Kapitel
Kapitel 70: Glas und Glaswaren
19 Positionen bilden Kapitel 70, das zu Abschnitt XIII gehört („Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen“).
Zollsätze im Vergleich
Positionen 19
- 7001Bruchglas und andere Abfälle und Scherben von Glas, ausgenommen Glas von Kathodenstrahlröhren oder sonstiges beschichtetes Glas der Position 8549; Glasmasse
- 7002Glas in Kugeln (ausgenommen Mikrokugeln der Position 7018), Stangen, Stäben oder Rohren, nicht bearbeitet
- 7003Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
- 7004Gezogenes oder geblasenes Glas in Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
- 7005Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitet
- 7006Glas der Position 7003, 7004 oder 7005, gebogen, mit bearbeiteten Kanten, graviert, gelocht, emailliert oder anders bearbeitet, jedoch weder gerahmt noch in Verbindung mit anderen Stoffen
- 7007Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas)
- 7008Mehrschichtige Isolierverglasungen
- 7009Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel
- 7010Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas
- 7011Offene Glaskolben und Glasrohre, Glasteile davon, ohne Ausrüstung, für elektrische Lampen und Lichtquellen, Kathodenstrahlröhren oder dergleichen
- 7013Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zur Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken (ausgenommen Waren der Position 7010 oder 7018)
- 7014Glaswaren für Signalvorrichtungen und optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet
- 7015Gläser für Uhren und ähnliche Gläser, Gläser für einfache oder medizinische Brillen, gewölbt, gebogen, hohl oder dergleichen, nicht optisch bearbeitet; Hohlkugeln und Hohlkugelsegmente, aus Glas, zum Herstellen solcher Gläser
- 7016Bausteine, Platten, Fliesen, Dachziegel und andere Waren, aus gepresstem oder geformtem Glas, auch mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt, zu Bauzwecken; Glaswürfel und andere Glaskurzwaren, auch auf Unterlagen, für Mosaike oder zu ähnlichen Zierzwecken; Kunstverglasungen; vielzelliges Glas oder Schaumglas, in Blöcken, Tafeln, Platten, Schalen oder dergleichen
- 7017Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeichen
- 7018Glasperlen, Nachahmungen von Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren und Waren daraus, ausgenommen Fantasieschmuck; Glasaugen, ausgenommen Prothesen; Zier- und Fantasiegegenstände aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas, ausgenommen Fantasieschmuck; Mikrokugeln aus Glas, mit einem Durchmesser von 1 mm oder weniger
- 7019Glasfasern (einschließlich Glaswolle) und Waren daraus (z. B. Garne, Glasseidenstränge (Rovings), Gewebe)
- 7020Andere Waren aus Glas
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 2 Mio. $2 Mio. $+126,1 Mio. $+849,4 Mio. $+> 2,9 Mrd. $
Exporte: 219
- China: 23,6 Mrd. $
- Deutschland: 7,5 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 6,3 Mrd. $
- Frankreich: 3,5 Mrd. $
- Japan: 3,1 Mrd. $
- Polen: 3 Mrd. $
- Italien: 2,9 Mrd. $
- Belgien: 2,3 Mrd. $
- Südkorea: 2,3 Mrd. $
- Mexiko: 2,3 Mrd. $
- Tschechien: 2,2 Mrd. $
- Spanien: 1,8 Mrd. $
- Taiwan: 1,8 Mrd. $
- Türkei: 1,6 Mrd. $
- Malaysia: 1,6 Mrd. $
- Vietnam: 1,3 Mrd. $
- Indien: 1,2 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 1,2 Mrd. $
- Niederlande: 1,1 Mrd. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 944,4 Mio. $
- Österreich: 901,4 Mio. $
- Bulgarien: 849,4 Mio. $
- Portugal: 769,5 Mio. $
- Ungarn: 769 Mio. $
- Thailand: 763,6 Mio. $
- Ägypten: 750,8 Mio. $
- Slowakei: 692,3 Mio. $
- Kanada: 685,2 Mio. $
- Singapur: 426,2 Mio. $
- Kroatien: 409,6 Mio. $
- Schweden: 386,3 Mio. $
- Schweiz: 383,4 Mio. $
- Indonesien: 381,6 Mio. $
- Slowenien: 363,8 Mio. $
- Rumänien: 353,3 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 337,2 Mio. $
- Dänemark: 333,6 Mio. $
- Saudi-Arabien: 324 Mio. $
- Finnland: 287,7 Mio. $
- Russland: 272,6 Mio. $
- Brasilien: 240,5 Mio. $
- Lettland: 219,7 Mio. $
- Luxemburg: 209,1 Mio. $
- Litauen: 196,6 Mio. $
- Serbien: 186 Mio. $
- Südafrika: 185,5 Mio. $
- Ukraine: 164,2 Mio. $
- Marokko: 161,9 Mio. $
- Estland: 160,8 Mio. $
- Peru: 143,6 Mio. $
- Irland: 143,6 Mio. $
- Bahrain: 140,2 Mio. $
- Kolumbien: 135,4 Mio. $
- Costa Rica: 126,1 Mio. $
- Philippinen: 125,1 Mio. $
- Norwegen: 111,5 Mio. $
- Republik Moldau: 102,8 Mio. $
- Australien: 97,2 Mio. $
- Iran: 97 Mio. $
- Belarus: 90,7 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 46,1 Mio. $46,1 Mio. $+230,8 Mio. $+1,1 Mrd. $+> 2,5 Mrd. $
Importe: 224
- Vereinigte Staaten: 9,9 Mrd. $
- Deutschland: 6,2 Mrd. $
- China: 5,2 Mrd. $
- Frankreich: 4,4 Mrd. $
- Italien: 2,7 Mrd. $
- Kanada: 2,5 Mrd. $
- Südkorea: 2,5 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 2,4 Mrd. $
- Spanien: 2,4 Mrd. $
- Indien: 2,1 Mrd. $
- Niederlande: 2,1 Mrd. $
- Japan: 2,1 Mrd. $
- Belgien: 2 Mrd. $
- Polen: 2 Mrd. $
- Mexiko: 2 Mrd. $
- Vietnam: 1,6 Mrd. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 1,5 Mrd. $
- Taiwan: 1,5 Mrd. $
- Singapur: 1,4 Mrd. $
- Türkei: 1,3 Mrd. $
- Tschechien: 1,3 Mrd. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 1,2 Mrd. $
- Thailand: 1,1 Mrd. $
- Schweiz: 1 Mrd. $
- Österreich: 1 Mrd. $
- Brasilien: 974,9 Mio. $
- Australien: 898,7 Mio. $
- Saudi-Arabien: 850 Mio. $
- Rumänien: 830,5 Mio. $
- Schweden: 795,6 Mio. $
- Malaysia: 773,8 Mio. $
- Portugal: 732,4 Mio. $
- Ungarn: 702,4 Mio. $
- Slowakei: 676,7 Mio. $
- Dänemark: 635,5 Mio. $
- Russland: 611,5 Mio. $
- Indonesien: 583,4 Mio. $
- Marokko: 502,4 Mio. $
- Irland: 472,7 Mio. $
- Griechenland: 460,5 Mio. $
- Philippinen: 438,6 Mio. $
- Israel: 430,3 Mio. $
- Norwegen: 426,4 Mio. $
- Kroatien: 409,2 Mio. $
- Slowenien: 395,4 Mio. $
- Finnland: 336,4 Mio. $
- Algerien: 335,7 Mio. $
- Kasachstan: 320,2 Mio. $
- Serbien: 316,8 Mio. $
- Ukraine: 306,5 Mio. $
- Südafrika: 298,5 Mio. $
- Irak: 274,8 Mio. $
- Ägypten: 258,3 Mio. $
- Kolumbien: 255,4 Mio. $
- Neuseeland: 243,6 Mio. $
- Peru: 230,8 Mio. $
- Litauen: 228,4 Mio. $
- Bulgarien: 220,8 Mio. $
- Argentinien: 206,7 Mio. $
- Chile: 203,6 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 23,6 Mrd. $ | 27,3 % | |
| 2 | 7,5 Mrd. $ | 8,7 % | |
| 3 | 6,3 Mrd. $ | 7,3 % | |
| 4 | 3,5 Mrd. $ | 4 % | |
| 5 | 3,1 Mrd. $ | 3,6 % | |
| 6 | 3 Mrd. $ | 3,5 % | |
| 7 | 2,9 Mrd. $ | 3,3 % | |
| 8 | 2,3 Mrd. $ | 2,7 % | |
| 9 | 2,3 Mrd. $ | 2,7 % | |
| 10 | 2,3 Mrd. $ | 2,6 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 9,9 Mrd. $ | 11,5 % | |
| 2 | 6,2 Mrd. $ | 7,2 % | |
| 3 | 5,2 Mrd. $ | 6 % | |
| 4 | 4,4 Mrd. $ | 5,1 % | |
| 5 | 2,7 Mrd. $ | 3,2 % | |
| 6 | 2,5 Mrd. $ | 2,9 % | |
| 7 | 2,5 Mrd. $ | 2,9 % | |
| 8 | 2,4 Mrd. $ | 2,8 % | |
| 9 | 2,4 Mrd. $ | 2,8 % | |
| 10 | 2,1 Mrd. $ | 2,4 % |
In der Kombinierten Nomenklatur ist Kapitel 70 in 139 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 11 %. Bei 6 davon beträgt der Satz 0 %. Für 7 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Kapitel 70 umfasst im türkischen Zolltarif 199 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 0 % und 11 % (Durchschnitt 4,7 %). Bei 7 davon beträgt der Satz 0 %. Für 17 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Kapitel 70 in 198 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 38 %. Bei 53 davon beträgt der Satz 0 %. Für 6 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Der Welthandel mit Waren des Kapitels 70 belief sich 2024 auf 86,2 Mrd. $, ein Minus von 2,1 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus China (27,3 % des Gesamtwerts), gefolgt von Deutschland.
Die USA importierten am meisten (9,9 Mrd. $).
Anmerkungen zum Kapitel
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 70 gehören nicht:
a) Waren der Position 3207 (z. B. Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Glasfritten, anderes Glas in Form von Pulver, Granalien oder Flocken);
b) Waren des Kapitels 71 (z. B. Fantasieschmuck);
c) Kabel aus optischen Fasern der Position 8544, elektrische Isolatoren (Position 8546) oder Isolierteile der Position 8547;
d) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, gerahmt, für Fahrzeuge der Kapitel 86 bis 88;
e) Frontscheiben (Windschutzscheiben), Heckscheiben und andere Scheiben, auch gerahmt, mit Heizvorrichtungen oder anderen elektrischen oder elektronischen Vorrichtungen ausgerüstet, für Kraftfahrzeuge der Kapitel 86 bis 88;
f) optische Fasern, optisch bearbeitete optische Elemente, Injektionsspritzen, künstliche Augen, Thermometer, Barometer, Dichtemesser und andere Waren des Kapitels 90;
g) Leuchten und Beleuchtungskörper, Leuchtschilder, Reklameleuchten, Namensschilder und ähnliche Waren, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, der Position 9405;
h) Spielzeug, Spiele, Sportgeräte, Weihnachtsartikel und andere Waren des Kapitels 95, ausgenommen Augen ohne Mechanismus für Puppen oder für andere Waren des Kapitels 95;
ij) Knöpfe, Parfümzerstäuber, Vakuumisolierflaschen und andere Waren des Kapitels 96.
2. Für die Anwendung der Positionen 7003, 7004 und 7005
a) werden die vor dem Aushärten liegenden Arbeitsvorgänge bei dem Merkmal „bearbeitet“ nicht berücksichtigt;
b) bleibt ein Zuschneiden auf bestimmte Formen für die Einreihung von Glas in Platten oder Tafeln ohne Einfluss;
c) gelten als „absorbierende, reflektierende oder nicht reflektierende Schicht“ mikroskopisch dünne Überzüge aus Metall oder einer chemischen Verbindung (z. B. Metalloxid), die z. B. Infrarotlicht absorbieren oder das Reflexionsvermögen des Glases verbessern, ohne es undurchsichtig oder lichtundurchlässig zu machen oder die Lichtreflexion an der Glasoberfläche verhindern.
3. Waren der Position 7006 bleiben in dieser Position, auch wenn sie den Charakter von Fertigwaren haben.
4. Als „Glaswolle“ im Sinne der Position 7019 gelten:
a) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von 60 GHT oder mehr;
b) mineralische Wollen mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (SiO2) von weniger als 60 GHT, jedoch mit einem Gehalt an Alkalioxiden (K2O oder Na2O) von mehr als 5 GHT oder mit einem Gehalt an Bortrioxid (B2O3) von mehr als 2 GHT.
Mineralische Wollen, welche die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, gehören zu Position 6806.
5. Als „Glas“ im Sinne der Nomenklatur gelten auch geschmolzener Quarz und anderes geschmolzenes Siliciumdioxid.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Glas und Glaswaren“?
„Glas und Glaswaren“ bildet Kapitel 70 des Harmonisierten Systems, in Abschnitt XIII. Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummern um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Glas und Glaswaren“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 70 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 11 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Glas und Glaswaren“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 70 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 11 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Glas und Glaswaren“?
China, mit 23,6 Mrd. $ im Jahr 2024 (27,3 % der weltweiten Exporte).