Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 8414.90
8414 90 00
8414 90 00: Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren: Teile
Teile für Pumpen, Kompressoren und Ventilatoren
Nicht allein anmeldbar: eine der 9 Unterteilungen verwendenDaten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
8414 Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter:
8414 90 00 Teile
Was Sie zahlen
Einfuhr: EU
Zoll2,2 % Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
C119 Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung
ZollaussetzungAutonome Aussetzung aufgrund der EndverwendungFrei
Nur für
8414 90 00 15 Fan assembly made of aluminium and magnesium alloy: -with an outer diameter of 54 mm or more but not more than 130 mm, -with a height of 8 mm or more but not more than 30 mm, -with two discs connected by blades of involute shape, -with or without dowel, and with or without washer, for use in the manufacture of electromotors
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
Unterlagen
N990 EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
ZollaussetzungAutonome Aussetzung aufgrund der EndverwendungFrei
Nur für
8414 90 00 20 Aluminium pistons, for incorporation into compressors of air conditioning machines of motor vehicles
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
Unterlagen
N990 EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
ZollaussetzungAutonome Aussetzung aufgrund der EndverwendungFrei
Nur für
8414 90 00 25 Scroll type compressor housing of an aluminium alloy of a kind with: -a heat resistance of 200 °C or more but not more than 250 °C, -one or more fixing points suitable for mounting an actuator, for use in the manufacture of turbochargers
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
Unterlagen
N990 EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
ZollaussetzungAutonome ZollaussetzungFrei
Nur für
8414 90 00 35 Compressor head unit made of impregnated aluminium alloy for installation in air-conditioning compressors for motor vehicles with: -a width of 115 mm or more but not more than 160 mm, -a length of 115 mm or more but not more than 170 mm, -a height of 30 mm or more but not more than 100 mm, -a piece of pressure branch with pipe connection, -one or two mounting holes and -more than one overflowing hole
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
ZollaussetzungAutonome ZollaussetzungFrei
Nur für
8414 90 00 45 Pressure casted rotor front plate or cover of an electric supercharger: -of EN AC-46000 aluminium, -shot-blasted and machined, -with a hardness of 60 or more on the Hardness Brinell Wolfram (HBW) scale (2,5/62,5, according to ISO 6506), -with a tensile strength of 240 N/mm2 or more, -with a height of 22 mm or more but not more than 26 mm, -with a diameter of 128 mm or more but not more than 136 mm, -with a weight of 220 g or more but not more than 250 g
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
ZollaussetzungAutonome ZollaussetzungFrei
Nur für
8414 90 00 55 Air conditioning compressor housing component made of aluminum alloy for installation in electric air conditioning compressors for motor vehicles: -with a width of 100 mm or more but not more than 220 mm, -with a length of 100 mm or more but not more than 230 mm, -with a height of 80 mm or more but not more than 180 mm, -with one single central bore, -machined by CNC milling or unwrought, -whether or not impregnated, -with one suction port or without
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Rechtsakt
Regulation 2605/25
ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder FörderplattformenFrei
Nur für
8414 90 00 90 Other
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 2658/87
Unterlagen
C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
Zollkontingentnichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der EndverwendungFrei
Nur für
8414 90 00 80 Turbocharger wheel housing of cast aluminium alloy or cast iron: - with a heat resistance up to 400°C, - with a hole of 30 mm or more but not more than 300 mm for the insertion of the compressor wheel, for use in the automotive industry
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Belarus, Russland
Gültigkeit
bis 31. Dezember 2026
Rechtsakt
Regulation 2614/25
Zollbegünstigung bei EndverwendungNichtpräferentieller Zollsatz bei EndverwendungFrei
Nur für
8414 90 00 10 For use in civil aircraft
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Rechtsakt
Regulation 1549/06
Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert3 EUR
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern
Gültigkeit
bis 31. Oktober 2026
Rechtsakt
Regulation 0382/26
Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert3 EUR
Y971 Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden MG-Fußnoten beschriebenen Güter (Anhang II Teil VIII der Verordnung (EU) 2017/1509)
EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegen
Gilt für Waren mit Ursprung in
Nordkorea
Rechtsakt
Regulation 1509/17
Unterlagen
Y920 Andere Waren als in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
allen Ländern außer Iran
Rechtsakt
Regulation 0267/12
Unterlagen
Y949 Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnoten beschriebenen Güter (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates)
C067 Einfuhrgenehmigung für Güter und Technologien, die Einschränkungen unterliegen (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates)
Y727 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
Y728 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
L152 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
Y963 Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden MG-Fußnoten beschriebenen Güter (Anhang II Teil IV der Verordnung (EU) 2017/1509)
Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
Einfuhrkontrolle
Gilt für Waren mit Ursprung in
Ukraine
Rechtsakt
Regulation 0263/22
Unterlagen
Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
TARIC-Unterpositionen
Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.
8414 90 00 10
für zivile Luftfahrzeuge
8414 90 00 15
Lüfter-Baugruppe aus einer Aluminium- und Magnesiumlegierung: -mit einem Außendurchmesser von 54 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm, -mit einer Höhe von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm, -mit zwei durch Schaufeln in Evolventenform verbundene Scheiben, -auch mit Dübel, auch mit Unterlegscheibe, zur Verwendung bei der Herstellung von Elektromotoren
8414 90 00 20
Kolben aus Aluminium, zum Einbau in Kompressoren für Klimageräte von Kraftfahrzeugen
8414 90 00 25
Scrollverdichter-Gehäuse aus einer Aluminiumlegierung mit: -einer Hitzebeständigkeit von 200 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 °C, -einem oder mehreren für die Montage eines Stellantriebs geeigneten Befestigungspunkten, von der bei der Herstellung von Turboladern verwendeten Art
8414 90 00 35
Kompressorkopfeinheit aus imprägnierter Aluminiumlegierung zum Einbau in Kompressoren für Kraftfahrzeug-Klimaanlagen mit: -einer Breite von 115 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 mm, -einer Länge von 115 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm, -einer Höhe von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm, -einem Druckstutzen mit Rohranschluss, -einem oder zwei Montagelöchern und -mehr als einem Überlauf
8414 90 00 45
Druckgegossene Rotorfrontplatte oder Abdeckung eines elektrischen Kompressors -aus Aluminium gemäß der Norm EN AC-46000, -kugelgestrahlt und bearbeitet, -mit einer Härte von 60 oder mehr auf der Hardness-Brinell-Wolfram-Skala (HBW) (2,5/62,5 nach ISO 6506), -mit einer Zugfestigkeit von 240 N/mm² oder mehr, -mit einer Höhe von 22 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26 mm, -mit einem Durchmesser von 128 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 136 mm, -mit einem Gewicht von 220 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 g
8414 90 00 55
Bauteil eines Kompressorgehäuses für Klimaanlagen aus Aluminiumlegierung zum Einbau in elektrische Klimaanlagen-Kompressoren für Kraftfahrzeuge: -mit einer Breite von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 220 mm, -mit einer Länge von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 230 mm, -mit einer Höhe von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 mm, -mit einer einzigen zentralen Bohrung, -CNC-gefräst oder unbearbeitet, -auch imprägniert, -auch mit einem Ansauganschluss
8414 90 00 80
Turbolader-Radgehäuse aus Aluminiumgusslegierung oder Gusseisen: - mit einer Hitzebeständigkeit von bis zu 400 °C, - mit einer Öffnung von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 mm, zum Einbau des Verdichterrades zur Verwendung in der Automobilindustrie
8414 90 00 90
andere
Zollkontingente
Laufende Nummer
Ursprung
Kontingentszollsatz
Zeitraum
Menge
Restmenge
Gültigkeit
09.2569
ERGA OMNES
Frei
1. Januar 2026 – 31. Dezember 2026
4.000.000 Number of items
4.000.000 Number of items
Offen
Restmengen laut wöchentlichem Kontingentsbericht der Kommission vom 23. Oktober 2026.
Ausfuhrmaßnahmen 15
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
Ausfuhrmaßnahmen
Bestimmungsland
Rechtsakt
Gültigkeit
AusfuhrverbotSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 0285/18
28. Februar 2018
Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 1509/17
20. September 2017
Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: Iran
Iran
Regulation 0267/12
30. September 2025
Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 1509/17
1. Juli 2019
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Crimea and Sevastopol
Ukraine
Regulation 0692/14
25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia
Russland
Regulation 0833/14
26. Juni 2024
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 1509/17
1. September 2017
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Syria
Syrien
Regulation 0509/12
17. Juni 2012
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: North Korea
Nordkorea
Regulation 1509/17
11. April 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus
Belarus
Regulation 0765/06
20. Juli 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Non-government-controlled areas of Ukraine
Ukraine
Regulation 0263/22
25. August 2022
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia
Russland
Regulation 0833/14
24. Juni 2023
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus
Belarus
Regulation 0765/06
25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Iran
Iran
Regulation 0267/12
30. September 2025
Ausfuhrgenehmigung (Dual use)
All third countries
Regulation 2003/25
15. November 2025
TARIC-Daten vom 28. Oktober 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
Belgien21 %
Bulgarien20 %
Dänemark25 %
Deutschland19 %
Estland24 %
Finnland25,5 %
Frankreich20 %
Griechenland13 % ermäßigter Satz
Irland23 %
Italien22 %
Kroatien25 %
Lettland21 %
Litauen21 %
Luxemburg17 %
Malta18 %
Niederlande21 %
Österreich20 %
Polen23 %
Portugal23 %
Rumänien21 %
Schweden25 %
Slowakei23 %
Slowenien22 %
Spanien21 %
Tschechien21 %
Ungarn27 %
Zypern3 % / 5 % ermäßigter Satz
TEDB · 28. Oktober 2026
Präferenzzollsätze nach Ländern
Abkommen oder Präferenzregelung
Länder
Satz
Drittlandszollsatz (kein Abkommen)
—
2,2 %
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten Länder - Alles außer Waffen)
Afghanistan, Angola, Äthiopien, Bangladesch und 42 weitere
Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits.
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
The tariff classification of partially complete air compressors from the United Kingdom
600015047HMRC31. März 2026 – 30. März 2029 · 8414 90 00 90
A base part for a turbo charger made from various metals. Designed to be installed into the engines of 8A/9A of the Challenger tank, for military use. Packaged in crates.
600011301HMRC25. September 2024 – 24. September 2027 · 8414 90 00 90
A Centre Housing Rotating Assembly (CHRA), which is component of a turbocharger. It is comprised of a rotor held in a bearing that allows it to rotate at high speed within the engine. It does not have the compressor or turbine housings. The assemblies are installed inside a motor vehicle's…
600011302HMRC5. September 2024 – 4. September 2027 · 8414 90 00 90
A Turbocharger Repair Kit that consists of: A Brass Journal Bearing, Steel Thrust Flinger, Steel Circlip, Viton O-Ring, Stainless Steel Piston Ring, Steel Bearing Lock Plate, Bronze Thrust Bearing, Steel Shaft Nut and a Steel Turbine Housing Bolt. Put up for retail sale in a set.
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
8414 · Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter
Als Pumpen und Kompressoren im Sinne dieser Position gelten auch Motorpumpen, Turbopumpen, Motorkompressoren und Turbokompressoren.
8414 90 00 · Teile
Hierher gehören auch Teile von Abgasturboladern für Kolbenverbrennungsmotoren. Dagegen sind Teile der mit dem Abgasturbolader verwendeten Abgasturbine als Teile einer Gasturbine ohne Brennkammer der Position 8411 zuzuordnen.
Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel
KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
Allgemeines
Als Verwendung „für die industrielle Montage“ im Sinne der Unterpositionen 8407 34 10, 8407 90 50 und 8408 20 10 gilt nur die Verwendung zum serienmäßigen Zusammenbau neuer Fahrzeuge in Fabriken, die Kraftfahrzeuge herstellen oder zusammensetzen (einschließlich der Zulieferbetriebe).
Diese Unterpositionen finden nur auf Motoren Anwendung, die tatsächlich zum Zusammenbau neuer Fahrzeuge verwendet werden, die im Wortlaut der Unterpositionen genannt sind. Sie erfassen daher nicht Motoren gleicher Art, die als Ersatzteile verwendet werden.
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
Jahr
Warenbezeichnung
Drittlandszollsatz
Besondere Maßeinheit
2026
Teile
2,2 %
—
2025
unverändert
2,2 %
—
2024
unverändert
2,2 %
—
2023
unverändert
2,2 %
—
2022
unverändert
2,2 %
—
2021
unverändert
2,2 %
—
2020
unverändert
2,2 %
—
2019
Teile
2,2 %
—
Geschichte der Nummer
Seit 2022; vorher wurden diese Waren unter 8421 99 90 eingereiht.
KN-Code 8414 90 00 ist in der Kombinierten Nomenklatur die einzige Tarifposition unter der HS-Unterposition 8414.90 („Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren: Teile“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %; die Menge wird in — angemeldet.
Waren aus 152 Ländern können zollfrei in die EU eingeführt werden, und zwar aufgrund von Handelsabkommen und Präferenzregelungen (etwa GSP-EBA und CARIFORUM); der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %.
Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 8414.90 in die EU auf 1,8 Mrd. € (+4 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 37 %, gefolgt von der Schweiz.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 0 %–2,2 %, USA 0 %–4,7 %, UK 2 %, Kanada zollfrei, Mexiko 25 %, Brasilien 12,6 %–20 %, Argentinien 12,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland 0 %–5 %, Japan zollfrei, Taiwan 3 %–4 %, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 2,2 %–10 % und Nigeria 10 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 8414.90 im Wert von 5,7 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 8414 90 00 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 2,2 %; besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Welche Länder erhalten für 8414 90 00 einen niedrigeren Zollsatz?
Für 152 Länder gibt es auf dieser Tarifposition einen Präferenzzollsatz, bei 152 davon 0 % (unter anderem GSP-EBA, CARIFORUM und ÜLG). Er gilt nur für Waren, die die Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen und für die ein Ursprungsnachweis vorliegt. Wählen Sie auf dieser Seite das Ursprungsland, um den Satz zu sehen.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 8414.90 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus China (891 Mio. $), gefolgt von Japan.
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