Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 6912.00

6912 00 85

6912 00 85: aus Steingut oder feinen Erden

Geschirr aus Steingut und anderer Keramik

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 6912 00 Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände:
  2. andere:
  3. 6912 00 85 aus Steingut oder feinen Erden

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll 9 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 5
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 4

  • ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 2658/87
    Unterlagen
    • C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 5

  • EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Irak, Syrien
    Rechtsakt
    Regulation 1210/03, Regulation 1332/13
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Luxuswaren
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 2062/17
    Unterlagen
    • Y945 Persönliche Güter von Reisenden oder nicht-kommerzielle Güter zum persönlichen Gebrauch von Reisenden, die in ihrem Gepäck enthalten sind (Artikel 10 (2) der Verordnung (EU) 2017/1509)
    • Y946 Güter, die für die amtliche Tätigkeit diplomatischer oder konsularischer Missionen der Mitgliedstaaten in DVRK oder internationaler Organisationen, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen, erforderlich sind, oder die persönlichen Güter ihrer Mitarbeiter (Artikel 10 (3) der Verordnung (EU) 2017/1509)
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle - Abfällen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 1157/24
    Unterlagen
    • C672 Mitzuführendes Informationsdokument für die Verbringung der in Verordnung (EU) 2024/1157 genannten Abfälle - Artikel 18 und Anhang VII
    • C669 Notifizierungsformular gemäß Verordnung (EU) 2024/1157 - Artikel 5 und Anhang IA
    • Y923 Für dieses Erzeugnis gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1157 nicht
    • C670 Begleitformular gemäß Verordnung (EU) 2024/1157 - Artikel 5 und Anhang IB
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 6

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: Iraq All third countries Regulation 1210/03 1. Januar 2007
AusfuhrgenehmigungSanktionsregelung: Syria All third countries Regulation 1332/13 15. Dezember 2013
Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 24. Juni 2023
Ausfuhrkontrolle für LuxuswarenSanktionsregelung: North Korea Nordkorea Regulation 2062/17 28. Juni 2018
Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern All third countries Regulation 0116/09 2. März 2009
Ausfuhrkontrolle – Abfällen All third countries Regulation 1157/24 21. Mai 2026

TARIC-Daten vom 27. Oktober 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 24 %
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 27. Oktober 2026

Präferenzzollsätze nach Ländern

Abkommen oder PräferenzregelungLänderSatz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)—9 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere

Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Kambodscha, Kiribati, Komoren, Kongo-Kinshasa, Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Mali, Mauretanien, Mosambik, Myanmar, Nepal, Niger, Ruanda, Salomonen, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Südsudan, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik

Frei
CARIFORUM
Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize und 10 weitere

Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Trinidad und Tobago

Frei
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)
Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien und 8 weitere

Antarktis, Aruba, Curaçao, Französisch-Polynesien, Französische Süd- und Antarktisgebiete, Grönland, Karibische Niederlande, Neukaledonien, Sint Maarten, St. Barthélemy, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna

Frei
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung)
Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei und 4 weitere

Bolivien, Cabo Verde, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Philippinen, Sri Lanka, Usbekistan

Frei
Zentralamerika Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama Frei
SADC EPA Botsuana, Eswatini, Namibia Frei
Europäischer Wirtschaftsraum Island, Liechtenstein, Norwegen Frei
Staaten des östlichen und südlichen Afrikas Mauritius, Seychellen, Simbabwe Frei
Zollunion EU–Andorra Andorra Frei
Abkommen EU–Albanien Albanien Frei
Abkommen EU–Bosnien und Herzegowina Bosnien und Herzegowina Frei
Abkommen EU–Kanada Kanada Frei
Abkommen EU–Schweiz Schweiz Frei
Abkommen EU–Côte d’Ivoire Côte d’Ivoire Frei
Abkommen EU–Chile Chile Frei
Abkommen EU–Kamerun Kamerun Frei
Abkommen EU–Kolumbien Kolumbien Frei
Abkommen EU–Algerien Algerien Frei
Abkommen EU–Ecuador Ecuador Frei
Abkommen EU–Ägypten Ägypten Frei
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. Westsahara Frei
Abkommen EU–Fidschi Fidschi Frei
Abkommen EU–Färöer Färöer Frei
Abkommen EU–Vereinigtes Königreich Vereinigtes Königreich Frei
Abkommen EU–Georgien Georgien Frei
Abkommen EU–Ghana Ghana Frei
Abkommen EU–Israel Israel Frei
Abkommen EU–Jordanien Jordanien Frei
Abkommen EU–Japan Japan Frei
Abkommen EU–Kenia Kenia Frei
Abkommen EU–Südkorea Südkorea Frei
Abkommen EU–Libanon Libanon Frei
Abkommen EU–Marokko Marokko Frei
Abkommen EU–Republik Moldau Republik Moldau Frei
Abkommen EU–Montenegro Montenegro Frei
Abkommen EU–Nordmazedonien Nordmazedonien Frei
Abkommen EU–Mexiko Mexiko Frei
Abkommen EU–Neuseeland Neuseeland Frei
Abkommen EU–Peru Peru Frei
Abkommen EU–Papua-Neuguinea Papua-Neuguinea Frei
Abkommen EU–Palästinensische Autonomiegebiete Palästinensische Autonomiegebiete Frei
Abkommen EU–Serbien Serbien Frei
Abkommen EU–Singapur Singapur Frei
Zollunion EU–San Marino San Marino Frei
Abkommen EU–Syrien Syrien Frei
Abkommen EU–Tunesien Tunesien Frei
Zollunion EU–Türkei Türkei Frei
Abkommen EU–Ukraine Ukraine Frei
Abkommen EU–Vereinigte Staaten Vereinigte Staaten Frei
Abkommen EU–Vietnam Vietnam Frei
Abkommen EU–Samoa Samoa Frei
Abkommen EU–Kosovo Kosovo Frei
Abkommen EU–Südafrika Südafrika Frei
APS - Allgemeine Regelung
Cookinseln, Indonesien, Kongo-Brazzaville, Mikronesien und 4 weitere

Cookinseln, Indonesien, Kongo-Brazzaville, Mikronesien, Nigeria, Niue, Tadschikistan, Vanuatu

5,5 %
Mercosur Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay 8,1 %

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 6912.00

letzte 12 Monate653 Mio. €-10,9 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis2,54 € je kg
Präferenzzollsatz9 %
Jan. 2024: 40,3 Mio. €Feb. 2024: 43,8 Mio. €März 2024: 48,9 Mio. €Apr. 2024: 47,1 Mio. €Mai 2024: 40,3 Mio. €Juni 2024: 40,1 Mio. €Juli 2024: 50,1 Mio. €Aug. 2024: 62,3 Mio. €Sept. 2024: 70,4 Mio. €Okt. 2024: 77,3 Mio. €Nov. 2024: 65,9 Mio. €Dez. 2024: 54,1 Mio. €Jan. 2025: 65 Mio. €Feb. 2025: 57,6 Mio. €März 2025: 66,3 Mio. €Apr. 2025: 51 Mio. €Mai 2025: 46,3 Mio. €Juni 2025: 54,7 Mio. €Juli 2025: 64,5 Mio. €Aug. 2025: 59,9 Mio. €Sept. 2025: 71,3 Mio. €Okt. 2025: 66 Mio. €Nov. 2025: 61,2 Mio. €Dez. 2025: 60,2 Mio. €Jan. 2026: 52,9 Mio. €Feb. 2026: 64,9 Mio. €März 2026: 69,2 Mio. €Apr. 2026: 44,7 Mio. €Mai 2026: 37,5 Mio. €Juni 2026: 36,7 Mio. €Juli 2026: 41,7 Mio. €Aug. 2026: 46,7 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
China 513,3 Mio. € 78,6 % -11,5 %
Thailand 46 Mio. € 7 % -19,3 %
Vereinigtes Königreich 36,4 Mio. € 5,6 % +10,2 %
Türkei 15 Mio. € 2,3 % -38 %
Vereinigte Staaten 6,9 Mio. € 1 % +21,2 %
Japan 6,2 Mio. € 1 % -6,4 %
Indonesien 4,1 Mio. € 0,6 % -24,5 %
Brasilien 3,5 Mio. € 0,5 % +14,1 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

6912.00 Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände

Tarifpositionen (EU): 6912.00

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N361199 U.S. CBP 27. Mai 2026 · 6912.00.45.00

    The tariff classification of a cowboy boot cup from China

  • N360981 U.S. CBP 19. Mai 2026 · 6912.00.45.00

    The tariff classification of two ceramic cups from China

  • N357549 U.S. CBP 15. Januar 2026 · 6912.00.44.00

    The tariff classification of a ceramic mug and handled ceramic cups from China

  • N357308 U.S. CBP 13. Januar 2026 · 6912.00.50.00

    The tariff classification of a ceramic toothbrush holder from China

  • 600015436 HMRC 30. Juni 2026 – 29. Juni 2029 · 6912 00 89 00

    The item is a dog bowl for food and water. The round bowl has a glossy ruby red finish with gold details and a flanged base. The bowl is made from a composite material comprising of 60% recycled ceramics and 40% stoneware. The recycled ceramic component is derived from post-consumer ceramic waste…

  • 600015174 HMRC 23. April 2026 – 22. April 2029 · 6912 00 23 10

    Ramen Gift Set that contains 2 sets. Each set contains nongshim shin spicy ramen, furikake seasoning, wasabi flavour soy sauce, honey ginger flavour hot sauce, ceramic stoneware bowl and chopsticks. The nongshim shin spicy ramen contains the following ingredients: noodles (wheat flour, potato…

  • 600014925 HMRC 27. März 2026 – 26. März 2029 · 6912 00 23 10

    A mug made from ceramic stoneware. The mug comes with a coloured card retail insert with the words "Plant pot mug". The main body of the mug is an earthy terracotta colour and has a reactive glaze on the upper rim of the product. There is a white disc on the front face of the mug, written in black…

  • 600014092 HMRC 15. Oktober 2025 – 14. Oktober 2028 · 6912 00 23 10

    A white drinking mug featuring a vertical red striped patterned design on the outside. Made from stoneware. Packaged together with an identical mug and a small melamine tray with raised edges, of the same pattern, which is designed for the two mugs to fit comfortably onto.

insgesamt 115 Entscheidungen zu dieser Nummer

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 69 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

6912 00 · Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände

Wegen der Einreihung in die verschiedenen Unterpositionen dieser Position siehe auch die Erläuterungen zu Kapitel 69 des HS, Abschnitt „Allgemeines“ zu Teilkapitel II Teil „Andere keramische Waren“.

Wegen der Einreihung von Geschirr und Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikeln — mit erhabenen Ziermotiven und dergleichen versehen — siehe die Erläuterungen zu Position 6913 des HS, Buchstabe B.

1. Bierkrüge gehören im Allgemeinen zu dieser Position; sie sind jedoch der Position 6913 zuzuweisen, wenn:

  • ihr Rand derart geformt oder ausgearbeitet ist, dass das Trinken erschwert wird;
  • ihre Handhabung oder das Ansetzen durch die Formgebung erschwert wird;
  • erhabene Ziermotive von einer Art und in einem Umfang vorhanden sind, dass das Reinigen erschwert wird;
  • sie ungewöhnlich geformt sind (z. B. in Form eines Totenkopfes oder Frauenrumpfes);
  • sie einen wenig dauerhaften Farbauftrag aufweisen.

2. Waren in Form von Bierkrügen mit erhabenen Ziermotiven und dergleichen und mit einem Fassungsvermögen von weniger als 0,2 l gehören im Allgemeinen zu Position 6913.

6912 00 25 und 6912 00 85 · aus Steingut oder feinen Erden

Hierher gehören Gegenstände, die durch Brennen einer Mischung aus ausgewählten Tonarten („feinen Erden“), zuweilen vermischt mit Feldspat und mehr oder weniger Kalk, hergestellt werden (hartes Steingut, gemischtes Steingut, weiches Steingut).

Die Steinguterzeugnisse kennzeichnen sich durch einen weißen oder leicht gräulichen oder creme- oder elfenbeinfarbigen Scherben. Erzeugnisse aus feinen Erden kennzeichnen sich durch eine gelbe bis braune bzw. rotbraune Färbung. Der Scherben ist von feiner und gleichmäßiger Körnigkeit; der Durchmesser der für die Struktur der Gesamtmasse typischen inhomogenen Bestandteile (Körner, Einschlüsse, Poren) beträgt 0,15 mm oder weniger. Diese Elemente sind also mit bloßem Auge nicht zu erkennen.

Die Porosität (Wasseraufnahme) beträgt 5 GHT oder mehr. Sie wird nach der in den Erläuterungen zu Unterposition 6912 00 21 beschriebenen Methode bestimmt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 aus Steingut oder feinen Erden 9 % —
2025 unverändert 9 % —
2024 unverändert 9 % —
2023 unverändert 9 % —
2022 unverändert 9 % —
2021 unverändert 9 % —
2020 unverändert 9 % —
2019 aus Steingut oder feinen Erden 9 % —

In der Kombinierten Nomenklatur ist 6912 00 85 eine von 8 Tarifpositionen unter der Unterposition 6912.00 („Anderes keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts- oder…“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 9 %; die Menge wird in — angemeldet.

Für Waren mit Ursprung in 152 Ländern gilt in der EU statt des Drittlandszollsatzes von 9 % ein Präferenzzollsatz (etwa GSP-EBA oder CARIFORUM); bei 140 davon entfällt der Zoll ganz.

In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 6912.00 im Wert von 653 Mio. € ein (−11 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 2,54 € je kg; wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 79 %, gefolgt von Thailand.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 5 %–9 %, USA 0,7 %–28 %, UK 4 %–8 %, Kanada 0 %–7 %, Mexiko 15 %, Brasilien 18 %, Argentinien 20 %, Peru 6 %, Neuseeland 5 %, Japan 2,3 %, Taiwan 7,5 %–10 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 15 % und Nigeria 20 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 6912.00 im Wert von 1,2 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus China.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 6912 00 85 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 9 %; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Welche Länder erhalten für 6912 00 85 einen niedrigeren Zollsatz?

Für 152 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 140 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 6912.00 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus China (372 Mio. $), gefolgt von Thailand.

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