Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 3809.91

3809 91 00

3809 91 00: Textilhilfsmittel und Appreturmittel: von der in der Textilindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art

Textilhilfsmittel und Appreturmittel

Nicht allein anmeldbar: eine der 1 Unterteilungen verwenden Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 3809 Appretur- oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen:
  2. andere:
  3. 3809 91 00 von der in der Textilindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll 6,3 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 5 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 3
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 6

  • ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 2658/87
    Unterlagen
    • C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
  • ZollaussetzungLuftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 1517/18
    Unterlagen
    • C119 Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung
  • ZollaussetzungAutonome Zollaussetzung Frei
    Nur für
    3809 91 00 30 Aqueous antimony pentoxide mixture containing by weight: -46 % or more but not more than 55 % of antimony pentoxide (CAS RN 1314-60-9), and -1 % or more but not more than 10 % of triethanolamine (CAS RN 102-71-6), or -1 % or more but not more than 10 % of triethanolamine phosphate (CAS RN 10017-56-8)
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Belarus, Russland
    Rechtsakt
    Regulation 1463/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 3

  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle REACH
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 1907/06
    Unterlagen
    • Y106 Einhaltung der in Spalte 2 des Anhangs XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 aufgeführten REACH-Beschränkungen
    • Y110 Ausnahme von den REACH-Beschränkungen gemäß Artikel 67(1) und (2) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
    • Y113 Für dieses Stoff/Gemisch gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 nicht (Anhang XVII)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

TARIC-Unterpositionen

Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.

3809 91 00 30Wässrige Antimonpentoxidmischung mit einem Gehalt an -Antimonpentoxid (CAS RN 1314-60-9) von 46 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 GHT, und -Triethanolamin (CAS RN 102-71-6) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT -Triethanolaminphosphat (CAS RN 10017-56-8) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT
3809 91 00 90andere

Ausfuhrmaßnahmen 2

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 26. Juni 2024
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus Belarus Regulation 0765/06 25. Februar 2025

TARIC-Daten vom 2. November 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 24 %
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 2. November 2026

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—6,3 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere

Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Frei
CARIFORUM
Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitere

Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago

Frei
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)
Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitere

Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna

Frei
APS - Allgemeine Regelung
Cookinseln, Indien, Indonesien, Kenia und 6 weitere

Cookinseln, Indien, Indonesien, Kenia, Kongo-Brazzaville, Mikronesien, Nigeria, Niue, Tadschikistan, Vanuatu

Frei
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung)
Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei und 4 weitere

Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Usbekistan

Frei
Zentralamerika Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama Frei
SADC EPA Botsuana, Eswatini, Namibia Frei
Europäischer Wirtschaftsraum Island, Liechtenstein, Norwegen Frei
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas Mauritius, Seychellen, Simbabwe Frei
Zollunion EU–Andorra Andorra Frei
Abkommen EU–Albanien Albanien Frei
Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Frei
Abkommen EU–Kanada Kanada Frei
Abkommen EU–Schweiz Schweiz Frei
Abkommen EU–Côte d’Ivoire Côte d’Ivoire Frei
Abkommen EU–Chile Chile Frei
Abkommen EU–Kamerun Kamerun Frei
Abkommen EU–Kolumbien Kolumbien Frei
Abkommen EU–Algerien Algerien Frei
Abkommen EU–Ecuador Ecuador Frei
Abkommen EU–Ägypten Ägypten Frei
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. Westsahara Frei
Abkommen EU–Fidschi Fidschi Frei
Abkommen EU–Färöer Färöer Frei
Abkommen EU–Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Frei
Abkommen EU–Georgien Georgien Frei
Abkommen EU–Ghana Ghana Frei
Abkommen EU–Israel Israel Frei
Abkommen EU–Jordanien Jordanien Frei
Abkommen EU–Japan Japan Frei
Abkommen EU–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen EU–Libanon Libanon Frei
Abkommen EU–Marokko Marokko Frei
Abkommen EU–Republik Moldau Republik Moldau Frei
Abkommen EU–Montenegro Montenegro Frei
Abkommen EU–Nordmazedonien Nordmazedonien Frei
Abkommen EU–Mexiko Mexiko Frei
Abkommen EU–Neuseeland Neuseeland Frei
Abkommen EU–Peru Peru Frei
Abkommen EU–Papua-Neuguinea Papua-Neuguinea Frei
Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete Palästinensische Autonomiegebiete Frei
Abkommen EU–Serbien Serbien Frei
Abkommen EU–Singapur Singapur Frei
Zollunion EU–San Marino San Marino Frei
Abkommen EU–Syrien Syrien Frei
Abkommen EU–Tunesien Tunesien Frei
Zollunion EU–Türkei Türkei Frei
Abkommen EU–Ukraine Ukraine Frei
Abkommen EU–Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten Frei
Abkommen EU–Vietnam Vietnam Frei
Abkommen EU–Samoa Samoa Frei
Abkommen EU–Kosovo Kosovo Frei
Abkommen EU–Südafrika Südafrika Frei
Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay 5 %

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 3809.91

letzte 12 Monate127 Mio. €-10,7 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis1,61 € je kg
Präferenzzollsatz73 %
Jan. 2024: 10,4 Mio. €Feb. 2024: 10,6 Mio. €März 2024: 11 Mio. €Apr. 2024: 12,7 Mio. €Mai 2024: 12,7 Mio. €Juni 2024: 11,4 Mio. €Juli 2024: 12,7 Mio. €Aug. 2024: 11 Mio. €Sept. 2024: 13,4 Mio. €Okt. 2024: 14,7 Mio. €Nov. 2024: 11,6 Mio. €Dez. 2024: 8,4 Mio. €Jan. 2025: 9,3 Mio. €Feb. 2025: 14,2 Mio. €März 2025: 12,5 Mio. €Apr. 2025: 11,6 Mio. €Mai 2025: 12,5 Mio. €Juni 2025: 11,3 Mio. €Juli 2025: 11,3 Mio. €Aug. 2025: 11,3 Mio. €Sept. 2025: 11,4 Mio. €Okt. 2025: 11,3 Mio. €Nov. 2025: 9,4 Mio. €Dez. 2025: 9,2 Mio. €Jan. 2026: 9,3 Mio. €Feb. 2026: 9,3 Mio. €März 2026: 11,2 Mio. €Apr. 2026: 10,3 Mio. €Mai 2026: 10,5 Mio. €Juni 2026: 11,7 Mio. €Juli 2026: 12,3 Mio. €Aug. 2026: 11,1 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Vereinigtes Königreich 60 Mio. € 47,3 % -1,1 %
Schweiz 13,5 Mio. € 10,6 % -3,7 %
Bosnien und Herzegowina 10,9 Mio. € 8,6 % +23 %
Vereinigte Staaten 8,5 Mio. € 6,7 % -17,9 %
Türkei 5,8 Mio. € 4,6 % -4,4 %
Japan 5,3 Mio. € 4,2 % -61,5 %
China 5,3 Mio. € 4,1 % -31,2 %
Südkorea 4,4 Mio. € 3,5 % -44,9 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

3809.91 von der in der Textilindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N338503 U.S. CBP 11. März 2024 · 3809.91.00.00

    The tariff classification of MEIKANATE TP-11 from Japan

  • N292333 U.S. CBP 15. Dezember 2017 · 3809.91.00.00

    The tariff classification of a flame retardant from China

  • 600012478 HMRC 11. März 2025 – 10. März 2028 · 3809 91 00 00

    The product is a fabric conditioner used alongside laundry detergent when washing clothes which helps clothes feel soft. It contains the following ingredients: Cationic Surfactants, Non-ionic surfactants, Perfume, Amyl Cinnamal, Cinnamyl Alcohol, Citronellol, Geraniol, Hexyl Cinnamal, Linalool,…

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 38 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

3809 91 00 bis 3809 93 00 · andere

Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 3809 des HS, dritter Absatz Buchstaben A, B und C, genannten Erzeugnisse und Zubereitungen nur, wenn die Stärke oder Stärkederivate nicht die Grundlage der Erzeugnisse und der Zubereitungen darstellen, z. B.:

1. verschiedene Appreturen, die in der Textilindustrie dazu verwendet werden, Gewebe knitterfest zu machen oder ihr Einlaufen zu verhindern. Dazu gehören z. B. Vorkondensate von Harnstoff-Formaldehyd, Melamin-Formaldehyd und Glyoxaldiharnstoff-Formaldehyd, sofern sie weder die Merkmale von Polykondensationserzeugnissen im Sinne von Kapitel 39 noch von chemisch einheitlichen Verbindungen (Kapitel 29) besitzen. Ferner gehören hierher die wässrigen Lösungen chemisch einheitlicher Verbindungen dieser Art (z. B. Dimethylolharnstoff, Trimethylolmelamin), sofern ihnen ein Riechstoff zugesetzt worden ist, um den durch die teilweise Zersetzung des Erzeugnisses entstehenden Formaldehydgeruch zu überdecken;

2. die Appreturen, die den Geweben nicht nur eine wirkungsvolle Wasser abweisende Imprägnierung verleihen, sondern sie auch widerstandsfähig gegen Öl und Schmutz machen und dennoch luftdurchlässig lassen;

3. antielektrostatische Appreturen, d.h. Zubereitungen, die der Aufladung von Spinnstofffasern und Geweben mit statischer Elektrizität entgegenwirken. Im Allgemeinen handelt es sich um Zubereitungen aus wasserlöslichen vorkondensierten Polyelektrolyten, die auf der Spinnstofffaser nach kurzer Behandlung bei mäßiger Temperatur weit gehend wasserunlösliche, vernetzte Polykondensate zu bilden vermögen, um wiederholter Nass- und Trockenwäsche zu widerstehen. Zu dieser Warengruppe gehören Erzeugnisse aus einem linearen, wasserlöslichen, basischen Polyamid, hergestellt aus einer Dicarbonsäure (z. B. Adipin-, Bernstein-, Terephthalsäure) und Polyaminen, die eine oder mehrere sekundäre Aminogruppen (z. B. Diethylentriamin, Triethylenetetramin) enthalten, und einem alkylierend wirkenden Erzeugnis (das vernetzend wirkt und daher das Polyamid durch geeignete Wärmebehandlung unlöslich machen kann) aus z. B. bestimmten Dihalogeniden (Polyethylenglykoldiiodid von verhältnismäßig niedrigem Molekulargewicht, Epichlorhydrin usw.);

4. Flammschutzmittel, die die Brennbarkeit z. B. von Textilien oder Leder herabsetzen. Diese Erzeugnisse sind im Wesentlichen Zubereitungen auf der Grundlage von Ammoniumsalzen, Borsäure, Chlorparaffinen, Antimonoxid, Zinkoxid, anderen Metalloxiden und bestimmten organischen Stickstoff- oder auch Phosphorverbindungen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 von der in der Textilindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art 6,3 % —
2025 unverändert 6,3 % —
2024 unverändert 6,3 % —
2023 unverändert 6,3 % —
2022 unverändert 6,3 % —
2021 unverändert 6,3 % —
2020 unverändert 6,3 % —
2019 von der in der Textilindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art 6,3 % —

KN-Code 3809 91 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 3809.91 („von der in der Textilindustrie oder in ähnlichen Industrien verwendeten Art“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %; die Menge wird in — angemeldet.

Waren aus 149 Ländern können zollfrei in die EU eingeführt werden, und zwar aufgrund von Handelsabkommen und Präferenzregelungen (etwa GSP-EBA und CARIFORUM); der Drittlandszollsatz beträgt 6,3 %.

Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 3809.91 in die EU auf 127 Mio. € (−11 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war das Vereinigte Königreich mit einem Anteil von 47 %, gefolgt von der Schweiz.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 6,3 %, USA 6 %, UK 6 %, Kanada zollfrei, Mexiko 6 %, Brasilien 12,6 %, Argentinien 12,6 %, Peru 6 %, Neuseeland zollfrei, Japan 3,2 %, Taiwan 5 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 3809.91 im Wert von 1,1 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus dem Vereinigten Königreich.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 3809 91 00 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 6,3 %; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welche Länder erhalten für 3809 91 00 einen niedrigeren Zollsatz?

Für 153 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 149 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 3809.91 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus dem Vereinigten Königreich (60 Mio. $), gefolgt von Japan.

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