Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 8421.29

8421 29 20

8421 29 20: Andere Flüssigkeitsfilter: aus Fluorpolymeren und mit Filter oder Reinigungsmembran mit einer Dicke von nicht mehr als 140 Mikrometern

Andere Flüssigkeitsfilter

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 8421 Zentrifugen, einschließlich Zentrifugaltrockner; Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen:
  2. Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten:
  3. 8421 29 andere:
  4. 8421 29 20 aus Fluorpolymeren und mit Filter oder Reinigungsmembran mit einer Dicke von nicht mehr als 140 Mikrometern

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 3 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 6
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 4

  • ZollaussetzungLuftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 1517/18
    Unterlagen
    • C119 Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 8

  • Verbot oder BeschränkungEinfuhrverbot
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 0285/18
  • EinfuhrkontrolleEinfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegen
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 1509/17
    Unterlagen
    • Y920 Andere Waren als in den an die Maßnahme verknüpften Fußnoten aufgeführt
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern außer Iran
    Rechtsakt
    Regulation 0267/12
    Unterlagen
    • Y949 Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnoten beschriebenen Güter (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates)
    • C067 Einfuhrgenehmigung für Güter und Technologien, die Einschränkungen unterliegen (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates)
    • Y069 Nicht aus Iran versandte Güter
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Iran, Nordkorea
    Rechtsakt
    Regulation 0267/12, Regulation 1509/17
    Unterlagen
    • Y949 Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden Fußnoten beschriebenen Güter (Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates)
    • Y957 Güter, ausgenommen die in den mit der Maßnahme zusammenhängenden MG-Fußnoten beschriebenen Güter (Anhang II Teil V der Verordnung (EU) 2017/1509)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Iran
    Rechtsakt
    Regulation 0267/12
    Unterlagen
    • Y750 Die angemeldeten Waren fallen nicht unter die Verordnung (EG) Nr. 267/2012 des Rates, Anhang II
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0765/06, Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y727 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
    • Y728 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
    • L152 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
    • Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Russland
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2027
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14
    Unterlagen
    • L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
    • L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 15

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
AusfuhrverbotSanktionsregelung: North Korea Nordkorea Regulation 0285/18 28. Februar 2018
Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: Iran Iran Regulation 0267/12 30. September 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Crimea and Sevastopol Ukraine Regulation 0692/14 25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus Belarus Regulation 0765/06 1. Juli 2024
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: North Korea Nordkorea Regulation 1509/17 1. September 2017
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 26. Juni 2024
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: North Korea Nordkorea Regulation 1509/17 1. September 2017
Ausfuhrkontrolle für Waren und Technologien, die Einschränkungen unterliegenSanktionsregelung: Syria Syrien Regulation 0509/12 17. Juni 2012
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: North Korea Nordkorea Regulation 1509/17 11. April 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Iran Iran Regulation 0267/12 30. September 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Non-government-controlled areas of Ukraine Ukraine Regulation 0263/22 25. August 2022
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia Russland Regulation 0833/14 24. Juni 2023
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus Belarus Regulation 0765/06 25. Februar 2025
AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Iran Iran Regulation 0267/12 30. September 2025
Ausfuhrgenehmigung (Dual use) All third countries Regulation 2003/25 15. November 2025

TARIC-Daten vom 28. Oktober 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 24 %
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 24 %
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 5 % ermäßigter Satz
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 21 %
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 3 % / 5 % ermäßigter Satz

TEDB · 28. Oktober 2026

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 8421.29

letzte 12 Monate1,8 Mrd. €+12,8 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis58,66 € je kg
Präferenzzollsatz22 %
Jan. 2024: 105,7 Mio. €Feb. 2024: 116,6 Mio. €März 2024: 126 Mio. €Apr. 2024: 136,5 Mio. €Mai 2024: 134,3 Mio. €Juni 2024: 107,6 Mio. €Juli 2024: 119,7 Mio. €Aug. 2024: 119,3 Mio. €Sept. 2024: 118,2 Mio. €Okt. 2024: 126,4 Mio. €Nov. 2024: 117,2 Mio. €Dez. 2024: 123,4 Mio. €Jan. 2025: 120,4 Mio. €Feb. 2025: 119,1 Mio. €März 2025: 165,1 Mio. €Apr. 2025: 131,5 Mio. €Mai 2025: 151,2 Mio. €Juni 2025: 152,9 Mio. €Juli 2025: 122,6 Mio. €Aug. 2025: 125,9 Mio. €Sept. 2025: 172,7 Mio. €Okt. 2025: 148,2 Mio. €Nov. 2025: 157,3 Mio. €Dez. 2025: 134,7 Mio. €Jan. 2026: 126,9 Mio. €Feb. 2026: 141,4 Mio. €März 2026: 174,6 Mio. €Apr. 2026: 155,3 Mio. €Mai 2026: 144,4 Mio. €Juni 2026: 150,9 Mio. €Juli 2026: 134 Mio. €Aug. 2026: 134,2 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
Vereinigte Staaten 934,2 Mio. € 52,6 % +26,4 %
Vereinigtes Königreich 267,1 Mio. € 15,1 % +20,7 %
Japan 197,8 Mio. € 11,1 % -0,2 %
China 138,4 Mio. € 7,8 % +6,6 %
Indien 59,7 Mio. € 3,4 % -37,8 %
Schweiz 41,3 Mio. € 2,3 % -15,3 %
Mexiko 33,4 Mio. € 1,9 % +6,8 %
Türkei 17,4 Mio. € 1 % -4,4 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

8421.29 Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten: andere

Tarifpositionen (EU): 8421.29

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N363849 U.S. CBP 18. August 2026 · 8421.29.00.65

    The tariff classification of strainers from China

  • N362507 U.S. CBP 1. Juli 2026 · 8421.29.00.65

    The tariff classification of the Fournier Rotary Press from Canada

  • N359514 U.S. CBP 27. März 2026 · 8421.29.00.65

    The tariff classification of an air and dirt separator from Italy

  • N359518 U.S. CBP 27. März 2026 · 8421.29.00.65

    The tariff classification of a combination separator from Italy

  • 600013463 HMRC 29. September 2025 – 28. September 2028 · 8421 29 80 90

    This product is a tube and filter kit for use in conjunction with a jet fuel thermal oxidation tester and is a replacement/consumable unit for filtering the fuel during a testing process.

insgesamt 25 Entscheidungen zu dieser Nummer

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 84 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON

Allgemeines

Als Verwendung „für die industrielle Montage“ im Sinne der Unterpositionen 8407 34 10, 8407 90 50 und 8408 20 10 gilt nur die Verwendung zum serienmäßigen Zusammenbau neuer Fahrzeuge in Fabriken, die Kraftfahrzeuge herstellen oder zusammensetzen (einschließlich der Zulieferbetriebe).

Diese Unterpositionen finden nur auf Motoren Anwendung, die tatsächlich zum Zusammenbau neuer Fahrzeuge verwendet werden, die im Wortlaut der Unterpositionen genannt sind. Sie erfassen daher nicht Motoren gleicher Art, die als Ersatzteile verwendet werden.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 aus Fluorpolymeren und mit Filter oder Reinigungsmembran mit einer Dicke von nicht mehr als 140 Mikrometern Frei —
2025 unverändert Frei —
2024 unverändert Frei —
2023 unverändert Frei —
2022 unverändert Frei —
2021 unverändert Frei —
2020 unverändert Frei —
2019 aus Fluorpolymeren und mit Filter oder Reinigungsmembran mit einer Dicke von nicht mehr als 140 Mikrometern Frei —

Geschichte der Nummer

Seit 2017; vorher wurden diese Waren unter 8421 29 00 eingereiht.

KN-Code 8421 29 20 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 8421.29 („Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten: andere“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.

Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 8421.29 in die EU auf 1,8 Mrd. € (+13 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland waren die USA mit einem Anteil von 53 %, gefolgt von dem Vereinigten Königreich.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei 1,7 %, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 0 %–5 %, Brasilien 7,2 %–20 %, Argentinien 0 %–12,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland 0 %–5 %, Japan zollfrei, Taiwan 0 %–3 %, GCC 0 %–5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 1,7 %–15 % und Nigeria 5 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 8421.29 im Wert von 4,4 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus den USA.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 8421 29 20 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 8421.29 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus den USA (877 Mio. $), gefolgt von dem Vereinigten Königreich.

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