Y945 Persönliche Güter von Reisenden oder nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509)
Y946 Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in DVRK oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509)
allen Ländern außer Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen
Rechtsakt
Regulation 2306/21
Unterlagen
C644 Kontrollbescheinigung für ökologische/biologische Erzeugnisse
Y929 Nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 2018/848 (ökologische/biologische Erzeugnisse) fallende Erzeugnisse
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Belarus, Ukraine
Rechtsakt
Regulation 0765/06, Regulation 0692/14
Unterlagen
Y727 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
Y728 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
L152 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Ukraine
Rechtsakt
Regulation 0263/22
Unterlagen
Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
Ausfuhrmaßnahmen 2
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
Ausfuhrmaßnahmen
Bestimmungsland
Rechtsakt
Gültigkeit
Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: Russia
Russland
Regulation 0833/14
24. Juni 2023
Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 2062/17
28. Juni 2018
TARIC-Daten vom 26. Oktober 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
Belgien21 %
Bulgarien20 %
Dänemark25 %
Deutschland19 %
Estland24 %
Finnland25,5 %
Frankreich5,5 % ermäßigter Satz
Griechenland24 %
Irland23 %
Italien22 %
Kroatien25 %
Lettland12 % ermäßigter Satz
Litauen21 %
Luxemburg17 %
Malta18 %
Niederlande21 %
Österreich20 %
Polen23 %
Portugal23 %
Rumänien21 %
Schweden25 %
Slowakei23 %
Slowenien22 %
Spanien21 %
Tschechien12 % ermäßigter Satz
Ungarn27 %
Zypern19 %
TEDB · 26. Oktober 2026
Verbrauchsteuern in den EU-Mitgliedstaaten
Alkohol, Tabakwaren und Energieerzeugnisse unterliegen zusätzlich zu Zoll und Mehrwertsteuer der Verbrauchsteuer des Mitgliedstaats, in dem sie in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden. Unten stehen die der Europäischen Kommission gemeldeten nationalen Regelsätze; welche Kategorie gilt, hängt vom Erzeugnis ab (Alkoholgehalt, schäumend oder nicht schäumend, Verwendung).
Ethylalkohol (Spirituosen)
Mitgliedstaat
Steuersatz
Belgien
2.992,79 € je hl reinen Alkohols
Bulgarien
562,42 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Dänemark
2.009,13 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Deutschland
1.303,00 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Estland
2.281,00 € je hl reinen Alkohols
Finnland
5.628,00 € je hl reinen Alkohols · ermäßigte Sätze vorhanden
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
The tariff classification of Feline Shell and Coral Essence Blends from Australia
600015630HMRC13. Juli 2026 – 12. Juli 2029 · 2208 90 69 00
Product is a pack of 12x 100ml raspberry mojito frozen cocktails with 8% Vol. They are packaged in a tapered cylindrical push up tube with a foil lid. It is made from Plantation rum, Raspberry flavour, Mint flavour, lime flavour, Glycerine, Cellulose gum, Citric acid, Demerara sugar, Sugar,…
600012863HMRC17. April 2025 – 16. April 2028 · 2208 90 69 00
A mushroom tincture, enhanced with Vitamin C to support normal psychological function and reduce tiredness and fatigue. Contains mushroom, herbs and plant extracts. With an alcoholic strength by volume of 29%. It is in a liquid form and is dosed using a pipette. Recommended dosage: 1.5ml directly…
600012864HMRC17. April 2025 – 16. April 2028 · 2208 90 69 00
A mushroom tincture, enhanced with Vitamin C to support normal collagen formation and protect cells for oxidative stress. Contains mushroom and plant extracts. With an alcoholic strength by volume of 25%. It is in a liquid form and is dosed using a pipette. Recommended dosage: 1.5ml directly under…
600012865HMRC17. April 2025 – 16. April 2028 · 2208 90 69 00
A mushroom tincture, enhanced with Vitamin C to support normal function of the immune system and protect cells from oxidative stress. Contains mushroom, herbs and plant extracts. With an alcoholic strength by volume of 32%. It is in a liquid form and is dosed using a pipette. Recommended dosage:…
insgesamt 29 Entscheidungen zu dieser Nummer
Anmerkungen
Anmerkungen
1. Zu Kapitel 22 gehören nicht:
a) Erzeugnisse dieses Kapitels (andere als solche der Position 2209), die zum Kochen zubereitet und deshalb zum Trinken ungeeignet geworden sind (im Allgemeinen Position 2103);
f) Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel (Kapitel 33).
2. Für die Anwendung dieses Kapitels sowie der Kapitel 20 und 21 ist der Alkoholgehalt bei einer Temperatur von 20 °C zu bestimmen.
3. Für die Anwendung der Position 2202 gelten als „nicht alkoholhaltige Getränke“ Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 % vol oder weniger. Alkoholhaltige Getränke gehören, je nach Beschaffenheit, zu den Positionen 2203 bis 2206 oder zu Position 2208.
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
2208 · Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke
Branntwein, Likör und andere alkoholhaltige Getränke im Sinne der Position 2208 sind im Allgemeinen zum menschlichen Genuss bestimmte alkoholhaltige Flüssigkeiten, die gewonnen werden:
entweder unmittelbar durch Destillieren (auch im Beisein von Aromastoffen) aus gegorenen natürlichen Flüssigkeiten, wie z. B. Wein, Apfelwein usw., oder aus vergorenen Früchten, vergorenem Trester, vergorenem Getreide oder anderen Waren pflanzlichen Ursprungs;
oder durch Zusatz verschiedener Aromastoffe oder auch Zucker zum Destillationsalkohol.
Verschiedene alkoholhaltige Getränke sind in den Erläuterungen zu Position 2208 des HS, dritter Absatz, Ziffern 1 bis 18 beschrieben.
Branntweine gehören auch dann hierher, wenn ihr Alkoholgehalt 80 % vol oder mehr beträgt; es ist unerheblich, ob die Ware unmittelbar getrunken werden kann oder nicht.
Nicht hierher gehören die durch Gärung gewonnenen alkoholhaltigen Getränke (Positionen 2203 00 bis 2206 00).
2208 90 11 und 2208 90 19 · Arrak, in Behältnissen mit einem Inhalt von
Arrak ist ein Branntwein, der unter Verwendung einer besonderen Hefe aus Zuckerrohrmelasse oder zuckerhaltigen Pflanzensäften und Reis hergestellt wird.
Arrak darf nicht mit „Raki“ verwechselt werden, der durch erneutes Destillieren von Branntwein aus getrockneten Trauben oder getrockneten Feigen unter Verwendung von Aniskörnern hergestellt wird und zu Unterposition 2208 90 56 oder 2208 90 77 gehört.
Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel
GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
Allgemeines
Wird in diesem Kapitel zwischen Waren in Behältnissen mit einem Inhalt von 2 Litern oder weniger und solchen von mehr als 2 Litern unterschieden, so ist die in diesen Behältnissen enthaltene Flüssigkeitsmenge und nicht das Fassungsvermögen der Behältnisse zu berücksichtigen.
Hierher gehören auch — sofern sie nicht Arzneiwaren sind — Anregungsmittel (Tonika), die zwar nur in kleinen Mengen, z. B. löffelweise, eingenommen werden, jedoch unmittelbar trinkbar sind. Nicht alkoholische Anregungsmittel (Tonika), die vor dem Verbrauch als Getränk verdünnt werden müssen, sind vom Kapitel 22 ausgeschlossen (im Allgemeinen Position 2106).
Zusätzliche Anmerkung 2 b)
Der Gehalt an potenziellem Alkohol (in % vol) wird errechnet durch Multiplikation der in 100 Litern des Erzeugnisses enthaltenen Zucker (berechnet als Invertzucker in Kilogramm) mit dem Faktor 0,6.
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
Jahr
Warenbezeichnung
Drittlandszollsatz
Besondere Maßeinheit
2026
2 l oder weniger
Frei
l alc. 100 %
2025
unverändert
Frei
l alc. 100 %
2024
unverändert
Frei
l alc. 100 %
2023
unverändert
Frei
l alc. 100 %
2022
unverändert
Frei
l alc. 100 %
2021
unverändert
Frei
l alc. 100 %
2020
unverändert
Frei
l alc. 100 %
2019
2 l oder weniger
Frei
l alc. 100 %
In der Kombinierten Nomenklatur ist 2208 90 11 eine von 16 Tarifpositionen unter der Unterposition 2208.90 („Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 %: andere“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in l alc. 100 % angemeldet.
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %.
In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 2208.90 im Wert von 624,6 Mio. € ein (+16 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 4,84 € je kg; wichtigstes Lieferland war Mexiko mit einem Anteil von 42 %, gefolgt von den USA.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 0 %–70 %, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 10 %–20 %, Brasilien 18 %, Argentinien 20 %, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Japan 0 %–16 %, Taiwan 0 %–40 %, GCC 5 %–50 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 20 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 2208.90 im Wert von 2 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Mexiko.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 2208 90 11 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: l alc. 100 %. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Gelten für 2208 90 11 Antidumping- oder andere Zusatzzölle?
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in Belarus und Russland zusätzlich zum Zoll einen Zusatzzoll von 50 %. Für einzelne Hersteller, die in der Maßnahme namentlich genannt sind, können abweichende Sätze gelten.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 2208.90 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Mexiko (184,8 Mio. $), gefolgt von dem Vereinigten Königreich.
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