Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 0302.11
0302 11 80
0302 11 80: Forellen: andere
Nicht allein anmeldbar: eine der 2 Unterteilungen verwendenDaten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
0302 Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304:
Salmoniden, ausgenommen genießbare Fischnebenerzeugnisse der Unterpositionen 030291 bis 030299:
allen Ländern außer Andorra, Schweiz, Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino
Rechtsakt
Regulation 0632/21
Unterlagen
N853 GGED-P (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse gemäß Anhang II Teil 2 Abschnitt B der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission (ABl. L 261))
Y058 Ausnahme gemäß Artikel 7 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission (Waren, die Teil des persönlichen Gepäcks von Reisenden sind und zum persönlichen Verbrauch oder zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind) oder Artikel 10 (Kleinsendungen von Gegenständen, die an natürliche Personen versandt werden, die nicht zum Inverkehrbringen bestimmt sind) der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission
Y170 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Andorra stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
Y171 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus der Schweiz stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
Y172 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Färöern stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
Y173 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Grönland stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
Y174 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Island stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
Y175 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Liechtenstein stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
Y176 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus Norwegen stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
Y177 Waren mit Ursprung in Drittländern, die aus San Marino stammen, gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften
Y980 Waren, die gemäß Artikel 4 der DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/2126 DER KOMMISSION einer Ausnahmeregelung hinsichtlich der Veterinärkontrollen unterliegen.
C084 Ausnahme gemäß Artikel 3 und 4 der Verordnung 2019/2122 (für wissenschaftliche Zwecke bestimmte Tiere, Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke, und Proben für die Produktanalyse und Qualitätsprüfung)
EinfuhrkontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Kamerun, Kambodscha, Komoren, Trinidad und Tobago, St. Vincent und die Grenadinen
Rechtsakt
Regulation 1005/08
Unterlagen
C673 Erklärung des Einführers oder Wiederausfuhrbescheinigung gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 oder Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009
Y927 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates
EinfuhrkontrolleKontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei
Gilt für Waren mit Ursprung in
Kambodscha, Kamerun, Komoren, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago
Gültigkeit
bis 9. Januar 2027
Rechtsakt
Regulation 1005/08
Unterlagen
Y927 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates
allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
Rechtsakt
Regulation 2306/21
Unterlagen
C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Ukraine
Rechtsakt
Regulation 0692/14
Unterlagen
Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
TARIC-Unterpositionen
Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.
0302 11 80 11
als ganze Fische (mit Kopf), auch ohne Kiemen, auch ausgenommen, mit einem Stückgewicht von 1,2 kg oder weniger; ohne Kopf, auch ohne Kiemen, auch ausgenommen, mit einem Stückgewicht von 1 kg oder weniger
0302 11 80 19
andere
0302 11 80 90
andere
Zollkontingente
Laufende Nummer
Ursprung
Kontingentszollsatz
Zeitraum
Menge
Restmenge
Gültigkeit
09.0671
Faroe Islands
Frei
1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026
700.000 kg
700.000 kg
Offen
Restmengen laut wöchentlichem Kontingentsbericht der Kommission vom 23. Oktober 2026.
Ausfuhrmaßnahmen 2
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
Ausfuhrmaßnahmen
Bestimmungsland
Rechtsakt
Gültigkeit
Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei
ERGA OMNES (außer Kamerun, Kambodscha, Komoren, Trinidad und Tobago, St. Vincent und die Grenadinen)
Regulation 1005/08
10. Januar 2026
Kontrolle der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei
Kamerun, Kambodscha, Komoren, Trinidad und Tobago, St. Vincent und die Grenadinen
Regulation 1005/08
11. Dezember 2013 – 9. Januar 2027
TARIC-Daten vom 27. Oktober 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
Belgien6 % ermäßigter Satz
Bulgarien20 %
Dänemark25 %
Deutschland7 % ermäßigter Satz
Estland24 %
Finnland13,5 % ermäßigter Satz
Frankreich5,5 % ermäßigter Satz
Griechenland13 % ermäßigter Satz
Irland23 %
Italien10 % ermäßigter Satz
Kroatien5 % ermäßigter Satz
Lettland21 %
Litauen21 %
Luxemburg3 % ermäßigter Satz
Malta0 % ermäßigter Satz
Niederlande9 % ermäßigter Satz
Österreich10 % ermäßigter Satz
Polen5 % ermäßigter Satz
Portugal6 % ermäßigter Satz
Rumänien11 % ermäßigter Satz
Schweden6 % ermäßigter Satz
Slowakei5 % / 19 % ermäßigter Satz
Slowenien9,5 % ermäßigter Satz
Spanien10 % ermäßigter Satz
Tschechien12 % ermäßigter Satz
Ungarn5 % ermäßigter Satz
Zypern5 % ermäßigter Satz
TEDB · 27. Oktober 2026
Präferenzzollsätze nach Ländern
Abkommen oder Präferenzregelung
Länder
Satz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)
—
12 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits.
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
4. die Regenbogenforelle oder Amerikanische Forelle (Oncorhynchus mykiss);
5. die Cutthroat-Forelle (Oncorhynchus clarki);
6. die Goldforelle (Oncorhynchus aguabonita);
7. die Gila-Forelle (Oncorhynchus gilae);
8. Forellen der Art Oncorhynchus apache;
9. Forellen der Art Oncorhynchus chrysogaster.
Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel
FISCHE UND KREBSTIERE, WEICHTIERE UND ANDERE WIRBELLOSE WASSERTIERE
Allgemeines
1. Es wird darauf hingewiesen, dass tiefgekühlte Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, wie gefrorene Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere einzureihen sind.
2. Blanchieren durch leichte Wärmebehandlung, aber ohne eigentliches Kochen, ändert die Einreihung der Erzeugnisse dieses Kapitels nicht. Blanchiert wird häufig, vor dem Einfrieren, insbesondere Fleisch von Thunfischen, Krebsen und Weichtieren.
3. Von Kapitel 3 sind ausgenommen:
a) Fischblasen, roh, getrocknet oder gesalzen, für die menschliche Ernährung nicht geeignet (Position 0511);
b) leicht gesalzene, getrocknete oder geräucherte Fische, zur vorläufigen Haltbarmachung mit geringen Mengen pflanzlichen Öls eingelegt (verpackt) — so genannte „Halbkonserven“ — (Position 1604);
c) nur in Öl oder Essig eingelegte Fische, auch ohne andere Zubereitung (Position 1604);
d) Weichtiere, die einer Wärmebehandlung unterzogen worden sind, die ausreichte, um die Proteine zu koagulieren (Position 1605).
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
Jahr
Warenbezeichnung
Drittlandszollsatz
Besondere Maßeinheit
2026
andere
12 %
—
2025
unverändert
12 %
—
2024
unverändert
12 %
—
2023
unverändert
12 %
—
2022
unverändert
12 %
—
2021
unverändert
12 %
—
2020
unverändert
12 %
—
2019
andere
12 %
—
In der Kombinierten Nomenklatur ist 0302 11 80 eine von 3 Tarifpositionen unter der Unterposition 0302.11 („Forellen (Salmo trutta, Oncorhynchus mykiss, Oncorhynchus clarki, Oncorhynchus…“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %; die Menge wird in — angemeldet.
Für Waren mit Ursprung in 149 Ländern gilt in der EU statt des Drittlandszollsatzes von 12 % ein Präferenzzollsatz (etwa GSP-EBA oder CARIFORUM); bei 131 davon entfällt der Zoll ganz.
In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 0302.11 im Wert von 96,2 Mio. € ein (+6 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 6,57 € je kg; wichtigstes Lieferland war Norwegen mit einem Anteil von 86 %, gefolgt von der Türkei.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 30 %, USA zollfrei, UK 8 %–12 %, Kanada zollfrei, Mexiko 15 %, Brasilien 9 %, Argentinien 9 %, Peru zollfrei, Neuseeland zollfrei, Japan 3,5 %, Taiwan 15 %, GCC zollfrei, Norwegen zollfrei und Nigeria 10 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 0302.11 im Wert von 422 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Norwegen.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 0302 11 80 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 12 %; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welche Länder erhalten für 0302 11 80 einen niedrigeren Zollsatz?
Für 149 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 131 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 0302.11 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Norwegen (163 Mio. $), gefolgt von dem Vereinigten Königreich.
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