Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 0302.11

0302 11 80

0302 11 80: Forellen: andere

Nicht allein anmeldbar: eine der 2 Unterteilungen verwenden Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 0302 Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304:
  2. Salmoniden, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030291 bis 030299:
  3. 0302 11 Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster):
  4. 0302 11 80 andere

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll 12 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 2 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 6
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 3

  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 7

  • Verbot oder BeschränkungEinfuhrverbot
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 1548/17
  • EinfuhrkontrolleVeterinärkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Andorra, Schweiz, Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino
    Rechtsakt
    Regulation 0632/21
    Unterlagen
    • N853 GGED-P (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
    • Y058 Ausnahme gemäß Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission (Waren, die Teil des persönlichen Gepäcks von Reisenden sind und zum persönlichen Verbrauch oder zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind) oder Artikel 10 (Kleinsendungen von Gegenständen, die an natürliche Personen versandt werden, die nicht zum Inverkehrbringen bestimmt sind) der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission
    • Y170 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Andorra stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y171 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus der Schweiz stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y172 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Färöern stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y173 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Grönland stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y174 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Island stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y175 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Liechtenstein stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y176 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Norwegen stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y177 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus San Marino stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
    • Y980 Waren, die gemäß Artikel 4 der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/2126 DER KOMMISSION einer Ausnahmeregelung hinsichtlich der Veterinärkontrollen unterliegen.
    • C084 Ausnahme gemäß Artikel 3 und 4 der Verordnung 2019/2122 (für wissenschaftliche Zwecke bestimmte Tiere, Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke, und Proben für die Produktanalyse und Qualitätsprüfung)
  • EinfuhrkontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Kamerun, Kambodscha, Komoren, Trinidad und Tobago, St. Vincent und die Grenadinen
    Rechtsakt
    Regulation 1005/08
    Unterlagen
    • C673 Erklärung des Einführers oder Wiederausfuhrbescheinigung gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 oder Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009
    • Y927 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates
  • EinfuhrkontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Kambodscha, Kamerun, Komoren, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago
    Gültigkeit
    bis 9. Januar 2027
    Rechtsakt
    Regulation 1005/08
    Unterlagen
    • Y927 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
    Rechtsakt
    Regulation 2306/21
    Unterlagen
    • C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
    • Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

TARIC-Unterpositionen

Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.

0302 11 80 11als ganze Fische (mit Kopf), auch ohne Kiemen, auch ausgenommen, mit einem Stückgewicht von 1,2 kg oder weniger; ohne Kopf, auch ohne Kiemen, auch ausgenommen, mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger
0302 11 80 19andere
0302 11 80 90andere

Zollkontingente

Laufende NummerUrsprungKontingentszollsatzZeitraumMengeRestmengeGültigkeit
09.0671 Faroe Islands Frei 1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026 700.000 kg 700.000 kg Offen

Restmengen laut wöchentlichem Kontingentsbericht der Kommission vom 23. Oktober 2026.

Ausfuhrmaßnahmen 2

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei ERGA OMNES (außer Kamerun, Kambodscha, Komoren, Trinidad und Tobago, St. Vincent und die Grenadinen) Regulation 1005/08 10. Januar 2026
Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei Kamerun, Kambodscha, Komoren, Trinidad und Tobago, St. Vincent und die Grenadinen Regulation 1005/08 11. Dezember 2013 – 9. Januar 2027

TARIC-Daten vom 27. Oktober 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 6 % ermäßigter Satz
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 7 % ermäßigter Satz
  • Estland 24 %
  • Finnland 13,5 % ermäßigter Satz
  • Frankreich 5,5 % ermäßigter Satz
  • Griechenland 13 % ermäßigter Satz
  • Irland 23 %
  • Italien 10 % ermäßigter Satz
  • Kroatien 5 % ermäßigter Satz
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 3 % ermäßigter Satz
  • Malta 0 % ermäßigter Satz
  • Niederlande 9 % ermäßigter Satz
  • Österreich 10 % ermäßigter Satz
  • Polen 5 % ermäßigter Satz
  • Portugal 6 % ermäßigter Satz
  • Rumänien 11 % ermäßigter Satz
  • Schweden 6 % ermäßigter Satz
  • Slowakei 5 % / 19 % ermäßigter Satz
  • Slowenien 9,5 % ermäßigter Satz
  • Spanien 10 % ermäßigter Satz
  • Tschechien 12 % ermäßigter Satz
  • Ungarn 5 % ermäßigter Satz
  • Zypern 5 % ermäßigter Satz

TEDB · 27. Oktober 2026

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—12 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere

Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Frei
CARIFORUM
Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitere

Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago

Frei
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)
Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitere

Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna

Frei
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung)
Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei und 4 weitere

Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Usbekistan

Frei
Zentralamerika Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama Frei
Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay Frei
SADC EPA Botsuana, Eswatini, Namibia Frei
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas Mauritius, Seychellen, Simbabwe Frei
Abkommen EU–Andorra Andorra Frei
Abkommen EU–Kanada Kanada Frei
Abkommen EU–Côte d’Ivoire Côte d’Ivoire Frei
Abkommen EU–Chile Chile Frei
Abkommen EU–Kamerun Kamerun Frei
Abkommen EU–Kolumbien Kolumbien Frei
Abkommen EU–Algerien Algerien Frei
Abkommen EU–Ecuador Ecuador Frei
Abkommen EU–Ägypten Ägypten Frei
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. Westsahara Frei
Abkommen EU–Fidschi Fidschi Frei
Abkommen EU–Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Frei
Abkommen EU–Georgien Georgien Frei
Abkommen EU–Ghana Ghana Frei
Abkommen EU–Israel Israel Frei
Abkommen EU–Japan Japan Frei
Abkommen EU–Kenia Kenia Frei
Abkommen EU–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen EU–Libanon Libanon Frei
Abkommen EU–Marokko Marokko Frei
Abkommen EU–Republik Moldau Republik Moldau Frei
Abkommen EU–Mexiko Mexiko Frei
Abkommen EU–Neuseeland Neuseeland Frei
Abkommen EU–Peru Peru Frei
Abkommen EU–Papua-Neuguinea Papua-Neuguinea Frei
Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete Palästinensische Autonomiegebiete Frei
Abkommen EU–Singapur Singapur Frei
Zollunion EU–San Marino San Marino Frei
Abkommen EU–Tunesien Tunesien Frei
Abkommen EU–Türkei Türkei Frei
Abkommen EU–Ukraine Ukraine Frei
Abkommen EU–Vietnam Vietnam Frei
Abkommen EU–Samoa Samoa Frei
Abkommen EU–KosovoKontingent Kosovo Frei
Abkommen EU–Südafrika Südafrika Frei
Europäischer Wirtschaftsraum Island, Liechtenstein, Norwegen 3,6 %
Abkommen EU–Albanien Albanien 8,4 %
Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina 8,4 %
Abkommen EU–Montenegro Montenegro 8,4 %
Abkommen EU–Nordmazedonien Nordmazedonien 8,4 %
Abkommen EU–Serbien Serbien 8,4 %
APS - Allgemeine Regelung
Cookinseln, Indien, Indonesien, Kongo-Brazzaville und 6 weitere

Cookinseln, Indien, Indonesien, Kongo-Brazzaville, Mikronesien, Nigeria, Niue, Syrien, Tadschikistan, Vanuatu

8,5 %

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 0302.11

letzte 12 Monate96,2 Mio. €+5,8 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis6,57 € je kg
Präferenzzollsatz86 %
Jan. 2024: 8,3 Mio. €Feb. 2024: 6,2 Mio. €März 2024: 7,2 Mio. €Apr. 2024: 7,2 Mio. €Mai 2024: 8,5 Mio. €Juni 2024: 11,6 Mio. €Juli 2024: 10,1 Mio. €Aug. 2024: 11,5 Mio. €Sept. 2024: 5,8 Mio. €Okt. 2024: 6,5 Mio. €Nov. 2024: 6,7 Mio. €Dez. 2024: 6,8 Mio. €Jan. 2025: 8,2 Mio. €Feb. 2025: 8,1 Mio. €März 2025: 9 Mio. €Apr. 2025: 7,7 Mio. €Mai 2025: 7,9 Mio. €Juni 2025: 7,1 Mio. €Juli 2025: 9,5 Mio. €Aug. 2025: 7,7 Mio. €Sept. 2025: 7,6 Mio. €Okt. 2025: 9,3 Mio. €Nov. 2025: 5,9 Mio. €Dez. 2025: 7,3 Mio. €Jan. 2026: 9,7 Mio. €Feb. 2026: 4,1 Mio. €März 2026: 6,8 Mio. €Apr. 2026: 8,6 Mio. €Mai 2026: 9,6 Mio. €Juni 2026: 9,5 Mio. €Juli 2026: 10,1 Mio. €Aug. 2026: 7,7 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Norwegen 82,8 Mio. € 86 % +11,5 %
Türkei 7,2 Mio. € 7,5 % +36,5 %
Bosnien und Herzegowina 3,8 Mio. € 4 % -5,8 %
Island 955.235 € 1 % +114 %
Vereinigtes Königreich 916.318 € 1 % -86,7 %
Albanien 190.387 € 0,2 % —
Vereinigte Staaten 224 € 0 % -71,1 %
Georgien 220 € 0 % +340 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

0302.11 Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)

Tarifpositionen (EU): 0302.11

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 03 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

0302 11 10 bis 0302 11 80 · Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus aguabonita, Oncorhynchus gilae, Oncorhynchus apache und Oncorhynchus chrysogaster)

Hierher gehören:

1. die Meerforelle (Salmo trutta trutta);

2. die Bachforelle (Salmo trutta fario);

3. die Seeforelle (Salmo trutta lacustris);

4. die Regenbogenforelle oder Amerikanische Forelle (Oncorhynchus mykiss);

5. die Cutthroat-Forelle (Oncorhynchus clarki);

6. die Goldforelle (Oncorhynchus aguabonita);

7. die Gila-Forelle (Oncorhynchus gilae);

8. Forellen der Art Oncorhynchus apache;

9. Forellen der Art Oncorhynchus chrysogaster.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE

Allgemeines

1. Es wird darauf hingewiesen, dass tiefgekühlte Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, wie gefrorene Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere einzureihen sind.

2. Blanchieren durch leichte Wärmebehandlung, aber ohne eigentliches Kochen, ändert die Einreihung der Erzeugnisse dieses Kapitels nicht. Blanchiert wird häufig, vor dem Einfrieren, insbesondere Fleisch von Thunfischen, Krebsen und Weichtieren.

3. Von Kapitel 3 sind ausgenommen:

a) Fischblasen, roh, getrocknet oder gesalzen, für die menschliche Ernährung nicht geeignet (Position 0511);

b) leicht gesalzene, getrocknete oder geräucherte Fische, zur vorläufigen Haltbarmachung mit geringen Mengen pflanzlichen Öls eingelegt (verpackt) — so genannte „Halbkonserven“ — (Position 1604);

c) nur in Öl oder Essig eingelegte Fische, auch ohne andere Zubereitung (Position 1604);

d) Weichtiere, die einer Wärmebehandlung unterzogen worden sind, die ausreichte, um die Proteine zu koagulieren (Position 1605).

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 andere 12 % —
2025 unverändert 12 % —
2024 unverändert 12 % —
2023 unverändert 12 % —
2022 unverändert 12 % —
2021 unverändert 12 % —
2020 unverändert 12 % —
2019 andere 12 % —

In der Kombinierten Nomenklatur ist 0302 11 80 eine von 3 Tarifpositionen unter der Unterposition 0302.11 („Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus…“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %; die Menge wird in — angemeldet.

Für Waren mit Ursprung in 149 Ländern gilt in der EU statt des Drittlandszollsatzes von 12 % ein Präferenzzollsatz (etwa GSP-EBA oder CARIFORUM); bei 131 davon entfällt der Zoll ganz.

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 0302.11 im Wert von 96,2 Mio. € ein (+6 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 6,57 € je kg; wichtigstes Lieferland war Norwegen mit einem Anteil von 86 %, gefolgt von der Türkei.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 30 %, USA zollfrei, UK 8 %–12 %, Kanada zollfrei, Mexiko 15 %, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan 3,5 %, Taiwan 15 %, GCC zollfrei, Norwegen zollfrei und Nigeria 10 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 0302.11 im Wert von 422 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Norwegen.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 0302 11 80 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 12 %; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welche Länder erhalten für 0302 11 80 einen niedrigeren Zollsatz?

Für 149 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 131 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 0302.11 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Norwegen (163 Mio. $), gefolgt von dem Vereinigten Königreich.

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