Position · Kapitel 58
5809: Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Position 5809 ist sechsstellig nicht weiter unterteilt: Sie entspricht vollständig der Unterposition 5809.00 in Kapitel 58 („Spezialgewebe“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 1
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 24.500 $24.500 $+227.700 $+943.000 $+> 2 Mio. $
Exporte: 82
- China: 7,1 Mio. $
- Frankreich: 7,1 Mio. $
- Belgien: 2 Mio. $
- Slowakei: 1,7 Mio. $
- Italien: 1,4 Mio. $
- Deutschland: 1,1 Mio. $
- Indien: 1,1 Mio. $
- Schweiz: 943.000 $
- Thailand: 780.900 $
- Malaysia: 773.700 $
- Vereinigte Staaten: 622.100 $
- Ägypten: 568.600 $
- Schweden: 511.300 $
- Japan: 472.800 $
- Vereinigtes Königreich: 441.900 $
- Niederlande: 382.200 $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 308.700 $
- Spanien: 265.700 $
- Südkorea: 255.900 $
- Kroatien: 227.700 $
- Dänemark: 187.200 $
- Litauen: 145.300 $
- Taiwan: 122.900 $
- Saudi-Arabien: 120.200 $
- Österreich: 108.700 $
- Türkei: 105.400 $
- Kanada: 87.900 $
- Polen: 87.100 $
- Guatemala: 79.500 $
- Australien: 65.300 $
- Portugal: 49.100 $
- Kambodscha: 48.400 $
- Mexiko: 46.500 $
- Griechenland: 42.400 $
- Singapur: 41.100 $
- Pakistan: 37.100 $
- Südafrika: 28.400 $
- Brasilien: 25.500 $
- Slowenien: 24.500 $
- Marokko: 23.900 $
- Vereinigte Arabische Emirate: 21.600 $
- Kolumbien: 20.700 $
- Bangladesch: 20.500 $
- Iran: 19.800 $
- Tschechien: 15.800 $
- Katar: 15.300 $
- Vietnam: 14.600 $
- Indonesien: 11.600 $
- Madagaskar: 11.100 $
- Estland: 9100 $
- Philippinen: 6000 $
- Ungarn: 5800 $
- Neuseeland: 4400 $
- Norwegen: 4300 $
- Nauru: 3400 $
- Finnland: 3000 $
- Israel: 3000 $
- Irland: 2000 $
- Malta: 2000 $
- Libanon: 1900 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 43.200 $43.200 $+212.800 $+663.600 $+> 1,4 Mio. $
Importe: 151
- Vereinigtes Königreich: 2,5 Mio. $
- Österreich: 1,9 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 1,9 Mio. $
- Italien: 1,5 Mio. $
- China: 1,4 Mio. $
- Deutschland: 1,4 Mio. $
- Ungarn: 961.000 $
- Mexiko: 948.700 $
- Südafrika: 826.700 $
- Kolumbien: 761.000 $
- Russland: 751.700 $
- Indien: 738.200 $
- Frankreich: 704.800 $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 697.100 $
- Kambodscha: 663.600 $
- Neuseeland: 542.700 $
- Schweiz: 540.000 $
- Saudi-Arabien: 538.600 $
- Spanien: 518.900 $
- Kanada: 490.400 $
- Vereinigte Arabische Emirate: 488.400 $
- Singapur: 454.700 $
- Litauen: 400.100 $
- Rumänien: 391.500 $
- Japan: 385.800 $
- Slowenien: 380.700 $
- Niederlande: 334.700 $
- Südkorea: 326.500 $
- Kuwait: 319.900 $
- Nigeria: 296.300 $
- Belgien: 282.100 $
- Australien: 277.200 $
- Schweden: 235.600 $
- Dänemark: 235.400 $
- Algerien: 232.700 $
- Brasilien: 212.800 $
- Marokko: 210.300 $
- Philippinen: 204.400 $
- Vietnam: 191.300 $
- Slowakei: 181.800 $
- Katar: 177.700 $
- Türkei: 177.100 $
- Nepal: 153.500 $
- Peru: 150.800 $
- Kirgisistan: 143.600 $
- Myanmar: 127.400 $
- Belize: 125.600 $
- Polen: 121.800 $
- Thailand: 113.600 $
- Brunei Darussalam: 110.500 $
- Malaysia: 102.200 $
- Irland: 100.300 $
- Guatemala: 97.100 $
- Israel: 89.000 $
- Bahrain: 88.100 $
- Norwegen: 81.900 $
- Griechenland: 79.000 $
- Jordanien: 79.000 $
- Ukraine: 74.200 $
- Indonesien: 70.500 $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 7,1 Mio. $ | 23,9 % | |
| 2 | 7,1 Mio. $ | 23,8 % | |
| 3 | 2 Mio. $ | 6,6 % | |
| 4 | 1,7 Mio. $ | 5,8 % | |
| 5 | 1,4 Mio. $ | 4,6 % | |
| 6 | 1,1 Mio. $ | 3,9 % | |
| 7 | 1,1 Mio. $ | 3,5 % | |
| 8 | 943.000 $ | 3,2 % | |
| 9 | 780.900 $ | 2,6 % | |
| 10 | 773.700 $ | 2,6 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 2,5 Mio. $ | 8,3 % | |
| 2 | 1,9 Mio. $ | 6,4 % | |
| 3 | 1,9 Mio. $ | 6,4 % | |
| 4 | 1,5 Mio. $ | 5 % | |
| 5 | 1,4 Mio. $ | 4,8 % | |
| 6 | 1,4 Mio. $ | 4,7 % | |
| 7 | 961.000 $ | 3,2 % | |
| 8 | 948.700 $ | 3,2 % | |
| 9 | 826.700 $ | 2,8 % | |
| 10 | 761.000 $ | 2,6 % |
In der Kombinierten Nomenklatur bildet Position 5809 eine einzige Tarifposition; der Drittlandszollsatz beträgt 5,6 %.
Position 5809 ist im türkischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 5,6 %.
Im US-Zolltarif (HTSUS) bildet Position 5809 eine einzige Tarifposition; der allgemeine Zollsatz beträgt 14,9 %.
Im kanadischen Zolltarif bildet Position 5809 eine einzige Tarifposition; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 5809 ist im mexikanischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 25 %.
Im brasilianischen Zolltarif bildet Position 5809 eine einzige Tarifposition; der TEC-Zollsatz beträgt 26 %.
Position 5809 ist im argentinischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 18 %.
Im peruanischen Zolltarif bildet Position 5809 eine einzige Tarifposition; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 5809 ist im neuseeländischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Im japanischen Zolltarif bildet Position 5809 eine einzige Tarifposition; der angewandte Zollsatz beträgt 4,7 %.
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 5809 in 2 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 10 %.
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC bildet Position 5809 eine einzige Tarifposition; der Zollsatz beträgt 5 %.
Position 5809 ist im schweizerischen Zolltarif (Tares) nicht weiter unterteilt; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif bildet Position 5809 eine einzige Tarifposition; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 5809 ist im nordmazedonischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 10 %.
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS bildet Position 5809 eine einzige Tarifposition; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
2024 wurden weltweit Waren der Position 5809 im Wert von 29,7 Mio. $ exportiert (+0,9 % gegenüber dem Vorjahr).
China lag mit 7,1 Mio. $ an der Spitze der Exportländer, vor Frankreich.
Die höchsten Einfuhren (2,5 Mio. $) entfielen auf das Vereinigte Königreich.
Unter 82 Exportländern belegte Deutschland mit 1,1 Mio. $ Rang 6.
Deutschland importierte Waren im Wert von 1,4 Mio. $ (Rang 6).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 58 gehören nicht die in Anmerkung 1 zu Kapitel 59 erfassten Gewebe, getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, sowie die übrigen Waren des Kapitels 59.
2. Zu Position 5801 gehören auch noch nicht aufgeschnittener Schusssamt und Schussplüsch ohne Flor oder Schlingen auf der Oberfläche.
3. Als „Drehergewebe“ im Sinne der Position 5803 gelten Gewebe, deren Kette ganz oder teilweise aus Stehfäden und Drehfäden besteht; die Drehfäden führen um die Stehfäden eine Halbdrehung, eine Ganzdrehung oder mehr als eine Ganzdrehung aus und bilden so Schlingen, durch die die Schussfäden hindurchlaufen.
4. Zu Position 5804 gehören nicht geknüpfte Netze, in Stücken oder als Meterware, aus Bindfäden, Seilen oder Tauen, der Position 5608.
5. Als Bänder im Sinne der Position 5806 gelten:
a) Schmalgewebe mit Kette und Schuss (einschließlich Samt), mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit echten Webkanten, und Streifen, aus Geweben mit Kette und Schuss geschnitten, mit einer Breite von 30 cm oder weniger, mit unechten (gewebten, geklebten oder in anderer Weise hergestellten) Webkanten;
b) Schlauchgewebe mit Kette und Schuss, in flach gedrücktem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger;
c) Schrägbänder mit gefalzten Rändern, in ungefalztem Zustand mit einer Breite von 30 cm oder weniger.
Bänder mit angewebten Fransen gehören zu Position 5808.
6. Als „Stickereien“ der Position 5810 gelten auch Applikationen (Aufnäh- oder Aufstickarbeiten) von Flittern, Perlen oder verzierenden Motiven aus Spinnstoffen oder anderen Stoffen sowie mit Metallfäden oder Glasfäden ausgeführte Stickarbeiten. Zu Position 5810 gehören nicht Tapisserien als Nadelarbeit (Position 5805).
7. Neben den Erzeugnissen der Position 5809 gehören zu diesem Kapitel auch Waren aus Metallfäden, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus…“?
„Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Position 5605, von der zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen“ fällt unter Position 5809 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 58 gehört (Abschnitt XI). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 5809 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 5,6 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 5809 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 5,6 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Gewebe aus Metallfäden und Gewebe aus…“?
China, mit 7,1 Mio. $ im Jahr 2024 (23,9 % der weltweiten Exporte).