Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 4418.21

4418 21 90

4418 21 90: Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen: aus tropischem Holz, andere

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 4418 Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, zusammengesetzte Fußbodenplatten, Schindeln („shingles“ und „shakes“), aus Holz:
  2. Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen:
  3. 4418 21 aus tropischem Holz:
  4. 4418 21 90 andere

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 7
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 4

  • ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 2658/87
    Unterlagen
    • C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 8

  • Verbot oder BeschränkungEinfuhrverbot
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 0355/22, Regulation 0285/18
  • EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Irak, Syrien
    Rechtsakt
    Regulation 1210/03, Regulation 1332/13
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - CITES
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 0966/23
    Unterlagen
    • C400 Vorlage der erforderlichen " CITES"-Bescheinigung
    • Y900 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter das Washingtoner Übereinkommen (CITES)
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Indonesien
    Rechtsakt
    Decision 0284/14
    Unterlagen
    • C690 FLEGT-Holzeinfuhrlizenz
    • Y070 Befreiung von der Pflicht zur Vorlage einer FLEGT-Genehmigung gemäß Artikel 4.3 der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates
    • Y057 Waren, für die keine FLEGT-Holzeinfuhrlizenz vorgelegt werden muss
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Russland
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2027
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14
    Unterlagen
    • L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
    • L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle von Holz und Holzerzeugnissen, die dem FLEGT-Genehmigungssystem unterliegen-Ghana
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ghana
    Rechtsakt
    Decision 0151/10
    Unterlagen
    • C690 FLEGT-Holzeinfuhrlizenz
    • Y070 Befreiung von der Pflicht zur Vorlage einer FLEGT-Genehmigung gemäß Artikel 4.3 der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates
    • Y057 Waren, für die keine FLEGT-Holzeinfuhrlizenz vorgelegt werden muss

Ausfuhrmaßnahmen 4

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: Iraq All third countries Regulation 1210/03 1. Januar 2007
AusfuhrgenehmigungSanktionsregelung: Syria All third countries Regulation 1332/13 15. Dezember 2013
Ausfuhrkontrolle – CITES All third countries Regulation 0966/23 20. Mai 2023
Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern All third countries Regulation 0116/09 2. März 2009

TARIC-Daten vom 26. Oktober 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 24 %
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 26. Oktober 2026

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 4418.21

letzte 12 Monate28,5 Mio. €-5,8 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis2,72 € je kg
Präferenzzollsatz3 %
Jan. 2024: 1,7 Mio. €Feb. 2024: 2,1 Mio. €März 2024: 2,2 Mio. €Apr. 2024: 3 Mio. €Mai 2024: 2,7 Mio. €Juni 2024: 2,2 Mio. €Juli 2024: 2,6 Mio. €Aug. 2024: 2,9 Mio. €Sept. 2024: 3,2 Mio. €Okt. 2024: 3,2 Mio. €Nov. 2024: 2,6 Mio. €Dez. 2024: 2,6 Mio. €Jan. 2025: 1,8 Mio. €Feb. 2025: 2,3 Mio. €März 2025: 2,9 Mio. €Apr. 2025: 2,6 Mio. €Mai 2025: 2 Mio. €Juni 2025: 2,2 Mio. €Juli 2025: 2,3 Mio. €Aug. 2025: 2,4 Mio. €Sept. 2025: 2,3 Mio. €Okt. 2025: 2,3 Mio. €Nov. 2025: 3 Mio. €Dez. 2025: 2,3 Mio. €Jan. 2026: 1,8 Mio. €Feb. 2026: 2,7 Mio. €März 2026: 1,6 Mio. €Apr. 2026: 2,7 Mio. €Mai 2026: 2,1 Mio. €Juni 2026: 2,6 Mio. €Juli 2026: 2,5 Mio. €Aug. 2026: 2,5 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Indonesien 14 Mio. € 49 % -16,1 %
Vereinigtes Königreich 5,1 Mio. € 17,7 % +10,7 %
China 4,2 Mio. € 14,8 % +88,8 %
Norwegen 1,3 Mio. € 4,5 % -35,2 %
Bosnien und Herzegowina 926.699 € 3,3 % +9,1 %
Türkei 803.355 € 2,8 % +16,8 %
Schweiz 462.615 € 1,6 % -39,2 %
Indien 341.967 € 1,2 % +24,7 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

4418.21 Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen: aus tropischem Holz

Tarifpositionen (EU): 4418.21

Anmerkungen

Zusätzliche Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 44 →

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Erzeugnisse aus diesen Rohstoffen dürfen nur dann auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungsfrei und legal erzeugt sind und eine Sorgfaltserklärung für sie vorliegt.

  • Holz gilt ab 30. Dezember 2026

Builders’ joinery and carpentry of wood, including cellular wood panels, assembled flooring panels, shingles and shakes (not including used products and second-hand products)

Verordnung (EU) 2023/1115, Anhang I (konsolidierte Fassung)

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

4418 21 10 bis 4418 29 80 · Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen

Hierher gehören z. B. Platten aus Lagenholz mit dicker Mittellage, sofern sie derart weiter bearbeitet sind, dass ihre Verwendung als Türen eindeutig erkennbar ist (z. B. durch Aussparungen für Türgriffe, Schlösser oder Scharniere).

Nicht hierher gehören unbearbeitete Platten, auch ‚Türrohlinge mit massiven Kern‘ genannt, auch wenn Längs- oder Breitseiten furniert sind (Position 4412).

Die Erläuterungen zu Unterposition 3925 20 des HS gelten sinngemäß.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 andere Frei p/st
2025 unverändert Frei p/st
2024 unverändert Frei p/st
2023 unverändert Frei p/st
2022 andere Frei p/st
2021 in der Nomenklatur dieses Jahres nicht enthalten — —
2020 in der Nomenklatur dieses Jahres nicht enthalten — —
2019 in der Nomenklatur dieses Jahres nicht enthalten — —

Geschichte der Nummer

Seit 2022; vorher wurden diese Waren unter 4418 20 80 eingereiht.

In der Kombinierten Nomenklatur ist 4418 21 90 eine von 2 Tarifpositionen unter der Unterposition 4418.21 („Türen und Rahmen dafür, Türverkleidungen und -schwellen: aus tropischem Holz“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in p/st angemeldet.

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 4418.21 im Wert von 28,5 Mio. € ein (−6 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 2,72 € je kg; wichtigstes Lieferland war Indonesien mit einem Anteil von 49 %, gefolgt von dem Vereinigten Königreich.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 0 %–3 %, USA 4,8 %, UK 0 %–2 %, Kanada zollfrei, Mexiko 15 %, Brasilien 12,6 %, Argentinien 12,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland 5 %, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 0 %–18 % und Nigeria 20 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 4418.21 im Wert von 164,6 Mio. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus Indonesien.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 4418 21 90 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: p/st. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 4418.21 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus Indonesien (14 Mio. $), gefolgt von dem Vereinigten Königreich.

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