Kombinierte Nomenklatur der EU
Kombinierte Nomenklatur der EU, Kapitel 09: Kaffee, Tee, Mate und Gewürze
- 50Tarifpositionen
- 0 %–12,5 %Satz
Kapitel 09 umfasst in der Kombinierten Nomenklatur 50 Tarifpositionen, verteilt auf 10 Positionen.
Die Zollsätze reichen von 0 % bis 12,5 % (Durchschnitt 2,8 %); 32 Tarifpositionen sind mit 0 % angesetzt.
Die meisten Tarifpositionen, nämlich 15, entfallen auf Position 0910 („Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere…“).
Der häufigste Satz ist 0 % (zollfrei); er gilt für 32 Tarifpositionen.
Den höchsten Satz, 12,5 %, hat 0910 91 90 („gemahlen oder sonst zerkleinert“).
0901 Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt
- 0901 11 00Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert: Kaffee, nicht geröstet, nicht entkoffeiniert
- 0901 12 00Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert: Kaffee, nicht geröstet, entkoffeiniert
- 0901 21 00Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert: Kaffee, geröstet, nicht entkoffeiniert
- 0901 22 00Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert: Kaffee, geröstet, entkoffeiniert
- 0901 90 10Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert: andere, Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen
- 0901 90 90Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert: andere, Kaffeemittel mit Kaffeegehalt
0902 Tee, auch aromatisiert
- 0902 10 00grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger
- 0902 20 00anderer grüner Tee (nicht fermentiert)
- 0902 30 00schwarzer Tee (fermentiert) und teilweise fermentierter Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 3 kg oder weniger
- 0902 40 00anderer schwarzer Tee (fermentiert) und anderer teilweise fermentierter Tee
0903 Mate
0904 Pfeffer der Gattung Piper; Früchte der Gattung Capsicum oder Pimenta, getrocknet oder gemahlen oder sonst zerkleinert
0905 Vanille
0906 Zimt und Zimtblüten
0907 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele
0908 Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen
0909 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
0910 Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
- 0910 11 00weder gemahlen noch sonst zerkleinert
- 0910 12 00gemahlen oder sonst zerkleinert
- 0910 20 10weder gemahlen noch sonst zerkleinert
- 0910 20 90gemahlen oder sonst zerkleinert
- 0910 30 00Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry: Kurkuma
- 0910 91 05Mischungen im Sinne der Anmerkung 1 b) zu diesem Kapitel: Curry
- 0910 91 10weder gemahlen noch sonst zerkleinert
- 0910 91 90gemahlen oder sonst zerkleinert
- 0910 99 10Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry: andere Gewürze, andere, Samen von Bockshornklee
- 0910 99 31Feldthymian oder Sand-Thymian (Thymus serpyllum L.)
- 0910 99 33Weder gemahlen noch sonst zerkleinert: anderer
- 0910 99 39gemahlen oder sonst zerkleinert
- 0910 99 50Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry: andere Gewürze, andere, Lorbeerblätter
- 0910 99 91weder gemahlen noch sonst zerkleinert
- 0910 99 99gemahlen oder sonst zerkleinert