Position · Kapitel 04
0403: Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao
2 Unterpositionen bilden Position 0403 in Kapitel 04 („Milch und Milcherzeugnisse“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 2
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 3,2 Mio. $3,2 Mio. $+28,7 Mio. $+112,3 Mio. $+> 465,9 Mio. $
Exporte: 135
- Deutschland: 1,1 Mrd. $
- Frankreich: 729 Mio. $
- Griechenland: 468,3 Mio. $
- Belgien: 465,9 Mio. $
- Spanien: 391,2 Mio. $
- Österreich: 270,5 Mio. $
- Polen: 265,7 Mio. $
- Saudi-Arabien: 260,8 Mio. $
- Thailand: 159,3 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 154,5 Mio. $
- Niederlande: 149,7 Mio. $
- Neuseeland: 128,3 Mio. $
- Irland: 112,3 Mio. $
- Tschechien: 111,6 Mio. $
- Kanada: 85 Mio. $
- Rumänien: 71,3 Mio. $
- Portugal: 69,1 Mio. $
- Russland: 66,3 Mio. $
- Australien: 64 Mio. $
- Luxemburg: 60,8 Mio. $
- Slowenien: 59,1 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 55 Mio. $
- Finnland: 45,6 Mio. $
- Südafrika: 41,3 Mio. $
- Sambia: 38,9 Mio. $
- Lettland: 36,7 Mio. $
- Schweden: 36,3 Mio. $
- Kroatien: 34,9 Mio. $
- Kuwait: 34,5 Mio. $
- Mexiko: 33,9 Mio. $
- Italien: 33,1 Mio. $
- Slowakei: 31,8 Mio. $
- Dänemark: 28,7 Mio. $
- Türkei: 28,2 Mio. $
- Schweiz: 25,8 Mio. $
- China: 25,7 Mio. $
- Indonesien: 23,2 Mio. $
- Estland: 22,5 Mio. $
- Serbien: 21,2 Mio. $
- Bosnien und Herzegowina: 20,1 Mio. $
- Kasachstan: 19,1 Mio. $
- Litauen: 18,9 Mio. $
- Ungarn: 17,1 Mio. $
- Nicaragua: 16,5 Mio. $
- Bulgarien: 15,5 Mio. $
- Bahrain: 14,9 Mio. $
- El Salvador: 13,3 Mio. $
- Malaysia: 13,2 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 12,5 Mio. $
- Ägypten: 12,3 Mio. $
- Costa Rica: 11,6 Mio. $
- Belarus: 11,5 Mio. $
- Kirgisistan: 8,2 Mio. $
- Singapur: 7,4 Mio. $
- Südkorea: 7,3 Mio. $
- Tunesien: 7,1 Mio. $
- Senegal: 6,5 Mio. $
- Ukraine: 5,9 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 5,2 Mio. $
- Indien: 4,1 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 3,1 Mio. $3,1 Mio. $+15,8 Mio. $+60,3 Mio. $+> 249,5 Mio. $
Importe: 220
- Vereinigtes Königreich: 653,4 Mio. $
- Italien: 602,6 Mio. $
- Niederlande: 370,3 Mio. $
- Deutschland: 363,8 Mio. $
- Spanien: 329,8 Mio. $
- Belgien: 263,5 Mio. $
- Portugal: 249,5 Mio. $
- Philippinen: 239 Mio. $
- Frankreich: 225,4 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 161,2 Mio. $
- Schweden: 124 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 120,7 Mio. $
- Kuwait: 103,2 Mio. $
- Ungarn: 102,4 Mio. $
- Rumänien: 100,1 Mio. $
- Polen: 99,8 Mio. $
- Österreich: 88,6 Mio. $
- Irland: 78,2 Mio. $
- Tschechien: 77,8 Mio. $
- Slowakei: 69,1 Mio. $
- Dänemark: 66,8 Mio. $
- Singapur: 60,3 Mio. $
- Finnland: 59,7 Mio. $
- Guatemala: 55,1 Mio. $
- Kasachstan: 51,6 Mio. $
- China: 50,8 Mio. $
- Mexiko: 50,3 Mio. $
- Saudi-Arabien: 49,6 Mio. $
- Malaysia: 49,5 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 48,7 Mio. $
- Thailand: 47 Mio. $
- Oman: 41,9 Mio. $
- Kongo-Kinshasa: 37,7 Mio. $
- Irak: 37,4 Mio. $
- Lettland: 37 Mio. $
- Bulgarien: 36,2 Mio. $
- Bahrain: 34,1 Mio. $
- Slowenien: 30,5 Mio. $
- Luxemburg: 29,5 Mio. $
- Norwegen: 29 Mio. $
- Serbien: 28 Mio. $
- Litauen: 27,1 Mio. $
- Vietnam: 26,3 Mio. $
- Kroatien: 23,9 Mio. $
- Republik Moldau: 23,1 Mio. $
- Aserbaidschan: 22,4 Mio. $
- Montenegro: 20,1 Mio. $
- Griechenland: 20,1 Mio. $
- Ukraine: 19,7 Mio. $
- Schweiz: 19 Mio. $
- Laos: 18,8 Mio. $
- Indonesien: 18,4 Mio. $
- Bosnien und Herzegowina: 17 Mio. $
- Kambodscha: 16,4 Mio. $
- Usbekistan: 15,8 Mio. $
- Estland: 15,6 Mio. $
- Libyen: 14,6 Mio. $
- Botsuana: 13,9 Mio. $
- Jordanien: 13,4 Mio. $
- Australien: 13,1 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 1,1 Mrd. $ | 17,7 % | |
| 2 | 729 Mio. $ | 11,9 % | |
| 3 | 468,3 Mio. $ | 7,6 % | |
| 4 | 465,9 Mio. $ | 7,6 % | |
| 5 | 391,2 Mio. $ | 6,4 % | |
| 6 | 270,5 Mio. $ | 4,4 % | |
| 7 | 265,7 Mio. $ | 4,3 % | |
| 8 | 260,8 Mio. $ | 4,3 % | |
| 9 | 159,3 Mio. $ | 2,6 % | |
| 10 | 154,5 Mio. $ | 2,5 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 653,4 Mio. $ | 10,7 % | |
| 2 | 602,6 Mio. $ | 9,8 % | |
| 3 | 370,3 Mio. $ | 6 % | |
| 4 | 363,8 Mio. $ | 5,9 % | |
| 5 | 329,8 Mio. $ | 5,4 % | |
| 6 | 263,5 Mio. $ | 4,3 % | |
| 7 | 249,5 Mio. $ | 4,1 % | |
| 8 | 239 Mio. $ | 3,9 % | |
| 9 | 225,4 Mio. $ | 3,7 % | |
| 10 | 161,2 Mio. $ | 2,6 % |
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 0403 in 32 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 12,8 %. Für 31 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 0403 umfasst im türkischen Zolltarif 34 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 7,6 % und 170 % (Durchschnitt 103,5 %).
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 0403 in 24 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 17 % und 20 %. Für 18 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 0403 umfasst im britischen Zolltarif 34 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 6 % und 12 % (Durchschnitt 7,5 %). Für 30 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im kanadischen Zolltarif ist Position 0403 in 11 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 7,5 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %. Für 6 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 0403 umfasst im mexikanischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 20 %. Für 1 Tarifposition gilt ein spezifischer oder gemischter Zoll.
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 0403 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz beträgt 14,4 %.
Position 0403 umfasst im argentinischen Zolltarif 12 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 16 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 0403 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 0403 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 12 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) liegt zwischen 0 % und 5 % (Durchschnitt 4,2 %). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %.
Im japanischen Zolltarif ist Position 0403 in 47 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 21,3 % und 35 %. Für 34 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 0403 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 11 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 10 % und 20 % (Durchschnitt 17,9 %). Für 4 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 0403 in 16 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) gelten für alle 16 Tarifpositionen unter Position 0403 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Im norwegischen Zolltarif gelten für alle 9 Tarifpositionen unter Position 0403 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Position 0403 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 32 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 5 % und 25 % (Durchschnitt 20,2 %).
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 0403 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll liegt zwischen 5 % und 35 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 0403 belief sich 2024 auf 6,1 Mrd. $, ein Plus von 6,1 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus Deutschland (17,7 % des Gesamtwerts), gefolgt von Frankreich.
Das Vereinigte Königreich importierte am meisten (653,4 Mio. $).
Deutschland importierte Waren im Wert von 363,8 Mio. $ (Rang 4).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Als Milch gelten Vollmilch sowie teilweise oder vollständig entrahmte Milch.
2. Joghurt im Sinne der Position 0403 kann eingedickt oder aromatisiert sein und Zusätze von Zucker oder anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen, Kakao, Schokolade, Gewürzen, Kaffee oder Kaffeeextrakten, Pflanzen, Pflanzenteilen, Getreide oder Backwaren enthalten, sofern keiner der zugesetzten Stoffe dazu dient, natürliche Milchbestandteile ganz oder teilweise zu ersetzen, und die Ware ihren wesentlichen Charakter als Joghurt behält.
3. Im Sinne der Position 0405 gelten als:
a) Butter: ausschließlich aus Milch hergestellte natürliche Butter, Molkenbutter und rekombinierte Butter (frisch, gesalzen oder ranzig, einschließlich Butter in luftdicht verschlossenen Behältnissen), mit einem Milchfettgehalt von 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT, einem Gehalt an fettfreier Milchtrockenmasse von höchstens 2 GHT und einem Wassergehalt von höchstens 16 GHT. Butter enthält keine Zusätze von Emulgatoren, kann aber Natriumchlorid, Lebensmittelfarbstoffe, Salze aus der Neutralisierung und unschädliche Milchsäurebakterien enthalten;
b) Milchstreichfette: kein anderes Fett als Milchfett enthaltende streichfähige Wasser-in-Öl-Emulsionen, mit einem Milchfettgehalt von 39 GHT oder mehr, jedoch weniger als 80 GHT.
4. Erzeugnisse, die durch Eindicken von Molke mit Zusatz von Milch oder Milchfett gewonnen werden, gehören als Käse zu Position 0406, wenn sie die nachstehenden drei Merkmale aufweisen:
a) einen Milchfettgehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 5 GHT oder mehr;
b) einen Trockenmassegehalt von 70 bis 85 GHT;
c) sie geformt sind oder geformt werden können.
5. Zu Kapitel 4 gehören nicht:
a) nicht lebende Insekten, ungenießbar (Position 0511);
b) aus Molke hergestellte Erzeugnisse, die mehr als 95 GHT Lactose, berechnet als wasserfreie Lactose bezogen auf die Trockenmasse, enthalten (Position 1702);
c) aus Milch hergestellte Erzeugnisse, bei denen ein oder auch mehrere natürliche Bestandteile der Milch (z.B. Milchfett) durch andere Stoffe (Pflanzenfett) ersetzt wurden (Position 1901 oder 2106); oder
d) Albumine (einschließlich Konzentrate aus zwei oder mehr Molkenproteinen, die mehr als 80 GHT Molkenproteine bezogen auf die Trockenmasse enthalten) (Position 3502) oder Globuline (Position 3504).
6. Im Sinne der Position 0410 umfasst der Begriff „Insekten“ genießbare, nicht lebende Insekten, ganz oder in Teilen, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake, sowie Mehl und Pulver von Insekten, genießbar. Er umfasst dagegen nicht genießbare nicht lebende Insekten, in anderer Weise zubereitet oder anders haltbar gemacht (in der Regel Abschnitt IV).
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere…“?
„Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao“ fällt unter Position 0403 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 04 gehört (Abschnitt I). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 0403 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 12,8 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 0403 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 7,6 % bis 170 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer…“?
Deutschland, mit 1,1 Mrd. $ im Jahr 2024 (17,7 % der weltweiten Exporte).