Position · Kapitel 20
2005: Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006
10 Unterpositionen bilden Position 2005 in Kapitel 20 („Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 10
- 2005.10Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure: Gemüse, homogenisiert
- 2005.20Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure: KartoffelnKartoffelzubereitungen, nicht gefroren
- 2005.40Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure: Erbsen (Pisum sativum)
- 2005.51Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.): Bohnen, ausgelöst
- 2005.59Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.): andere
- 2005.60Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure: Spargel
- 2005.70Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure: OlivenOliven, zubereitet, nicht gefroren
- 2005.80Zuckermais (Zea mays var. saccharata)Zuckermais, zubereitet, nicht gefroren
- 2005.91Anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen: Bambussprossen
- 2005.99Anderes Gemüse und Mischungen von Gemüsen: andereAnderes Gemüse, zubereitet, nicht gefroren
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 1,4 Mio. $1,4 Mio. $+36,3 Mio. $+248,2 Mio. $+> 644,7 Mio. $
Exporte: 184
- China: 1,8 Mrd. $
- Spanien: 1,7 Mrd. $
- Niederlande: 1 Mrd. $
- Italien: 989,8 Mio. $
- Griechenland: 822,5 Mio. $
- Frankreich: 644,7 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 620,3 Mio. $
- Belgien: 609,1 Mio. $
- Deutschland: 476,9 Mio. $
- Polen: 446,9 Mio. $
- Türkei: 412,3 Mio. $
- Peru: 410,5 Mio. $
- Ungarn: 397,6 Mio. $
- Thailand: 374,4 Mio. $
- Kanada: 358,4 Mio. $
- Ägypten: 343,5 Mio. $
- Mexiko: 285,9 Mio. $
- Marokko: 248,2 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 184,1 Mio. $
- Südkorea: 170,9 Mio. $
- Portugal: 163,6 Mio. $
- Russland: 158,5 Mio. $
- Argentinien: 125,4 Mio. $
- Indien: 123,2 Mio. $
- Südafrika: 90,6 Mio. $
- Serbien: 87,3 Mio. $
- Schweden: 83,8 Mio. $
- Rumänien: 74,5 Mio. $
- Österreich: 74,3 Mio. $
- Tschechien: 68,4 Mio. $
- Nordmazedonien: 66,8 Mio. $
- Malaysia: 65,3 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 63,6 Mio. $
- Neuseeland: 63,2 Mio. $
- Vietnam: 58,8 Mio. $
- Guatemala: 56,3 Mio. $
- Litauen: 54 Mio. $
- Saudi-Arabien: 42,5 Mio. $
- Bulgarien: 42 Mio. $
- Brasilien: 40,7 Mio. $
- Kroatien: 40,1 Mio. $
- Madagaskar: 39,8 Mio. $
- Japan: 38,9 Mio. $
- Honduras: 36,4 Mio. $
- Taiwan: 36,3 Mio. $
- Kenia: 35,7 Mio. $
- Albanien: 35,3 Mio. $
- Jordanien: 34 Mio. $
- Libanon: 31,2 Mio. $
- El Salvador: 31 Mio. $
- Dänemark: 28,9 Mio. $
- Dominikanische Republik: 28,7 Mio. $
- Irland: 24,3 Mio. $
- Israel: 24,2 Mio. $
- Lettland: 22 Mio. $
- Kolumbien: 21,6 Mio. $
- Ecuador: 17,9 Mio. $
- Armenien: 16,9 Mio. $
- Ukraine: 14,8 Mio. $
- Australien: 14,6 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 8,1 Mio. $8,1 Mio. $+39,7 Mio. $+139,1 Mio. $+> 452,3 Mio. $
Importe: 224
- Vereinigte Staaten: 2,1 Mrd. $
- Deutschland: 1,4 Mrd. $
- Frankreich: 1,2 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 832,3 Mio. $
- Japan: 682,1 Mio. $
- Niederlande: 515,9 Mio. $
- Spanien: 452,3 Mio. $
- Kanada: 449,1 Mio. $
- Italien: 433,8 Mio. $
- Südkorea: 420,7 Mio. $
- Belgien: 420,5 Mio. $
- Australien: 281,7 Mio. $
- Saudi-Arabien: 204,8 Mio. $
- Russland: 202,3 Mio. $
- Österreich: 200,5 Mio. $
- Schweden: 190,2 Mio. $
- Polen: 184,3 Mio. $
- Dänemark: 173,4 Mio. $
- Rumänien: 164,3 Mio. $
- Mexiko: 149,5 Mio. $
- Schweiz: 147,4 Mio. $
- Brasilien: 144,2 Mio. $
- Tschechien: 139,1 Mio. $
- Irland: 125,6 Mio. $
- Kasachstan: 108,3 Mio. $
- Portugal: 108,3 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 106,1 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 101,3 Mio. $
- Philippinen: 97,8 Mio. $
- Ungarn: 94,5 Mio. $
- Israel: 91,7 Mio. $
- Bulgarien: 88,4 Mio. $
- Irak: 84,8 Mio. $
- Griechenland: 84,3 Mio. $
- Finnland: 78,3 Mio. $
- Litauen: 76 Mio. $
- Slowakei: 75,3 Mio. $
- Singapur: 72,8 Mio. $
- Taiwan: 70,6 Mio. $
- Malaysia: 66,4 Mio. $
- Norwegen: 66,2 Mio. $
- Guatemala: 66,2 Mio. $
- Kroatien: 59,6 Mio. $
- Ukraine: 57,8 Mio. $
- Vietnam: 56,8 Mio. $
- Neuseeland: 56,6 Mio. $
- Serbien: 54,4 Mio. $
- Dominikanische Republik: 49 Mio. $
- Libyen: 48,7 Mio. $
- Kuwait: 46,9 Mio. $
- Jemen: 45,6 Mio. $
- Slowenien: 45,4 Mio. $
- Costa Rica: 41,4 Mio. $
- Chile: 40,5 Mio. $
- Albanien: 40,1 Mio. $
- Lettland: 39,7 Mio. $
- Uruguay: 38,4 Mio. $
- Luxemburg: 35,7 Mio. $
- Usbekistan: 35,6 Mio. $
- Marokko: 35,3 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 1,8 Mrd. $ | 12,3 % | |
| 2 | 1,7 Mrd. $ | 11,6 % | |
| 3 | 1 Mrd. $ | 6,9 % | |
| 4 | 989,8 Mio. $ | 6,7 % | |
| 5 | 822,5 Mio. $ | 5,6 % | |
| 6 | 644,7 Mio. $ | 4,4 % | |
| 7 | 620,3 Mio. $ | 4,2 % | |
| 8 | 609,1 Mio. $ | 4,1 % | |
| 9 | 476,9 Mio. $ | 3,2 % | |
| 10 | 446,9 Mio. $ | 3 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 2,1 Mrd. $ | 14,1 % | |
| 2 | 1,4 Mrd. $ | 9,3 % | |
| 3 | 1,2 Mrd. $ | 8,1 % | |
| 4 | 832,3 Mio. $ | 5,7 % | |
| 5 | 682,1 Mio. $ | 4,6 % | |
| 6 | 515,9 Mio. $ | 3,5 % | |
| 7 | 452,3 Mio. $ | 3,1 % | |
| 8 | 449,1 Mio. $ | 3,1 % | |
| 9 | 433,8 Mio. $ | 2,9 % | |
| 10 | 420,7 Mio. $ | 2,9 % |
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 2005 in 17 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 6,4 % und 19,2 %. Für 2 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 2005 umfasst im türkischen Zolltarif 28 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 5,1 % und 39 % (Durchschnitt 35,6 %).
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 2005 in 35 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 14,9 %. Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %. Für 20 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 2005 umfasst im britischen Zolltarif 36 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 6 % und 18 % (Durchschnitt 14,9 %). Für 4 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im kanadischen Zolltarif ist Position 2005 in 33 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 14,5 %. Bei 8 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 2005 umfasst im mexikanischen Zolltarif 11 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 20 %.
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 2005 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz beträgt 12,6 %.
Position 2005 umfasst im argentinischen Zolltarif 39 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 12,6 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 2005 in 15 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 6 %.
Position 2005 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 14 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) liegt zwischen 0 % und 5 % (Durchschnitt 4,3 %). Bei 2 davon beträgt der Satz 0 %.
Im japanischen Zolltarif ist Position 2005 in 38 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 5,4 % und 23,8 %.
Position 2005 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 32 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 5 % und 38,2 % (Durchschnitt 22,2 %). Für 3 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 2005 in 28 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Position 2005 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 31 Tarifpositionen; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei). Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %. Für 28 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im norwegischen Zolltarif ist Position 2005 in 19 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei). Bei 6 davon beträgt der Satz 0 %. Für 13 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 2005 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 18 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 5 % und 50 % (Durchschnitt 38,6 %).
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 2005 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll liegt zwischen 20 % und 35 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 2005 belief sich 2024 auf 14,7 Mrd. $, ein Plus von 5,4 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus China (12,3 % des Gesamtwerts), gefolgt von Spanien.
Die USA importierten am meisten (2,1 Mrd. $).
Deutschland lag mit Exporten von 476,9 Mio. $ auf Rang 9 unter 184 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 1,4 Mrd. $ (Rang 2).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 20 gehören nicht:
a) Gemüse, Früchte oder Nüsse, zubereitet oder haltbar gemacht nach den Verfahren, die in den Kapiteln 7, 8 oder 11 aufgeführt sind;
b) Pflanzliche Fette und Öle (Kapitel 15);
c) Lebensmittelzubereitungen mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fisch, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von — einzeln oder zusammen — mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
d) Backwaren und andere Erzeugnisse der Position 1905;
e) zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen der Position 2104.
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
3. Zu den Positionen 2001, 2004 und 2005 gehören, je nach Beschaffenheit, nur solche Erzeugnisse des Kapitels 7 oder der Position 1105 oder 1106 (ausgenommen Mehl, Grieß und Pulver von Erzeugnissen des Kapitels 8), die durch andere als die in Anmerkung 1 Buchstabe a) aufgeführten Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht worden sind.
4. Zu Position 2002 gehört auch Tomatensaft mit einem Trockenmassegehalt von 7 GHT oder mehr.
5. Für die Anwendung der Position 2007 bedeutet der Begriff „durch Kochen hergestellt“, dass die Viskosität des Erzeugnisses durch Verringern des Wassergehalts mittels Hitzebehandlung unter atmosphärischem oder vermindertem Druck oder mittels anderer Verfahren erhöht wurde.
6. Für die Anwendung der Position 2009 gelten als „Säfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol“ Säfte mit einem Alkoholgehalt (siehe Anmerkung 2 zu Kapitel 22) von 0,5 % vol oder weniger.
Unterpositions-Anmerkungen
1. Als „Gemüse, homogenisiert“ im Sinne der Unterposition 200510 gelten Zubereitungen aus fein homogenisiertem Gemüse, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Gemüse enthalten. Die Unterposition 200510 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2005.
2. Als „homogenisierte Zubereitungen“ im Sinne der Unterposition 200710 gelten Zubereitungen aus fein homogenisierten Früchten, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Zubereitung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen von Früchten enthalten. Die Unterposition 200710 hat Vorrang vor allen anderen Unterpositionen der Position 2007.
3. Für die Anwendung der Unterpositionen 200912, 200921, 200931, 200941, 200961 und 200971 gilt als „Brixwert“ der von einer Brix-Senkwaage oder einem Refraktometer unmittelbar abgelesene Wert in GHT Saccharose, ermittelt bei 20 °C, oder der auf 20 °C umgerechnete Wert, wenn die Bestimmung bei einer anderen Temperatur vorgenommen wurde.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder…“?
„Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006“ fällt unter Position 2005 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 20 gehört (Abschnitt IV). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 2005 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 6,4 % bis 19,2 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 2005 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 5,1 % bis 39 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder…“?
China, mit 1,8 Mrd. $ im Jahr 2024 (12,3 % der weltweiten Exporte).