Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 3919.10
3919 10 80
3919 10 80: In Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger: andere
Selbstklebende Kunststoffbänder, Rollen bis 20 cm
Nicht allein anmeldbar: eine der 12 Unterteilungen verwendenDaten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
3919 Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen:
3919 10 in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger:
3919 10 80 andere
Was Sie zahlen
Einfuhr: EU
Zoll6,5 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
C119 Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung
ZollaussetzungAutonome Aussetzung aufgrund der EndverwendungFrei
Nur für
3919 10 80 10 For use in certain types of aircraft
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 3050/95
Unterlagen
N990 EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
ZollaussetzungAutonome ZollaussetzungFrei
Nur für
3919 10 80 25 Reflecting film, consisting of a layer of polyurethane, with, on one side, security imprints against counterfeiting, alteration or substitution of data or duplication, or an official mark for an intended use, and embedded glass beads and, on the other side, an adhesive layer, covered on one side or on both sides with a release film
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder FörderplattformenFrei
Nur für
3919 10 80 25 Reflecting film, consisting of a layer of polyurethane, with, on one side, security imprints against counterfeiting, alteration or substitution of data or duplication, or an official mark for an intended use, and embedded glass beads and, on the other side, an adhesive layer, covered on one side or on both sides with a release film
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 2658/87
Unterlagen
C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
ZollaussetzungAutonome ZollaussetzungFrei
Nur für
3919 10 80 27 Polyester film: -|coated on one side|with an acrylic thermal release adhesive that debonds at temperatures of|90|°C or more but not more than|200|°C, and a polyester liner, and -|on the other side not coated or coated with an acrylic pressure sensitive adhesive or with an acrylic thermal release adhesive that debonds at temperatures of|90|°C or more but not more than| 200|°C, and a polyester liner
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder FörderplattformenFrei
Nur für
3919 10 80 27 Polyester film: -|coated on one side|with an acrylic thermal release adhesive that debonds at temperatures of|90|°C or more but not more than|200|°C, and a polyester liner, and -|on the other side not coated or coated with an acrylic pressure sensitive adhesive or with an acrylic thermal release adhesive that debonds at temperatures of|90|°C or more but not more than| 200|°C, and a polyester liner
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 2658/87
Unterlagen
C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
ZollaussetzungAutonome ZollaussetzungFrei
Nur für
3919 10 80 35 Reflecting film, consisting of a layer of poly(vinyl chloride), a layer of alkyd polyester, with, on one side, security imprints against counterfeiting, alteration or substitution of data or duplication, or an official mark for an intended use, only visible by means of a retroreflecting lighting, and embedded glass beads and, on the other side, an adhesive layer, covered on one side or on both sides with a release film
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder FörderplattformenFrei
Nur für
3919 10 80 35 Reflecting film, consisting of a layer of poly(vinyl chloride), a layer of alkyd polyester, with, on one side, security imprints against counterfeiting, alteration or substitution of data or duplication, or an official mark for an intended use, only visible by means of a retroreflecting lighting, and embedded glass beads and, on the other side, an adhesive layer, covered on one side or on both sides with a release film
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 2658/87
Unterlagen
C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
ZollaussetzungAutonome ZollaussetzungFrei
Nur für
3919 10 80 45 Reinforced polyethylene foam tape, coated on both sides with an acrylic micro channelled pressure sensitive adhesive and on one side a liner, with an application thickness of 0,38|mm or more but not more than 1,53|mm
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder FörderplattformenFrei
Nur für
3919 10 80 45 Reinforced polyethylene foam tape, coated on both sides with an acrylic micro channelled pressure sensitive adhesive and on one side a liner, with an application thickness of 0,38|mm or more but not more than 1,53|mm
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 2658/87
Unterlagen
C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
ZollaussetzungAutonome ZollaussetzungFrei
Nur für
3919 10 80 55 Acrylic foam tape: - covered on one side with a heat activatable adhesive or an acrylic pressure sensitive adhesive, - covered on the other side with an acrylic pressure sensitive adhesive, - covered on one or both sides with a release sheet, - with a peel adhesion of more than 25 N/cm (at an angle of 90° as determined by the ASTM D 3330 method)
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder FörderplattformenFrei
Nur für
3919 10 80 55 Acrylic foam tape: - covered on one side with a heat activatable adhesive or an acrylic pressure sensitive adhesive, - covered on the other side with an acrylic pressure sensitive adhesive, - covered on one or both sides with a release sheet, - with a peel adhesion of more than 25 N/cm (at an angle of 90° as determined by the ASTM D 3330 method)
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 2658/87
Unterlagen
C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
ZollaussetzungAutonome ZollaussetzungFrei
Nur für
3919 10 80 57 Reflecting sheet: -|of a polycarbonate or acrylic polymer film embossed on one side in a regular shaped pattern -|covered on one or both sides with one or more layers of plastic or metallisation, and -|whether or not covered on one side with a self-adhesive layer and a release sheet
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder FörderplattformenFrei
Nur für
3919 10 80 57 Reflecting sheet: -|of a polycarbonate or acrylic polymer film embossed on one side in a regular shaped pattern -|covered on one or both sides with one or more layers of plastic or metallisation, and -|whether or not covered on one side with a self-adhesive layer and a release sheet
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 2658/87
Unterlagen
C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
ZollaussetzungAutonome ZollaussetzungFrei
Nur für
3919 10 80 63 Reflecting film consisting of -|a layer of an acrylic resin with imprints against counterfeiting, alteration or substitution of data or duplication, or an official mark for an intended use, -|a layer of an acrylic resin having embedded glass beads, -|a layer of an acrylic resin hardened by a melamine cross-linking agent, -|a metal layer, -|an acrylic adhesive, and -|a release film
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
ZollaussetzungAutonome ZollaussetzungFrei
Nur für
3919 10 80 73 Self-adhesive reflecting sheet whether or not in segmented pieces, -|whether or not containing a watermark, -|with or without an application tape coated on one side with an adhesive; the reflective sheet consists of: -|a layer of acrylic or vinyl polymer, -|a layer of poly(methyl methacrylate)| or| polycarbonate containing microprisms, -|a layer of metallisation, -|an adhesive layer, and -|a release sheet -|whether or not containing an additional layer of polyester
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
ZollaussetzungAutonome ZollaussetzungFrei
Nur für
3919 10 80 75 Self adhesive reflecting film, consisting of several layers including: -|a copolymer of acrylic resin, -|polyurethane,| -|a metalised layer with, on one side, laser imprints against counterfeiting, alteration or substitution of data or duplications, or an official mark for an intended use, -|glass microspheres, and -|an adhesive layer, with a release liner on one or both sides
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder FörderplattformenFrei
Nur für
3919 10 80 75 Self adhesive reflecting film, consisting of several layers including: -|a copolymer of acrylic resin, -|polyurethane,| -|a metalised layer with, on one side, laser imprints against counterfeiting, alteration or substitution of data or duplications, or an official mark for an intended use, -|glass microspheres, and -|an adhesive layer, with a release liner on one or both sides
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 2658/87
Unterlagen
C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
ZollaussetzungAutonome ZollaussetzungFrei
Nur für
3919 10 80 78 Polytetrafluoroethylene film, -with a thickness of 50 µm or more, -with a width of 6,30 mm or more but not more than 740 mm, -an elongation at break of not more than 200 %, and -coated on one side with a pressure sensitive silicone adhesive with a thickness of not more than 50 µm
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder FörderplattformenFrei
Nur für
3919 10 80 78 Polytetrafluoroethylene film, -with a thickness of 50 µm or more, -with a width of 6,30 mm or more but not more than 740 mm, -an elongation at break of not more than 200 %, and -coated on one side with a pressure sensitive silicone adhesive with a thickness of not more than 50 µm
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 2658/87
Unterlagen
C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder FörderplattformenFrei
Nur für
3919 10 80 90 Other
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 2658/87
Unterlagen
C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert3 EUR
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Gültigkeit
bis 31. Oktober 2026
Rechtsakt
Regulation 0382/26
Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert3 EUR
EinfuhrkontrolleKontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 0573/24
Unterlagen
Y152 Ausnahme vom Einfuhrverbot für die Reparatur oder Wartung bestehender Einrichtungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2024/573
Y986 Ausnahme vom Einfuhrverbot gemäß Artikel 11 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2024/573
Y160 Waren, die nicht unter die geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/573 fallen
Y169 Erzeugnisse und Einrichtungen, einschließlich Teilen davon, die F-Gase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen und die keinem Verbot nach Artikel 11 Absatz 1 (außer Militärausrüstung und Ausnahmen für Reparatur und Wartung) und Anhang IV unterliegen (VO 2024/573)
Y123 Unternehmen, das gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2024/573 auf dem F-Gas-Portal registriert ist
Y054 Waren, die gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/573 gekennzeichnet sind
Y163 Nettomasse der fluorierten Treibhausgase in Erzeugnissen und Einrichtungen
Y121 Tonnen CO₂-Äquivalent von Gasen als Massengut und von Gasen, die in Erzeugnissen oder Einrichtungen enthalten sind, und Teile davon
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Belarus, Ukraine
Rechtsakt
Regulation 0765/06, Regulation 0692/14
Unterlagen
Y727 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
Y728 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
L152 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Ukraine
Rechtsakt
Regulation 0263/22
Unterlagen
Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
TARIC-Unterpositionen
Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.
3919 10 80 10
für bestimmte Luftfahrzeuge
3919 10 80 25
reflektierende Folie, bestehend aus einer Polyurethanschicht, die auf der einen Seite mit Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Änderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder mit einer offiziellen Markierung für den Verwendungszweck, für den sie bestimmt ist, und eingelassenen Glaskügelchen und auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht versehen ist, ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie bedeckt
3919 10 80 27
Polyesterfolie: - auf einer Seite mit einem durch Wärme lösbaren Acrylklebstoff, welcher sich bei einer Temperatur von 90 °C oder mehr, aber nicht mehr als 200 °C ablöst, und einer Polyesterschicht bedeckt und - auf der anderen Seite entweder unbeschichtet oder mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff beschichtet oder beschichtet mit einem durch Wärme lösbaren Acrylklebstoff, welcher sich bei einer Temperatur von 90 °C oder mehr, aber nicht mehr als 200 °C ablöst, und mit einer Polyesterschicht bedeckt
3919 10 80 35
reflektierende Folie, bestehend aus einer Poly(vinylchlorid)schicht, einer Alkydpolyesterschicht, die auf einer Seite mit Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Änderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder mit einer nur bei rückstrahlender Beleuchtung sichtbaren offiziellen Markierung für den Verwendungszweck, für den sie bestimmt ist, und eingelassenen Glaskügelchen und auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht versehen ist, ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie bedeckt
3919 10 80 45
verstärktes Band aus Polyethylen-Schaumstoff, beidseitig mit druckempfindlichem und mit Mikrokanälen versehenem Acrylatklebstoff sowie auf einer Seite mit einer Schutzabdeckung beschichtet, mit einer Anwendungsdicke von 0,38 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,53 mm
3919 10 80 55
Bänder aus Acrylschaum: - auf einer Seite mit einem wärmeaktivierbaren Klebstoff oder druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - auf der anderen Seite mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff versehen, - ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen - mit einer Schälhaftung („peel adhesion“) bei einem Winkel von 90° von mehr als 25 N/cm (nach ASTM D 3330)
3919 10 80 57
Reflektierende Folie - aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen, - einseitig oder beidseitig mit einer oder mehreren Lagen aus Kunststoff überzogen oder metallisiert, - auch mit einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie auf einer Seite
3919 10 80 63
Reflektierende Folie, bestehend aus - einer Acrylharzschicht mit Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Veränderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder mit einer offiziellen Markierung für den Verwendungszweck, - einer Acrylharzschicht mit eingelassenen Glaskügelchen, - einer mit einem Melamin-Vernetzungsmittel gehärteten Acrylharzschicht, - einer Metallschicht, - einem Acrylklebstoff und - einer abziehbaren Schutzfolie
3919 10 80 73
Selbstklebende reflektierende Verbundfolie, auch in segmentierten Stücken, - auch mit einem Wasserzeichen, - auch mit einer Schicht Übertragungsfolie, einseitig mit einem Klebstoff beschichtet; die reflektierende Folie besteht aus: - einer Schicht Acryl- oder Vinylpolymer, - einer Schicht Poly(methylmethacrylat) oder Polycarbonat mit Mikroprismen - einer metallisierten Schicht, - einer Klebeschicht und - einer abziehbaren Schutzfolie - auch mit einer zusätzlichen Polyesterschicht
3919 10 80 75
selbstklebende reflektierende Folie, bestehend aus mehreren Lagen, darunter: - einem Acrylharz-Copolymer, - Polyurethan, - einer metallisierten Schicht, auf einer Seite versehen mit Laserbeschriftung zum Schutz vor Fälschung, Veränderung oder Austausch der Daten sowie vor Vervielfältigung, oder mit einer offiziellen Kennzeichnung für eine bestimmte Verwendung, - Mikroglaskugeln und - einer Klebeschicht mit einer abziehbaren Schutzfolie auf einer oder auf beiden Seiten
3919 10 80 78
Polytetrafluorethylenfolie, -mit einer Dicke von 50 μm oder mehr, -mit einer Breite von 6,30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 740 mm, -mit einer Bruchdehnung von nicht mehr als 200 % und -einseitig mit einer Schicht eines druckempfindlichen Siliconklebstoffs von nicht mehr als 50 μm Dicke versehen
3919 10 80 90
andere
Ausfuhrmaßnahmen 1
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
Ausfuhrmaßnahmen
Bestimmungsland
Rechtsakt
Gültigkeit
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Iran (UAV and missiles)
Iran
Regulation 1529/23
31. Januar 2026
TARIC-Daten vom 4. November 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
Belgien21 %
Bulgarien20 %
Dänemark25 %
Deutschland19 %
Estland9 % ermäßigter Satz
Finnland25,5 %
Frankreich20 %
Griechenland24 %
Irland23 %
Italien22 %
Kroatien25 %
Lettland21 %
Litauen21 %
Luxemburg17 %
Malta18 %
Niederlande21 %
Österreich0 % ermäßigter Satz
Polen23 %
Portugal23 %
Rumänien21 %
Schweden25 %
Slowakei23 %
Slowenien22 %
Spanien21 %
Tschechien21 %
Ungarn27 %
Zypern19 %
TEDB · 4. November 2026
Präferenzzollsätze nach Ländern
Abkommen oder Präferenzregelung
Länder
Satz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)
—
6,5 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits.
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
The tariff classification of double-sided foam plastic mounting tape from China
600015368HMRC5. Mai 2026 – 4. Mai 2029 · 3919 10 80 90
1m x 30mm nano gel double -sided clear tape. Polyurethane gel, packaged in a blue box.
600015369HMRC15. April 2026 – 14. April 2029 · 3919 10 80 90
Insulation Tape. Pack of two black insulation tapes. 15m x 18mm per roll. Made of PVC. Packaged on a blue card.
600015370HMRC15. April 2026 – 14. April 2029 · 3919 10 80 90
Insulation Tape. Pack of six in colours green, white, blue, yellow, red and black insulation tapes. 2.7m x 18mm per roll. Made of PVC. Packaged on a blue card.
600013882HMRC1. Oktober 2025 – 30. September 2028 · 3919 10 80 90
Double-Sided Sticky Tape Strong, reusable, double-sided tape that instantly holds anything in place. Washable & reusable Works on smooth surfaces of ceramic, tile, wood, marble, glass, plastic and more. Composition: Acrylic, Plastic, Polyethylene Terephthalate In rolls. Width 5cms Weight 330g
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
3919 · Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder, Streifen und andere Flacherzeugnisse, selbstklebend, aus Kunststoffen, auch in Rollen
Zur Bestimmung des Begriffs „selbstklebend“ siehe die Erläuterungen zu Position 3919 des HS, erster Absatz. Nicht zu dieser Position gehören Flacherzeugnisse aus Kunststoffen, die nur auf glatten Oberflächen, wie Glas, haften.
Die hierher gehörenden Erzeugnisse sind oft mit einer abziehbaren Schutzfolie aus Papier oder Kunststoff versehen. Diese Schutzfolie beeinflusst nicht die Einreihung dieser Erzeugnisse.
3919 10 12 bis 3919 10 80 · in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger
Hierher gehören auch selbstklebende Klebebänder, die mit einer Zuglasche versehen und auf einem Rollenhalter angebracht sind, der im Wesentlichen der Aufmachung für den Einzelverkauf dient und im Allgemeinen nach Verbrauch des Bandes nicht wiederverwendet wird.
Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel
KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
Allgemeines
Die Erläuterungen zu Kapitel 39 des HS, Allgemeines, ‚Kunststoffe in Verbindung mit anderen als textilen Stoffen‘, Buchstabe d, gelten sinngemäß für Kohlenstofffasern in Verbindung mit Kunststoffen.
Anmerkung 4:
Berechnung der Massenverhältnisse von Monomereinheiten in Copolymeren:
Die Massenverhältnisse der einzelnen Monomereinheiten in Copolymerketten werden auf der Grundlage der Molekularstruktur des Copolymers (nicht der Ausgangsstoffe) unter Berücksichtigung der Bildungsreaktion des Polymers berechnet. Soweit zutreffend, wird das Atom, das zwei benachbarte Monomereinheiten miteinander verbindet, der Monomereinheit zugeordnet, aus der das Atom stammt.
Die folgenden Beispiele veranschaulichen die Berechnung des Monomereinheitsgehalts in Copolymeren:
In Polyethylenterephthalat, einem Polyester aus Teraphthalsäure und Ethylenglykolanteil-Einheiten, werden beide Sauerstoffatome der Glykolmonomereinheit zugeordnet. Ethylenglycol wird daher als C2H4O2 und Terephthalat als C8H4O2 berechnet.
In Polyamid-6,6, einem Polyamid aus Hexamethylendiamin und Adipinsäure, werden beide Stickstoffatome der Diamin-Monomereinheit zugeordnet. Hexamethylendiamin wird daher als C6H14N2 und Adipinsäure als C6H8O2 berechnet.
Anmerkung 6
Die in dieser Anmerkung und in Anmerkung 4 zu Kapitel 32 verwendete Bezeichnung „Lösungen“ umfasst nicht kolloide Lösungen.
Wegen des Begriffs „Primärformen“ siehe die Anmerkung 6 zu Kapitel 39 und die Erläuterungen zu Kapitel 39 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ Teil „Primärformen“.
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
Jahr
Warenbezeichnung
Drittlandszollsatz
Besondere Maßeinheit
2026
andere
6,5 %
—
2025
unverändert
6,5 %
—
2024
unverändert
6,5 %
—
2023
unverändert
6,5 %
—
2022
unverändert
6,5 %
—
2021
unverändert
6,5 %
—
2020
unverändert
6,5 %
—
2019
andere
6,5 %
—
In der Kombinierten Nomenklatur ist 3919 10 80 eine von 4 Tarifpositionen unter der Unterposition 3919.10 („in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 6,5 %; die Menge wird in — angemeldet.
Für Waren mit Ursprung in 152 Ländern gilt in der EU statt des Drittlandszollsatzes von 6,5 % ein Präferenzzollsatz (etwa GSP-EBA oder CARIFORUM); bei 148 davon entfällt der Zoll ganz.
In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 3919.10 im Wert von 681,6 Mio. € ein (−1 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 5,92 € je kg; wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 34 %, gefolgt von den USA.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 6,3 %–6,5 %, USA 5,8 %–6,5 %, UK 6 %, Kanada 0 %–6,5 %, Mexiko 7 %, Brasilien 14,4 %, Argentinien 16 %, Peru 6 %, Neuseeland 5 %, Japan 2,8 %, Taiwan 5 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 5 %–6,5 % und Nigeria 10 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 3919.10 im Wert von 2,7 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 3919 10 80 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 6,5 %; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welche Länder erhalten für 3919 10 80 einen niedrigeren Zollsatz?
Für 152 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 148 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 3919.10 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus China (234 Mio. $), gefolgt von den USA.
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