Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 8431.49
8431 49 20: Andere Teile für Bagger, Kräne, Baumaschinen: aus Eisen oder Stahl, gegossen
Andere Teile für Bagger, Kräne, Baumaschinen
Nicht allein anmeldbar: eine der 3 Unterteilungen verwenden Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026
- 8431 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt:
- von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426, 8429 oder 8430:
- 8431 49 andere:
- 8431 49 20 aus Eisen oder Stahl, gegossen
Was Sie zahlen
Einfuhr: EU
Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen
Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.
Zusatzzölle und Abgaben 8
- AntidumpingzollEndgültiger Antidumpingzoll 62,5 %
- Nur für
- 8431 49 20 10 Other
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- China
- Rechtsakt
- Regulation 2081/25
- AntidumpingzollEndgültiger Antidumpingzoll 0,625 ENC ENP mit Unterlage D-025 (In der Kette montierte Stahlschuhe, bei denen der Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, für Stahlschuhe mindestens 31% des Nettopreises frei Grenze der Union, unverzollt, der montierten Kette entspricht (Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2025/2081)) · 0,625 ENC ENP mit Unterlage D-027 (In der Kette montierte Stahlschuhe, bei denen der Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, von Stahlschienenschuhen weniger als 31% des Nettopreises frei Grenze der Union, unverzollt, der montierten Kette beträgt (Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2025/2081)) · 0,625 ENC ENP mit Unterlage D-028 (In der Kette montierte Stahlschuhe, bei denen der Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, der in der Kette montierten Stahlschuhe nicht in der Anmeldung angegeben ist (Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2025/2081))
- Nur für
- 8431 49 20 29 Other
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- China
- Rechtsakt
- Regulation 2081/25
- HandelsschutzuntersuchungAntidumping- oder Ausgleichszollregistrierung
- Nur für
- 8431 49 20 50 Specific pre-assembled or ready-to assemble sections for new mobile cranes
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- China
- Gültigkeit
- bis 27. November 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0441/26
- ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- Regulation 2658/87
- Unterlagen
- C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
- ZollaussetzungLuftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung Frei
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- Regulation 1517/18
- Unterlagen
- C119 Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung
- Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- bis 31. Oktober 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0382/26
- Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 1. November 2026
- Rechtsakt
- Regulation 0382/26
- BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Gültigkeit
- ab 1. November 2026
- Rechtsakt
- Regulation 2108/26
- Unterlagen
- Y126 Goods sold in distance sales
Einfuhrvoraussetzungen 5
- Verbot oder BeschränkungEinfuhrverbot
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Nordkorea
- Rechtsakt
- Regulation 0285/18
- EinfuhrkontrolleKontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- allen Ländern
- Rechtsakt
- Regulation 0573/24
- Unterlagen
- Y152 Ausnahme vom Einfuhrverbot für die Reparatur oder Wartung bestehender Einrichtungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) 2024/573
- Y986 Ausnahme vom Einfuhrverbot gemäß Artikel 11 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2024/573
- Y160 Waren, die nicht unter die geltenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/573 fallen
- Y169 Erzeugnisse und Einrichtungen, einschließlich Teilen davon, die F-Gase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen und die keinem Verbot nach Artikel 11 Absatz 1 (außer Militärausrüstung und Ausnahmen für Reparatur und Wartung) und Anhang IV unterliegen (VO 2024/573)
- Y123 Unternehmen, das gemäß Artikel 20 der Verordnung (EU) 2024/573 auf dem F-Gas-Portal registriert ist
- C057 Abschrift der Konformitätserklärung – Option A gemäß Artikel 1 Absatz 2 und dem Anhang der Verordnung (EU) 2025/2155
- C079 Abschrift der Konformitätserklärung – Option B gemäß Artikel 1 Absatz 2 und dem Anhang der Verordnung (EU) 2025/2155
- C082 Abschrift der Konformitätserklärung – Option C gemäß Artikel 1 Absatz 2 und dem Anhang der Verordnung (EU) 2025/2155
- Y120 Unternehmen, die jährlich weniger als 10 Tonnen CO₂-Äquivalent in den Erzeugnissen oder Einrichtungen enthaltene teilfluorierte Kohlenwasserstoffe einführen, sind von den Bestimmungen des Artikels 19 der Verordnung (EU) 2024/573 ausgenommen (Artikel 19 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2024/573)
- Y179 Mit fluorierten Treibhausgasen vorbefüllte Erzeugnisse und Einrichtungen, für die Artikel 19 der Verordnung (EU) 2024/573 nicht gilt (weil sie z. B. keine HFKW enthalten)
- Y054 Waren, die gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/573 gekennzeichnet sind
- Y163 Nettomasse der fluorierten Treibhausgase in Erzeugnissen und Einrichtungen
- Y121 Tonnen CO₂-Äquivalent von Gasen als Massengut und von Gasen, die in Erzeugnissen oder Einrichtungen enthalten sind, und Teile davon
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Belarus, Ukraine
- Rechtsakt
- Regulation 0765/06, Regulation 0692/14
- Unterlagen
- Y727 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
- Y728 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
- L152 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
- Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
- Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
- N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
- N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Russland
- Gültigkeit
- bis 31. Dezember 2027
- Rechtsakt
- Regulation 0833/14
- Unterlagen
- L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
- Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
- L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
- Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
- Einfuhrkontrolle
- Gilt für Waren mit Ursprung in
- Ukraine
- Rechtsakt
- Regulation 0263/22
- Unterlagen
- Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
- N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
- N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
TARIC-Unterpositionen
Melden Sie den zehnstelligen TARIC-Code an, der zu den Waren passt: Die Maßnahmen können sich je nach Unterposition unterscheiden.
| 8431 49 20 05 | Kettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne Kettenstege jeglicher Form mit einer Abmessung von 1 mm oder mehr |
| 8431 49 20 10 | andere |
| 8431 49 20 20 | Kettenplatten aus Stahl mit einer Länge von mehr als 380 mm, einer Höhe von mehr als 140 mm und einem Gewicht von mehr als 118kg, ohne Kettenstege jeglicher Form mit einer Abmessung von 1 mm oder mehr |
| 8431 49 20 29 | andere |
| 8431 49 20 50 | Bestimmte vormontierte oder montagefertige Bauteile für neue Mobilkrane |
| 8431 49 20 90 | andere |
Ausfuhrmaßnahmen 8
Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.
| Ausfuhrmaßnahmen | Bestimmungsland | Rechtsakt | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
| AusfuhrverbotSanktionsregelung: North Korea | Nordkorea | Regulation 0285/18 | 28. Februar 2018 |
| Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: Russia | Russland | Regulation 0833/14 | 24. April 2026 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Belarus | Belarus | Regulation 0765/06 | 1. Juli 2024 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Crimea and Sevastopol | Ukraine | Regulation 0692/14 | 25. Februar 2025 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Russia | Russland | Regulation 0833/14 | 24. April 2026 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Non-government-controlled areas of Ukraine | Ukraine | Regulation 0263/22 | 25. August 2022 |
| AusfuhrkontrolleSanktionsregelung: Iran | Iran | Regulation 0267/12 | 30. September 2025 |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | All third countries | Regulation 0573/24 | 12. März 2025 |
TARIC-Daten vom 3. November 2026
Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten
Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.
-
Belgien 21 %
-
Bulgarien 20 %
-
Dänemark 25 %
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Deutschland 19 %
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Estland 24 %
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Finnland 25,5 %
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Frankreich 20 %
-
Griechenland 24 %
-
Irland 23 %
-
Italien 22 %
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Kroatien 25 %
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Lettland 21 %
-
Litauen 21 %
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Luxemburg 17 %
-
Malta 18 %
-
Niederlande 21 %
-
Österreich 20 %
-
Polen 23 %
-
Portugal 23 %
-
Rumänien 21 %
-
Schweden 25 %
-
Slowakei 23 %
-
Slowenien 22 %
-
Spanien 21 %
-
Tschechien 21 %
-
Ungarn 27 %
-
Zypern 3 % / 5 % ermäßigter Satz
TEDB · 3. November 2026
EU: Einfuhren nach Monaten · HS 8431.49
Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate
| Land | Wert | Anteil | Veränderung |
|---|---|---|---|
| 983,6 Mio. € | 45,1 % | +11,1 % | |
| 195,9 Mio. € | 9 % | +13,4 % | |
| 151,6 Mio. € | 7 % | -4,8 % | |
| 134,5 Mio. € | 6,2 % | +8,6 % | |
| 128,9 Mio. € | 5,9 % | -6 % | |
| 126,6 Mio. € | 5,8 % | -8 % | |
| 89,4 Mio. € | 4,1 % | +28,3 % | |
| 83,3 Mio. € | 3,8 % | +10,2 % |
Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen
8431.49 Von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426: andere
Tarifpositionen (EU): 8431.49
Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren
Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.
- N364476 U.S. CBP
The tariff classification of a steel cover from Spain
- N361285 U.S. CBP
The tariff classification of shear attachments from South Korea
- N360779 U.S. CBP
The tariff classification of a quick coupler from Sweden
- N359263 U.S. CBP
The tariff classification of a snowplow blade and a push tube assembly from Kazakhstan
- 600015638 HMRC
The piston rod is a hard chrome-plated steel bar, precision cut to length, that attaches to the piston and extends from the cylinder through the rod-end head. The piston rod is used within various pieces of construction equipment such as bulldozer, excavators, etc.
- 600011837 HMRC
The item is a guard railing which forms part of the external walkways of a cranes super structure. The item is a fabricated structure made from steel. It is not made of Cast Iron or Cast Steel. The item is welded to a larger walkway structure and is intended to provide safety for personnel…
- 600011838 HMRC
A Spiral Staircase used to access the crane operators cab from the main control room. It is made from LH355-40 Steel, and is fabricated. It is shipped loose.
- 600011840 HMRC
Heavy Duty Axle specifically designed for vehicles that moves loads. The Axle is used in the manufacture of a harbour crane as part of the wheel set driven. It is made out of Steel and has moving parts.
insgesamt 26 Entscheidungen zu dieser Nummer
Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.
Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel
KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
Allgemeines
Als Verwendung „für die industrielle Montage“ im Sinne der Unterpositionen 8407 34 10, 8407 90 50 und 8408 20 10 gilt nur die Verwendung zum serienmäßigen Zusammenbau neuer Fahrzeuge in Fabriken, die Kraftfahrzeuge herstellen oder zusammensetzen (einschließlich der Zulieferbetriebe).
Diese Unterpositionen finden nur auf Motoren Anwendung, die tatsächlich zum Zusammenbau neuer Fahrzeuge verwendet werden, die im Wortlaut der Unterpositionen genannt sind. Sie erfassen daher nicht Motoren gleicher Art, die als Ersatzteile verwendet werden.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union
Diese Unterposition in früheren Jahren
Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.
| Jahr | Warenbezeichnung | Drittlandszollsatz | Besondere Maßeinheit |
|---|---|---|---|
| 2026 | aus Eisen oder Stahl, gegossen | Frei | — |
| 2025 | unverändert | Frei | — |
| 2024 | unverändert | Frei | — |
| 2023 | unverändert | Frei | — |
| 2022 | unverändert | Frei | — |
| 2021 | unverändert | Frei | — |
| 2020 | unverändert | Frei | — |
| 2019 | aus Eisen oder Stahl, gegossen | Frei | — |
In der Kombinierten Nomenklatur ist 8431 49 20 eine von 2 Tarifpositionen unter der Unterposition 8431.49 („Von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426: andere“).
Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in China zusätzlich zum Zoll einen Antidumpingzoll von 62,5 %.
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in China zusätzlich zum Zoll einen Antidumpingzoll von 0,625 ENC ENP mit Unterlage D-025 (In der Kette montierte Stahlschuhe, bei denen der Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, für Stahlschuhe mindestens 31% des Nettopreises frei Grenze der Union, unverzollt, der montierten Kette entspricht (Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2025/2081)) · 0,625 ENC ENP mit Unterlage D-027 (In der Kette montierte Stahlschuhe, bei denen der Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, von Stahlschienenschuhen weniger als 31% des Nettopreises frei Grenze der Union, unverzollt, der montierten Kette beträgt (Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2025/2081)) · 0,625 ENC ENP mit Unterlage D-028 (In der Kette montierte Stahlschuhe, bei denen der Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, der in der Kette montierten Stahlschuhe nicht in der Anmeldung angegeben ist (Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2025/2081)).
In den zwölf Monaten bis August 2026 führte die EU Waren der HS-Unterposition 8431.49 im Wert von 2,2 Mrd. € ein (+8 % gegenüber den zwölf Monaten davor), im Durchschnitt zu 3,46 € je kg; wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 45 %, gefolgt von der Türkei.
Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 25 %, Brasilien 0 %–20 %, Argentinien 0 %–12,6 %, Peru zollfrei, Neuseeland 0 %–5 %, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien zollfrei und Nigeria 5 %.
Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 8431.49 im Wert von 7,9 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus China.
Fragen und Antworten
Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 8431 49 20 in der EU?
In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.
Gelten für 8431 49 20 Antidumping- oder andere Zusatzzölle?
Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in China zusätzlich zum Zoll einen Antidumpingzoll von 62,5 %. Die EU erhebt auf Waren mit Ursprung in China zusätzlich zum Zoll einen Antidumpingzoll von 0,625 ENC ENP mit Unterlage D-025 (In der Kette montierte Stahlschuhe, bei denen der Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, für Stahlschuhe mindestens 31% des Nettopreises frei Grenze der Union, unverzollt, der montierten Kette entspricht (Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2025/2081)) · 0,625 ENC ENP mit Unterlage D-027 (In der Kette montierte Stahlschuhe, bei denen der Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, von Stahlschienenschuhen weniger als 31% des Nettopreises frei Grenze der Union, unverzollt, der montierten Kette beträgt (Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2025/2081)) · 0,625 ENC ENP mit Unterlage D-028 (In der Kette montierte Stahlschuhe, bei denen der Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, der in der Kette montierten Stahlschuhe nicht in der Anmeldung angegeben ist (Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2025/2081)). Für einzelne Hersteller, die in der Maßnahme namentlich genannt sind, können abweichende Sätze gelten.
Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?
Für die Unterposition 8431.49 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus China (811 Mio. $), gefolgt von dem Vereinigten Königreich.