Kombinierte Nomenklatur der EU

Kombinierte Nomenklatur der EU, Kapitel 09: Kaffee, Tee, Mate und Gewürze

  • 50Tarifpositionen
  • 0 %–12,5 %Satz

Kapitel 09 → Zollsätze im Vergleich

Kapitel 09 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 50 Tarifpositionen, verteilt auf 10 Positionen.

Die Zollsätze reichen von 0 % bis 12,5 % (Durchschnitt 2,8 %); 32 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.

Die meisten Tarifpositionen, nämlich 15, entfallen auf Position 0910 („Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere…“).

Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 32 Tarifpositionen.

Den höchsten Satz, 12,5 %, hat 0910 91 90 („gemahlen oder sonst zerkleinert“).

0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt

0902 Tee, auch aromatisiert

0903 Mate

0904 Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert

0905 Vanille

0906 Zimt und Zimtblüten

0907 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele

0908 Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen

0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren

0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze

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