Position · Kapitel 97
9705: Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert
6 Unterpositionen bilden Position 9705 in Kapitel 97 („Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“).
Zollsätze im Vergleich
Unterpositionen 6
- 9705.10Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert
- 9705.21menschliche Exemplare und Teile davon
- 9705.22Exemplare ausgestorbener oder gefährdeter Arten und Teile davon
- 9705.29Sammlungen und Sammlungsstücke von zoologischem: andere
- 9705.31mehr als 100 Jahre alt
- 9705.39Sammlungen und Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert: andere
EU: Einfuhren nach Monaten
Welthandel 2024
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 254.000 $254.000 $+1,8 Mio. $+13,7 Mio. $+> 68,7 Mio. $
Exporte: 209
- Vereinigtes Königreich: 331,3 Mio. $
- Vereinigte Staaten: 269,3 Mio. $
- Deutschland: 187,7 Mio. $
- Schweiz: 155,5 Mio. $
- Frankreich: 127 Mio. $
- Niederlande: 94,3 Mio. $
- Italien: 68,7 Mio. $
- Japan: 37,2 Mio. $
- China: 36,2 Mio. $
- Belgien: 30,4 Mio. $
- Spanien: 28,4 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 27,3 Mio. $
- Österreich: 23,7 Mio. $
- Südafrika: 22,5 Mio. $
- Türkei: 20 Mio. $
- Kanada: 18,1 Mio. $
- Griechenland: 17,7 Mio. $
- Tschechien: 17 Mio. $
- Polen: 16,4 Mio. $
- Australien: 14,4 Mio. $
- Neuseeland: 13,7 Mio. $
- Brasilien: 13 Mio. $
- Indien: 11,7 Mio. $
- Dänemark: 9,7 Mio. $
- Norwegen: 9,6 Mio. $
- Israel: 7,6 Mio. $
- Ukraine: 6,9 Mio. $
- Russland: 6,7 Mio. $
- Ägypten: 6,6 Mio. $
- Mexiko: 6,5 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 5,9 Mio. $
- Ungarn: 5,6 Mio. $
- Rumänien: 4,5 Mio. $
- Afghanistan: 4,5 Mio. $
- Schweden: 3,9 Mio. $
- Marokko: 3,9 Mio. $
- Iran: 3,5 Mio. $
- Südkorea: 3,4 Mio. $
- Thailand: 3,3 Mio. $
- Gabun: 3,2 Mio. $
- Saudi-Arabien: 3,2 Mio. $
- Pakistan: 2,8 Mio. $
- Peru: 2,8 Mio. $
- Finnland: 2,6 Mio. $
- Singapur: 2,6 Mio. $
- Irland: 2,5 Mio. $
- Indonesien: 2,3 Mio. $
- Malta: 2,1 Mio. $
- Litauen: 2 Mio. $
- Kongo-Kinshasa: 2 Mio. $
- Kamerun: 1,9 Mio. $
- Libanon: 1,8 Mio. $
- Bulgarien: 1,8 Mio. $
- Madagaskar: 1,6 Mio. $
- Libyen: 1,3 Mio. $
- Slowakei: 1,2 Mio. $
- Katar: 1,1 Mio. $
- Kroatien: 1,1 Mio. $
- Portugal: 1,1 Mio. $
- Kolumbien: 1 Mio. $
Handelswert (US$) kein gemeldeter Handel < 368.200 $368.200 $+4,3 Mio. $+21,1 Mio. $+> 123,9 Mio. $
Importe: 162
- Vereinigte Staaten: 332,8 Mio. $
- Vereinigtes Königreich: 272,8 Mio. $
- Schweiz: 179,2 Mio. $
- Deutschland: 134,1 Mio. $
- Frankreich: 123,9 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Hongkong: 65,8 Mio. $
- Japan: 54,2 Mio. $
- Niederlande: 49,6 Mio. $
- Australien: 45,7 Mio. $
- Dänemark: 44,7 Mio. $
- Vereinigte Arabische Emirate: 40,4 Mio. $
- Belgien: 40,4 Mio. $
- Italien: 33,4 Mio. $
- Österreich: 25,6 Mio. $
- Polen: 21,3 Mio. $
- Indonesien: 21,1 Mio. $
- Spanien: 20,9 Mio. $
- Kanada: 20 Mio. $
- Tschechien: 19,3 Mio. $
- Saudi-Arabien: 13,4 Mio. $
- China: 12,2 Mio. $
- Singapur: 10 Mio. $
- Israel: 9,7 Mio. $
- Schweden: 9,7 Mio. $
- Südkorea: 9,1 Mio. $
- Irland: 8,7 Mio. $
- Neuseeland: 7,4 Mio. $
- Uruguay: 7,4 Mio. $
- Sonderverwaltungsregion Macau: 7,4 Mio. $
- Nigeria: 6,2 Mio. $
- Malta: 6 Mio. $
- Taiwan: 5,8 Mio. $
- Zypern: 5,7 Mio. $
- Katar: 5,3 Mio. $
- Norwegen: 5,3 Mio. $
- Slowakei: 4,8 Mio. $
- Mexiko: 4,7 Mio. $
- Thailand: 4,7 Mio. $
- Ungarn: 4,3 Mio. $
- Malaysia: 3,6 Mio. $
- Kirgisistan: 3,5 Mio. $
- Oman: 3,4 Mio. $
- Bermuda: 3 Mio. $
- Griechenland: 3 Mio. $
- Indien: 2,5 Mio. $
- Jordanien: 2,4 Mio. $
- Bulgarien: 2,4 Mio. $
- Luxemburg: 2,4 Mio. $
- Finnland: 2 Mio. $
- Türkei: 1,9 Mio. $
- Ukraine: 1,8 Mio. $
- Kroatien: 1,7 Mio. $
- Kuwait: 1,7 Mio. $
- Brasilien: 1,5 Mio. $
- Südafrika: 1,5 Mio. $
- Portugal: 1,1 Mio. $
- Philippinen: 1,1 Mio. $
- Marokko: 1 Mio. $
- Irak: 994.800 $
- Chile: 858.700 $
Größte Exportländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 331,3 Mio. $ | 18,9 % | |
| 2 | 269,3 Mio. $ | 15,4 % | |
| 3 | 187,7 Mio. $ | 10,7 % | |
| 4 | 155,5 Mio. $ | 8,9 % | |
| 5 | 127 Mio. $ | 7,3 % | |
| 6 | 94,3 Mio. $ | 5,4 % | |
| 7 | 68,7 Mio. $ | 3,9 % | |
| 8 | 37,2 Mio. $ | 2,1 % | |
| 9 | 36,2 Mio. $ | 2,1 % | |
| 10 | 30,4 Mio. $ | 1,7 % |
Größte Importländer
| Rang | Land | Wert | Anteil |
|---|---|---|---|
| 1 | 332,8 Mio. $ | 19 % | |
| 2 | 272,8 Mio. $ | 15,6 % | |
| 3 | 179,2 Mio. $ | 10,2 % | |
| 4 | 134,1 Mio. $ | 7,7 % | |
| 5 | 123,9 Mio. $ | 7,1 % | |
| 6 | 65,8 Mio. $ | 3,8 % | |
| 7 | 54,2 Mio. $ | 3,1 % | |
| 8 | 49,6 Mio. $ | 2,8 % | |
| 9 | 45,7 Mio. $ | 2,6 % | |
| 10 | 44,7 Mio. $ | 2,6 % |
In der Kombinierten Nomenklatur ist Position 9705 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 9705 umfasst im türkischen Zolltarif 6 Tarifpositionen; der gesetzliche Zollsatz (Gesetz Nr. 474) beträgt 0 % (zollfrei).
Im US-Zolltarif (HTSUS) ist Position 9705 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der allgemeine Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 9705 umfasst im britischen Zolltarif 37 Tarifpositionen; der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Im kanadischen Zolltarif ist Position 9705 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 0 % (zollfrei).
Position 9705 umfasst im mexikanischen Zolltarif 13 Tarifpositionen; der Einfuhrzoll (IGI) beträgt 0 % (zollfrei).
Im brasilianischen Zolltarif ist Position 9705 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der TEC-Zollsatz beträgt 3,6 %.
Position 9705 umfasst im argentinischen Zolltarif 13 Tarifpositionen; der Zollsatz für Einfuhren von außerhalb des Mercosur (AEC) beträgt 3,6 %.
Im peruanischen Zolltarif ist Position 9705 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Wertzoll (ad valorem) beträgt 6 %.
Position 9705 umfasst im neuseeländischen Zolltarif 6 Tarifpositionen; der normale Zollsatz (Normal Tariff) beträgt 0 % (zollfrei).
Im japanischen Zolltarif ist Position 9705 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der angewandte Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 9705 umfasst im taiwanischen Einfuhrzolltarif 9 Tarifpositionen; der Zollsatz der Spalte 1 beträgt 0 % (zollfrei).
Im Gemeinsamen Zolltarif des GCC ist Position 9705 in 7 Tarifpositionen unterteilt; der Zollsatz beträgt 5 %.
Position 9705 umfasst im schweizerischen Zolltarif (Tares) 6 Tarifpositionen; der Zollansatz des Normaltarifs beträgt 0 % (zollfrei).
Im norwegischen Zolltarif ist Position 9705 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der ordentliche Zollsatz beträgt 0 % (zollfrei).
Position 9705 umfasst im nordmazedonischen Zolltarif 6 Tarifpositionen; der Meistbegünstigungszollsatz (MFN) beträgt 7 %.
Im Gemeinsamen Außenzolltarif der ECOWAS ist Position 9705 in 6 Tarifpositionen unterteilt; der Einfuhrzoll beträgt 20 %.
Der Welthandel mit Waren der Position 9705 belief sich 2024 auf 1,8 Mrd. $, ein Minus von 8,6 % gegenüber 2023.
Die meisten Exporte kamen aus dem Vereinigten Königreich (18,9 % des Gesamtwerts), gefolgt von den USA.
Die USA importierten am meisten (332,8 Mio. $).
Deutschland lag mit Exporten von 187,7 Mio. $ auf Rang 3 unter 209 Exportländern.
Deutschland importierte Waren im Wert von 134,1 Mio. $ (Rang 4).
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 97 gehören nicht:
a) Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen, Ganzsachen und dergleichen, nicht entwertet, der Position 4907;
b) bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe oder dergleichen (Position 5907), ausgenommen solche, die zu Position 9706 gehören;
c) echte Perlen oder Zuchtperlen sowie Edelsteine und Schmucksteine (Positionen 7101 bis 7103).
2. Zu Position 9701 gehören keine Mosaike, die den Charakter einer Handelsware haben (Serienerzeugnisse, Abgüsse und handwerkliche Erzeugnisse), selbst wenn diese Waren von Künstlern entworfen oder gestaltet wurden.
3. Originalstiche, -schnitte und -steindrucke im Sinne der Position 9702 sind Drucke, die von einer oder mehreren vom Künstler vollständig handgearbeiteten Platten in beliebigem, jedoch keinem mechanischen oder fotomechanischen Verfahren auf einen beliebigen Stoff in Schwarzweiß oder Farbig unmittelbar abgezogen sind.
4. Zu Position 9703 gehören nicht Bildhauerarbeiten, die den Charakter einer Handelsware haben (Serienerzeugnisse, Abgüsse und handwerkliche Erzeugnisse), selbst wenn diese Waren von Künstlern entworfen oder gestaltet wurden.
5.
A) Vorbehaltlich der vorstehenden Anmerkungen 1 bis 4 gehören Waren, bei deren Einreihung Kapitel 97 und andere Kapitel der Nomenklatur in Betracht kommen, zu Kapitel 97.
B) Zu Position 9706 gehören nicht Waren mit den Merkmalen der Positionen 9701 bis 9705.
6. Rahmen um Gemälde, Zeichnungen, Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke, Stiche, Schnitte oder Steindrucke werden wie diese eingereiht, wenn sie ihnen nach Art und Wert entsprechen.
Rahmen, die nach Art und Wert den in dieser Anmerkung erwähnten Waren nicht entsprechen, sind getrennt einzureihen.
Zusätzliche Anmerkung
1. Zu Position 9705 gehören Sammlerkraft- und -luftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert, die:
a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem, Motor oder Kotflügel usw. vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Kraft- oder Luftfahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Kraft- und Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen;
b) im Fall von Kraftfahrzeugen mindestens 30, im Fall von Luftfahrzeugen mindestens 50 Jahre alt sind;
c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen.
Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Kraft- und Luftfahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen.
Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerstücke:
Kraft- und Luftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren,
Rennkraftfahrzeuge und Rennluftfahrzeuge, die nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.
Teile und Zubehör für Kraft- und Luftfahrzeuge werden in diese Position eingereiht, sofern es sich um Originalteile oder Originalzubehör handelt, ihr Alter (bei Kraftfahrzeugen) mindestens 30 bzw. (bei Luftfahrzeugen) mindestens 50 Jahre beträgt und sie nicht mehr hergestellt werden.
Nachbildungen und Nachbauten sind ausgeschlossen, es sei denn, sie erfüllen selbst die drei oben genannten Kriterien.
Fragen und Antworten
Welche Zolltarifnummer gilt für „Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem…“?
„Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert“ fällt unter Position 9705 des Harmonisierten Systems, die zu Kapitel 97 gehört (Abschnitt XXI). Die Kombinierte Nomenklatur und der deutsche Elektronische Zolltarif ergänzen die Nummer um weitere Stellen.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Sammlungen und Sammlungsstücke von…“ in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur sind Einfuhren unter 9705 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern wie die Einfuhrumsatzsteuer sind darin nicht enthalten.
Wie hoch ist der Einfuhrzoll für „Sammlungen und Sammlungsstücke von…“ in der Türkei?
Im türkischen Zolltarif sind Einfuhren unter 9705 aus Ländern ohne Präferenzabkommen zollfrei. Präferenzzölle, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welches Land exportiert am meisten „Sammlungen und Sammlungsstücke von…“?
Das Vereinigte Königreich, mit 331,3 Mio. $ im Jahr 2024 (18,9 % der weltweiten Exporte).