Öffentliches Zolllager

Auch genannt: öffentliches Lager · Typ I · Typ II · Typ III

Ein Zolllager, das jeder Person zur Lagerung von Waren zur Verfügung steht. Nach dem Zollkodex der Union gibt es drei Typen: Typ I, bei dem der Lagerhalter die Verantwortung trägt, Typ II, bei dem jeder Inhaber des Verfahrens sie trägt, und Typ III, das von den Zollbehörden betrieben wird.

In der Praxis

Ein öffentliches Zolllager ermöglicht kleineren Einführern einen Abgabenaufschub ohne eigene Bewilligung, wobei die Verantwortung für die Waren vom Typ abhängt.

Gilt für: EUUK

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