Position · Kapitel 43
4303: Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen
Position 4303 ist in 2 sechsstellige Unterpositionen gegliedert und gehört zu Kapitel 43 („Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 2
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 149.600 $149.600 $+1,4 Mio. $+7,4 Mio. $+> 34,3 Mio. $
Exporte: 140
- China: 400,8 Mio. $
- Italien: 255,4 Mio. $
- Frankreich: 103,7 Mio. $
- Türkei: 90,8 Mio. $
- Griechenland: 34,3 Mio. $
- Deutschland: 22,7 Mio. $
- Spanien: 17,5 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 16,1 Mio. $
- Philippinen: 15,9 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 15,6 Mio. $
- Indien: 10,7 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 10,3 Mio. $
- Schweiz: 8,4 Mio. $
- Südkorea: 7,4 Mio. $
- Polen: 7,2 Mio. $
- Österreich: 6 Mio. $
- Kanada: 5,6 Mio. $
- Peru: 5,3 Mio. $
- Singapur: 5 Mio. $
- Vietnam: 4,2 Mio. $
- Niederlande: 4,1 Mio. $
- Schweden: 3,8 Mio. $
- Australien: 3,7 Mio. $
- Taiwan: 3,3 Mio. $
- Rumänien: 3 Mio. $
- Japan: 2,9 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 2,9 Mio. $
- Argentinien: 2,8 Mio. $
- Finnland: 2,4 Mio. $
- Kirgisistan: 2,4 Mio. $
- Dänemark: 2,3 Mio. $
- Thailand: 2,3 Mio. $
- Brasilien: 1,7 Mio. $
- Uruguay: 1,5 Mio. $
- Malaysia: 1,4 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Macau: 1,4 Mio. $
- Marokko: 1,3 Mio. $
- Ungarn: 1,3 Mio. $
- Tschechien: 1,2 Mio. $
- Bangladesch: 1,1 Mio. $
- Indonesien: 1,1 Mio. $
- San Marino: 960.200 $
- Armenien: 855.300 $
- Republik Moldau: 848.300 $
- Belgien: 826.900 $
- Pakistan: 818.700 $
- Litauen: 789.600 $
- Kambodscha: 787.800 $
- Portugal: 748.500 $
- Russland: 697.800 $
- Neuseeland: 679.400 $
- Südafrika: 653.300 $
- Tunesien: 603.300 $
- Zypern: 493.200 $
- Libanon: 461.800 $
- Saudi-Arabien: 443.900 $
- Bulgarien: 434.100 $
- Ukraine: 366.600 $
- Kuwait: 322.300 $
- Slowakei: 277.200 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 125.400 $125.400 $+2,1 Mio. $+12 Mio. $+> 62,2 Mio. $
Importe: 185
- Südkorea: 149,4 Mio. $
- Russland: 148,3 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 103,7 Mio. $
- Frankreich: 83,5 Mio. $
- China: 62,4 Mio. $
- Italien: 62,2 Mio. $
- Deutschland: 52,1 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 46,3 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 41,6 Mio. $
- Japan: 33,4 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 28 Mio. $
- Vietnam: 25,8 Mio. $
- Schweiz: 24,3 Mio. $
- Kirgisistan: 16,6 Mio. $
- Kasachstan: 14,7 Mio. $
- Australien: 13,6 Mio. $
- Österreich: 13,1 Mio. $
- Spanien: 13 Mio. $
- Portugal: 12 Mio. $
- Polen: 11,6 Mio. $
- Niederlande: 10,5 Mio. $
- Singapur: 10,1 Mio. $
- Kanada: 9,8 Mio. $
- Thailand: 6,9 Mio. $
- Griechenland: 6,4 Mio. $
- Taiwan: 6,1 Mio. $
- Ecuador: 6,1 Mio. $
- Malaysia: 5,6 Mio. $
- Norwegen: 5,4 Mio. $
- Indonesien: 5,1 Mio. $
- Türkei: 5 Mio. $
- Dänemark: 5 Mio. $
- Tadschikistan: 4,8 Mio. $
- Neuseeland: 4,2 Mio. $
- Schweden: 3,5 Mio. $
- Tschechien: 3,4 Mio. $
- Belgien: 3,1 Mio. $
- Usbekistan: 2,8 Mio. $
- Rumänien: 2,7 Mio. $
- Myanmar: 2,7 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Macau: 2,6 Mio. $
- Katar: 2,6 Mio. $
- Nordkorea: 2,5 Mio. $
- Ukraine: 2,4 Mio. $
- Mexiko: 2,2 Mio. $
- Litauen: 2,1 Mio. $
- Philippinen: 1,7 Mio. $
- Kuwait: 1,4 Mio. $
- Saudi-Arabien: 1,4 Mio. $
- Island: 1,3 Mio. $
- Armenien: 1,2 Mio. $
- Aserbaidschan: 1,1 Mio. $
- Irland: 971.700 $
- Finnland: 958.100 $
- Belarus: 860.600 $
- Bulgarien: 755.400 $
- Chile: 733.700 $
- Slowakei: 720.500 $
- Brasilien: 677.300 $
- Slowenien: 611.300 $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 400,8 Mio. $ | 36,2 % | |
| 2 | 255,4 Mio. $ | 23,1 % | |
| 3 | 103,7 Mio. $ | 9,4 % | |
| 4 | 90,8 Mio. $ | 8,2 % | |
| 5 | 34,3 Mio. $ | 3,1 % | |
| 6 | 22,7 Mio. $ | 2,1 % | |
| 7 | 17,5 Mio. $ | 1,6 % | |
| 8 | 16,1 Mio. $ | 1,5 % | |
| 9 | 15,9 Mio. $ | 1,4 % | |
| 10 | 15,6 Mio. $ | 1,4 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 149,4 Mio. $ | 13,5 % | |
| 2 | 148,3 Mio. $ | 13,4 % | |
| 3 | 103,7 Mio. $ | 9,4 % | |
| 4 | 83,5 Mio. $ | 7,5 % | |
| 5 | 62,4 Mio. $ | 5,6 % | |
| 6 | 62,2 Mio. $ | 5,6 % | |
| 7 | 52,1 Mio. $ | 4,7 % | |
| 8 | 46,3 Mio. $ | 4,2 % | |
| 9 | 41,6 Mio. $ | 3,8 % | |
| 10 | 33,4 Mio. $ | 3 % |
Aktuelle Rechtsänderungen, die diesen Code erwähnen
Rechtsakte, deren Text diesen Code oder seine Position anführt. Prüfen Sie den Rechtsakt selbst: Ein Code kann auch aus anderen Gründen als einer Änderung seines Zollsatzes genannt werden.
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CELEX 32026R1848 · Quelle: eur-lex.europa.eu
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CELEX 32026R0506 · Quelle: eur-lex.europa.eu
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CELEX 32026R0513 · Quelle: eur-lex.europa.eu
Position 4303 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 3 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %.
Im türkischen Zolltarif ist Position 4303 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 3,7 %.
Position 4303 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 2 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 4 % (Durchschnitt 2 %). Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Im britischen Zolltarif ist Position 4303 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 2 %.
Position 4303 umfasst im kanadischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 8 % und 15,5 % (Durchschnitt 11,1 %).
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 4303 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 20 %.
Position 4303 umfasst im brasilianischen Zolltarif 2 Tarifpositionen; der TEC-Zollsatz beträgt 18 %.
Im argentinischen Zolltarif ist Position 4303 in 14 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 20 %.
Position 4303 umfasst im peruanischen Zolltarif 4 Tarifpositionen; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 6 %.
Im neuseeländischen Zolltarif ist Position 4303 in 16 Tarifpositionen unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) liegt zwischen 0 % und 5 %. Bei einer davon beträgt der Satz 0 %.
Position 4303 umfasst im japanischen Zolltarif 9 Tarifpositionen; der angewandte Zollsatz beträgt 20 %.
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 4303 in 4 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 5 %.
Position 4303 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 3 Tarifpositionen; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) ist Position 4303 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Position 4303 umfasst im norwegischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im nordmazedonischen Zolltarif ist Position 4303 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 15 % und 25 %.
Position 4303 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 2 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll liegt zwischen 10 % und 20 % (Durchschnitt 15 %).
2024 wurden weltweit Waren der Position 4303 im Wert von 1,1 Mrd. $ exportiert (−26,7 % gegenüber dem Vorjahr).
China lag mit 400,8 Mio. $ an der Spitze der Exportländer, vor Italien.
Die höchsten Einfuhren (149,4 Mio. $) entfielen auf Südkorea.
Unter 140 Exportländern belegte Deutschland mit 22,7 Mio. $ Rang 6.
Deutschland importierte Waren im Wert von 52,1 Mio. $ (Rang 7).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Als „Pelzfelle“ im Sinne der Nomenklatur gelten, abgesehen von den rohen Pelzfellen der Position 4301, die mit dem Haarkleid gegerbten oder zugerichteten Häute und Felle von Tieren aller Art.
2. Zu Kapitel 43 gehören nicht:
a) Vogelbälge und Teile davon, mit ihren Federn oder Daunen (Position 0505 oder 6701, je nach Beschaffenheit);
b) nicht enthaarte, rohe Häute und Felle des Kapitels 41 (siehe Anmerkung 1 Buchstabe c zu Kapitel 41);
c) Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, die aus Leder und Pelzfellen oder aus Leder und künstlichem Pelzwerk bestehen (Position 4203);
d) Waren des Kapitels 64;
e) Kopfbedeckungen und Teile davon des Kapitels 65;
f) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte).
3. Zu Position 4303 gehören Pelzfelle oder Teile davon, die unter Zusatz anderer Stoffe zusammengesetzt worden sind, sowie Pelzfelle oder Teile davon, die zu Kleidung, Teilen davon oder zu Bekleidungszubehör oder anderen Waren zusammengenäht worden sind.
4. Kleidung und Bekleidungszubehör aller Art (ausgenommen Waren der Anmerkung 2 zu Kapitel 43), mit Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk gefüttert, gehören je nach Beschaffenheit des Futters zu Position 4303 oder 4304. Das Gleiche gilt für Kleidung und Bekleidungszubehör, mit äußeren Teilen aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk, wenn diese Teile über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgehen.
5. Als „künstliches Pelzwerk“ im Sinne der Nomenklatur gelten Nachahmungen von Pelzfellen, die durch Aufkleben oder Aufnähen von Wolle, anderen Tierhaaren oder anderen Fasern auf Leder, Gewebe oder andere Stoffe hergestellt worden sind. Jedoch gelten Nachahmungen, die durch Weben oder Wirken hergestellt worden sind, nicht als „künstliches Pelzwerk“ (im Allgemeinen Position 5801 oder 6001).
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen“?
„Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen“ fällt unter Position 4303 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 43 gehört (Abschnitt VIII). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 4303 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 3,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 4303 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 3,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren…“?
China, mit 400,8 Mio. $ im Jahr 2024 (36,2 % der weltweiten Exporte).