Position · Kapitel 69
6901: Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z. B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden
Position 6901 ist sechsstellig nicht weiter unterteilt: Sie entspricht vollständig der Unterposition 6901.00 in Kapitel 69 („Keramische Waren“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 1
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 126.700 $126.700 $+957.000 $+4,4 Mio. $+> 27,4 Mio. $
Exporte: 123
- Brasilien: 41,1 Mio. $
- China: 32,2 Mio. $
- Spanien: 29,8 Mio. $
- Dänemark: 27,4 Mio. $
- Italien: 20,9 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 12,4 Mio. $
- Frankreich: 9,5 Mio. $
- Indien: 8,4 Mio. $
- Türkei: 8,4 Mio. $
- Südafrika: 6,5 Mio. $
- Deutschland: 4,7 Mio. $
- Niederlande: 4,4 Mio. $
- Malaysia: 4 Mio. $
- Österreich: 3,8 Mio. $
- Südkorea: 3,6 Mio. $
- Saudi-Arabien: 3,1 Mio. $
- Polen: 2,7 Mio. $
- Estland: 2,7 Mio. $
- Irland: 2,3 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 2,2 Mio. $
- Thailand: 2 Mio. $
- Bangladesch: 1,9 Mio. $
- Portugal: 1,6 Mio. $
- Japan: 1,2 Mio. $
- Russland: 1,1 Mio. $
- Philippinen: 1,1 Mio. $
- Rumänien: 1,1 Mio. $
- Belgien: 969.400 $
- Lettland: 957.000 $
- Indonesien: 788.800 $
- Serbien: 666.900 $
- Schweden: 638.300 $
- Vereinigte Arabische Emirate: 611.500 $
- Marokko: 548.200 $
- Albanien: 495.200 $
- Tunesien: 441.900 $
- Ungarn: 440.500 $
- Australien: 429.300 $
- Vietnam: 380.700 $
- Slowenien: 365.800 $
- Israel: 327.900 $
- Uganda: 324.500 $
- Luxemburg: 278.300 $
- Tansania: 277.700 $
- Ägypten: 271.900 $
- Slowakei: 269.400 $
- Griechenland: 262.500 $
- Kanada: 249.200 $
- Schweiz: 248.700 $
- Litauen: 230.900 $
- Senegal: 219.800 $
- Kenia: 193.600 $
- Tschechien: 181.800 $
- Singapur: 157.300 $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 149.100 $
- Neuseeland: 148.800 $
- Pakistan: 139.000 $
- Nigeria: 126.700 $
- Bulgarien: 117.000 $
- Mexiko: 112.800 $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 153.500 $153.500 $+677.500 $+2,6 Mio. $+> 7,1 Mio. $
Importe: 194
- Saudi-Arabien: 79,9 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 16 Mio. $
- Frankreich: 14,3 Mio. $
- Griechenland: 7,4 Mio. $
- Deutschland: 7,2 Mio. $
- Gambia: 7,1 Mio. $
- Indien: 6,2 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 6,1 Mio. $
- Niederlande: 6 Mio. $
- Kanada: 5,4 Mio. $
- Südkorea: 4,5 Mio. $
- Japan: 4 Mio. $
- Spanien: 3,9 Mio. $
- Portugal: 3,8 Mio. $
- Italien: 3,4 Mio. $
- Luxemburg: 3,2 Mio. $
- Nigeria: 3 Mio. $
- Slowakei: 2,9 Mio. $
- Singapur: 2,9 Mio. $
- Bahrain: 2,6 Mio. $
- Schweden: 2,5 Mio. $
- China: 2,2 Mio. $
- Brasilien: 2,2 Mio. $
- Malaysia: 2,1 Mio. $
- Belgien: 2 Mio. $
- Bahamas: 1,8 Mio. $
- Irland: 1,7 Mio. $
- Philippinen: 1,7 Mio. $
- Schweiz: 1,7 Mio. $
- Australien: 1,5 Mio. $
- Kuwait: 1,4 Mio. $
- Bermuda: 1,4 Mio. $
- Oman: 1,3 Mio. $
- Jordanien: 1,3 Mio. $
- Kasachstan: 1,2 Mio. $
- Madagaskar: 1,2 Mio. $
- Norwegen: 1,2 Mio. $
- Vietnam: 1,1 Mio. $
- Mexiko: 1 Mio. $
- Ungarn: 1 Mio. $
- Polen: 932.700 $
- Slowenien: 902.100 $
- Österreich: 876.100 $
- Rumänien: 833.500 $
- Ägypten: 785.000 $
- Indonesien: 699.200 $
- Tansania: 685.600 $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 679.400 $
- Vereinigte Arabische Emirate: 677.500 $
- Tschechien: 673.500 $
- Algerien: 665.200 $
- Katar: 612.800 $
- Bulgarien: 608.200 $
- Taiwan: 587.200 $
- Dänemark: 586.500 $
- Kongo-Kinshasa: 577.700 $
- Südafrika: 540.100 $
- Mosambik: 495.300 $
- Peru: 490.800 $
- Antigua und Barbuda: 477.700 $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 41,1 Mio. $ | 16,2 % | |
| 2 | 32,2 Mio. $ | 12,7 % | |
| 3 | 29,8 Mio. $ | 11,8 % | |
| 4 | 27,4 Mio. $ | 10,8 % | |
| 5 | 20,9 Mio. $ | 8,3 % | |
| 6 | 12,4 Mio. $ | 4,9 % | |
| 7 | 9,5 Mio. $ | 3,8 % | |
| 8 | 8,4 Mio. $ | 3,3 % | |
| 9 | 8,4 Mio. $ | 3,3 % | |
| 10 | 6,5 Mio. $ | 2,6 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 79,9 Mio. $ | 31,6 % | |
| 2 | 16 Mio. $ | 6,3 % | |
| 3 | 14,3 Mio. $ | 5,7 % | |
| 4 | 7,4 Mio. $ | 2,9 % | |
| 5 | 7,2 Mio. $ | 2,9 % | |
| 6 | 7,1 Mio. $ | 2,8 % | |
| 7 | 6,2 Mio. $ | 2,4 % | |
| 8 | 6,1 Mio. $ | 2,4 % | |
| 9 | 6 Mio. $ | 2,4 % | |
| 10 | 5,4 Mio. $ | 2,1 % |
In der Kombinierten Nomenklatur bildet Position 6901 eine einzige Tarifposition; der Drittlandszollsatz beträgt 2 %.
Position 6901 ist im türkischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 2 %.
Im US-Zolltarif (HTSUS) bildet Position 6901 eine einzige Tarifposition; der allgemeine Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im kanadischen Zolltarif bildet Position 6901 eine einzige Tarifposition; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 6901 ist im mexikanischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 0 % (zollfrei).
Im brasilianischen Zolltarif bildet Position 6901 eine einzige Tarifposition; der TEC-Zollsatz beträgt 9 %.
Position 6901 ist im argentinischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 9 %.
Im peruanischen Zolltarif bildet Position 6901 eine einzige Tarifposition; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 6901 ist im neuseeländischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 5 %.
Im japanischen Zolltarif bildet Position 6901 eine einzige Tarifposition; der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 6901 ist im taiwanischen Einfuhrzolltarif nicht weiter unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 8 %.
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC bildet Position 6901 eine einzige Tarifposition; der Zollsatz beträgt 5 %.
Position 6901 ist im schweizerischen Zolltarif (Tares) nicht weiter unterteilt; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif bildet Position 6901 eine einzige Tarifposition; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 6901 ist im nordmazedonischen Zolltarif nicht weiter unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 15 %.
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS bildet Position 6901 eine einzige Tarifposition; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
2024 wurden weltweit Waren der Position 6901 im Wert von 252,9 Mio. $ exportiert (+23,5 % gegenüber dem Vorjahr).
Brasilien lag mit 41,1 Mio. $ an der Spitze der Exportländer, vor China.
Die höchsten Einfuhren (79,9 Mio. $) entfielen auf Saudi-Arabien.
Unter 123 Exportländern belegte Deutschland mit 4,7 Mio. $ Rang 11.
Deutschland importierte Waren im Wert von 7,2 Mio. $ (Rang 5).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 69 gehören nur keramische Waren, die nach vorheriger Formgebung gebrannt sind:
a) Zu den Positionen 6904 bis 6914 gehören nicht Waren der Positionen 6901 bis 6903;
b) Waren, die für die Zwecke der Aushärtung von Harzen, der Beschleunigung der Hydratisierung oder der Entfernung von Wasser oder anderen flüchtigen Bestandteilen auf Temperaturen von weniger als 800 °C erhitzt werden, gelten nicht als gebrannt. Diese Waren gehören nicht zu Kapitel 69;
c) Keramische Waren werden durch Brennen anorganischer, nichtmetallischer Materialien, die zuvor – in der Regel bei Raumtemperatur – bearbeitet und geformt wurden, erhalten. Rohstoffe sind unter anderem Ton, kieselsäurehaltige Materialien, einschließlich geschmolzenes Siliciumdioxid, Materialien mit hohem Schmelzpunkt wie Oxide, Carbide, Nitride, Grafit oder anderer Kohlenstoff und in einigen Fällen Bindemittel wie feuerfester Ton oder Phosphate.
2. Zu Kapitel 69 gehören nicht:
a) Waren der Position 2844;
b) Waren der Position 6804;
c) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck);
d) Cermets der Position 8113;
e) Waren des Kapitels 82;
f) elektrische Isolatoren der Position 8546 und Isolierteile der Position 8547;
g) künstliche Zähne aus keramischen Stoffen (Position 9021);
h) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhren und Gehäuse für Uhren);
ij) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper, vorgefertigte Gebäude);
k) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
l) Waren der Position 9606 (z. B. Knöpfe) oder der Position 9614 (z. B. Tabakpfeifen);
m) Waren des Kapitels 97 (z. B. Kunstgegenstände).
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus…“?
„Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z. B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen Erden“ fällt unter Position 6901 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 69 gehört (Abschnitt XIII). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Steine, Platten, Fliesen und andere keramische…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 6901 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 2 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Steine, Platten, Fliesen und andere keramische…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 6901 aus Ländern ohne Präferenzabkommen mit 2 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Steine, Platten, Fliesen und andere keramische…“?
Brasilien, mit 41,1 Mio. $ im Jahr 2024 (16,2 % der weltweiten Exporte).