Position · Kapitel 71
7113: Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
Position 7113 ist in 3 sechsstellige Unterpositionen gegliedert und gehört zu Kapitel 71 („Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle…“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 3
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 774.800 $774.800 $+61,7 Mio. $+676,7 Mio. $+> 8,4 Mrd. $
Exporte: 208
- Italien: 16,6 Mrd. $
- Frankreich: 13,3 Mrd. $
- Indien: 12,7 Mrd. $
- China: 11,4 Mrd. $
- Schweiz: 11,2 Mrd. $
- Türkei: 9 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 8,4 Mrd. $
- Thailand: 5 Mrd. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 4,9 Mrd. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 4,8 Mrd. $
- Indonesien: 3,4 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 2,7 Mrd. $
- Singapur: 2,6 Mrd. $
- Malaysia: 2 Mrd. $
- Deutschland: 1,8 Mrd. $
- Jordanien: 955,9 Mio. $
- Armenien: 905,6 Mio. $
- Japan: 902,9 Mio. $
- Irland: 730,3 Mio. $
- Spanien: 680,9 Mio. $
- Saudi-Arabien: 676,7 Mio. $
- Niederlande: 592,8 Mio. $
- Südkorea: 586,7 Mio. $
- Taiwan: 510,8 Mio. $
- Katar: 494,4 Mio. $
- Dominikanische Republik: 424 Mio. $
- Vietnam: 410,7 Mio. $
- Israel: 408,4 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Macau: 401,3 Mio. $
- Österreich: 370,9 Mio. $
- Mexiko: 325,1 Mio. $
- Kanada: 258,2 Mio. $
- Australien: 256,5 Mio. $
- Tansania: 256,4 Mio. $
- Belgien: 254,5 Mio. $
- Bahrain: 245,3 Mio. $
- Oman: 220 Mio. $
- Südafrika: 212,2 Mio. $
- Peru: 195,7 Mio. $
- Bolivien: 188,3 Mio. $
- Libanon: 157,3 Mio. $
- Dänemark: 121,8 Mio. $
- Polen: 107,8 Mio. $
- Rumänien: 106,6 Mio. $
- Portugal: 103,8 Mio. $
- Russland: 99,2 Mio. $
- Schweden: 87,8 Mio. $
- Aruba: 87,1 Mio. $
- Philippinen: 81,7 Mio. $
- Kuwait: 76,5 Mio. $
- Slowakei: 76,3 Mio. $
- Tschechien: 61,7 Mio. $
- Brasilien: 54,6 Mio. $
- Malta: 43,2 Mio. $
- Griechenland: 42,2 Mio. $
- Neuseeland: 39,4 Mio. $
- Luxemburg: 36 Mio. $
- Mauritius: 33,9 Mio. $
- Estland: 31,9 Mio. $
- Norwegen: 29,6 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 9,1 Mio. $9,1 Mio. $+121,5 Mio. $+1,2 Mrd. $+> 4,3 Mrd. $
Importe: 214
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 18,8 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 16,6 Mrd. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 16,5 Mrd. $
- Schweiz: 9,4 Mrd. $
- Türkei: 6,6 Mrd. $
- Frankreich: 5,4 Mrd. $
- Singapur: 4,3 Mrd. $
- China: 3,6 Mrd. $
- Japan: 3,3 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 2,8 Mrd. $
- Indien: 2,6 Mrd. $
- Italien: 2,5 Mrd. $
- Deutschland: 2,3 Mrd. $
- Saudi-Arabien: 1,7 Mrd. $
- Niederlande: 1,4 Mrd. $
- Australien: 1,4 Mrd. $
- Kanada: 1,3 Mrd. $
- Malaysia: 1,3 Mrd. $
- Mexiko: 1,3 Mrd. $
- Kuwait: 1,2 Mrd. $
- Südkorea: 1,2 Mrd. $
- Katar: 1,2 Mrd. $
- Taiwan: 1,2 Mrd. $
- Thailand: 1,1 Mrd. $
- Österreich: 1 Mrd. $
- Irak: 1 Mrd. $
- Sonderverwaltungsregion Macau: 938,5 Mio. $
- Spanien: 914,7 Mio. $
- Irland: 832,9 Mio. $
- Jordanien: 689,4 Mio. $
- Dominikanische Republik: 539,1 Mio. $
- Kirgisistan: 485,5 Mio. $
- Polen: 432,9 Mio. $
- Belgien: 430,9 Mio. $
- Israel: 415,9 Mio. $
- Libyen: 367,4 Mio. $
- Vietnam: 347,7 Mio. $
- Rumänien: 320,1 Mio. $
- Bahrain: 318,6 Mio. $
- Panama: 315,3 Mio. $
- Tschechien: 235,7 Mio. $
- Bangladesch: 218,4 Mio. $
- Sint Maarten: 209,7 Mio. $
- Kasachstan: 194,2 Mio. $
- Portugal: 194,1 Mio. $
- Slowakei: 191,9 Mio. $
- Dänemark: 170,3 Mio. $
- Oman: 168 Mio. $
- Ägypten: 153 Mio. $
- Schweden: 142 Mio. $
- Brasilien: 141,2 Mio. $
- Russland: 138,8 Mio. $
- Griechenland: 130,4 Mio. $
- Neuseeland: 121,5 Mio. $
- Norwegen: 107,7 Mio. $
- Libanon: 100,5 Mio. $
- Marokko: 92,1 Mio. $
- Südafrika: 86,9 Mio. $
- Ungarn: 78,2 Mio. $
- Kolumbien: 73,4 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 16,6 Mrd. $ | 13,5 % | |
| 2 | 13,3 Mrd. $ | 10,8 % | |
| 3 | 12,7 Mrd. $ | 10,3 % | |
| 4 | 11,4 Mrd. $ | 9,3 % | |
| 5 | 11,2 Mrd. $ | 9,1 % | |
| 6 | 9 Mrd. $ | 7,3 % | |
| 7 | 8,4 Mrd. $ | 6,8 % | |
| 8 | 5 Mrd. $ | 4,1 % | |
| 9 | 4,9 Mrd. $ | 4 % | |
| 10 | 4,8 Mrd. $ | 3,9 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 18,8 Mrd. $ | 15,3 % | |
| 2 | 16,6 Mrd. $ | 13,5 % | |
| 3 | 16,5 Mrd. $ | 13,4 % | |
| 4 | 9,4 Mrd. $ | 7,7 % | |
| 5 | 6,6 Mrd. $ | 5,4 % | |
| 6 | 5,4 Mrd. $ | 4,4 % | |
| 7 | 4,3 Mrd. $ | 3,5 % | |
| 8 | 3,6 Mrd. $ | 2,9 % | |
| 9 | 3,3 Mrd. $ | 2,7 % | |
| 10 | 2,8 Mrd. $ | 2,3 % |
Position 7113 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 3 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 2,5 % und 4 % (Durchschnitt 3 %).
Im türkischen Zolltarif ist Position 7113 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 2,5 % und 4 %.
Position 7113 umfasst im US-Zolltarif (HTSUS) 15 Tarifpositionen; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 5 % und 13,5 % (Durchschnitt 6,3 %).
Im britischen Zolltarif ist Position 7113 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 2 % und 4 %.
Position 7113 umfasst im kanadischen Zolltarif 18 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) liegt zwischen 5 % und 8,5 % (Durchschnitt 6,4 %).
Im mexikanischen Zolltarif ist Position 7113 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll (IGI) liegt zwischen 0 % und 15 %. Bei 4 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 7113 umfasst im brasilianischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der TEC-Zollsatz beträgt 16,2 %.
Im argentinischen Zolltarif ist Position 7113 in 18 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 18 %.
Position 7113 umfasst im peruanischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 6 %.
Im neuseeländischen Zolltarif ist Position 7113 in 9 Tarifpositionen unterteilt; der normale Zollsatz (Normal Tariff) liegt zwischen 0 % und 5 %. Bei 3 davon beträgt der Satz 0 %.
Position 7113 umfasst im japanischen Zolltarif 5 Tarifpositionen; der angewandte Zollsatz liegt zwischen 5,2 % und 5,4 % (Durchschnitt 5,3 %).
Im taiwanischen Einfuhrzolltarif ist Position 7113 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 0 % (zollfrei).
Position 7113 umfasst im Gemeinsamen Zolltarif des GCC 4 Tarifpositionen; der Zollsatz beträgt 5 %.
Im schweizerischen Zolltarif (Tares) ist Position 7113 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Position 7113 umfasst im norwegischen Zolltarif 3 Tarifpositionen; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im nordmazedonischen Zolltarif ist Position 7113 in 3 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 15 %.
Position 7113 umfasst im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS 3 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
2024 wurden weltweit Waren der Position 7113 im Wert von 122,9 Mrd. $ exportiert (+2,9 % gegenüber dem Vorjahr).
Italien lag mit 16,6 Mrd. $ an der Spitze der Exportländer, vor Frankreich.
Die höchsten Einfuhren (18,8 Mrd. $) entfielen auf Sonderverwaltungsregion Hongkong.
Unter 208 Exportländern belegte Deutschland mit 1,8 Mrd. $ Rang 15.
Deutschland importierte Waren im Wert von 2,3 Mrd. $ (Rang 13).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 71 gehören, vorbehaltlich der Anmerkung 1 a) zu Abschnitt VI und der nachstehenden Ausnahmen, alle Waren, die ganz oder teilweise bestehen:
a) aus echten Perlen oder Zuchtperlen oder aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder
b) aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen.
2.
A) Zu den Positionen 7113, 7114 und 7115 gehören nicht Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nur als geringfügige Verzierungen oder als unwesentliche Zutaten (z. B. Monogramme, Ringbeschläge, Kanten) enthalten; auf diese Waren findet die vorstehende Anmerkung 1 b) keine Anwendung.
B) Zu Position 7116 gehören nur Waren, die Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen nicht oder nur als geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten enthalten.
3. Zu Kapitel 71 gehören nicht:
a) Edelmetallamalgame oder Edelmetalle in kolloidem Zustand (Position 2843);
b) steriles chirurgisches Nahtmaterial, Zahnfüllstoffe und andere Waren des Kapitels 30;
c) Waren des Kapitels 32 (z. B. flüssige Glanzmittel);
d) auf Trägern fixierte Katalysatoren (Position 3815);
e) Waren der Position 4202 oder 4203, die in Anmerkung 3 B zu Kapitel 42 genannt sind;
g) Waren des Abschnitts XI (Spinnstoffe und Waren daraus);
h) Schuhe, Kopfbedeckungen und andere Waren des Kapitels 64 oder 65;
ij) Schirme, Gehstöcke und andere Waren des Kapitels 66;
k) Waren aus Schleifmitteln, die Pulver von Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten, der Position 6804 oder 6805 oder des Kapitels 82, Werkzeuge oder andere Waren des Kapitels 82, mit arbeitendem Teil aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten); Maschinen, Apparate, elektrotechnische Erzeugnisse und Teile davon, des Abschnitts XVI; Waren und Teile davon, ganz aus Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten), bleiben jedoch im Kapitel 71, ausgenommen bearbeitete, nicht montierte Saphire und Diamanten für Tonabnehmer-Abtastnadeln (Position 8522);
l) Waren des Kapitels 90, 91 oder 92 (wissenschaftliche Instrumente, Uhrmacherwaren und Musikinstrumente);
m) Waffen und Teile davon (Kapitel 93);
n) Waren, die von Anmerkung 2 zu Kapitel 95 erfasst sind;
o) Waren des Kapitels 96 gemäß Anmerkung 4 zu jenem Kapitel;
p) Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst (Position 9703), Sammlungsstücke (Position 9705) und Antiquitäten, mehr als 100 Jahre alt (Position 9706). Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine bleiben jedoch in Kapitel 71.
4.
A) Als „Edelmetalle“ gelten Silber, Gold und Platin.
B) Als „Platin“ gelten Platin, Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium.
C) Als „Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte)“ gelten nicht die in Anmerkung 2 b) zu Kapitel 96 genannten Stoffe.
5. Als „Edelmetalllegierungen“ im Sinne des Kapitels 71 gelten alle Legierungen (einschließlich gesinterte Mischungen und intermetallische Verbindungen), die ein oder mehrere Edelmetalle enthalten, vorausgesetzt, dass das Gewicht eines Edelmetalls 2 GHT oder mehr der Legierung beträgt. Edelmetalllegierungen sind wie folgt einzureihen:
a) alle Legierungen, die 2 GHT oder mehr Platin enthalten, als Platinlegierungen;
b) alle Legierungen, die 2 GHT oder mehr Gold, jedoch kein Platin oder weniger als 2 GHT Platin enthalten, als Goldlegierungen;
c) andere Legierungen, die 2 GHT oder mehr Silber enthalten, als Silberlegierungen.
6. Der Begriff „Edelmetalle“ oder die Nennung eines bestimmten Edelmetalls umfasst in der Nomenklatur, wenn nichts anderes bestimmt ist, auch die Legierungen, die nach Anmerkung 5 als Edelmetalllegierungen einzureihen sind, jedoch weder Edelmetallplattierungen nach Anmerkung 7 noch unedle Metalle oder Nichtmetalle, die platiniert, vergoldet oder versilbert sind.
7. Als „Edelmetallplattierungen“ im Sinne der Nomenklatur gelten Waren, bei denen auf einer Metallunterlage auf einer Seite oder mehreren Seiten Edelmetalle durch Löten, Schweißen, Warmwalzen oder ähnliche mechanische Verfahren aufgebracht sind. Waren aus unedlen Metallen mit eingelegten Edelmetallen sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, als Edelmetallplattierungen einzureihen.
8. Vorbehaltlich der Anmerkung 1 A zu Abschnitt VI sind Waren, die den Merkmalen der Position 7112 entsprechen, dieser Position und nicht einer anderen Position der Nomenklatur zuzuweisen.
9. Als „Schmuckwaren“ im Sinne der Position 7113 gelten:
a) kleine Gegenstände, die als Schmuck dienen (z. B. Ringe, Armbänder, Halsketten, Broschen, Ohrringe, Uhrketten, Uhrgehänge, Anhänger, Krawattennadeln, Manschettenknöpfe, Anstecknadeln, religiöse oder andere Medaillen oder Abzeichen);
b) Gegenstände des persönlichen Gebrauchs, die dazu bestimmt sind, an der Person getragen zu werden, sowie Taschen- und Handtaschenartikel (z. B. Zigaretten- oder Zigarrenetuis, Schnupftabakdosen, Bonbonnieren und Puderdosen, Pillendosen, Rosenkränze).
Diese Waren können auch echte Perlen, Zuchtperlen oder Imitationsperlen, Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) sowie Edelstein- oder Schmucksteinimitationen enthalten oder auch Teile aus Schildpatt, Perlmutter, Elfenbein, natürlichem oder rekonstituiertem Bernstein, Gagat (Jett) oder Korallen enthalten.
10. Als „Gold- und Silberschmiedewaren“ im Sinne der Position 7114 gelten Waren wie Tafelgeräte, Toilettengarnituren, Schreibtischgarnituren, Rauchservice, Gegenstände zur Innenausstattung und Geräte für religiöse Zwecke.
11. Als „Fantasieschmuck“ im Sinne der Position 7117 gelten Waren von der in der Anmerkung 9 a) genannten Art (ausgenommen Knöpfe und andere Waren der Position 9606, Einsteckkämme, Haarspangen und ähnliche Waren sowie Haarnadeln der Position 9615), wenn sie weder echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine (natürliche, synthetische oder rekonstituierte) noch — abgesehen von geringfügigen Verzierungen oder unwesentlichen Zutaten — Edelmetalle oder Edelmetallplattierungen enthalten.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder…“?
„Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen“ fällt unter Position 7113 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 71 gehört (Abschnitt XIV). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 7113 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 2,5 % bis 4 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 7113 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 2,5 % bis 4 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen…“?
Italien, mit 16,6 Mrd. $ im Jahr 2024 (13,5 % der weltweiten Exporte).