Kapitel
Kapitel 96: Verschiedene Waren
20 Positionen bilden Kapitel 96, das zu Abschnitt XX gehört („Verschiedene Waren“).
Zollsätze im Vergleich
Positionen 20
- 9601Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihe, Korallen, Perlmutter und andere tierische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen (einschließlich durch Formen hergestellte Waren)
- 9602Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position 3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine
- 9603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
- 9604Handsiebe
- 9605Reisezusammenstellungen zur Körperpflege, zum Nähen, zum Reinigen von Schuhen oder Kleidung
- 9606Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge
- 9607Reißverschlüsse und Teile davon
- 9608Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter, andere Füllhalter und andere Schreibgeräte; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609
- 9609Blei-, Kopier- und Farbstifte (ausgenommen Waren der Position 9608), Griffel, Minen für Stifte, Pastellstifte, Zeichenkohle, Schreib- oder Zeichenkreide und Schneiderkreide
- 9610Schiefertafeln und Tafeln zum Schreiben oder Zeichnen, auch gerahmt
- 9611Datumstempel, Siegel, Nummernstempel und ähnliche Waren (einschließlich Geräte zum Drucken oder Prägen von Etiketten), für den Handgebrauch; Zusammensetzstempel und Druckkästen, für den Handgebrauch
- 9612Bänder für Schreibmaschinen und ähnliche Bänder, mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit Schachteln
- 9613Feuerzeuge und andere Anzünder (ausgenommen Anzünder der Position 3603), auch mechanisch oder elektrisch, und Teile davon, ausgenommen Feuersteine und Dochte
- 9614Pfeifen zum Rauchen (einschließlich Pfeifenköpfe), Zigarren- und Zigarettenspitzen, und Teile davon
- 9615Frisierkämme, Einsteckkämme, Haarspangen und dergleichen; Haarnadeln, Frisiernadeln, Haarklammern, Lockenwickler und ähnliche Waren, ausgenommen Waren der Position 8516, und Teile davon
- 9616Parfümzerstäuber und ähnliche Zerstäuber zu Toilettenzwecken und Vorrichtungen und Köpfe dafür; Puderquasten und Kissen, zum Auftragen von Kosmetik- oder Körperpflegemitteln
- 9617Vakuum-Isolierflaschen und andere Vakuum-Isolierbehälter; Teile davon, ausgenommen Glaskolben
- 9618Schneiderpuppen, Schaufensterpuppen und ähnliche Waren; bewegliche Figuren und Ausstellungsstücke für Schaufenster
- 9619Hygienische Binden (Einlagen) und Tampons, Windeln, Windeleinlagen und ähnliche Waren aus Stoffen aller Art
- 9620Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 2,4 Mio. $2,4 Mio. $+53,7 Mio. $+555,3 Mio. $+> 1,9 Mrd. $
Exporte: 218
- China: 26,4 Mrd. $
- Deutschland: 4,2 Mrd. $
- Vereinigte Staaten: 2,4 Mrd. $
- Japan: 2,1 Mrd. $
- Tschechien: 2,1 Mrd. $
- Polen: 2 Mrd. $
- Frankreich: 1,9 Mrd. $
- Italien: 1,7 Mrd. $
- Niederlande: 1,5 Mrd. $
- Mexiko: 1,4 Mrd. $
- Spanien: 1,3 Mrd. $
- Türkei: 1,1 Mrd. $
- Kanada: 963 Mio. $
- Belgien: 960,6 Mio. $
- Vietnam: 813,7 Mio. $
- Indien: 785,4 Mio. $
- Ungarn: 664,4 Mio. $
- Schweden: 629,4 Mio. $
- Schweiz: 584,9 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 565,7 Mio. $
- Taiwan: 560 Mio. $
- Thailand: 555,3 Mio. $
- Südkorea: 493,4 Mio. $
- Slowakei: 486,4 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 446,7 Mio. $
- Malaysia: 402,8 Mio. $
- Dänemark: 388,4 Mio. $
- Indonesien: 374,4 Mio. $
- Österreich: 297,7 Mio. $
- Saudi-Arabien: 271,7 Mio. $
- Ägypten: 227,5 Mio. $
- Russland: 219,2 Mio. $
- Griechenland: 213,1 Mio. $
- Brasilien: 196,9 Mio. $
- Südafrika: 190,6 Mio. $
- Kolumbien: 158,1 Mio. $
- Singapur: 156,1 Mio. $
- Costa Rica: 153,4 Mio. $
- Irland: 152,9 Mio. $
- Dominikanische Republik: 150,6 Mio. $
- Philippinen: 147,2 Mio. $
- Tunesien: 141,9 Mio. $
- Rumänien: 135,7 Mio. $
- Portugal: 135,4 Mio. $
- Litauen: 94,8 Mio. $
- Slowenien: 89,4 Mio. $
- Kambodscha: 68,6 Mio. $
- Ukraine: 67,1 Mio. $
- Guatemala: 59,6 Mio. $
- Peru: 56,5 Mio. $
- Kroatien: 56,5 Mio. $
- Kenia: 54,5 Mio. $
- Bulgarien: 53,8 Mio. $
- Argentinien: 53,7 Mio. $
- Australien: 52,2 Mio. $
- Sri Lanka: 46 Mio. $
- Jordanien: 45,6 Mio. $
- Ghana: 45,4 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 39,8 Mio. $
- Israel: 38,9 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 48,1 Mio. $48,1 Mio. $+198,5 Mio. $+754,8 Mio. $+> 1,6 Mrd. $
Importe: 224
- Vereinigte Staaten: 9,3 Mrd. $
- Deutschland: 3,8 Mrd. $
- Frankreich: 2,6 Mrd. $
- Vereinigtes Königreich: 2,3 Mrd. $
- Vietnam: 1,8 Mrd. $
- Kanada: 1,8 Mrd. $
- Niederlande: 1,6 Mrd. $
- Spanien: 1,4 Mrd. $
- Mexiko: 1,4 Mrd. $
- Italien: 1,4 Mrd. $
- Japan: 1,3 Mrd. $
- Polen: 1,3 Mrd. $
- Russland: 1,3 Mrd. $
- Australien: 1,1 Mrd. $
- Belgien: 1,1 Mrd. $
- Südkorea: 1,1 Mrd. $
- China: 1 Mrd. $
- Österreich: 941,3 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 812,4 Mio. $
- Thailand: 790,6 Mio. $
- Tschechien: 784 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 758,1 Mio. $
- Indonesien: 754,8 Mio. $
- Indien: 753,7 Mio. $
- Philippinen: 736,8 Mio. $
- Türkei: 681,8 Mio. $
- Saudi-Arabien: 671,3 Mio. $
- Malaysia: 646,4 Mio. $
- Schweiz: 642,7 Mio. $
- Brasilien: 618,4 Mio. $
- Irak: 547,7 Mio. $
- Bangladesch: 532,9 Mio. $
- Taiwan: 530,9 Mio. $
- Rumänien: 505,7 Mio. $
- Slowakei: 470,9 Mio. $
- Marokko: 465,8 Mio. $
- Schweden: 454,3 Mio. $
- Ungarn: 446,8 Mio. $
- Singapur: 404,3 Mio. $
- Kambodscha: 395,9 Mio. $
- Portugal: 395,6 Mio. $
- Kasachstan: 389,5 Mio. $
- Dänemark: 346,5 Mio. $
- Griechenland: 341,3 Mio. $
- Israel: 337 Mio. $
- Irland: 311,3 Mio. $
- Chile: 306,4 Mio. $
- Peru: 293,1 Mio. $
- Ukraine: 291,9 Mio. $
- Kolumbien: 281,2 Mio. $
- Norwegen: 274,6 Mio. $
- Südafrika: 271,9 Mio. $
- Kirgisistan: 263,2 Mio. $
- Myanmar: 261 Mio. $
- Guatemala: 230,8 Mio. $
- Finnland: 198,5 Mio. $
- Neuseeland: 195,3 Mio. $
- Serbien: 182,7 Mio. $
- Dominikanische Republik: 179,9 Mio. $
- Kroatien: 178,2 Mio. $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 26,4 Mrd. $ | 42,4 % | |
| 2 | 4,2 Mrd. $ | 6,7 % | |
| 3 | 2,4 Mrd. $ | 3,9 % | |
| 4 | 2,1 Mrd. $ | 3,4 % | |
| 5 | 2,1 Mrd. $ | 3,3 % | |
| 6 | 2 Mrd. $ | 3,2 % | |
| 7 | 1,9 Mrd. $ | 3 % | |
| 8 | 1,7 Mrd. $ | 2,7 % | |
| 9 | 1,5 Mrd. $ | 2,4 % | |
| 10 | 1,4 Mrd. $ | 2,3 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 9,3 Mrd. $ | 14,9 % | |
| 2 | 3,8 Mrd. $ | 6,1 % | |
| 3 | 2,6 Mrd. $ | 4,2 % | |
| 4 | 2,3 Mrd. $ | 3,7 % | |
| 5 | 1,8 Mrd. $ | 2,9 % | |
| 6 | 1,8 Mrd. $ | 2,9 % | |
| 7 | 1,6 Mrd. $ | 2,5 % | |
| 8 | 1,4 Mrd. $ | 2,2 % | |
| 9 | 1,4 Mrd. $ | 2,2 % | |
| 10 | 1,4 Mrd. $ | 2,2 % |
In der Kombinierten Nomenklatur ist Kapitel 96 in 72 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz liegt zwischen 0 % und 7,7 %. Bei 4 davon beträgt der Satz 0 %.
Kapitel 96 umfasst im türkischen Zolltarif 106 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) liegt zwischen 0 % und 12 % (Durchschnitt 3,6 %). Bei 8 davon beträgt der Satz 0 %.
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Kapitel 96 in 127 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz liegt zwischen 0 % und 32 %. Bei 26 davon beträgt der Satz 0 %. Für 23 Tarifpositionen gelten spezifische oder gemischte Zölle.
Der Welthandel mit Waren des Kapitels 96 belief sich 2024 auf 62,2 Mrd. $, ein Plus von 2,3 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus China (42,4 % des Gesamtwerts), gefolgt von Deutschland.
Die USA importierten am meisten (9,3 Mrd. $).
Anmerkungen zum Kapitel
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht:
a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33);
b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken);
c) Fantasieschmuck (Position 7117);
d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39);
e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602;
f) Waren des Kapitels 90 (z. B. Brillenfassungen (Position 9003), Reißfedern (Position 9017), Bürstenwaren, die offensichtlich in der Medizin, in der Chirurgie, in der Zahn- oder Tierheilkunde Verwendung finden (Position 9018));
g) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhrengehäuse);
h) Musikinstrumente, Teile und Zubehör davon (Kapitel 92);
ij) Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon);
k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper);
l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte);
m) Waren des Kapitels 97 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten).
2. Als „pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe“ im Sinne der Position 9602 gelten:
a) harte Samen, Kerne, Schalen und Nüsse und ähnliche pflanzliche Stoffe, von der zum Schnitzen verwendeten Art (z. B. Steinnuss und Dumpalmnüsse);
b) Meerschaum und Bernstein, auch rekonstituiert, Gagat (Jett) und jettähnliche mineralische Schnitz- und Formstoffe.
3. Als „Pinselköpfe“ im Sinne der Position 9603 gelten ungefasste Bündel aus Tierhaaren, Pflanzenfasern oder anderen Stoffen, die ohne Teilung zum Herstellen von Pinseln oder ähnlichen Waren geeignet sind oder die hierzu nur einer geringen ergänzenden Bearbeitung bedürfen, wie Gleichrichten oder Schleifen der Enden.
4. Waren des Kapitels 96, ausgenommen Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615, die ganz oder teilweise aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder aus echten Perlen oder Zuchtperlen bestehen, verbleiben in diesem Kapitel. Jedoch verbleiben Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615 nur dann in Kapitel 96, wenn sie nur geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten.
Zusätzliche Anmerkung
1. Zu den Unterpositionen 96190071 bis 96190089 gehören Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern.
Zu diesen Unterpositionen gehören auch Waren aus Verbundstoffen mit:
a) einer inneren Schicht (z. B. aus Vliesstoffen) zum Absorbieren von ausgeschiedenen Körperflüssigkeiten, um ein Wundreiben zu vermeiden;
b) einem absorbierenden Kern zum Auffangen und Speichern der Flüssigkeiten, bis die Ware entsorgt werden kann; und
c) einer äußeren Schicht (z. B. aus Kunststoff), um ein Auslaufen der Flüssigkeit aus dem absorbierenden Kern zu vermeiden.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Verschiedene Waren“?
„Verschiedene Waren“ bildet Kapitel 96 des Harmonisierten Systems, in Abschnitt XX. Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummern um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Verschiedene Waren“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur werden Einfuhren unter 96 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 7,7 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Verschiedene Waren“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif werden Einfuhren unter 96 aus Ländern ohne Präferenzabkommen je nach Tarifposition mit 0 % bis 12 % verzollt. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Verschiedene Waren“?
China, mit 26,4 Mrd. $ im Jahr 2024 (42,4 % der weltweiten Exporte).