachung
- Allgemeine Maßnahmen der Zollbehörden, mit denen die Einhaltung des Zollrechts bei noch nicht abgefertigten Waren sichergestellt wird, etwa bei Waren…
- Warenverkehrsbescheinigung A.TR
- Das Dokument, mit dem in der Zollunion EU–Türkei nachgewiesen wird, dass sich gewerbliche Waren in der EU oder in der Türkei im zollrechtlich freien…