Zollamtliche Überwachung
Auch genannt: gümrük gözetimi
Allgemeine Maßnahmen der Zollbehörden, mit denen die Einhaltung des Zollrechts bei noch nicht abgefertigten Waren sichergestellt wird, etwa bei Waren in vorübergehender Verwahrung, im Versandverfahren oder in einem besonderen Verfahren. Sie umfasst die Prüfung von Aufzeichnungen, die Überwachung von Warenbewegungen und die Möglichkeit einer Beschau zu jedem Zeitpunkt.
In der Praxis
Waren unter zollamtlicher Überwachung dürfen ohne Erlaubnis weder entfernt noch verändert oder verwendet werden; ein Verstoß kann eine Zollschuld entstehen lassen.
Verwandte Begriffe
- Zollkontrollen
- Besondere Handlungen der Zollbehörden zur Prüfung der Einhaltung der Vorschriften, etwa die Beschau von Waren, die Prüfung von Unterlagen oder Daten,…
- Vorübergehende Verwahrung
- Der Status von Nicht-Unionswaren ab ihrer Gestellung beim Zoll bis zur Überführung in ein Verfahren oder zur Wiederausfuhr. Die Waren lagern in…
- Zollrechtlicher Status von Waren
- Die Einstufung von Waren entweder als Unionswaren, die sich im zollrechtlich freien Verkehr im Zollgebiet befinden, oder als Nicht-Unionswaren, die…
- Zollschuld
- Die gesetzliche Verpflichtung, für bestimmte Waren Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben zu entrichten. Sie entsteht mit der Annahme einer Anmeldung zur…