Position · Kapitel 17
1701: Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest
5 Unterpositionen bilden Position 1701 in Kapitel 17 („Zucker und Zuckerwaren“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 5
- 1701.12Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen: Rübenzucker
- 1701.13Rohrzucker im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 2 zu diesem KapitelRohrzucker, roh (Vermerk 2, unzentrifugiert)
- 1701.14Rohzucker, ohne Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen: anderer RohrzuckerAnderer Rohrohrzucker
- 1701.91mit Zusatz von Aroma- oder Farbstoffen
- 1701.99Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest: andere, andereAnderer Zucker (Weißzucker)
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 13,1 Mio. $13,1 Mio. $+102,2 Mio. $+426,3 Mio. $+> 1,6 Mrd. $
Exporte: 166
- Brasilien: 20,5 Mrd. $
- Thailand: 2,5 Mrd. $
- Indien: 2,2 Mrd. $
- Frankreich: 1,7 Mrd. $
- Australien: 1,6 Mrd. $
- Deutschland: 1,3 Mrd. $
- Marokko: 861,4 Mio. $
- Guatemala: 757,5 Mio. $
- Polen: 654,6 Mio. $
- Saudi-Arabien: 599,2 Mio. $
- Russland: 545,3 Mio. $
- Niederlande: 518,8 Mio. $
- Südafrika: 492,3 Mio. $
- Mexiko: 436,4 Mio. $
- Ukraine: 434,2 Mio. $
- Kolumbien: 426,3 Mio. $
- Belgien: 395,6 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 377,4 Mio. $
- Eswatini: 342 Mio. $
- Ägypten: 337,5 Mio. $
- Tschechien: 309,2 Mio. $
- Pakistan: 302,7 Mio. $
- Argentinien: 301,5 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 287,6 Mio. $
- Mauritius: 266,7 Mio. $
- Dominikanische Republik: 263,2 Mio. $
- El Salvador: 247,1 Mio. $
- Nicaragua: 237,5 Mio. $
- Portugal: 217,6 Mio. $
- Südkorea: 186,2 Mio. $
- Österreich: 184,9 Mio. $
- Dänemark: 166,4 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 164,2 Mio. $
- Honduras: 163,6 Mio. $
- Uganda: 162,4 Mio. $
- Indonesien: 158,4 Mio. $
- Malaysia: 155,8 Mio. $
- Türkei: 122,5 Mio. $
- Costa Rica: 117,8 Mio. $
- Kambodscha: 102,2 Mio. $
- Belize: 100,9 Mio. $
- Spanien: 100 Mio. $
- China: 98,8 Mio. $
- Algerien: 96,6 Mio. $
- Peru: 90,7 Mio. $
- Panama: 84,5 Mio. $
- Litauen: 83,1 Mio. $
- Slowakei: 72,2 Mio. $
- Sambia: 71,6 Mio. $
- Vietnam: 67,8 Mio. $
- Fidschi: 61,2 Mio. $
- Ungarn: 61,1 Mio. $
- Serbien: 60,4 Mio. $
- Simbabwe: 59,2 Mio. $
- Myanmar: 57,3 Mio. $
- Kasachstan: 55,2 Mio. $
- Kanada: 52,4 Mio. $
- Mosambik: 49 Mio. $
- Bolivien: 48,6 Mio. $
- Paraguay: 47,4 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 40,4 Mio. $40,4 Mio. $+218,1 Mio. $+538,4 Mio. $+> 1,2 Mrd. $
Importe: 220
- Indonesien: 2,8 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 2,6 Mrd. $
- Saudi-Arabien: 2,1 Mrd. $
- China: 1,8 Mrd. $
- Indien: 1,7 Mrd. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 1,3 Mrd. $
- Italien: 1,2 Mrd. $
- Malaysia: 1,1 Mrd. $
- Algerien: 1,1 Mrd. $
- Ägypten: 1,1 Mrd. $
- Südkorea: 959 Mio. $
- Marokko: 932,4 Mio. $
- Bangladesch: 870,1 Mio. $
- Spanien: 855,7 Mio. $
- Kanada: 802,6 Mio. $
- Japan: 739,3 Mio. $
- Irak: 737,9 Mio. $
- Nigeria: 721 Mio. $
- Usbekistan: 650,5 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 592,1 Mio. $
- Belgien: 581,9 Mio. $
- Mexiko: 538,4 Mio. $
- Sudan: 525,4 Mio. $
- Libyen: 513,4 Mio. $
- Deutschland: 475,8 Mio. $
- Somalia: 431,4 Mio. $
- Iran: 422,2 Mio. $
- Jemen: 404,4 Mio. $
- Israel: 401,4 Mio. $
- Kambodscha: 395,3 Mio. $
- Sri Lanka: 365,2 Mio. $
- Südafrika: 360,8 Mio. $
- Chile: 358,5 Mio. $
- Vietnam: 353,6 Mio. $
- Libanon: 335 Mio. $
- Türkei: 329 Mio. $
- Niederlande: 323,3 Mio. $
- Frankreich: 310,2 Mio. $
- Taiwan: 302,7 Mio. $
- Georgien: 298,5 Mio. $
- Kasachstan: 297,4 Mio. $
- Tansania: 286,8 Mio. $
- Dschibuti: 283,4 Mio. $
- Mauretanien: 281 Mio. $
- Côte d’Ivoire: 280,9 Mio. $
- Thailand: 273,9 Mio. $
- Kamerun: 270,8 Mio. $
- Ghana: 245,5 Mio. $
- Senegal: 236,2 Mio. $
- Kenia: 235,9 Mio. $
- Afghanistan: 233,2 Mio. $
- Laos: 230,1 Mio. $
- Venezuela: 221,1 Mio. $
- Österreich: 218,6 Mio. $
- Togo: 218,1 Mio. $
- Rumänien: 206,2 Mio. $
- Griechenland: 205,4 Mio. $
- Tunesien: 200,8 Mio. $
- Philippinen: 197,7 Mio. $
- Guinea: 195,1 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 20,5 Mrd. $ | 47,5 % | |
| 2 | 2,5 Mrd. $ | 5,8 % | |
| 3 | 2,2 Mrd. $ | 5,1 % | |
| 4 | 1,7 Mrd. $ | 3,9 % | |
| 5 | 1,6 Mrd. $ | 3,8 % | |
| 6 | 1,3 Mrd. $ | 2,9 % | |
| 7 | 861,4 Mio. $ | 2 % | |
| 8 | 757,5 Mio. $ | 1,8 % | |
| 9 | 654,6 Mio. $ | 1,5 % | |
| 10 | 599,2 Mio. $ | 1,4 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 2,8 Mrd. $ | 6,5 % | |
| 2 | 2,6 Mrd. $ | 6 % | |
| 3 | 2,1 Mrd. $ | 4,9 % | |
| 4 | 1,8 Mrd. $ | 4,1 % | |
| 5 | 1,7 Mrd. $ | 3,8 % | |
| 6 | 1,3 Mrd. $ | 3 % | |
| 7 | 1,2 Mrd. $ | 2,7 % | |
| 8 | 1,1 Mrd. $ | 2,6 % | |
| 9 | 1,1 Mrd. $ | 2,5 % | |
| 10 | 1,1 Mrd. $ | 2,4 % |
In der Kombinierten Nomenklatur gelten für alle 9 Tarifpositionen unter Position 1701 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Position 1701 umfasst im türkischen Zolltarif 13 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 135 %.
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 1701 in 24 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 5,1 % und 6 %. Für 19 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im britischen Zolltarif gelten für alle 9 Tarifpositionen unter Position 1701 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Im kanadischen Zolltarif ist Position 1701 in 14 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei). Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %. Für 11 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 1701 umfasst im mexikanischen Zolltarif 10 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 156 %.
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 1701 in 5 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz liegt zwischen 0 % und 14,4 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 1701 umfasst im argentinischen Zolltarif 6 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 16 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 1701 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 1701 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 17 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Im japanischen Zolltarif ist Position 1701 in 9 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %. Für 7 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 1701 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 11 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 6,3 % und 17,5 % (Durchschnitt 11,4 %).
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 1701 in 19 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 1701 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 7 Tarifpositionen; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei). Bei 4 davon beträgt der Satz 0 %. Für 3 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im norwegischen Zolltarif ist Position 1701 in 12 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei). Bei 7 davon beträgt der Satz 0 %. Für 5 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 1701 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 9 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 10 % (Durchschnitt 2,8 %). Bei 6 davon beträgt der Satz 0 %.
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 1701 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll liegt zwischen 10 % und 20 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 1701 belief sich 2024 auf 43,1 Mrd. $, ein Minus von 1,1 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus Brasilien (47,5 % des Gesamtwerts), gefolgt von Thailand.
Indonesien importierte am meisten (2,8 Mrd. $).
Deutschland lag mit Exporten von 1,3 Mrd. $ auf Rang 6 unter 166 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 475,8 Mio. $ (Rang 25).
Anmerkungen
Unterpositions-Anmerkungen
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 170112, 170113 und 170114 gilt Zucker, dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von weniger als 99,5° entspricht.
2. Zur Unterposition 170113 gehört nur Rohrzucker, der ohne Zentrifugation hergestellt wurde und dessen Gehalt an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 69° oder mehr, jedoch weniger als 93° entspricht. Das Produkt enthält nur natürliche xenomorphe Mikrokristalle, von unregelmäßiger Form, die mit bloßem Auge nicht erkennbar und von Melasserückständen und anderen Bestandteilen des Zuckerrohrs umgeben sind.
Zusätzliche Anmerkungen
1. Als „Rohzucker“ im Sinne der Unterpositionen 17011210, 17011290, 17011310, 17011390, 17011410 und 17011490 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen) mit einem nach der polarimetrischen Methode ermittelten Saccharosegehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von weniger als 99,5 GHT.
2. Der für Rohzucker der Unterpositionen 17011210, 17011310 und 17011410 geltende Zollsatz, bei dem der gemäß Anhang III Teil B Abschnitt III der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671) ermittelte Rendementwert von 92 % abweicht, wird wie folgt berechnet:
Der angegebene Zollsatz wird mit einem Berichtigungskoeffizienten multipliziert, der sich aus der Division des gemäß der oben genannten Bestimmung ermittelten Rendementwertes durch 92 ergibt.
3. Als „Weißzucker“ im Sinne der Unterposition 17019910 gilt Zucker (ohne Zusatz von Aroma-, Farb- oder anderen Stoffen), dessen Gewichtsanteil an Saccharose, bezogen auf die Trockenmasse, einer Polarisation von 99,5° oder mehr entspricht.
4. Für Waren der Unterpositionen 17022010, 17026095 und 17029071 wird der Zuckergehalt (Saccharose, Fructose, Glucose und Maltose, wobei Fructose und Glucose in Saccharoseäquivalent ausgedrückt werden) mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie („HPLC-Methode“) nach folgender Formel bestimmt:
S + 0,95 × (F + G) + M
Dabei sind:
‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware,
‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware,
‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der Ware,
‚M‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Maltosegehalt der Ware.
Für Waren der Unterpositionen 17026080, 17029080 und 17029095 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission). Für Waren der Unterpositionen 17026080 und 17029080 werden die Ergebnisse durch Multiplikation der Brix-Werte mit dem Koeffizienten 0,95 in Saccharoseäquivalent umgerechnet.
5. Im Sinne der Unterpositionen 17023010, 17024010, 17026010 und 17029030 bezeichnet der Begriff ‚Isoglucose‘ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.
Für Waren dieser Unterpositionen wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014).
6. Als „Inulinsirup“ gelten:
a) im Sinne der Unterposition 17026080 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von mehr als 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose;
b) im Sinne der Unterposition 17029080 Erzeugnisse, die unmittelbar durch Hydrolyse von Inulin oder Oligomeren der Fructose gewonnen wurden, mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 bis 50 GHT Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose.
Die Menge an ‚Fructose in chemisch nicht gebundener Form oder in Form von Saccharose‘ wird bezogen auf die Trockenmasse mit der Formel F + 0,5 S/0,95 berechnet, wobei ‚F‘ der Fructosegehalt und ‚S‘ der Saccharosegehalt ist, die mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatografie bestimmt wurden.
7. Waren der Unterposition 170490, die in Warenzusammenstellungen gestellt werden, unterliegen einem Agrarteilbetrag (EA) nach dem durchschnittlichen Gehalt der gesamten Warenzusammenstellung an Milchfett, Milchprotein, Saccharose, Isoglucose, Glucose und Stärke.
8. In der Nomenklatur werden Mischungen aus Zucker und geringen Mengen anderer Stoffe in Kapitel 17 eingereiht, es sei denn, sie haben den Charakter einer anderweitig eingereihten Zubereitung.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest“?
„Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest“ fällt unter Position 1701 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 17 gehört (Abschnitt IV). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 1701 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 135 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine…“ in den USA?
Im US-Zolltarif (HTSUS) werden Einfuhren unter 1701 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 5,1 % bis 6 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine…“?
Brasilien, mit 20,5 Mrd. $ im Jahr 2024 (47,5 % der weltweiten Exporte).