9403 · Andere Möbel und Teile davon
Für die Einreihung von Tischen aus unterschiedlichen Materialien ist das Material der tragenden Teile (Beine und Rahmen) maßgeblich, es sei denn, der Tisch erhält seinen wesentlichen Charakter gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 b für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur durch das Material der Tischplatte, wenn diese zum Beispiel einen höheren Wert aufweist, (etwa weil die Platte aus Edelmetall, Glas, Marmor oder Edelholz besteht).
Zu dieser Position gehören Zusammenstellungen aus Tisch und Stühlen, wobei der Tisch dazu ausgelegt ist, während des Sitzens auf den dazugehörigen Sitzmöbeln (Stühlen, Hockern, Liegestühlen, Sesseln, Sofas usw.) an ihm zu essen („Esstische“). Diese Zusammenstellungen werden nach der Allgemeinen Vorschrift 3 c) eingereiht, da weder der Tisch noch die Sitzmöbel im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) als für die Warenzusammenstellung charakterbestimmend angesehen werden können. (Siehe auch das HS-Einreihungsavis zu Unterposition 9403 60 und die KN-Erläuterungen zu Position 9401).
Beispiele für Zusammenstellungen der Position 9403:
Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden.
Beispiele:
Nicht hierher gehören Wäschekörbe und -säcke. Für die Zwecke des Kapitels 94 sind „Möbel“„bewegliche“ Gegenstände (nicht in einer Position der Nomenklatur mit genauerer Warenbeschreibung erfasst), die dazu bestimmt sind, auf den Boden gestellt zu werden und die vorwiegend als Gebrauchsgegenstände zur Ausstattung von Wohnungen, Hotels, Theatern usw. dienen.
Wäschekörbe und -säcke werden nach ihrer stofflichen Beschaffenheit eingereiht. Z. B. werden Wäschekörbe aus Eisen oder Stahl als andere Haushaltsartikel in Position 7323 (welche auch Wäschekörbe erfasst, siehe HS-Erläuterungen zu Position 7323 Buchstabe A Nummer 3) und Wäschekörbe aus Flechtstoffen in Position 4602 (welche auch Körbe aller Art erfasst, siehe HS-Erläuterungen zu Position 4602 Nummer 1) eingereiht.
Beispiele für Wäschekörbe und -säcke, die nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen sind:
Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß.
Nicht hierher gehören „Informationsanzeigetafeln“ wie „Straßenaufsteller“ und „Roll-up-Ständer“.
Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken.
Daher haben sie nicht den Charakter von Möbeln gemäß den HS-Erläuterungen zu Kapitel 94, Allgemeines, Abschnitt 2, Absatz A, die zur Ausstattung von Wohnungen, Hotels, Theatern, Kinos, Büros, Schulen oder Wasserfahrzeugen, Campinganhängern usw. dienen.
Sie sind in andere Positionen der Nomenklatur einzureihen, in denen sie genauer erfasst sind (z. B. Straßenaufsteller zum Schreiben oder Zeichnen, die Waren der Position 9610 entsprechen), oder nach ihrer stofflicher Beschaffenheit:
a) in eine Position, in der speziell diese Waren erfasst sind (z. B. werden Schilder aus unedlen Metallen, die Waren der Position 8310 entsprechen, in diese Position eingereiht), oder
b) in eine Position, in der verschiedene Waren dieses Stoffes erfasst sind (z. B. Position 3926 oder Position 7616).
Beispiel eines in die Position 9610 einzureihenden Straßenaufstellers:
Straßenaufsteller mit Kreidetafeloberfläche.
Beispiel eines in die Position 8310 einzureihenden Straßenaufstellers:
Ausschließlich aus unedlen Metallen bestehender Straßenaufsteller.
Beispiele für „Informationsanzeigetafeln“, die nach ihrer stofflichen Beschaffenheit in eine Position einzureihen sind, in der verschiedene Waren dieses Stoffes erfasst sind:
| Ein Fuß aus harten Kunststoffen und ein Aufsatz aus einem Aluminiumrahmen mit einer Kunststoffplatte in der Mitte, die auf beiden Seiten mit transparenten PVC-Folien überzogen ist. | Ein Fuß und ein Rahmen aus Aluminium mit Befestigungen aus Kautschuk und einem mit transparenten PVC-Folien überzogenem Papierbogen. |
| Position 7616 (der wesentliche Charakter wird durch den Aluminiumrahmen verliehen). | Position 7616 (der wesentliche Charakter wird durch den Aluminiumrahmen verliehen). |
| Eine zentrale Platte aus Kunststoff, befestigt an fünf annähernd gleich langen Stangen (Stäben) aus Kunststoff, die alle in verschiedene Richtungen geneigt werden können. Vier von ihnen haben am Ende einen Kunststoffhaken, die fünfte Stange ist mit einer Abdeckung aus Kunststoff versehen. | Ein Rahmen in Form eines konkav gebogenen Bildschirms, bestehend aus Aluminiumrohren und Stahlfüßen, der auf den Boden zu stellen ist (mit einer Höhe von etwa 2 m und einer Länge von etwa 2 m). Der Rahmen ist für die Befestigung eines Spinnstofferzeugnisses bestimmt. Das Spinnstofferzeugnis ist bei der Einfuhr nicht enthalten. Die zerlegte Ware ist für die Beförderung in einem Beutel bestimmt. |
| Position 3926 (die Ware besteht ausschließlich aus Kunststoffen). | Position 7616 (der wesentliche Charakter der Ware wird durch den Aluminiumrahmen verliehen). |
| Faltrahmen aus unedlen Metallen (Aluminium mit Kunststoffbeschlägen), der auf den Boden gestellt wird (Höhe etwa 2 m). Für die Befestigung eines (bei der Einfuhr nicht enthaltenen) bedruckten Spinnstofferzeugnisses mithilfe von Magneten bestimmt. Die zerlegte Ware ist für die Beförderung in einem Rollkoffer bestimmt. | Rahmen aus Aluminium, zum Aufstellen auf dem Boden bestimmt (Höhe etwa 2 m). Der Rahmen ist für die Befestigung eines Spinnstofferzeugnisses mithilfe von Magneten bestimmt. Das auf der Abbildung der montierten Ware gezeigte Spinnstofferzeugnis ist bei der Einfuhr nicht enthalten. Die zerlegte Ware ist für die Beförderung in einem Beutel bestimmt. |
| Position 7616 (der wesentliche Charakter der Ware wird durch den Aluminiumrahmen verliehen). | Position 7616 (der wesentliche Charakter der Ware wird durch den Aluminiumrahmen verliehen). |
Siehe auch Anmerkung 2 a) zu Kapitel 94 und die HS-Erläuterung zu Position 9403.
Zu dieser Position gehören verschiedene Arten von Regalen (einschließlich Regale aus einem einzelnen Regalboden mit dazugehörigen Haltevorrichtungen zum Befestigen an der Wand), die sich insbesondere zur Verwendung im Bad, in der Dusche oder im Eingangsbereich eignen. Die Art und Weise, wie das Regal an der Wand befestigt wird (durch Schrauben, Kleben, mit Saugnäpfen usw.) ist für die Einreihung nicht entscheidend. (Siehe Abbildungen 1 und 2.)
Sogenannte „Seifenschalen“ und „Schwammkörbe“/„Duschkörbe“, aus verschiedenen Materialien (Metall, Kunststoff, Glas, Keramik usw.), insbesondere zur Verwendung im Bad oder in der Küche als Halter eines Seifenstücks, eines Schwamms oder eines sonstigen Hygienegegenstandes, sind von dieser Position ausgeschlossen. Sie sind entsprechend ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen (s. Abbildungen 3 bis 9), auch wenn sie Regalen aus einem einzelnen Regalboden ähneln (siehe HS-Erläuterung zu Position 9403).
Ein „Schwammkörbe“/„Duschkörbe“ hat üblicherweise die Form eines nach oben hin offenen Kastens/Korbes, der sowohl am Boden als auch an den Seiten Öffnungen zum Abfließen des Wassers aufweist.
Die Abmessungen der abgebildeten Waren sind wie folgt angegeben: Breite (B) × Tiefe (T) × Höhe (H)
Beispiele für Waren der Position 9403:
Abmessungen (B × T × H) 60 × 13,5 × 0,7 cm.
Abmessungen (B × T × H) 26 × 10,5 × 29 cm.
Beispiele für Waren, die nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen sind:
Abmessungen (B × T × H) 35 × 14 × 6,5 cm. Beispiel für einen „Schwammkorb“/„Duschkorb“.
Abmessungen (B × T × H) 28 × 14 × 6,5 cm. Beispiel für einen „Schwammkorb“/„Duschkorb“.
Abmessungen (B × T × H) 26 × 14 × 21 cm. Beispiel für einen „Schwammkorb“/„Duschkorb“.
Abmessungen (B × T × H) 23 × 23 × 6,5 cm. Beispiel für einen „Schwammkorb“/„Duschkorb“.
Abmessungen (B × T × H): 25 × 13 × 18 cm. Beispiel für einen „Schwammkorb“/„Duschkorb“.
Abmessungen (B × T × H) 15 × 9 × 2 cm. Beispiel für eine „Seifenschale“.
Abmessungen des flachen Teils (B × T × H): 13 × 7 × 1,5 cm. Beispiel für eine „Seifenschale“.