Zolllagertypen (Türkei)
Auch genannt: antrepo türleri · Lager Typ A · Lager Typ F
Das türkische Recht teilt Zolllager in mit Buchstaben bezeichnete Typen ein und unterscheidet dabei öffentliche Lager, die jede Person nutzen kann, von privaten Lagern für die eigenen Waren des Lagerhalters; zugleich wird festgelegt, wer die Verantwortung für die Waren trägt. Ein Typ wird von der Zollverwaltung selbst betrieben.
In der Praxis
Der Lagertyp entscheidet, wer haftet, wenn Waren abhandenkommen, was sich auf Verträge und Sicherheitsregelungen auswirkt.
Gilt für: Türkei
Verwandte Begriffe
- Zolllager
- Ein vom Zoll bewilligter Ort, an dem Nicht-Unionswaren ohne Entrichtung von Einfuhrzoll und Einfuhrumsatzsteuer gelagert werden können, bis sie in…
- Öffentliches Zolllager
- Ein Zolllager, das jeder Person zur Lagerung von Waren zur Verfügung steht. Nach dem Zollkodex der Union gibt es drei Typen: Typ I, bei dem der…
- Privates Zolllager
- Ein Zolllager, das der Lagerung von Waren durch den Inhaber der Bewilligung für das Zolllagerverfahren vorbehalten ist, der meist auch Lagerhalter…