Zollamtliche Überwachung

Auch genannt: gümrük gözetimi

Allgemeine Maßnahmen der Zollbehörden, mit denen die Einhaltung des Zollrechts bei noch nicht abgefertigten Waren sichergestellt wird, etwa bei Waren in vorübergehender Verwahrung, im Versandverfahren oder in einem besonderen Verfahren. Sie umfasst die Prüfung von Aufzeichnungen, die Überwachung von Warenbewegungen und die Möglichkeit einer Beschau zu jedem Zeitpunkt.

In der Praxis

Waren unter zollamtlicher Überwachung dürfen ohne Erlaubnis weder entfernt noch verändert oder verwendet werden; ein Verstoß kann eine Zollschuld entstehen lassen.

Gilt für: EUTürkeiUK

Verwandte Begriffe

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