Position · Kapitel 23
2306: Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305
8 Unterpositionen bilden Position 2306 in Kapitel 23 („Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 8
- 2306.10Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung: aus Baumwollsamen
- 2306.20Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung: aus Leinsamen
- 2306.30Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung: aus SonnenblumenkernenSonnenblumenkuchen und -extraktionsschrot
- 2306.41aus erucasäurearmen Raps- oder RübsensamenRapsschrot und Rapskuchen (00-Raps)
- 2306.49Aus Raps- oder Rübsensamen: andere
- 2306.50Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung: aus Kokosnüssen (Kopra)
- 2306.60aus Palmnüssen oder PalmkernenPalmkernkuchen und Palmkernexpeller
- 2306.90Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung: andere
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 3,1 Mio. $3,1 Mio. $+32,5 Mio. $+203,6 Mio. $+> 686,3 Mio. $
Exporte: 128
- Kanada: 1,9 Mrd. $
- Indonesien: 1,8 Mrd. $
- Ukraine: 1,1 Mrd. $
- Russland: 686,3 Mio. $
- Deutschland: 567,4 Mio. $
- Indien: 543,8 Mio. $
- Malaysia: 444,7 Mio. $
- Belgien: 352,3 Mio. $
- Argentinien: 329,5 Mio. $
- Niederlande: 287,3 Mio. $
- Polen: 220,7 Mio. $
- Ungarn: 211,2 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 203,6 Mio. $
- Bulgarien: 199 Mio. $
- Rumänien: 176,4 Mio. $
- Frankreich: 170,3 Mio. $
- Tschechien: 131,3 Mio. $
- Kasachstan: 100,4 Mio. $
- Lettland: 92,2 Mio. $
- Philippinen: 74,4 Mio. $
- Litauen: 73,5 Mio. $
- Spanien: 57,4 Mio. $
- Dänemark: 52,3 Mio. $
- Tansania: 51,1 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 50,9 Mio. $
- Belarus: 43 Mio. $
- Zypern: 42,4 Mio. $
- Österreich: 41,5 Mio. $
- Slowenien: 41,1 Mio. $
- Griechenland: 40,3 Mio. $
- China: 36,6 Mio. $
- Türkei: 32,5 Mio. $
- Côte d’Ivoire: 32,1 Mio. $
- Slowakei: 28,8 Mio. $
- Bolivien: 26,8 Mio. $
- Serbien: 26,3 Mio. $
- Estland: 25,2 Mio. $
- Portugal: 22,7 Mio. $
- Luxemburg: 22,4 Mio. $
- Nepal: 22,4 Mio. $
- Schweiz: 21,3 Mio. $
- Thailand: 21,3 Mio. $
- Republik Moldau: 20,9 Mio. $
- Benin: 20,3 Mio. $
- Italien: 19,9 Mio. $
- Schweden: 19,5 Mio. $
- Finnland: 18,4 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 18,3 Mio. $
- Irland: 16,4 Mio. $
- Australien: 15,5 Mio. $
- Vietnam: 14,2 Mio. $
- Burkina Faso: 14,2 Mio. $
- Sambia: 9,9 Mio. $
- Bosnien und Herzegowina: 9,2 Mio. $
- Sri Lanka: 9,2 Mio. $
- Kroatien: 8,7 Mio. $
- Tunesien: 8,2 Mio. $
- Paraguay: 7,7 Mio. $
- Papua-Neuguinea: 6,8 Mio. $
- Südafrika: 6,4 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 1,3 Mio. $1,3 Mio. $+17,5 Mio. $+158,9 Mio. $+> 420,7 Mio. $
Importe: 178
- China: 2 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 1,3 Mrd. $
- Niederlande: 780,7 Mio. $
- Italien: 514,9 Mio. $
- Frankreich: 499,3 Mio. $
- Spanien: 420,7 Mio. $
- Türkei: 418,3 Mio. $
- Deutschland: 409 Mio. $
- Südkorea: 380,9 Mio. $
- Neuseeland: 367,3 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 345,2 Mio. $
- Japan: 282,9 Mio. $
- Dänemark: 188,7 Mio. $
- Thailand: 181,6 Mio. $
- Polen: 171,6 Mio. $
- Vietnam: 167,4 Mio. $
- Israel: 164 Mio. $
- Bangladesch: 158,9 Mio. $
- Irland: 143,6 Mio. $
- Marokko: 139,9 Mio. $
- Belgien: 138,8 Mio. $
- Norwegen: 118,8 Mio. $
- Indien: 116,2 Mio. $
- Finnland: 89,7 Mio. $
- Österreich: 81 Mio. $
- Schweden: 77,9 Mio. $
- Lettland: 76,2 Mio. $
- Litauen: 69,4 Mio. $
- Schweiz: 54,7 Mio. $
- Portugal: 52,6 Mio. $
- Ungarn: 44,3 Mio. $
- Ägypten: 38,2 Mio. $
- Malaysia: 37,6 Mio. $
- Usbekistan: 36,8 Mio. $
- Saudi-Arabien: 34,9 Mio. $
- Tschechien: 34,4 Mio. $
- Kenia: 29,6 Mio. $
- Kroatien: 26,4 Mio. $
- Pakistan: 24,1 Mio. $
- Kambodscha: 23 Mio. $
- Slowakei: 20,8 Mio. $
- Uruguay: 20,7 Mio. $
- Slowenien: 20,4 Mio. $
- Griechenland: 19 Mio. $
- Zypern: 17,5 Mio. $
- Südafrika: 17,3 Mio. $
- Kolumbien: 16,5 Mio. $
- Rumänien: 16,4 Mio. $
- Indonesien: 14,3 Mio. $
- Chile: 14,2 Mio. $
- Estland: 14 Mio. $
- Kanada: 13,3 Mio. $
- Senegal: 12,6 Mio. $
- Taiwan: 12,4 Mio. $
- Mauretanien: 12 Mio. $
- Mexiko: 11 Mio. $
- Iran: 10,4 Mio. $
- Tadschikistan: 9,9 Mio. $
- Kasachstan: 9,6 Mio. $
- Aserbaidschan: 8,6 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 1,9 Mrd. $ | 18 % | |
| 2 | 1,8 Mrd. $ | 17 % | |
| 3 | 1,1 Mrd. $ | 10 % | |
| 4 | 686,3 Mio. $ | 6,4 % | |
| 5 | 567,4 Mio. $ | 5,3 % | |
| 6 | 543,8 Mio. $ | 5,1 % | |
| 7 | 444,7 Mio. $ | 4,1 % | |
| 8 | 352,3 Mio. $ | 3,3 % | |
| 9 | 329,5 Mio. $ | 3,1 % | |
| 10 | 287,3 Mio. $ | 2,7 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 2 Mrd. $ | 19,1 % | |
| 2 | 1,3 Mrd. $ | 12,1 % | |
| 3 | 780,7 Mio. $ | 7,3 % | |
| 4 | 514,9 Mio. $ | 4,8 % | |
| 5 | 499,3 Mio. $ | 4,7 % | |
| 6 | 420,7 Mio. $ | 3,9 % | |
| 7 | 418,3 Mio. $ | 3,9 % | |
| 8 | 409 Mio. $ | 3,8 % | |
| 9 | 380,9 Mio. $ | 3,6 % | |
| 10 | 367,3 Mio. $ | 3,4 % |
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 2306 in 11 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei). Bei 10 davon beträgt der Satz 0 %. Für 1 Tarifposition gilt ein spezifischer oder gemischter Zoll.
Position 2306 umfasst im türkischen Zolltarif 11 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 0 % (zollfrei).
Im US-Zolltarif (HTSUS) gelten für alle 8 Tarifpositionen unter Position 2306 spezifische oder gemischte Zölle statt Wertzollsätzen.
Position 2306 umfasst im britischen Zolltarif 11 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im kanadischen Zolltarif ist Position 2306 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 2306 umfasst im mexikanischen Zolltarif 9 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 15 %.
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 2306 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz beträgt 5,4 %.
Position 2306 umfasst im argentinischen Zolltarif 32 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 5,4 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 2306 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 2306 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 9 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Im japanischen Zolltarif ist Position 2306 in 9 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 2306 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 10 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 0 % (zollfrei).
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 2306 in 9 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Position 2306 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 18 Tarifpositionen; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif ist Position 2306 in 18 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei). Bei 10 davon beträgt der Satz 0 %. Für 8 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Position 2306 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 11 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 2306 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 10 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 2306 belief sich 2024 auf 10,7 Mrd. $, ein Minus von 15,6 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus Kanada (18 % des Gesamtwerts), gefolgt von Indonesien.
China importierte am meisten (2 Mrd. $).
Deutschland lag mit Exporten von 567,4 Mio. $ auf Rang 5 unter 128 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 409 Mio. $ (Rang 8).
Anmerkungen
Unterpositions-Anmerkung
1. Als „erucasäurearme Raps- oder Rübsensamen“ im Sinne der Unterposition 230641 gelten Samen mit der Beschaffenheit, wie sie in der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 12 festgelegt ist.
Zusätzliche Anmerkungen
1. Zu den Unterpositionen 23031011 und 23031019 gehören nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung. Ausgenommen sind Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder mit Erzeugnissen aus Mais, die mit anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Herstellung von Maisstärke gewonnen wurden.
Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen.
2. Zu Unterposition 23069005 gehören nur Rückstände aus der Gewinnung von Maiskeimöl, die die folgenden auf die Trockenmasse bezogenen Gewichtsanteile enthalten:
a) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von weniger als 3 GHT:
Stärkegehalt: weniger als 45 GHT
Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 11,5 GHT oder mehr;
b) Erzeugnisse mit einem Gehalt an Fett von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT:
Stärkegehalt: weniger als 45 GHT
Proteingehalt (Stickstoffgehalt × 6,25): 13 GHT oder mehr.
Darüber hinaus dürfen die Rückstände nicht andere als vom Maiskorn stammende Anteile aufweisen.
Zur Bestimmung des Stärke- und Proteingehalts sind die jeweiligen in Anlage III Teile K und C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Methoden anzuwenden.
Zur Bestimmung des Fett- und des Feuchtigkeitsgehalts sind die jeweiligen in der Anlage III Teile G und A der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 beschriebenen Methoden anzuwenden.
Erzeugnisse, die Bestandteile des Maiskorns enthalten, die dem Rückstand nach der Gewinnung des Maiskeimöls zugesetzt wurden, sind ausgenommen, wenn diese Bestandteile nicht dem Verfahren der Gewinnung des Maiskeimöls unterworfen wurden.
3. Für die Anwendung der Unterpositionen 23070011, 23070019, 23080011 und 23080019 versteht man jeweils unter:
vorhandenem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind;
potenziellem Alkoholgehalt (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die durch vollständiges Vergären des in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthaltenen Zuckers gebildet werden können;
Gesamtalkoholgehalt (in % mas) die Summe des vorhandenen Alkoholgehalts und des potenziellen Alkoholgehalts;
% mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 23091011 bis 23091070 und 23099031 bis 23099070 gelten als Milcherzeugnisse die Waren der Positionen 0401, 0402, 0404, 0405, 0406 und der Unterpositionen 04032011 bis 04032039, 04039011 bis 04039069, 17021100, 17021900 und 21069051.
5. Zu Unterposition 23099020 gehören — mit Ausnahme von Mischungen aus Rückständen der Maisstärkegewinnung mit Erzeugnissen von anderen Pflanzen oder Erzeugnissen aus Mais, die aus anderen Verfahren als der Nassmüllerei zur Maisstärkeherstellung gewonnen wurden — nur Rückstände aus der Maisstärkegewinnung, die enthalten:
15 GHT oder weniger Rückstände vom Sichten von Mais aus dem nassmüllerischen Verfahren und/oder
Rückstände aus Maisquellwasser aus dem nassmüllerischen Verfahren, das zur Herstellung von Alkohol oder anderen Erzeugnissen aus Stärke gebraucht wurde.
Diese Erzeugnisse können auch Rückstände aus der Maiskeimölgewinnung mittels nassmüllerischem Verfahren enthalten.
Ihr Stärkegehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil K der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 28 GHT nicht übersteigen. Der Fettgehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil G der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 4,5 GHT nicht übersteigen. Der Proteingehalt, bestimmt nach der Methode gemäß Anhang III Teil C der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 und bezogen auf die Trockenmasse, darf 40 % nicht übersteigen.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher…“?
„Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher oder mikrobieller Fette oder Öle, auch gemahlen oder in Form von Pellets, ausgenommen Waren der Positionen 2304 und 2305“ fällt unter Position 2306 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 23 gehört (Abschnitt IV). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur sind Einfuhren unter 2306 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif sind Einfuhren unter 2306 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der…“?
Kanada, mit 1,9 Mrd. $ im Jahr 2024 (18 % der weltweiten Exporte).