Position · Kapitel 21
2101: Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
Position 2101 ist in 4 sechsstellige Unterpositionen gegliedert und gehört zu Kapitel 21 („Verschiedene Lebensmittelzubereitungen“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 4
- 2101.11Auszüge, Essenzen und KonzentrateKaffeeextrakte und -konzentrate (Instantkaffee)
- 2101.12Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen, Essenzen und Konzentraten oder auf der Grundlage von KaffeeKaffeezubereitungen, z. B. Kaffeemischpulver
- 2101.20Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder MateTee- und Mate-Extrakte und Zubereitungen
- 2101.30geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 1 Mio. $1 Mio. $+26,1 Mio. $+260,6 Mio. $+> 686,6 Mio. $
Exporte: 183
- Deutschland: 1,2 Mrd. $
- Brasilien: 1 Mrd. $
- Vietnam: 876,2 Mio. $
- Spanien: 778,2 Mio. $
- Malaysia: 700,1 Mio. $
- Indonesien: 686,6 Mio. $
- Indien: 666,3 Mio. $
- Niederlande: 634,5 Mio. $
- Mexiko: 543,5 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 440,4 Mio. $
- Polen: 420,7 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 372,9 Mio. $
- Kolumbien: 352,8 Mio. $
- Frankreich: 333,6 Mio. $
- China: 323,4 Mio. $
- Irland: 293,6 Mio. $
- Schweiz: 269,3 Mio. $
- Südkorea: 260,6 Mio. $
- Tschechien: 214,1 Mio. $
- Thailand: 200,7 Mio. $
- Belgien: 166,7 Mio. $
- Ecuador: 164,3 Mio. $
- Ungarn: 156,8 Mio. $
- Japan: 140 Mio. $
- Russland: 135,9 Mio. $
- Italien: 87,4 Mio. $
- Côte d’Ivoire: 87,4 Mio. $
- Türkei: 86,7 Mio. $
- Kanada: 76,2 Mio. $
- Australien: 69,6 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 57,6 Mio. $
- Marokko: 44,4 Mio. $
- Litauen: 44,1 Mio. $
- Kasachstan: 41,6 Mio. $
- Österreich: 41,2 Mio. $
- Portugal: 38 Mio. $
- Chile: 33,2 Mio. $
- Sri Lanka: 33,2 Mio. $
- Taiwan: 32,8 Mio. $
- Griechenland: 30,5 Mio. $
- Ägypten: 29,8 Mio. $
- Schweden: 28,3 Mio. $
- Singapur: 28,3 Mio. $
- Kenia: 26,1 Mio. $
- Serbien: 24,1 Mio. $
- Südafrika: 22,1 Mio. $
- Ukraine: 22,1 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 18,3 Mio. $
- Dänemark: 18,2 Mio. $
- Guatemala: 12,5 Mio. $
- Kroatien: 11,6 Mio. $
- Neuseeland: 11 Mio. $
- Rumänien: 10,1 Mio. $
- Nicaragua: 10,1 Mio. $
- Saudi-Arabien: 9,3 Mio. $
- Lettland: 8,6 Mio. $
- Argentinien: 7,6 Mio. $
- Philippinen: 7,4 Mio. $
- El Salvador: 7,4 Mio. $
- Bulgarien: 7 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 9,4 Mio. $9,4 Mio. $+48,6 Mio. $+159,2 Mio. $+> 391,3 Mio. $
Importe: 218
- Vereinigte Staaten: 1,3 Mrd. $
- Deutschland: 701,5 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 645,6 Mio. $
- Philippinen: 573,1 Mio. $
- Niederlande: 488 Mio. $
- Polen: 480,4 Mio. $
- Frankreich: 391,3 Mio. $
- Russland: 339,1 Mio. $
- China: 335,8 Mio. $
- Kanada: 287,2 Mio. $
- Japan: 270,7 Mio. $
- Australien: 247,6 Mio. $
- Türkei: 235,5 Mio. $
- Mexiko: 233,6 Mio. $
- Malaysia: 228,5 Mio. $
- Indonesien: 227,3 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 219,1 Mio. $
- Thailand: 202,7 Mio. $
- Spanien: 179,9 Mio. $
- Saudi-Arabien: 174,8 Mio. $
- Südkorea: 166 Mio. $
- Tschechien: 159,2 Mio. $
- Italien: 142,9 Mio. $
- Irland: 130,2 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 128,6 Mio. $
- Belgien: 123,7 Mio. $
- Südafrika: 122,8 Mio. $
- Ukraine: 122 Mio. $
- Vietnam: 118,1 Mio. $
- Dänemark: 115,5 Mio. $
- Israel: 114,4 Mio. $
- Singapur: 113,1 Mio. $
- Ungarn: 108,4 Mio. $
- Rumänien: 108,1 Mio. $
- Peru: 102,2 Mio. $
- Chile: 102,1 Mio. $
- Schweden: 101,6 Mio. $
- Kasachstan: 96,9 Mio. $
- Griechenland: 92 Mio. $
- Taiwan: 88,2 Mio. $
- Portugal: 80,5 Mio. $
- Guatemala: 79,8 Mio. $
- El Salvador: 76,1 Mio. $
- Neuseeland: 71,8 Mio. $
- Kambodscha: 70,4 Mio. $
- Österreich: 69,7 Mio. $
- Serbien: 67,8 Mio. $
- Irak: 61,3 Mio. $
- Kuwait: 59,4 Mio. $
- Slowakei: 58,8 Mio. $
- Nigeria: 58,8 Mio. $
- Ägypten: 54,1 Mio. $
- Argentinien: 51 Mio. $
- Usbekistan: 49,6 Mio. $
- Kroatien: 48,6 Mio. $
- Litauen: 47,7 Mio. $
- Bulgarien: 45,7 Mio. $
- Schweiz: 44,8 Mio. $
- Kolumbien: 43,2 Mio. $
- Myanmar: 42,1 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 1,2 Mrd. $ | 9,2 % | |
| 2 | 1 Mrd. $ | 8,1 % | |
| 3 | 876,2 Mio. $ | 7 % | |
| 4 | 778,2 Mio. $ | 6,2 % | |
| 5 | 700,1 Mio. $ | 5,6 % | |
| 6 | 686,6 Mio. $ | 5,5 % | |
| 7 | 666,3 Mio. $ | 5,3 % | |
| 8 | 634,5 Mio. $ | 5,1 % | |
| 9 | 543,5 Mio. $ | 4,3 % | |
| 10 | 440,4 Mio. $ | 3,5 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 1,3 Mrd. $ | 10,2 % | |
| 2 | 701,5 Mio. $ | 5,6 % | |
| 3 | 645,6 Mio. $ | 5,2 % | |
| 4 | 573,1 Mio. $ | 4,6 % | |
| 5 | 488 Mio. $ | 3,9 % | |
| 6 | 480,4 Mio. $ | 3,8 % | |
| 7 | 391,3 Mio. $ | 3,1 % | |
| 8 | 339,1 Mio. $ | 2,7 % | |
| 9 | 335,8 Mio. $ | 2,7 % | |
| 10 | 287,2 Mio. $ | 2,3 % |
Position 2101 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 10 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 6 % und 14,1 % (Durchschnitt 9,7 %). Für 4 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im türkischen Zolltarif ist Position 2101 in 14 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 5,1 % und 14,1 %.
Position 2101 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 20 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 10 % (Durchschnitt 7,5 %). Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %. Für 7 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im britischen Zolltarif ist Position 2101 in 20 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 6 % und 14 %. Für 2 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 2101 umfasst im kanadischen Zolltarif 9 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 2101 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 45 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 2101 umfasst im brasilianischen Zolltarif 6 Tarifpositionen; der TEC-Zollsatz liegt zwischen 12,6 % und 14,4 % (Durchschnitt 14,1 %).
Im argentinischen Zolltarif ist Position 2101 in 24 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) liegt zwischen 12,6 % und 16 %.
Position 2101 umfasst im peruanischen Zolltarif 4 Tarifpositionen; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Im neuseeländischen Zolltarif ist Position 2101 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) liegt zwischen 0 % und 5 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 2101 umfasst im japanischen Zolltarif 27 Tarifpositionen; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 6 % und 28 % (Durchschnitt 17,6 %). Für 8 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 2101 in 4 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 2 % und 27,5 %.
Position 2101 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 21 Tarifpositionen; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) gelten für alle 10 Tarifpositionen unter Position 2101 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Position 2101 umfasst im norwegischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im nordmazedonischen Zolltarif ist Position 2101 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 15 % und 20 %.
Position 2101 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 4 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll liegt zwischen 10 % und 20 % (Durchschnitt 15 %).
2024 wurden weltweit Waren der Position 2101 im Wert von 12,5 Mrd. $ exportiert (+11 % gegenüber dem Vorjahr).
Deutschland lag mit 1,2 Mrd. $ an der Spitze der Exportländer, vor Brasilien.
Die höchsten Einfuhren (1,3 Mrd. $) entfielen auf die USA.
Deutschland importierte Waren im Wert von 701,5 Mio. $ (Rang 2).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 21 gehören nicht:
a) Gemüsemischungen der Position 0712;
b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901);
c) aromatisierter Tee (Position 0902);
e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16);
f) Waren der Position 2404;
g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004;
h) zubereitete Enzyme der Position 3507.
2. Zu Position 2101 gehören auch Auszüge aus den in der Anmerkung 1 Buchstabe b) genannten Kaffeemitteln.
3. Im Sinne der Position 2104 gelten als „zusammengesetzte homogenisierte Lebensmittelzubereitungen“ Zubereitungen aus einer fein homogenisierten Mischung mehrerer Grundstoffe, wie Fleisch, Fisch, Gemüse, Früchten oder Nüssen, aufgemacht für den Einzelverkauf zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern oder zum Diätgebrauch in Behältnissen mit einem Inhalt von 250 g oder weniger. Bei Anwendung dieser Begriffsbestimmung bleiben Zutaten, die der Mischung ggf. zum Würzen, Haltbarmachen oder zu anderen Zwecken in geringer Menge zugesetzt sind, außer Betracht. Diese Zubereitungen können in geringer Menge sichtbare Stückchen der Bestandteile enthalten.
Zusätzliche Anmerkungen
1. Für die Anwendung der Unterpositionen 21061020 und 21069092 umfasst der Begriff „Stärke“ auch die Stärkeabbauprodukte.
2. Für die Anwendung der Unterposition 21069020 gelten als „zusammengesetzte alkoholhaltige Zubereitungen der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, ausgenommen solche auf der Basis von Riechstoffen“, die Zubereitungen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol.
3. Im Sinne der Unterposition 21069030 bezeichnet der Begriff „Isoglucose“ das aus Glucose oder Glucosepolymeren gewonnene Erzeugnis mit einem Gehalt, bezogen auf die Trockenmasse, von 10 GHT oder mehr an Fructose.
4. Für Waren der Unterpositionen 21069030 und 21069059 wird der Saccharosegehalt, einschließlich des Gehalts an anderen als Saccharose berechneten Zuckern, nach der Refraktometermethode bestimmt (ausgedrückt in Brix-Werten gemäß dem Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission).
5. Andere Lebensmittelzubereitungen, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, die zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt sind, werden, sofern anderweitig weder genannt noch inbegriffen, in Position 2106 eingereiht.
6. Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus mit einem Zuckergehalt von 97 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Position 2101 ausgeschlossen und werden grundsätzlich in Kapitel 17 eingereiht. Der Charakter dieser Waren gilt nicht länger als durch Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus verliehen.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und…“?
„Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus“ fällt unter Position 2101 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 21 gehört (Abschnitt IV). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 2101 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 6 % bis 14,1 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 2101 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 5,1 % bis 14,1 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee…“?
Deutschland, mit 1,2 Mrd. $ im Jahr 2024 (9,2 % der weltweiten Exporte).