Kombinierte Nomenklatur der EU · KN-Code · HS 9403.10

9403 10 58

9403 10 58: Büromöbel aus Metall: Mit einer Höhe von 80 cm oder weniger: andere

Büromöbel aus Metall

✓ Für eine Zollanmeldung verwendbar Daten: Kombinierte Nomenklatur der EU, gültig ab 1. Januar 2026 · geprüft am 24. Oktober 2026

  1. 9403 Andere Möbel und Teile davon:
  2. 9403 10 Metallmöbel von der in Büros verwendeten Art:
  3. mit einer Höhe von 80 cm oder weniger:
  4. 9403 10 58 andere

Was Sie zahlen

Einfuhr: EU

Zoll Frei Drittlandszollsatz abhängig vom Ursprungsland
Zusatzzölle und Abgaben 4 zusätzliche Maßnahmen Einfuhrvoraussetzungen: 3
Einfuhrumsatzsteuer Regelsatz des Einfuhrmitgliedstaats, 17 % bis 27 %
ZollrechnerZoll und Abgaben berechnen →

Zusatzzölle und Einfuhrbestimmungen

Abgaben zusätzlich zum Zoll und Vorschriften, die die Waren an der Grenze erfüllen müssen.

Zusatzzölle und Abgaben 5

  • ZollaussetzungAussetzung – Waren für bestimmte Arten von Wasserfahrzeugen und für Bohr- oder Förderplattformen Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 2658/87
    Unterlagen
    • C990 Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)
  • ZollaussetzungLuftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung Frei
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Rechtsakt
    Regulation 1517/18
    Unterlagen
    • C119 Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    bis 31. Oktober 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
  • Zoll auf Sendungen mit geringem WertWertzoll für Sendungen mit geringem Wert 3 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 0382/26
    Unterlagen
    • C127 Produktidentifikator des Handelsprodukts
    • C128 Nicht standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • C129 Standardisierte Produktkennung des Herstellers
    • Y081 Für das deklarierte Produkt gibt es keine standardisierte Produktkennung des Herstellers
  • BearbeitungsgebührBearbeitungsgebühr der Union 2 EUR
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    allen Ländern
    Gültigkeit
    ab 1. November 2026
    Rechtsakt
    Regulation 2108/26
    Unterlagen
    • Y126 Goods sold in distance sales

Einfuhrvoraussetzungen 4

  • EinfuhrkontrolleBeschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Irak, Syrien
    Rechtsakt
    Regulation 1210/03, Regulation 1332/13
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Belarus, Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0765/06, Regulation 0692/14
    Unterlagen
    • Y727 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 3)
    • Y728 Die in Artikel 1ra Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die vertraglichen Ausnahmen in Artikel 1ra Absatz 4)
    • L152 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 1ra Absatz 10 der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 des Rates
    • Y870 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 8f der Verordnung (EU) Nr. 765/2006)
    • Y997 Waren, die ihren Ursprung nicht auf der Krim oder in Sewastopol haben oder nicht für die Krim oder Sewastopol bestimmt sind (Artikel 2 und Artikel 2b Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates)
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Russland
    Gültigkeit
    bis 31. Dezember 2027
    Rechtsakt
    Regulation 0833/14
    Unterlagen
    • L142 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 3i Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y874 Die in Artikel 3i Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Verbote gelten nicht (siehe die Ausnahmen in Artikel 3i Absatz 3aa)
    • L143 Einfuhrgenehmigung gemäß Artikel 12 b.2 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
    • Y859 Waren, die in das Gebiet der Zollunion der EU verbracht und den Zollbehörden vor dem Inkrafttreten oder dem Geltungsbeginn dieser Sanktion - je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist - gestellt wurden (siehe Artikel 12e der Verordnung (EU) Nr. 833/2014)
  • Einfuhrkontrolle
    Gilt für Waren mit Ursprung in
    Ukraine
    Rechtsakt
    Regulation 0263/22
    Unterlagen
    • Y984 Waren, die nicht aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine in den Regionen Donezk, Kherson, Luhansk und Zaporizhzhia stammen oder nicht für diese bestimmt sind
    • N954 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
    • N864 Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier

Ausfuhrmaßnahmen 3

Verbote, Genehmigungen, Kontrollen und Sanktionen, die gelten, wenn diese Waren die EU verlassen.

AusfuhrmaßnahmenBestimmungslandRechtsaktGültigkeit
Beschränkung bei der AusfuhrSanktionsregelung: Iraq All third countries Regulation 1210/03 1. Januar 2007
AusfuhrgenehmigungSanktionsregelung: Syria All third countries Regulation 1332/13 15. Dezember 2013
Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern All third countries Regulation 0116/09 2. März 2009

TARIC-Daten vom 29. Oktober 2026

Einfuhrumsatzsteuer in den EU-Mitgliedstaaten

Der Satz, den jeder Mitgliedstaat auf Waren dieser Nummer anwendet, aus der Datenbank „Taxes in Europe“ der Kommission. Ein ermäßigter Satz kann nur einen Teil der Waren einer Nummer erfassen: maßgeblich ist das nationale Umsatzsteuerrecht.

  • Belgien 21 %
  • Bulgarien 20 %
  • Dänemark 25 %
  • Deutschland 19 %
  • Estland 9 % ermäßigter Satz
  • Finnland 25,5 %
  • Frankreich 20 %
  • Griechenland 13 % ermäßigter Satz
  • Irland 23 %
  • Italien 22 %
  • Kroatien 25 %
  • Lettland 21 %
  • Litauen 21 %
  • Luxemburg 17 %
  • Malta 18 %
  • Niederlande 21 %
  • Österreich 20 %
  • Polen 23 %
  • Portugal 23 %
  • Rumänien 21 %
  • Schweden 25 %
  • Slowakei 23 %
  • Slowenien 22 %
  • Spanien 21 %
  • Tschechien 12 % ermäßigter Satz
  • Ungarn 27 %
  • Zypern 19 %

TEDB · 29. Oktober 2026

EU: Einfuhren nach Monaten · HS 9403.10

letzte 12 Monate415,9 Mio. €-4,2 % · vorherige 12 Monate
Durchschnittlicher Einfuhrpreis2,65 € je kg
Präferenzzollsatz0 %
Jan. 2024: 33,2 Mio. €Feb. 2024: 38,9 Mio. €März 2024: 40,2 Mio. €Apr. 2024: 36,8 Mio. €Mai 2024: 35,4 Mio. €Juni 2024: 38,3 Mio. €Juli 2024: 44,2 Mio. €Aug. 2024: 43,6 Mio. €Sept. 2024: 37,8 Mio. €Okt. 2024: 39 Mio. €Nov. 2024: 39 Mio. €Dez. 2024: 31,7 Mio. €Jan. 2025: 36,1 Mio. €Feb. 2025: 37,4 Mio. €März 2025: 39,4 Mio. €Apr. 2025: 35,1 Mio. €Mai 2025: 35,6 Mio. €Juni 2025: 34,5 Mio. €Juli 2025: 39 Mio. €Aug. 2025: 29,4 Mio. €Sept. 2025: 33,5 Mio. €Okt. 2025: 30,9 Mio. €Nov. 2025: 33,9 Mio. €Dez. 2025: 31,1 Mio. €Jan. 2026: 32,8 Mio. €Feb. 2026: 30 Mio. €März 2026: 37,2 Mio. €Apr. 2026: 32,2 Mio. €Mai 2026: 33,3 Mio. €Juni 2026: 40,7 Mio. €Juli 2026: 40,6 Mio. €Aug. 2026: 39,7 Mio. € 202420252026
Daten bis August 2026 (vorläufig) · Monatsdaten: Eurostat Comext (CC BY 4.0), HMRC (OGL v3.0)

Wichtigste Lieferländer, letzte 12 Monate

LandWertAnteilVeränderung
China 254,1 Mio. € 61,1 % -0,4 %
Türkei 66,2 Mio. € 15,9 % -19,1 %
Vereinigtes Königreich 54,9 Mio. € 13,2 % +1,6 %
Vereinigte Staaten 8,9 Mio. € 2,1 % -20,7 %
Schweiz 6,8 Mio. € 1,6 % +81,8 %
Ukraine 3,2 Mio. € 0,8 % -36,7 %
Taiwan 2,4 Mio. € 0,6 % -47,9 %
Oman 2,1 Mio. € 0,5 % +85,2 %

Dieselbe Unterposition in anderen Zolltarifen

9403.10 Metallmöbel von der in Büros verwendeten Art

Tarifpositionen (EU): 9403.10

Verbindliche Einreihungen ähnlicher Waren

Entscheidungen des US-Zolls (CBP, CROSS) und der britischen Zollverwaltung HMRC (Advance Tariff Rulings) zu Waren dieser Nummer. Eine Entscheidung bindet nur ihren Inhaber, zeigt aber, wie die Behörden ähnliche Waren einreihen. Die Warenbeschreibungen sind die englischen Originaltexte der Behörden.

  • N364540 U.S. CBP 1. September 2026 · 9403.10.00.40

    The tariff classification of metal furniture from Germany

  • N364541 U.S. CBP 1. September 2026 · 9403.10.00.40

    The tariff classification of metal furniture from Germany.

  • N363799 U.S. CBP 13. August 2026 · 9403.10.00.40

    The tariff classification of metal furniture from the United Kingdom

  • N363801 U.S. CBP 13. August 2026 · 9403.10.00.40

    The tariff classification of metal furniture from the United Kingdom

insgesamt 16 Entscheidungen zu dieser Nummer

Anmerkungen

Anmerkungen

Anmerkungen zum Kapitel: Kapitel 94 →

Erläuterungen zur KN

Die Erläuterungen der Europäischen Kommission dazu, wie Waren in diese KN-Codes einzureihen sind. Sie sind nicht rechtsverbindlich, werden aber von den Zollbehörden angewandt; sie ergänzen die Erläuterungen zum HS der Weltzollorganisation.

9403 · Andere Möbel und Teile davon

Für die Einreihung von Tischen aus unterschiedlichen Materialien ist das Material der tragenden Teile (Beine und Rahmen) maßgeblich, es sei denn, der Tisch erhält seinen wesentlichen Charakter gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 b für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur durch das Material der Tischplatte, wenn diese zum Beispiel einen höheren Wert aufweist, (etwa weil die Platte aus Edelmetall, Glas, Marmor oder Edelholz besteht).

Zu dieser Position gehören Zusammenstellungen aus Tisch und Stühlen, wobei der Tisch dazu ausgelegt ist, während des Sitzens auf den dazugehörigen Sitzmöbeln (Stühlen, Hockern, Liegestühlen, Sesseln, Sofas usw.) an ihm zu essen („Esstische“). Diese Zusammenstellungen werden nach der Allgemeinen Vorschrift 3 c) eingereiht, da weder der Tisch noch die Sitzmöbel im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) als für die Warenzusammenstellung charakterbestimmend angesehen werden können. (Siehe auch das HS-Einreihungsavis zu Unterposition 9403 60 und die KN-Erläuterungen zu Position 9401).

Beispiele für Zusammenstellungen der Position 9403:

Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden.

Beispiele:

Nicht hierher gehören Wäschekörbe und -säcke. Für die Zwecke des Kapitels 94 sind „Möbel“„bewegliche“ Gegenstände (nicht in einer Position der Nomenklatur mit genauerer Warenbeschreibung erfasst), die dazu bestimmt sind, auf den Boden gestellt zu werden und die vorwiegend als Gebrauchsgegenstände zur Ausstattung von Wohnungen, Hotels, Theatern usw. dienen.

Wäschekörbe und -säcke werden nach ihrer stofflichen Beschaffenheit eingereiht. Z. B. werden Wäschekörbe aus Eisen oder Stahl als andere Haushaltsartikel in Position 7323 (welche auch Wäschekörbe erfasst, siehe HS-Erläuterungen zu Position 7323 Buchstabe A Nummer 3) und Wäschekörbe aus Flechtstoffen in Position 4602 (welche auch Körbe aller Art erfasst, siehe HS-Erläuterungen zu Position 4602 Nummer 1) eingereiht.

Beispiele für Wäschekörbe und -säcke, die nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen sind:

Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß.

Nicht hierher gehören „Informationsanzeigetafeln“ wie „Straßenaufsteller“ und „Roll-up-Ständer“.

Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken.

Daher haben sie nicht den Charakter von Möbeln gemäß den HS-Erläuterungen zu Kapitel 94, Allgemeines, Abschnitt 2, Absatz A, die zur Ausstattung von Wohnungen, Hotels, Theatern, Kinos, Büros, Schulen oder Wasserfahrzeugen, Campinganhängern usw. dienen.

Sie sind in andere Positionen der Nomenklatur einzureihen, in denen sie genauer erfasst sind (z. B. Straßenaufsteller zum Schreiben oder Zeichnen, die Waren der Position 9610 entsprechen), oder nach ihrer stofflicher Beschaffenheit:

a) in eine Position, in der speziell diese Waren erfasst sind (z. B. werden Schilder aus unedlen Metallen, die Waren der Position 8310 entsprechen, in diese Position eingereiht), oder

b) in eine Position, in der verschiedene Waren dieses Stoffes erfasst sind (z. B. Position 3926 oder Position 7616).

Beispiel eines in die Position 9610 einzureihenden Straßenaufstellers:

Straßenaufsteller mit Kreidetafeloberfläche.

Beispiel eines in die Position 8310 einzureihenden Straßenaufstellers:

Ausschließlich aus unedlen Metallen bestehender Straßenaufsteller.

Beispiele für „Informationsanzeigetafeln“, die nach ihrer stofflichen Beschaffenheit in eine Position einzureihen sind, in der verschiedene Waren dieses Stoffes erfasst sind:

Ein Fuß aus harten Kunststoffen und ein Aufsatz aus einem Aluminiumrahmen mit einer Kunststoffplatte in der Mitte, die auf beiden Seiten mit transparenten PVC-Folien überzogen ist.Ein Fuß und ein Rahmen aus Aluminium mit Befestigungen aus Kautschuk und einem mit transparenten PVC-Folien überzogenem Papierbogen.
Position 7616 (der wesentliche Charakter wird durch den Aluminiumrahmen verliehen).Position 7616 (der wesentliche Charakter wird durch den Aluminiumrahmen verliehen).
Eine zentrale Platte aus Kunststoff, befestigt an fünf annähernd gleich langen Stangen (Stäben) aus Kunststoff, die alle in verschiedene Richtungen geneigt werden können. Vier von ihnen haben am Ende einen Kunststoffhaken, die fünfte Stange ist mit einer Abdeckung aus Kunststoff versehen.Ein Rahmen in Form eines konkav gebogenen Bildschirms, bestehend aus Aluminiumrohren und Stahlfüßen, der auf den Boden zu stellen ist (mit einer Höhe von etwa 2 m und einer Länge von etwa 2 m). Der Rahmen ist für die Befestigung eines Spinnstofferzeugnisses bestimmt. Das Spinnstofferzeugnis ist bei der Einfuhr nicht enthalten. Die zerlegte Ware ist für die Beförderung in einem Beutel bestimmt.
Position 3926 (die Ware besteht ausschließlich aus Kunststoffen).Position 7616 (der wesentliche Charakter der Ware wird durch den Aluminiumrahmen verliehen).
Faltrahmen aus unedlen Metallen (Aluminium mit Kunststoffbeschlägen), der auf den Boden gestellt wird (Höhe etwa 2 m). Für die Befestigung eines (bei der Einfuhr nicht enthaltenen) bedruckten Spinnstofferzeugnisses mithilfe von Magneten bestimmt. Die zerlegte Ware ist für die Beförderung in einem Rollkoffer bestimmt.Rahmen aus Aluminium, zum Aufstellen auf dem Boden bestimmt (Höhe etwa 2 m). Der Rahmen ist für die Befestigung eines Spinnstofferzeugnisses mithilfe von Magneten bestimmt. Das auf der Abbildung der montierten Ware gezeigte Spinnstofferzeugnis ist bei der Einfuhr nicht enthalten. Die zerlegte Ware ist für die Beförderung in einem Beutel bestimmt.
Position 7616 (der wesentliche Charakter der Ware wird durch den Aluminiumrahmen verliehen).Position 7616 (der wesentliche Charakter der Ware wird durch den Aluminiumrahmen verliehen).

Siehe auch Anmerkung 2 a) zu Kapitel 94 und die HS-Erläuterung zu Position 9403.

Zu dieser Position gehören verschiedene Arten von Regalen (einschließlich Regale aus einem einzelnen Regalboden mit dazugehörigen Haltevorrichtungen zum Befestigen an der Wand), die sich insbesondere zur Verwendung im Bad, in der Dusche oder im Eingangsbereich eignen. Die Art und Weise, wie das Regal an der Wand befestigt wird (durch Schrauben, Kleben, mit Saugnäpfen usw.) ist für die Einreihung nicht entscheidend. (Siehe Abbildungen 1 und 2.)

Sogenannte „Seifenschalen“ und „Schwammkörbe“/„Duschkörbe“, aus verschiedenen Materialien (Metall, Kunststoff, Glas, Keramik usw.), insbesondere zur Verwendung im Bad oder in der Küche als Halter eines Seifenstücks, eines Schwamms oder eines sonstigen Hygienegegenstandes, sind von dieser Position ausgeschlossen. Sie sind entsprechend ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen (s. Abbildungen 3 bis 9), auch wenn sie Regalen aus einem einzelnen Regalboden ähneln (siehe HS-Erläuterung zu Position 9403).

Ein „Schwammkörbe“/„Duschkörbe“ hat üblicherweise die Form eines nach oben hin offenen Kastens/Korbes, der sowohl am Boden als auch an den Seiten Öffnungen zum Abfließen des Wassers aufweist.

Die Abmessungen der abgebildeten Waren sind wie folgt angegeben: Breite (B) × Tiefe (T) × Höhe (H)

Beispiele für Waren der Position 9403:

Abmessungen (B × T × H) 60 × 13,5 × 0,7 cm.

Abmessungen (B × T × H) 26 × 10,5 × 29 cm.

Beispiele für Waren, die nach ihrer stofflichen Beschaffenheit einzureihen sind:

Abmessungen (B × T × H) 35 × 14 × 6,5 cm. Beispiel für einen „Schwammkorb“/„Duschkorb“.

Abmessungen (B × T × H) 28 × 14 × 6,5 cm. Beispiel für einen „Schwammkorb“/„Duschkorb“.

Abmessungen (B × T × H) 26 × 14 × 21 cm. Beispiel für einen „Schwammkorb“/„Duschkorb“.

Abmessungen (B × T × H) 23 × 23 × 6,5 cm. Beispiel für einen „Schwammkorb“/„Duschkorb“.

Abmessungen (B × T × H): 25 × 13 × 18 cm. Beispiel für einen „Schwammkorb“/„Duschkorb“.

Abmessungen (B × T × H) 15 × 9 × 2 cm. Beispiel für eine „Seifenschale“.

Abmessungen des flachen Teils (B × T × H): 13 × 7 × 1,5 cm. Beispiel für eine „Seifenschale“.

Allgemeine Erläuterungen zum Kapitel

MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE

Allgemeines

Für die Zwecke dieses Kapitels umfasst der Ausdruck „Möbel“ Waren, die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, in Privatwohnungen oder Gärten usw. zu verbleiben. Siehe auch die Definition des Ausdrucks „Möbel“ in den HS-Erläuterungen zu Kapitel 94, Allgemeines, Absatz 2, Buchstabe A.

Folglich sind aufblasbare Waren (wie aufblasbare Sitze, aufblasbare Liegesessel usw.), die im Allgemeinen dazu bestimmt sind, an verschiedene Orte (z. B. Campingplätze, Strand usw.) mitgenommen und dort vorübergehend verwendet zu werden, keine Möbel im Sinne des Kapitels 94, sondern je nach ihrer stofflichen Beschaffenheit Campingausrüstungen der Position 6306 oder Waren des Kapitels 39 oder 40.

Aufgrund ihrer objektiven Merkmale wie ihres geringen Gewichts sind diese aufblasbaren Waren leicht zu transportieren sowie einfach und schnell aufzustellen und wieder einzupacken.

Beispiele für einige dieser aufblasbaren Waren:

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union, Amtsblatt C (konsolidierte Fassung und spätere Änderungen) · © European Union

Diese Unterposition in früheren Jahren

Die Kombinierte Nomenklatur jedes Jahres, wie im Amtsblatt veröffentlicht: Warenbezeichnung, Drittlandszollsatz und besondere Maßeinheit.

JahrWarenbezeichnungDrittlandszollsatzBesondere Maßeinheit
2026 andere Frei —
2025 unverändert Frei —
2024 unverändert Frei —
2023 unverändert Frei —
2022 unverändert Frei —
2021 unverändert Frei —
2020 unverändert Frei —
2019 andere Frei —

KN-Code 9403 10 58 ist eine Tarifposition der Kombinierten Nomenklatur unter der HS-Unterposition 9403.10 („Metallmöbel von der in Büros verwendeten Art“).

Der Drittlandszollsatz beträgt 0 % (zollfrei); die Menge wird in — angemeldet.

Von September 2025 bis August 2026 beliefen sich die Einfuhren von Waren der HS-Unterposition 9403.10 in die EU auf 415,9 Mio. € (−4 % gegenüber den zwölf Monaten davor); wichtigstes Lieferland war China mit einem Anteil von 61 %, gefolgt von der Türkei.

Zum Vergleich für dieselbe Unterposition: Türkei zollfrei, USA zollfrei, UK zollfrei, Kanada zollfrei, Mexiko 35 %, Brasilien 16,2 %, Argentinien 18 %, Peru 6 %, Neuseeland 0 %–5 %, Japan zollfrei, Taiwan zollfrei, GCC 5 %, Schweiz zollfrei, Norwegen zollfrei, Nordmazedonien 15 % und Nigeria 20 %.

Die EU-Mitgliedstaaten importierten 2024 Waren der Unterposition 9403.10 im Wert von 1,3 Mrd. $; der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU kam aus China.

Fragen und Antworten

Wie hoch ist der Zoll für KN-Code 9403 10 58 in der EU?

In der Kombinierten Nomenklatur beträgt der Drittlandszollsatz 0 % (zollfrei); besondere Maßeinheit: —. Präferenzzölle für Waren aus Abkommensländern, Antidumpingzölle und Steuern sind darin nicht enthalten.

Woher beziehen die EU-Mitgliedstaaten diese Waren?

Für die Unterposition 9403.10 insgesamt kam 2024 der größte Anteil der Einfuhren von außerhalb der EU aus China (248 Mio. $), gefolgt von dem Vereinigten Königreich.

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