Position · Kapitel 32
3206: Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich
7 Unterpositionen bilden Position 3206 in Kapitel 32 („Gerb- und Farbstoffauszüge“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 7
- 3206.11mit einem Gehalt an Titandioxid von 80 GHT oder mehr, bezogen auf die TrockensubstanzTitandioxid-Pigmente mit min. 80 % TiO2
- 3206.19Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Titandioxid: andereTitandioxid-Zubereitungen (TiO2 < 80 %)
- 3206.20Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Chromverbindungen
- 3206.41Ultramarin und seine Zubereitungen
- 3206.42Lithopone und andere Pigmente und Zubereitungen auf der Grundlage von Zinksulfid
- 3206.49Andere Farbmittel und andere Zubereitungen: andereAndere Farbmittel und Zubereitungen daraus
- 3206.50anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 790.400 $790.400 $+40,6 Mio. $+185,3 Mio. $+> 685,6 Mio. $
Exporte: 147
- China: 4,6 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 1,7 Mrd. $
- Deutschland: 1,6 Mrd. $
- Belgien: 904,4 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 685,6 Mio. $
- Mexiko: 639,8 Mio. $
- Australien: 544,8 Mio. $
- Kanada: 449,7 Mio. $
- Japan: 441,2 Mio. $
- Frankreich: 405,7 Mio. $
- Niederlande: 397 Mio. $
- Spanien: 346,7 Mio. $
- Indien: 301,6 Mio. $
- Saudi-Arabien: 222,4 Mio. $
- Slowenien: 185,3 Mio. $
- Italien: 183,5 Mio. $
- Südkorea: 171,4 Mio. $
- Malaysia: 145,8 Mio. $
- Tschechien: 144,1 Mio. $
- Luxemburg: 137,8 Mio. $
- Polen: 131,4 Mio. $
- Norwegen: 123,3 Mio. $
- Schweden: 108,2 Mio. $
- Thailand: 92,7 Mio. $
- Türkei: 87,8 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 84 Mio. $
- Taiwan: 71,4 Mio. $
- Vietnam: 69,1 Mio. $
- Österreich: 55,4 Mio. $
- Dänemark: 54,4 Mio. $
- Ägypten: 47,7 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 46,1 Mio. $
- Portugal: 43,7 Mio. $
- Singapur: 43,7 Mio. $
- Kolumbien: 42,9 Mio. $
- Brasilien: 40,6 Mio. $
- Israel: 35,2 Mio. $
- Schweiz: 34,7 Mio. $
- Indonesien: 29,5 Mio. $
- Ungarn: 26,9 Mio. $
- Finnland: 26,6 Mio. $
- Rumänien: 22,6 Mio. $
- Südafrika: 21,9 Mio. $
- Griechenland: 19,6 Mio. $
- Chile: 18,5 Mio. $
- Russland: 17,4 Mio. $
- Kroatien: 15,4 Mio. $
- Uruguay: 13,5 Mio. $
- Irland: 8,8 Mio. $
- Slowakei: 8,8 Mio. $
- Argentinien: 8,1 Mio. $
- Usbekistan: 6,9 Mio. $
- Guatemala: 5,7 Mio. $
- Ukraine: 5,3 Mio. $
- Litauen: 4,2 Mio. $
- Bulgarien: 4 Mio. $
- Peru: 3,9 Mio. $
- Kasachstan: 3,4 Mio. $
- Libanon: 3,2 Mio. $
- Lettland: 3,1 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 5,8 Mio. $5,8 Mio. $+49,5 Mio. $+227,6 Mio. $+> 555,3 Mio. $
Importe: 208
- Indien: 1,3 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 1,1 Mrd. $
- Deutschland: 902 Mio. $
- Belgien: 770,3 Mio. $
- Italien: 635,3 Mio. $
- China: 615,5 Mio. $
- Frankreich: 555,3 Mio. $
- Türkei: 552,1 Mio. $
- Brasilien: 503 Mio. $
- Mexiko: 496,6 Mio. $
- Südkorea: 460 Mio. $
- Vietnam: 393,5 Mio. $
- Spanien: 391,9 Mio. $
- Polen: 373,1 Mio. $
- Thailand: 365,7 Mio. $
- Kanada: 361,2 Mio. $
- Indonesien: 354,3 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 299,3 Mio. $
- Niederlande: 282,4 Mio. $
- Russland: 242 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 227,6 Mio. $
- Japan: 219,6 Mio. $
- Malaysia: 216,4 Mio. $
- Taiwan: 199,3 Mio. $
- Ägypten: 185,1 Mio. $
- Israel: 168,2 Mio. $
- Schweiz: 155,2 Mio. $
- Schweden: 153,8 Mio. $
- Philippinen: 140,2 Mio. $
- Saudi-Arabien: 134,7 Mio. $
- Österreich: 134,5 Mio. $
- Luxemburg: 118,2 Mio. $
- Kolumbien: 116 Mio. $
- Argentinien: 113,1 Mio. $
- Singapur: 96,3 Mio. $
- Portugal: 96,1 Mio. $
- Südafrika: 96 Mio. $
- Australien: 93,9 Mio. $
- Griechenland: 86,3 Mio. $
- Tschechien: 83,5 Mio. $
- Dänemark: 81 Mio. $
- Pakistan: 80,8 Mio. $
- Marokko: 79,4 Mio. $
- Algerien: 72,8 Mio. $
- Rumänien: 71,7 Mio. $
- Ungarn: 68,2 Mio. $
- Chile: 65,9 Mio. $
- Finnland: 64,3 Mio. $
- Bangladesch: 64,1 Mio. $
- Peru: 58,8 Mio. $
- Dominikanische Republik: 56 Mio. $
- Nigeria: 49,5 Mio. $
- Ukraine: 45,7 Mio. $
- Guatemala: 44,1 Mio. $
- Kenia: 40,8 Mio. $
- Irak: 39,1 Mio. $
- Ecuador: 37 Mio. $
- Tunesien: 36,9 Mio. $
- Sri Lanka: 35,9 Mio. $
- Irland: 35,7 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 4,6 Mrd. $ | 29,5 % | |
| 2 | 1,7 Mrd. $ | 10,5 % | |
| 3 | 1,6 Mrd. $ | 10,4 % | |
| 4 | 904,4 Mio. $ | 5,7 % | |
| 5 | 685,6 Mio. $ | 4,4 % | |
| 6 | 639,8 Mio. $ | 4,1 % | |
| 7 | 544,8 Mio. $ | 3,5 % | |
| 8 | 449,7 Mio. $ | 2,9 % | |
| 9 | 441,2 Mio. $ | 2,8 % | |
| 10 | 405,7 Mio. $ | 2,6 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 1,3 Mrd. $ | 8 % | |
| 2 | 1,1 Mrd. $ | 6,8 % | |
| 3 | 902 Mio. $ | 5,7 % | |
| 4 | 770,3 Mio. $ | 4,9 % | |
| 5 | 635,3 Mio. $ | 4 % | |
| 6 | 615,5 Mio. $ | 3,9 % | |
| 7 | 555,3 Mio. $ | 3,5 % | |
| 8 | 552,1 Mio. $ | 3,5 % | |
| 9 | 503 Mio. $ | 3,2 % | |
| 10 | 496,6 Mio. $ | 3,2 % |
Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen
Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.
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CELEX 32026R1395 · Quelle: eur-lex.europa.eu
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 3206 in 8 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 4,9 % und 6,5 %.
Position 3206 umfasst im türkischen Zolltarif 13 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 4,9 % und 6,5 % (Durchschnitt 6,3 %).
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 3206 in 12 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 6,5 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3206 umfasst im britischen Zolltarif 24 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 6 % (Durchschnitt 5,7 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im kanadischen Zolltarif ist Position 3206 in 12 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 0 % und 6 %. Bei 10 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3206 umfasst im mexikanischen Zolltarif 19 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 10 % (Durchschnitt 5,4 %). Bei 6 davon beträgt der Satz 0 %.
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 3206 in 16 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz liegt zwischen 0 % und 10,8 %. Bei 6 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3206 umfasst im argentinischen Zolltarif 34 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) liegt zwischen 0 % und 10,8 % (Durchschnitt 7,5 %). Bei 10 davon beträgt der Satz 0 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 3206 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) liegt zwischen 0 % und 6 %. Bei 9 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 3206 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 9 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Im japanischen Zolltarif ist Position 3206 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 2,5 % und 4,4 %.
Position 3206 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 18 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 liegt zwischen 2 % und 5 % (Durchschnitt 4,1 %).
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 3206 in 10 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Position 3206 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 7 Tarifpositionen; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif ist Position 3206 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 3206 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 8 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 3206 in 9 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll liegt zwischen 5 % und 10 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 3206 belief sich 2024 auf 15,8 Mrd. $, ein Plus von 6 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus China (29,5 % des Gesamtwerts), gefolgt von den USA.
Indien importierte am meisten (1,3 Mrd. $).
Deutschland lag mit Exporten von 1,6 Mrd. $ auf Rang 3 unter 147 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 902 Mio. $ (Rang 3).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 32 gehören nicht:
a) isolierte chemisch einheitliche Elemente und Verbindungen (ausgenommen Waren der Position 3203 oder 3204, anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art (Position 3206), Glas aus geschmolzenem Quarz oder aus anderem geschmolzenen Siliciumdioxid in Formen im Sinne der Position 3207 und Färbemittel sowie andere Farbmittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf der Position 3212);
b) Tannate und andere Tanninderivate der in den Positionen 2936 bis 2939, 2941 oder 3501 bis 3504 erfassten Erzeugnisse;
c) Asphaltmastix und andere bituminöse Mastix (Position 2715).
2. Zu Position 3204 gehören Mischungen von stabilisierten Diazoniumsalzen und Kupplungskomponenten für diese Salze, zum Herstellen von Azofarbstoffen.
3. Zu den Positionen 3203, 3204, 3205 und 3206 gehören auch Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln (einschließlich, soweit es die Position 3206 betrifft, Pigmente der Position 2530 oder des Kapitels 28, Metallflitter und Metallpulver) von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art. Zu diesen Positionen gehören jedoch weder in nicht wässrigen Medien dispergierte flüssige oder pastenförmige Pigmente von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art (Position 3212) noch die anderen Zubereitungen der Position 3207, 3208, 3209, 3210, 3212, 3213 oder 3215.
4. Zu Position 3208 gehören Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 (ausgenommen Collodium) in flüchtigen organischen Lösemitteln, wenn der Anteil des Lösemittels 50 GHT der Lösung übersteigt.
5. Zu den „Farbmitteln“ im Sinne dieses Kapitels gehören nicht Erzeugnisse, die als Füllstoffe in Ölfarben verwendet werden, auch wenn sie als Farbpigmente in Wasserfarben dienen können.
6. Im Sinne der Position 3212 sind „Prägefolien“ nur Folien von der zum Bedrucken von Bucheinbänden oder Hutschweißledern verwendeten Art, bestehend aus:
a) Metallpulver (auch Edelmetallpulver) oder Pigmenten in dünnen Blättern, die durch Leim, Gelatine oder andere Bindemittel zusammengehalten werden; oder
b) Metallen (auch Edelmetallen) oder Pigmenten, die auf eine als Unterlage dienende Folie aus Stoffen aller Art aufgebracht sind.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Andere Farbmittel“?
„Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Position 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlich“ fällt unter Position 3206 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 32 gehört (Abschnitt VI). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Andere Farbmittel“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 3206 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 4,9 % bis 6,5 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Andere Farbmittel“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 3206 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 4,9 % bis 6,5 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Andere Farbmittel“?
China, mit 4,6 Mrd. $ im Jahr 2024 (29,5 % der weltweiten Exporte).